Lifestyle·
business-on.de Redaktion
business-on.de Redaktion
·
25. März 2021

Cannabidiol (CBD) ist laut Urteil des EuGH keine Droge

Auch der deutsche CBD Gras Shop Justbob rechnet mit einem deutliche Umsatzwachstum in den kommenden Jahren. Laut Brancheninformationen wurde 2020 in Deutschland mit CBD-Produkten ein Umsatz von 180 Millionen Euro erzielt, 2023 sollen es 550 Millionen Euro sein.

Europäische Kommission (EU) stoppt Zulassungsverfahren

Trotz der steigenden Umsätze und des Verkaufs von CBD-Produkten in Apotheken und bekannten Einzelhandelsketten wie DM und Rossmann existieren in der Europäischen Union (EU) für Produzenten und Händler noch immer erhebliche Rechtsunsicherheiten. Diese führten im Juli 2020 zu einem herben Rückschlag für die gesamte Branche, als auch die Europäische Kommission (EK) alle Verfahren für die Zulassung von Lebensmitteln mit CBD aussetze. Als Grund dafür nannte EK, dass nicht auszuschließen sei, dass auch extrahiertes CBD als Betäubungsmittel qualifiziert werden muss.

EuGH trifft Vorabentscheidung

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat in seinem Urteil (Az. C-663/18) dieser Rechtsansicht klar widersprochen. CBD besitzt laut dem aktuellen Forschungsstand keine psychotropen Wirkungen und ist demnach auch nicht als Suchtstoff zu klassifizieren. Der Hintergrund des Verfahrens war eine Anfrage des französischen Berufungsgerichts Aix-en-Provence an das EuGH mit Bitte darum in einem Vorabentscheidungsverfahren zu prüfen, ob die lokalen Bestimmungen mit dem Unionsrecht vereinbar sind.

Dies war nötig, weil ein Gericht in Marseille zwei Unternehmer zu einer Geldstrafe von jeweils 10.000 Euro und einer Freiheitsstrafe von 18 und 15 Monaten auf Bewährung verurteilt hat, weil diese CBD, das aus der gesamten Hanfpflanze erzeugt wurde, aus der Tschechischen Republik importiert hatten. Die Richtlinien in Frankreich erlaubten aber lediglich den Import und Verkauf von CBD, das nur aus den Samen und Fasern der Cannabis sativa Pflanze erzeugt wurde.

CBD ist kein landwirtschaftliches Erzeugnis

Im Rahmen des Vorabentscheidungsverfahrens musste der EuGH zunächst untersuchen, welches Recht anzuwenden ist. Komplette Hanfpflanzen sind in den landwirtschaftlichen Erzeugnissen des Anhang I der Verordnungen über die gemeinsame Agrarpolitik erfasst, CBD ist laut den Verordnungen aber kein landwirtschaftliches Erzeugnis.

Es gelten deshalb die Vorschriften über den Freien Warenverkehr des Vertrags über die Arbeitsweise der EU (Art. 28 ff. AEUV), weil CBD aufgrund der fehlenden psychoaktiven Wirkung nicht als „Suchtstoff“ oder „Droge“ im Sinne des UN-Einheitsübereinkommens von 1961 definiert werden kann. Das Vermarktungsverbot in Frankreich ist demnach laut Art. 34 AEUV eine verbotene Maßnahme, die einen Eingriff in die Warenverkehrsfreiheit darstellt.

Das Urteil des EuGH bestätigt somit, dass EU-Mitgliedsstaaten den Import und Vertrieb von innerhalb der EU legal produziertem CBD nicht untersagen dürfen. Dabei ist es irrelevant, ob das CBD lediglich aus den Fasern und Samen oder aus der gesamten Cannabispflanze gewonnen wird.

Gesundheitsschutz als Verbotsmöglichkeit?

Möglich wäre lediglich ein Verbot gemäß Art. 36 AEUV durch Gründe des öffentlichen Gesundheitsschutzes, aber nur dann, wenn das Import- und Vertriebsverbot zum Erreichen der Ziele zwingend notwendig ist. Daran äußerte der EuGH jedoch große Zweifel.

Frankreich müsste für ein Verbot zwar nicht nachweisen, dass CBD aus der gesamten Cannabispflanze so gefährlich ist wie andere Drogen, müsste anhand wissenschaftlicher Daten aber zeigen, dass eine Gefahr für die öffentliche Gesundheit existiert. Rein hypothetisch vorliegende Gefahren reichen für ein Vermarktungsverbot hingegen nicht aus.

CBD-Verbote in EU vor dem Aus

Die CBD-Branche hat das Urteil des EuGH äußerst positiv aufgefasst. Experten rechnen nun damit, dass ähnliche gesetzliche Regelungen wie das gekippte französische Importverbot nun ebenfalls den hohen Anforderungen der Warenverkehrsfreiheit nicht standhalten. Dies könnten zu einer Harmonisierung der regulierenden Vorschriften über CBD innerhalb der EU führen. Die dadurch geschaffene Rechtssicherheit für Erzeuger, Händler und Verbraucher von CBD-Produkten könnte laut Branchenexperten zu einer regelrechten Umsatzexplosion führen.

Teilen:
Weitere Artikel
Edi Renovierung aus Taufkirchen: Innenausbau und Modernisierung im Raum München
Ratgeber
Edi Renovierung aus Taufkirchen: Innenausbau und Modernisierung im Raum München

Wer eine Wohnung, ein Haus oder Geschäftsräume renovieren lässt, denkt meist zuerst an das sichtbare Ergebnis: glatte Wände, neue Oberflächen, eine durchdachte Raumaufteilung. Ob ein Vorhaben tatsächlich gelingt, entscheidet sich jedoch lange vor dem letzten Anstrich. Die Abstimmung der beteiligten Gewerke, ein nachvollziehbarer Ablauf und feste Ansprechpartner bestimmen maßgeblich, ob ein Projekt für Eigentümer planbar bleibt insbesondere dann, wenn Innenausbau, Trockenbau und Verputzarbeiten zusammenkommen. Dieses Porträt zeigt, wie ein regionaler Handwerksbetrieb diesen gebündelten Ansatz umsetzt, und benennt die Punkte, die Auftraggeber vor dem Projektstart klären sollten. Renovieren als Organisationsaufgabe Eine Renovierung ist selten eine einzelne Maßnahme. Wer etwa die Aufteilung einer Altbauwohnung verändern möchte, benötigt zunächst neue Wände im Trockenbau, anschließend Putz und Oberflächen, häufig ergänzt um weitere Arbeiten im Innenausbau. Jedes Gewerk baut auf dem vorherigen auf und jede Unklarheit an einer Schnittstelle wirkt sich auf das Gesamtergebnis aus.

6 Min. LesezeitLesen
Barrierefreiheit als Business-Faktor: Der strategische Weg zum inklusiven Unternehmen
Business
Barrierefreiheit als Business-Faktor: Der strategische Weg zum inklusiven Unternehmen

Lange Zeit wurde das Thema Barrierefreiheit in der Wirtschaft vor allem als gesetzliche Pflichtaufgabe betrachtet. Heute zeigt sich jedoch ein anderes Bild: Ein zugängliches Arbeitsumfeld zu schaffen, ist ein strategischer Vorteil und die Basis für eine zukunftsorientierte Unternehmenskultur. Wer Hürden im Arbeitsalltag abbaut, profitiert auf mehreren Ebenen. Durch den Wegfall von physischen und digitalen Barrieren eröffnet sich der Zugang zu einem wesentlich größeren Kreis an qualifizierten Fachkräften. Gleichzeitig steigt die Attraktivität als moderner Arbeitgeber auf dem Markt. Ein Unternehmen wirklich barrierefrei zu gestalten, gelingt allerdings nicht von heute auf morgen. Es erfordert eine durchdachte Planung und den Blick für praktische Details im Betriebsalltag.

4 Min. LesezeitLesen
Kritik am Arbeitgeber: Wie Unternehmen ihre Marke schützen
Business
Kritik am Arbeitgeber: Wie Unternehmen ihre Marke schützen

Eine negative Arbeitgeberbewertung kann die Wahrnehmung eines Unternehmens bei Bewerbern, Mitarbeitenden und der Öffentlichkeit beeinflussen. Unternehmen möchten auf solche Kritik häufig schnell reagieren, doch nicht jede kritische Äußerung ist rechtswidrig. Eine vorschnelle Reaktion kann die Situation sogar verschärfen. Entscheidend ist daher eine sachliche Prüfung des Inhalts und des konkreten Sachverhalts, bevor weitere Schritte eingeleitet werden. Dieser Beitrag zeigt, wann Unternehmen Bewertungen hinnehmen müssen, wann eine rechtliche Prüfung sinnvoll sein kann und welche Rolle der professionelle Umgang mit Kritik für die Arbeitgebermarke spielt. Warum Arbeitgeberbewertungen für die Marke relevant sind

5 Min. LesezeitLesen
Zur Startseite