Valuta im Sinne der zweideutigen Definition von Wertstellung und ausländischer Währung

Definition von Valuta im Sinne der Wertstellung:

Der Begriff stammt aus dem Bankwesen und kennzeichnet das Datum, an dem eine Gutschrift oder eine Belastung eines Kontos wirksam wird. Valuta ist gleichzusetzen mit der Wertstellung eines Postens auf ein Konto. Dabei kann es sich auch um Wertpapiere handeln. Nach Geschäftsabschluss an der Börse bezeichnet Valuta den Zeitpunkt der Gutschrift. Bei einer Zeitverzögerung von zwei bis drei Tagen spricht man von einem Kassageschäft. Bei Unterschreitung der genannten Zeit handelt es sich um ein sogenanntes Termingeschäft.
Die Wertstellung ist auf den Bankbelegen zu finden. Handelt es sich um eine Überweisung, wird die Valutierung am Tag der Überweisung ausgeführt. Das Datum selbst spielt keine Rolle für die Wertstellung.

Definition als Sammelbegriff für fremde Währungen:

Valuta ist auch oft im Gebrauch, wenn von ausländischer Währung gesprochen wird. In diesem Zusammenhang trifft der Begriff der Valutaschuld relativ häufig auf. Damit wird eine Geldschuld (zur Geld Definition) bezeichnet, die in einer ausländischen Währung vorliegt. Wiederum voneinander zu unterscheiden sind die echte und die unechte Valutaschuld. Liegt eine echte Valutaschuld vor, so ist es wichtig, die Schulden in der bestimmten Währung zu tilgen. Eine Rückzahlung in der eigenen Währung ist nicht möglich. Bei der unechten Valuta hingegen geht es um den Wert an sich, die Währung spielt nur eine Nebenrolle. Die Schulden können also auch in Euro beglichen werden.

Christian Weis

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