Urteil: Fitness-Studiokette Easy Sports darf Preise nicht erhöhen
easy Sports Freizeitanlagen GmbH ist eine der großen Fitness-Studioketten. Sie betreibt jedoch nicht nur in ganz Deutschland Studios, sondern auch in Österreich und in der Schweiz. An die Mitglieder verschickte das Unternehmen in der Vergangenheit mehrfach Schreiben, in denen eine zusätzliche Abbuchung aufgrund der Allgemeinen Geschäftsbedingungen angekündigt wurde. Betroffene suchten Rat bei der Verbraucherzentrale.
„Wir waren der Ansicht, diese Klausel benachteiligt Verbraucher“, erklärt Dunja Richter, Juristin der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. „Zum einen gibt sie ihnen keine Möglichkeit, den Preissteigerungsindex anhand irgendeiner Grundlage auf dessen Richtigkeit zu überprüfen. Zum anderen bleibt völlig unklar, wann genau eine jährliche Anpassung erfolgen soll“. Geschäftsbedingungen, die Verbraucher unangemessen benachteiligen, sind unwirksam. Folge davon ist, dass sich easy Sports auf diese Klauseln nicht mehr berufen darf – das Unternehmen darf keine Abbuchungen mehr aufgrund des Preissteigerungsindex vornehmen.
„Werden weiterhin gegenüber dem Vertragsabschluss erhöhte Preise abgebucht, sollte diesen auf jeden Fall widersprochen werden und innerhalb der Frist von 6 Wochen eine Rückbuchung des unrechtmäßig eingezogenen Betrages erfolgen“, ergänzt Richter. Ist ein Rückruf der Lastschrift nicht mehr möglich, kann die Rechtsberatung der Verbraucherzentrale prüfen, welche Möglichkeiten bestehen, bereits abgebuchte Preiserhöhungen zurück zu fordern.
Verbraucherzentrale B.-W.
Wer Arbeitslosengeld I bezieht, darf 2026 monatlich bis zu 165 Euro aus einem Nebenjob behalten, ohne dass das Arbeitslosengeld gekürzt wird. Voraussetzung ist, dass die wöchentliche Erwerbstätigkeit unter 15 Stunden bleibt. Jeder Euro oberhalb der Hinzuverdienstgrenze wird vollständig vom ALG I abgezogen. Die Regeln wirken auf den ersten Blick einfach, haben aber konkrete Fehlerquellen bei Anrechnung, Meldepflichten und Steuer, die zu Rückforderungen führen können. Dieser Guide erklärt die Anrechnungsmechanik mit Beispielrechnung, zeigt Möglichkeiten zur Erhöhung des Freibetrags und hilft beim Widerspruch gegen fehlerhafte Bescheide. Die Kurzversion 165 Euro monatlicher Freibetrag auf den Nebenverdienst bei ALG-I-Bezug.
Recht & SteuernWer keinen Wohnsitz und keinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat, aber Einkünfte aus inländischen Quellen bezieht, unterliegt der beschränkten Steuerpflicht nach § 1 Absatz 4 EStG. Besteuert wird dann ausschließlich der im Inland erzielte Teil des Einkommens. Zentrale steuerliche Entlastungen entfallen oder sind nur eingeschränkt verfügbar. Betroffen sind vor allem Auswanderer mit deutschen Mieteinnahmen und Rentner mit Wohnsitz im Ausland. Dieser Ratgeber erläutert die Rechtsgrundlagen, Gestaltungsmöglichkeiten und häufige Praxisfehler. Alles Wichtige im Überblick Die folgenden Punkte fassen die wichtigsten Regeln zur beschränkten Steuerpflicht kompakt zusammen.
MarketingUSP steht für Unique Selling Proposition (auch Unique Selling Point) und bezeichnet im Deutschen das Alleinstellungsmerkmal eines Produkts, einer Dienstleistung oder eines Unternehmens. Im Marketing ist der Begriff zentral: Gemeint ist das entscheidende Verkaufsversprechen, das ein Angebot in der Wahrnehmung der Zielgruppe unverwechselbar macht und die Kaufentscheidung beeinflusst. Der folgende Artikel erklärt die USP Bedeutung, zeigt Wege zur Entwicklung eines belastbaren Alleinstellungsmerkmals und ordnet ein, warum das Konzept auch 2026 relevant bleibt. Wesentliche Fakten USP steht für Unique Selling Proposition und bezeichnet das Alleinstellungsmerkmal, das ein Produkt, eine Dienstleistung oder ein Unternehmen klar von der Konkurrenz abhebt.
