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Recht & Steuern

Frage zu Steuernummern: Wie kann man Steuernummer beantragen?

Die Beantragung einer Steuernummer ist ein zentraler Schritt für jede Person, die in Deutschland eine gewerbliche oder freiberufliche Tätigkeit aufnehmen möchte. Egal, ob es sich um ein Unternehmen, einen Freiberufler oder eine andere Art der Selbstständigkeit handelt – ohne Steuernummer sind viele Abläufe, wie das Schreiben von Rechnungen oder die Abgabe der Steuererklärung, nicht möglich. Der folgende Ratgeber zeigt den Weg zur Steuernummer, erklärt die wichtigsten Begriffe und Abläufe, nennt Unterschiede zu anderen steuerlichen Identifikationsmerkmalen und bietet nützliche Tipps zur Beantragung.

Der Unterschied zwischen Steuer-ID, Steuernummer und Umsatzsteuer-Identifikationsnummer

Im deutschen Steuersystem existieren verschiedene Nummern, die unterschiedliche Funktionen erfüllen. Die steuerliche Identifikationsnummer (Steuer-ID) wird jeder natürlichen Person vom Bundeszentralamt für Steuern automatisch zugewiesen – und zwar lebenslang. Sie besteht aus elf Ziffern und wird bei privaten Steuerangelegenheiten verwendet, etwa bei der Abgabe der Einkommensteuererklärung oder in der Lohnsteuerbescheinigung.

Demgegenüber steht die Steuernummer, die vom zuständigen Finanzamt vergeben wird, sobald eine steuerpflichtige Tätigkeit aufgenommen wird. Sie ist erforderlich, um Einnahmen aus einer gewerblichen, freiberuflichen oder sonstigen selbstständigen Tätigkeit zu deklarieren. Die Steuernummer ist ein zentrales Instrument für die Einkommensteuer, die Gewerbesteuer, die Umsatzsteuer sowie weitere Steuerarten.

Die dritte wichtige Kennziffer ist die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.), die vor allem für den grenzüberschreitenden Handel innerhalb der EU relevant ist. Unternehmen, die Geschäfte mit anderen EU-Ländern tätigen, benötigen sie zusätzlich zur normalen Steuernummer. Für die Beantragung dieser Nummer ist ein zusätzlicher Antrag beim Bundeszentralamt für Steuern notwendig.

Wer braucht eine Steuernummer?

Eine Steuernummer ist notwendig für jede Person, die steuerpflichtige Einkünfte in Deutschland erzielt und diese selbst gegenüber dem Finanzamt erklären muss. Dazu zählen vor allem:

  • Freiberufler und Gewerbetreibende, die Rechnungen schreiben und Einkünfte erzielen,
  • Gründer, die ein Unternehmen oder ein Gewerbe anmelden,
  • Selbstständige, die eine Tätigkeit beim Finanzamt anzeigen,
  • juristische Personen wie GmbHs oder UGs, die Körperschaftsteuer abführen,
  • Personen mit ausländischem Wohnsitz, die in Deutschland steuerpflichtig sind.

Wichtig ist: Wer ein Gewerbe anmeldet, erhält automatisch eine Mitteilung des Gewerbeamts an das zuständige Finanzamt, das anschließend eine neue Steuernummer vergibt. Bei Freiberuflern muss die steuerliche Erfassung eigenständig beim Finanzamt eingeleitet werden.

Der Fragebogen zur steuerlichen Erfassung

Zentraler Bestandteil des Prozesses ist der sogenannte Fragebogen zur steuerlichen Erfassung. Dieses Dokument dient der Registrierung beim Finanzamt und enthält sämtliche Angaben zur geplanten Tätigkeit. Darin müssen unter anderem folgende Punkte angegeben werden:

  • Persönliche Daten (Name, Adresse, Geburtsdatum, E-Mail-Adresse),
  • Angaben zur Tätigkeit (Beginn, Art der selbstständigen Tätigkeit, erwartete Umsätze und Einkünfte),
  • Informationen zur Rechtsform und ggf. Handelsregistereintrag,
  • Bankverbindung für Steuererstattungen,
  • Ob eine Umsatzsteuerbefreiung oder die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG in Anspruch genommen wird,
  • Angaben zur Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, falls erforderlich.

Der Fragebogen kann mittlerweile vollständig digital über das ELSTER-Portal ausgefüllt und eingereicht werden. Nach der Registrierung im System erhalten Antragsteller per Post eine Aktivierungs-ID und einen Aktivierungs-Code, mit denen der Zugang freigeschaltet werden kann.

Der Weg zur Steuernummer: Schritt-für-Schritt-Erklärung

Der eigentliche Prozess der Beantragung der Steuernummer ist in mehreren Schritten organisiert:

  1. Tätigkeit aufnehmen oder planen: Bereits vor der Aufnahme der Geschäftstätigkeit sollte der steuerliche Rahmen geprüft werden. Dazu gehört auch die Wahl der Rechtsform (Einzelunternehmen, GbR, UG, etc.) und die Entscheidung, ob eine Umsatzsteuerpflicht bestehen wird.
  2. Fragebogen zur steuerlichen Erfassung einreichen: Über ELSTER wird der digitale Fragebogen ausgefüllt und elektronisch an das zuständige Finanzamt gesendet. Dabei ist es wichtig, alle Angaben vollständig und korrekt zu machen, da fehlende oder fehlerhafte Informationen zu Verzögerungen führen können.
  3. Post vom Finanzamt abwarten: Nach der Bearbeitung sendet das Finanzamt die neue Steuernummer per Brief zu. Dieser Brief enthält oft auch zusätzliche Informationen zur Abgabe der Steuererklärungen, den steuerlichen Pflichten und ggf. einen Bescheid über die Aufnahme der Tätigkeit.
  4. Rechnungen korrekt erstellen: Ab Erhalt der Steuernummer darf diese auf Rechnungen angegeben werden. Bis dahin kann mit dem Hinweis „Steuernummer wird nachgereicht“ gearbeitet werden.
  5. Steuererklärungen vorbereiten: Mit der Steuernummer kann später die Einkommensteuererklärung, die Umsatzsteuererklärung, ggf. auch die Gewerbesteuererklärung und andere Steueranmeldungen beim Finanzamt eingereicht werden.

Was tun, wenn keine Steuernummer eintrifft?

In seltenen Fällen kann es vorkommen, dass die beantragte Steuernummer auch nach mehreren Wochen noch nicht zugestellt wurde. In einem solchen Fall sollte geprüft werden, ob die Registrierung bei ELSTER korrekt abgeschlossen wurde und der Fragebogen zur steuerlichen Erfassung tatsächlich übermittelt wurde. Fehlerhafte digitale Übermittlungen oder vergessene Aktivierungen führen regelmäßig dazu, dass Anträge nicht bearbeitet werden.

Hilfreich ist es, die zuständige Abteilung für Neugründungen beim Finanzamt direkt zu kontaktieren. Dabei sollte das Datum der Einreichung, die Art der Tätigkeit sowie die eigene Steuer-ID bereithalten werden. In vielen Fällen kann der Bearbeitungsstand telefonisch oder per E-Mail erfragt werden.

Sofern Rechnungen bereits vor der Steuernummerstellung notwendig sind, kann in Ausnahmefällen ein entsprechender Hinweis wie „Steuernummer wird nachgereicht“ auf die Rechnung geschrieben werden. Wichtig ist in jedem Fall, die definitive Nachreichung der Nummer, sobald sie vorliegt. Steuerlich sind Tätigkeiten rückwirkend erfassbar – die Pflicht zur Anmeldung bleibt aber bestehen.

Sonderfälle: Umzug, Änderung und Körperschaften

Besondere Situationen können Auswirkungen auf die Gültigkeit oder Form der Steuernummer haben. Beispielsweise führt ein Umzug in ein anderes Bundesland häufig dazu, dass eine neue Steuernummer beim neuen zuständigen Finanzamt beantragt werden muss. Die alte Steuernummer verliert dann ihre Gültigkeit.

Bei juristischen Personen wie Kapitalgesellschaften (z. B. GmbH, UG) wird die Steuernummer auf Basis des Gesellschaftsvertrags, des Eintrags im Handelsregister sowie der Angaben im Fragebogen vergeben. Hierbei sind zusätzlich auch steuerliche Erfassungen zur Körperschaftsteuer notwendig.

Änderungen in der Tätigkeit (z. B. Wechsel der Adresse, Geschäftsfeld, Inhaber) müssen dem Finanzamt ebenfalls gemeldet werden, damit die Erfassung aktualisiert werden kann. Dies geschieht in der Regel formlos oder über entsprechende Formulare.

ELSTER-Portal: Digitale Hilfe bei der Beantragung

Das ELSTER-Portal der deutschen Finanzbehörden ist mittlerweile der zentrale Ort für viele Steuerpflichtige, um mit dem Finanzamt zu kommunizieren. Nicht nur der Fragebogen zur steuerlichen Erfassung lässt sich dort digital einreichen, sondern auch sämtliche laufenden Steuererklärungen. Nach der Registrierung mit der Aktivierungs-ID erhalten Nutzer Zugriff auf ihre Daten, Steuerbescheide und können Mitteilungen austauschen. Besonders Gewerbetreibende, Unternehmen und Selbstständige profitieren von dieser Digitalisierung, da sich viele Abläufe vereinfachen und beschleunigen lassen.

Steuerberater oder Selbst erledigen?

Ob die Beantragung der Steuernummer und die Einreichung des Fragebogens eigenständig oder mithilfe eines Steuerberaters erfolgen sollte, hängt vom Einzelfall ab. Wer sich im Steuerrecht unsicher fühlt oder eine komplexere Unternehmensform wählt, ist mit einem professionellen Berater gut beraten. Dieser kennt die Anforderungen des Finanzamts, kann bei der Auswahl der Steuerarten helfen und übernimmt die korrekte Abgabe der Unterlagen. Insbesondere bei der späteren Erstellung der Einkommensteuererklärung, der Umsatzsteuer-Voranmeldungen oder bei Betriebsprüfungen kann der Steuerberater eine große Hilfe sein.

Für einfache Fälle – etwa bei Freiberuflern oder Einzelunternehmern mit geringer Umsatzprognose – kann die Beantragung aber durchaus selbstständig durchgeführt werden. Das spart Kosten und gibt einen direkten Einblick in die steuerlichen Pflichten.

Fallbeispiel: Freiberuflerin gründet und beantragt Steuernummer

Eine Grafikdesignerin entscheidet sich, freiberuflich tätig zu werden. Sie meldet ihre selbstständige Tätigkeit nicht beim Gewerbeamt an – da sie nicht gewerblich arbeitet –, sondern informiert direkt das zuständige Finanzamt. Innerhalb einer Woche registriert sie sich auf elster.de, erhält ihre Aktivierungs-ID und sendet daraufhin den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung digital ab.

Im Fragebogen trägt sie ihre voraussichtlichen Umsätze (ca. 18.000 Euro jährlich), ihre private Adresse sowie ihre geplante Tätigkeit („Grafikdesign für Unternehmen“) ein. Sie entscheidet sich gegen die Kleinunternehmerregelung, um von Vorsteuerabzügen zu profitieren.

Rund zwei Wochen später erhält sie per Post ihre neue Steuernummer. Ab diesem Moment kann sie Rechnungen schreiben, Belege archivieren und im ELSTER-Portal ihre steuerlichen Verpflichtungen erfüllen. In den kommenden Monaten nutzt sie das Portal regelmäßig für die Umsatzsteuer-Voranmeldung und die Einnahmen-Überschuss-Rechnung. Die strukturierte Beantragung hat ihr geholfen, Fehler zu vermeiden und rechtlich korrekt zu starten.

Rechnungen richtig schreiben mit Steuernummer

Sobald die Steuernummer vorliegt, dürfen Rechnungen mit dieser Nummer ausgestellt werden. Die Angabe der Steuernummer ist für die meisten Unternehmen verpflichtend – zumindest dann, wenn die Leistungserbringung gegenüber einem anderen Unternehmen erfolgt. Alternativ kann die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer verwendet werden, sofern vorhanden.

Eine ordnungsgemäße Rechnung enthält laut § 14 UStG unter anderem: vollständige Anschrift des Leistenden und des Leistungsempfängers, eine fortlaufende Rechnungsnummer, das Ausstellungsdatum, eine präzise Leistungsbeschreibung, das Leistungsdatum sowie den Nettobetrag, Umsatzsteuerbetrag und Bruttobetrag. Zudem muss die Steuernummer oder USt-IdNr. aufgeführt sein.

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Gerade Freiberufler und Einzelunternehmer sollten darauf achten, diese Formalitäten einzuhalten, um den Vorsteuerabzug nicht zu gefährden. Fehlt die Steuernummer oder ist sie fehlerhaft angegeben, kann das für Geschäftspartner bei der Vorsteuerprüfung zu Problemen führen.

Zusammenfassung: Tipps zur erfolgreichen Beantragung

Die Beantragung der Steuernummer ist ein notwendiger Schritt für alle, die eigenständig tätig werden möchten. Die wichtigsten Aspekte lassen sich wie folgt zusammenfassen:

  • Frühzeitig mit der Planung und Beantragung beginnen – am besten vor Aufnahme der Tätigkeit.
  • Den Fragebogen vollständig und korrekt über das ELSTER-Portal einreichen.
  • Nach Erhalt der Steuernummer alle Rechnungen und steuerlichen Dokumente entsprechend kennzeichnen.
  • Bei Unsicherheiten Hilfe durch einen Steuerberater in Anspruch nehmen.
  • Änderungen dem Finanzamt unverzüglich mitteilen, um Probleme zu vermeiden.
  • Steuerpflichten nicht vernachlässigen: Belege sammeln, Fristen einhalten und regelmäßig Erklärungen abgeben.

Die richtige und rechtzeitige Beantragung der Steuernummer schafft die Grundlage für eine rechtssichere und transparente Ausübung einer selbstständigen oder gewerblichen Tätigkeit in Deutschland. Sie öffnet den Weg zur registrierten Teilnahme am wirtschaftlichen Leben – ob als Einzelperson, Gründer, Unternehmen oder Freiberufler.

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