Neues Urteil: Dienstwagen für Angehörige mit Minijob zählt als Betriebsausgabe

In vielen Fällen wird ihnen dafür auch ein Dienstwagen zur Verfügung gestellt. „Das Finanzgericht Köln entschied jetzt, dass der Unternehmer diese Kosten auch bei geringfügiger Beschäftigung, den sogenannten Minijobs, steuerlich geltend machen kann“, informiert Steuerberaterin Andrea Witte von der Augsburger Kanzlei Scheidle & Partner, die Mitglied im bundesweiten Netzwerk HLB Deutschland ist.
In dem vor dem Finanzgericht Köln verhandelten Fall hatte ein Einzelhändler seine Ehefrau für Kuriertätigkeiten auf 400-Euro-Basis angestellt und ihr zur Ausübung ihrer Tätigkeit einen Firmenwagen zur Verfügung gestellt. Diesen nutzte sie auch privat. Nach Abzug des geldwerten Vorteils zur privaten Nutzung des Pkw (385 Euro; ein Prozent des KFZ-Bruttolistenpreises), verblieb ein Betrag von 15 Euro zur Auszahlung an die Ehefrau. Der Unternehmer setzte beide Beträge als Betriebsausgabe an.
Das zuständige Finanzamt beanstandete bei einer Betriebsprüfung diese Art der Nutzungsüberlassung jedoch als „fremdunüblich“, das heißt einem fremden Dritten hätte der Einzelhändler ein Fahrzeug kaum zu denselben Bedingungen überlassen. Das Finanzamt erkannte folglich das Arbeitsverhältnis nicht an und erhöhte den steuerpflichtigen Gewinn des Klägers um die Kosten für den Pkw und den Lohn für die Ehefrau (400 Euro). Das Gericht hingegen entschied zu Gunsten des Klägers: Der Arbeitsvertrag sei gültig, und sämtliche entstehende Kosten können als Betriebsausgaben angesetzt werden.
„Bei einem fremden Mitarbeiter, bei dem es sich nicht um den Ehegatten oder einen nahen Verwandten handelt, würde man wahrscheinlich kein Fahrzeug zur unbegrenzten Privatnutzung zur Verfügung stellen, da die Fahrzeugnutzung und infolgedessen die tatsächlichen Fahrzeugkosten für den Arbeitgeber nicht kalkulierbar wären“, erklärt Witte. „Trotzdem ist diese Art der Vertragsgestaltung zwar ungewöhnlich, aber es unterliegt letztlich dem Unternehmer selbst, ob er dieses Risiko für sich eingehen möchte oder nicht.“
Das zuständige Finanzamt legte gegen das Urteil Revision beim Bundesfinanzhof ein. „Solange der Bundesfinanzhof noch nicht endgültig entschieden hat, sollten betroffene Unternehmer gegen einen ablehnenden Steuerbescheid Einspruch einlegen, wenn Ausgaben dieser Art nicht anerkannt werden, und einen Antrag auf Ruhen des Verfahrens stellen“, rät Witte. Grundsätzlich prüften Finanzämter alle Fälle einzeln, um zu entscheiden, ob das Nutzen eines Dienstwagens bei geringfügiger Beschäftigung steuerlich berücksichtigt werden kann. Dies spiegelt sich auch in der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes zu diesem Thema wider, so die Expertin.
Scheidle & Partner
Die Wirtschaftsprüfungs-, Steuerberatungs- und Rechtsanwaltskanzlei Scheidle & Partner berät in allen betriebswirtschaftlichen und steuerrechtlichen Fragen. Über 90 Mitarbeiter, davon über 30 als Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer und/oder Steuerberater, sind am Hauptsitz in Augsburg, im Büro in Jettingen-Scheppach sowie in der Steuerberatungsgesellschaft Scheidle, Mahle & Partner in Memmingen beschäftigt und betreuen neben Unternehmen aller Größenordnungen und Rechtsformen auch deren Organe, Gesellschafter sowie Privatpersonen. Zu dem oft langjährigen Kundenstamm zählen Banken, Kommunen und Versicherungen genauso wie Industrie, Dienstleister und zahlreiche Unternehmen der Baubranche. Scheidle & Partner Treuhand Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft ist Mitglied im Netzwerk HLB Deutschland. Weitere Informationen unter www.scheidle.eu.
HLB Deutschland GmbH
HLB Deutschland ist ein 1972 gegründetes Netzwerk von 21 selbstständigen und unabhängigen Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaften an 35 Standorten. Aktuell sind 207 Partner und 1.432 Berufsträger und Mitarbeiter unter dem Dach der HLB Deutschland für die meist mittelständischen Mandanten in Wirtschafts- und Steuerfragen tätig. HLB Deutschland gehört mit einem Gesamtumsatz der einzelnen Mitglieder von 198 Millionen Euro im Jahr 2016 zu den Top 3 der in Deutschland tätigen Netzwerke. HLB Deutschland ist unabhängiges Mitglied von HLB International. Weitere Informationen unter www.hlb-deutschland.de.
Künstliche IntelligenzKI-gestützte Suchsysteme verändern, wie Menschen Informationen recherchieren und Unternehmen wahrnehmen. Dabei bewerten sie verfügbare Informationen nach eigenen Kriterien und wählen daraus gezielt Quellen für ihre Antworten aus. Damit rückt eine neue Frage in den Mittelpunkt: Welche Quellen werden von KI-Systemen für eine Antwort ausgewählt und zitiert? Dabei gibt es keine allgemeingültige Liste vertrauenswürdiger Websites. Google AI Overviews und der KI-Modus greifen auf Webinhalte zurück, zerlegen komplexe Fragen in Teilthemen und verknüpfen Informationen aus mehreren Quellen. Untersuchungen zu Generative Engine Optimization zeigen zudem, dass sich die Quellenauswahl zwischen ChatGPT, Google und Perplexity deutlich unterscheiden kann. Wissenswertes in Kürze
WirtschaftNeukauf oder Reparatur? Ein Rechenfehler, der Lager Millionen kostet Daniel Plapp, Geschäftsführer der ROS Deutschland GmbH, über Regalsicherheit als unterschätzten Kostenhebel – und warum sich Inspektion, Reparatur und Schutz doppelt rechnen: für die Bilanz und für die Haftung. business on: Herr Plapp, ROS Deutschland kümmert sich seit 2009 um die Sicherheit von Lagerregalen. In vielen Unternehmen klingt das nach einem Randthema. Zu Unrecht? Daniel Plapp: Eindeutig zu Unrecht. Das Lager ist das pochende Herz der Lieferkette – und gleichzeitig oft ihr blinder Fleck. Solange alles läuft, schaut niemand hin. Genau das ist das Problem: Eine angefahrene Regalstütze, eine verformte Strebe – das sieht harmlos aus, bis die Tragkraft kippt. Dann reden wir nicht über eine Reparatur, sondern über einen Stillstand, eine Sperrung ganzer Gassen oder im Extremfall über einen Einsturz. Wir holen dieses Thema aus der Ecke „lästige Pflicht" heraus und machen daraus, was es ist: eine strategische Führungsaufgabe.
Growing BusinessEin Immobilienverkauf gehört für die meisten Eigentümer zu den größten finanziellen Entscheidungen ihres Lebens. Wer ein Haus oder eine Wohnung verkaufen oder vermieten möchte, sucht deshalb einen Partner, der den regionalen Markt kennt, transparent kommuniziert und auch in schwierigen Verhandlungssituationen einen kühlen Kopf bewahrt. Gerade weil solche Entscheidungen selten wiederholt werden, lohnt sich ein genauer Blick auf die Frage, welche Kriterien einen professionellen Immobilienpartner tatsächlich ausmachen. In Aschaffenburg und dem Rhein-Main-Gebiet zählt Leimeister Immobilien zu den Unternehmen, die sich seit Jahrzehnten genau darauf spezialisiert haben Anlass genug, einen Blick auf das Leistungsspektrum eines etablierten regionalen Maklers zu werfen. Ein Makler mit langer regionaler Geschichte Kontinuität spielt bei der Wahl eines Immobilienpartners eine größere Rolle, als es auf den ersten Blick scheint. Wer eine Immobilie verkauft oder vermietet, profitiert von einem Makler, der die lokalen Preisentwicklungen, Baugebiete und Nachfragetrends über einen längeren Zeitraum beobachtet hat und nicht erst seit Kurzem im Markt aktiv ist. Leimeister Immobilien ist seit über 50 Jahren in Aschaffenburg tätig und hat sein Geschäft im Laufe der Zeit auf das gesamte Rhein-Main-Gebiet sowie den Landkreis Aschaffenburg ausgeweitet.
