Cannabidiol (CBD) ist laut Urteil des EuGH keine Droge

Auch der deutsche CBD Gras Shop Justbob rechnet mit einem deutliche Umsatzwachstum in den kommenden Jahren. Laut Brancheninformationen wurde 2020 in Deutschland mit CBD-Produkten ein Umsatz von 180 Millionen Euro erzielt, 2023 sollen es 550 Millionen Euro sein.
Europäische Kommission (EU) stoppt Zulassungsverfahren
Trotz der steigenden Umsätze und des Verkaufs von CBD-Produkten in Apotheken und bekannten Einzelhandelsketten wie DM und Rossmann existieren in der Europäischen Union (EU) für Produzenten und Händler noch immer erhebliche Rechtsunsicherheiten. Diese führten im Juli 2020 zu einem herben Rückschlag für die gesamte Branche, als auch die Europäische Kommission (EK) alle Verfahren für die Zulassung von Lebensmitteln mit CBD aussetze. Als Grund dafür nannte EK, dass nicht auszuschließen sei, dass auch extrahiertes CBD als Betäubungsmittel qualifiziert werden muss.
EuGH trifft Vorabentscheidung
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat in seinem Urteil (Az. C-663/18) dieser Rechtsansicht klar widersprochen. CBD besitzt laut dem aktuellen Forschungsstand keine psychotropen Wirkungen und ist demnach auch nicht als Suchtstoff zu klassifizieren. Der Hintergrund des Verfahrens war eine Anfrage des französischen Berufungsgerichts Aix-en-Provence an das EuGH mit Bitte darum in einem Vorabentscheidungsverfahren zu prüfen, ob die lokalen Bestimmungen mit dem Unionsrecht vereinbar sind.
Dies war nötig, weil ein Gericht in Marseille zwei Unternehmer zu einer Geldstrafe von jeweils 10.000 Euro und einer Freiheitsstrafe von 18 und 15 Monaten auf Bewährung verurteilt hat, weil diese CBD, das aus der gesamten Hanfpflanze erzeugt wurde, aus der Tschechischen Republik importiert hatten. Die Richtlinien in Frankreich erlaubten aber lediglich den Import und Verkauf von CBD, das nur aus den Samen und Fasern der Cannabis sativa Pflanze erzeugt wurde.
CBD ist kein landwirtschaftliches Erzeugnis
Im Rahmen des Vorabentscheidungsverfahrens musste der EuGH zunächst untersuchen, welches Recht anzuwenden ist. Komplette Hanfpflanzen sind in den landwirtschaftlichen Erzeugnissen des Anhang I der Verordnungen über die gemeinsame Agrarpolitik erfasst, CBD ist laut den Verordnungen aber kein landwirtschaftliches Erzeugnis.
Es gelten deshalb die Vorschriften über den Freien Warenverkehr des Vertrags über die Arbeitsweise der EU (Art. 28 ff. AEUV), weil CBD aufgrund der fehlenden psychoaktiven Wirkung nicht als „Suchtstoff“ oder „Droge“ im Sinne des UN-Einheitsübereinkommens von 1961 definiert werden kann. Das Vermarktungsverbot in Frankreich ist demnach laut Art. 34 AEUV eine verbotene Maßnahme, die einen Eingriff in die Warenverkehrsfreiheit darstellt.
CBD-Vertrieb EU ist legal
Das Urteil des EuGH bestätigt somit, dass EU-Mitgliedsstaaten den Import und Vertrieb von innerhalb der EU legal produziertem CBD nicht untersagen dürfen. Dabei ist es irrelevant, ob das CBD lediglich aus den Fasern und Samen oder aus der gesamten Cannabispflanze gewonnen wird.
Gesundheitsschutz als Verbotsmöglichkeit?
Möglich wäre lediglich ein Verbot gemäß Art. 36 AEUV durch Gründe des öffentlichen Gesundheitsschutzes, aber nur dann, wenn das Import- und Vertriebsverbot zum Erreichen der Ziele zwingend notwendig ist. Daran äußerte der EuGH jedoch große Zweifel.
Frankreich müsste für ein Verbot zwar nicht nachweisen, dass CBD aus der gesamten Cannabispflanze so gefährlich ist wie andere Drogen, müsste anhand wissenschaftlicher Daten aber zeigen, dass eine Gefahr für die öffentliche Gesundheit existiert. Rein hypothetisch vorliegende Gefahren reichen für ein Vermarktungsverbot hingegen nicht aus.
CBD-Verbote in EU vor dem Aus
Die CBD-Branche hat das Urteil des EuGH äußerst positiv aufgefasst. Experten rechnen nun damit, dass ähnliche gesetzliche Regelungen wie das gekippte französische Importverbot nun ebenfalls den hohen Anforderungen der Warenverkehrsfreiheit nicht standhalten. Dies könnten zu einer Harmonisierung der regulierenden Vorschriften über CBD innerhalb der EU führen. Die dadurch geschaffene Rechtssicherheit für Erzeuger, Händler und Verbraucher von CBD-Produkten könnte laut Branchenexperten zu einer regelrechten Umsatzexplosion führen.
- Titelbild: Image by Alissa De Leva from Pixabay
Guide'sWenn Räume im Sommer zu warm werden, Waren definierte Lagerbedingungen brauchen oder Technik zuverlässig laufen muss, rückt eine neue Kühl- oder Klimaanlage auf die Investitionsliste. Vor der Geräteauswahl steht jedoch eine andere Aufgabe: Unternehmen müssen beschreiben, welche Bereiche unter welchen Bedingungen gekühlt werden sollen. Erst daraus lassen sich Anforderungen an Leistung, Regelung und späteren Betrieb ableiten. Erst den betrieblichen Bedarf beschreiben Ein Anforderungsprofil hält fest, welches Ergebnis die Anlage im jeweiligen Bereich erreichen soll. Dazu gehören gewünschte Temperatur- und Feuchtebereiche ebenso wie die Frage, wie stark die Bedingungen schwanken dürfen. In einem Büro kann es vor allem um angenehme Arbeitsbedingungen während der Nutzungszeit gehen. Bei empfindlichem Lagergut oder einem technischen Prozess können engere Vorgaben entscheidend sein. Solche Unterschiede sollten vor der Dimensionierung sichtbar werden, statt später durch nachträgliche Einstellungen ausgeglichen werden zu müssen.
BusinessEin Handelsregisterauszug für eine Auslandsniederlassung, ein Zeugnis für eine neue Fachkraft oder eine Vollmacht für einen Geschäftspartner: Sobald Dokumente Grenzen überschreiten, reicht die sprachliche Verständlichkeit allein nicht immer aus. Die empfangende Stelle kann eine beglaubigte Übersetzung verlangen; bei öffentlichen Urkunden kommen mitunter weitere Formalitäten hinzu. Unternehmen sparen Nacharbeit, wenn sie vor der Übersetzung klären, welche Unterlagen in welcher Form tatsächlich einzureichen sind. Wann eine beglaubigte Übersetzung im Geschäftsalltag relevant wird Für die interne Prüfung eines Vertrags oder die Abstimmung mit einem ausländischen Partner genügt häufig eine fachlich sorgfältige, aber nicht beglaubigte Übersetzung. Anders kann es aussehen, wenn ein Dokument bei einer Behörde, einem Gericht oder einer anderen Institution vorgelegt werden soll. Bei Gründungen und Niederlassungen betrifft das beispielsweise Registerauszüge oder Gesellschaftsunterlagen. Im Personalbereich können Abschlusszeugnisse und Qualifikationsnachweise relevant werden. Auch Vollmachten und Zertifikate können je nach Verfahren besondere Formanforderungen auslösen.
BusinessEin Firmenfahrzeug wird schnell über den Kaufpreis, die Leasingrate oder die Fahrzeugklasse diskutiert. Im Arbeitsalltag zählen jedoch andere Fragen: Welche Wege fährt es regelmäßig? Was muss hineinpassen? Wie gut lässt sich ein Werkstatttermin mit den betrieblichen Abläufen vereinbaren? Wer solche Anforderungen vor der Suche festhält, kann Fahrzeuge und Angebote gezielter vergleichen. Das gilt für den einzelnen Wagen eines Selbstständigen ebenso wie für mehrere Fahrzeuge eines kleinen Betriebs. Vom Arbeitsalltag zum Anforderungsprofil Am Anfang steht keine Modellliste, sondern ein Blick auf die tatsächlichen Fahrten. Ein Fahrzeug für Kundentermine muss andere Aufgaben erfüllen als eines, das morgens Werkzeug zur Baustelle bringt oder tagsüber zwischen mehreren Standorten pendelt. Hilfreich ist es, typische Arbeitstage zu beschreiben: Wie viele Personen fahren mit? Welche Gegenstände werden transportiert? Gibt es feste Routen oder wechseln Ziele und Einsatzorte häufig? Auch die Frage, ob das Fahrzeug überwiegend kurz unterwegs ist oder regelmäßig längere Strecken zurücklegt, gehört in dieses Profil.
