Cannabidiol (CBD) ist laut Urteil des EuGH keine Droge

Auch der deutsche CBD Gras Shop Justbob rechnet mit einem deutliche Umsatzwachstum in den kommenden Jahren. Laut Brancheninformationen wurde 2020 in Deutschland mit CBD-Produkten ein Umsatz von 180 Millionen Euro erzielt, 2023 sollen es 550 Millionen Euro sein.
Europäische Kommission (EU) stoppt Zulassungsverfahren
Trotz der steigenden Umsätze und des Verkaufs von CBD-Produkten in Apotheken und bekannten Einzelhandelsketten wie DM und Rossmann existieren in der Europäischen Union (EU) für Produzenten und Händler noch immer erhebliche Rechtsunsicherheiten. Diese führten im Juli 2020 zu einem herben Rückschlag für die gesamte Branche, als auch die Europäische Kommission (EK) alle Verfahren für die Zulassung von Lebensmitteln mit CBD aussetze. Als Grund dafür nannte EK, dass nicht auszuschließen sei, dass auch extrahiertes CBD als Betäubungsmittel qualifiziert werden muss.
EuGH trifft Vorabentscheidung
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat in seinem Urteil (Az. C-663/18) dieser Rechtsansicht klar widersprochen. CBD besitzt laut dem aktuellen Forschungsstand keine psychotropen Wirkungen und ist demnach auch nicht als Suchtstoff zu klassifizieren. Der Hintergrund des Verfahrens war eine Anfrage des französischen Berufungsgerichts Aix-en-Provence an das EuGH mit Bitte darum in einem Vorabentscheidungsverfahren zu prüfen, ob die lokalen Bestimmungen mit dem Unionsrecht vereinbar sind.
Dies war nötig, weil ein Gericht in Marseille zwei Unternehmer zu einer Geldstrafe von jeweils 10.000 Euro und einer Freiheitsstrafe von 18 und 15 Monaten auf Bewährung verurteilt hat, weil diese CBD, das aus der gesamten Hanfpflanze erzeugt wurde, aus der Tschechischen Republik importiert hatten. Die Richtlinien in Frankreich erlaubten aber lediglich den Import und Verkauf von CBD, das nur aus den Samen und Fasern der Cannabis sativa Pflanze erzeugt wurde.
CBD ist kein landwirtschaftliches Erzeugnis
Im Rahmen des Vorabentscheidungsverfahrens musste der EuGH zunächst untersuchen, welches Recht anzuwenden ist. Komplette Hanfpflanzen sind in den landwirtschaftlichen Erzeugnissen des Anhang I der Verordnungen über die gemeinsame Agrarpolitik erfasst, CBD ist laut den Verordnungen aber kein landwirtschaftliches Erzeugnis.
Es gelten deshalb die Vorschriften über den Freien Warenverkehr des Vertrags über die Arbeitsweise der EU (Art. 28 ff. AEUV), weil CBD aufgrund der fehlenden psychoaktiven Wirkung nicht als „Suchtstoff“ oder „Droge“ im Sinne des UN-Einheitsübereinkommens von 1961 definiert werden kann. Das Vermarktungsverbot in Frankreich ist demnach laut Art. 34 AEUV eine verbotene Maßnahme, die einen Eingriff in die Warenverkehrsfreiheit darstellt.
CBD-Vertrieb EU ist legal
Das Urteil des EuGH bestätigt somit, dass EU-Mitgliedsstaaten den Import und Vertrieb von innerhalb der EU legal produziertem CBD nicht untersagen dürfen. Dabei ist es irrelevant, ob das CBD lediglich aus den Fasern und Samen oder aus der gesamten Cannabispflanze gewonnen wird.
Gesundheitsschutz als Verbotsmöglichkeit?
Möglich wäre lediglich ein Verbot gemäß Art. 36 AEUV durch Gründe des öffentlichen Gesundheitsschutzes, aber nur dann, wenn das Import- und Vertriebsverbot zum Erreichen der Ziele zwingend notwendig ist. Daran äußerte der EuGH jedoch große Zweifel.
Frankreich müsste für ein Verbot zwar nicht nachweisen, dass CBD aus der gesamten Cannabispflanze so gefährlich ist wie andere Drogen, müsste anhand wissenschaftlicher Daten aber zeigen, dass eine Gefahr für die öffentliche Gesundheit existiert. Rein hypothetisch vorliegende Gefahren reichen für ein Vermarktungsverbot hingegen nicht aus.
CBD-Verbote in EU vor dem Aus
Die CBD-Branche hat das Urteil des EuGH äußerst positiv aufgefasst. Experten rechnen nun damit, dass ähnliche gesetzliche Regelungen wie das gekippte französische Importverbot nun ebenfalls den hohen Anforderungen der Warenverkehrsfreiheit nicht standhalten. Dies könnten zu einer Harmonisierung der regulierenden Vorschriften über CBD innerhalb der EU führen. Die dadurch geschaffene Rechtssicherheit für Erzeuger, Händler und Verbraucher von CBD-Produkten könnte laut Branchenexperten zu einer regelrechten Umsatzexplosion führen.
- Titelbild: Image by Alissa De Leva from Pixabay
ArbeitslebenDer Berufsalltag verlangt oft volle Aufmerksamkeit: E-Mails im Minutentakt, knappe Fristen und ständige Erreichbarkeit gehören für viele Berufstätige zum Standard. Belastung wird dabei meist als reine Kopfsache abgetan als eine mentale Hürde, die mit etwas Disziplin genommen werden soll. Doch der Organismus funktioniert nicht in getrennten Abteilungen. Physische Reaktionen und seelisches Wohlbefinden sind untrennbar miteinander verknüpft. Was als Druck im Kopf beginnt, zeigt sich oft unbemerkt im Nacken, im Magen oder im allgemeinen Energielevel. Wer Stress am Arbeitsplatz nachhaltig verstehen will, muss das Zusammenspiel von Körper und Psyche als Ganzes betrachten.
BusinessSchmuck aus einem Nachlass, alte Münzen, eine hochwertige Uhr oder Porzellan vom Dachboden: Für Laien ist häufig schwer einzuschätzen, welchen Wert solche Gegenstände haben und welche Merkmale beim Ankauf eine Rolle spielen. Die Kortum GmbH beschäftigt sich mit dem Ankauf und Handel von Gold, Silber, Schmuck und Antikwaren. Bei dem Juwelier in Dresden und Chemnitz für Gold-, Silber- und Antiquitäten gehören neben Edelmetallen unter anderem Münzen, Brillanten, hochwertige Uhren, Porzellan und verschiedene Antiquitäten zum Geschäft. Im Interview spricht Geschäftsführer Klaus Kortum darüber, welche Stücke für eine Begutachtung infrage kommen, worauf bei der Einschätzung geachtet wird und was Verkäufer vor einem Ankauf wissen sollten. business-on.de: Herr Kortum, mit welchen Gegenständen kommen Menschen typischerweise zu Ihnen?
BusinessWenn aus einem Einzelunternehmen ein Team wird, steigen die Anforderungen an die digitale Kommunikation. Gemeinsame Postfächer, klare Zuständigkeiten und sichere Zugänge helfen dabei, Kundenanfragen zu koordinieren und Informationen zuverlässig verfügbar zu halten. Eine passende E-Mail-Infrastruktur unterstützt kleine und mittlere Unternehmen dabei, ihre Abläufe an neue Mitarbeiter und wachsende Aufgaben anzupassen. Am Anfang genügt häufig ein einzelnes E-Mail-Konto für Angebote, Rechnungen und Kundenkontakte. Mit jedem neuen Teammitglied wächst jedoch der Abstimmungsbedarf. Wer beantwortet eingehende Anfragen? Wie bleibt die Korrespondenz für Vertretungen zugänglich? Und wer verwaltet die Zugänge, wenn Beschäftigte das Unternehmen verlassen? Eine Business-E-Mail mit eigener Domain schafft eine einheitliche Grundlage. Damit sie im Alltag funktioniert, müssen Unternehmen auch die organisatorischen und technischen Rahmenbedingungen festlegen. Von der Einzelperson zur koordinierten Teamkommunikation
