Cannabidiol (CBD) ist laut Urteil des EuGH keine Droge

Auch der deutsche CBD Gras Shop Justbob rechnet mit einem deutliche Umsatzwachstum in den kommenden Jahren. Laut Brancheninformationen wurde 2020 in Deutschland mit CBD-Produkten ein Umsatz von 180 Millionen Euro erzielt, 2023 sollen es 550 Millionen Euro sein.
Europäische Kommission (EU) stoppt Zulassungsverfahren
Trotz der steigenden Umsätze und des Verkaufs von CBD-Produkten in Apotheken und bekannten Einzelhandelsketten wie DM und Rossmann existieren in der Europäischen Union (EU) für Produzenten und Händler noch immer erhebliche Rechtsunsicherheiten. Diese führten im Juli 2020 zu einem herben Rückschlag für die gesamte Branche, als auch die Europäische Kommission (EK) alle Verfahren für die Zulassung von Lebensmitteln mit CBD aussetze. Als Grund dafür nannte EK, dass nicht auszuschließen sei, dass auch extrahiertes CBD als Betäubungsmittel qualifiziert werden muss.
EuGH trifft Vorabentscheidung
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat in seinem Urteil (Az. C-663/18) dieser Rechtsansicht klar widersprochen. CBD besitzt laut dem aktuellen Forschungsstand keine psychotropen Wirkungen und ist demnach auch nicht als Suchtstoff zu klassifizieren. Der Hintergrund des Verfahrens war eine Anfrage des französischen Berufungsgerichts Aix-en-Provence an das EuGH mit Bitte darum in einem Vorabentscheidungsverfahren zu prüfen, ob die lokalen Bestimmungen mit dem Unionsrecht vereinbar sind.
Dies war nötig, weil ein Gericht in Marseille zwei Unternehmer zu einer Geldstrafe von jeweils 10.000 Euro und einer Freiheitsstrafe von 18 und 15 Monaten auf Bewährung verurteilt hat, weil diese CBD, das aus der gesamten Hanfpflanze erzeugt wurde, aus der Tschechischen Republik importiert hatten. Die Richtlinien in Frankreich erlaubten aber lediglich den Import und Verkauf von CBD, das nur aus den Samen und Fasern der Cannabis sativa Pflanze erzeugt wurde.
CBD ist kein landwirtschaftliches Erzeugnis
Im Rahmen des Vorabentscheidungsverfahrens musste der EuGH zunächst untersuchen, welches Recht anzuwenden ist. Komplette Hanfpflanzen sind in den landwirtschaftlichen Erzeugnissen des Anhang I der Verordnungen über die gemeinsame Agrarpolitik erfasst, CBD ist laut den Verordnungen aber kein landwirtschaftliches Erzeugnis.
Es gelten deshalb die Vorschriften über den Freien Warenverkehr des Vertrags über die Arbeitsweise der EU (Art. 28 ff. AEUV), weil CBD aufgrund der fehlenden psychoaktiven Wirkung nicht als „Suchtstoff“ oder „Droge“ im Sinne des UN-Einheitsübereinkommens von 1961 definiert werden kann. Das Vermarktungsverbot in Frankreich ist demnach laut Art. 34 AEUV eine verbotene Maßnahme, die einen Eingriff in die Warenverkehrsfreiheit darstellt.
CBD-Vertrieb EU ist legal
Das Urteil des EuGH bestätigt somit, dass EU-Mitgliedsstaaten den Import und Vertrieb von innerhalb der EU legal produziertem CBD nicht untersagen dürfen. Dabei ist es irrelevant, ob das CBD lediglich aus den Fasern und Samen oder aus der gesamten Cannabispflanze gewonnen wird.
Gesundheitsschutz als Verbotsmöglichkeit?
Möglich wäre lediglich ein Verbot gemäß Art. 36 AEUV durch Gründe des öffentlichen Gesundheitsschutzes, aber nur dann, wenn das Import- und Vertriebsverbot zum Erreichen der Ziele zwingend notwendig ist. Daran äußerte der EuGH jedoch große Zweifel.
Frankreich müsste für ein Verbot zwar nicht nachweisen, dass CBD aus der gesamten Cannabispflanze so gefährlich ist wie andere Drogen, müsste anhand wissenschaftlicher Daten aber zeigen, dass eine Gefahr für die öffentliche Gesundheit existiert. Rein hypothetisch vorliegende Gefahren reichen für ein Vermarktungsverbot hingegen nicht aus.
CBD-Verbote in EU vor dem Aus
Die CBD-Branche hat das Urteil des EuGH äußerst positiv aufgefasst. Experten rechnen nun damit, dass ähnliche gesetzliche Regelungen wie das gekippte französische Importverbot nun ebenfalls den hohen Anforderungen der Warenverkehrsfreiheit nicht standhalten. Dies könnten zu einer Harmonisierung der regulierenden Vorschriften über CBD innerhalb der EU führen. Die dadurch geschaffene Rechtssicherheit für Erzeuger, Händler und Verbraucher von CBD-Produkten könnte laut Branchenexperten zu einer regelrechten Umsatzexplosion führen.
- Titelbild: Image by Alissa De Leva from Pixabay
Künstliche IntelligenzKI-gestützte Suchsysteme verändern, wie Menschen Informationen recherchieren und Unternehmen wahrnehmen. Dabei bewerten sie verfügbare Informationen nach eigenen Kriterien und wählen daraus gezielt Quellen für ihre Antworten aus. Damit rückt eine neue Frage in den Mittelpunkt: Welche Quellen werden von KI-Systemen für eine Antwort ausgewählt und zitiert? Dabei gibt es keine allgemeingültige Liste vertrauenswürdiger Websites. Google AI Overviews und der KI-Modus greifen auf Webinhalte zurück, zerlegen komplexe Fragen in Teilthemen und verknüpfen Informationen aus mehreren Quellen. Untersuchungen zu Generative Engine Optimization zeigen zudem, dass sich die Quellenauswahl zwischen ChatGPT, Google und Perplexity deutlich unterscheiden kann. Wissenswertes in Kürze
WirtschaftNeukauf oder Reparatur? Ein Rechenfehler, der Lager Millionen kostet Daniel Plapp, Geschäftsführer der ROS Deutschland GmbH, über Regalsicherheit als unterschätzten Kostenhebel – und warum sich Inspektion, Reparatur und Schutz doppelt rechnen: für die Bilanz und für die Haftung. business on: Herr Plapp, ROS Deutschland kümmert sich seit 2009 um die Sicherheit von Lagerregalen. In vielen Unternehmen klingt das nach einem Randthema. Zu Unrecht? Daniel Plapp: Eindeutig zu Unrecht. Das Lager ist das pochende Herz der Lieferkette – und gleichzeitig oft ihr blinder Fleck. Solange alles läuft, schaut niemand hin. Genau das ist das Problem: Eine angefahrene Regalstütze, eine verformte Strebe – das sieht harmlos aus, bis die Tragkraft kippt. Dann reden wir nicht über eine Reparatur, sondern über einen Stillstand, eine Sperrung ganzer Gassen oder im Extremfall über einen Einsturz. Wir holen dieses Thema aus der Ecke „lästige Pflicht" heraus und machen daraus, was es ist: eine strategische Führungsaufgabe.
Growing BusinessEin Immobilienverkauf gehört für die meisten Eigentümer zu den größten finanziellen Entscheidungen ihres Lebens. Wer ein Haus oder eine Wohnung verkaufen oder vermieten möchte, sucht deshalb einen Partner, der den regionalen Markt kennt, transparent kommuniziert und auch in schwierigen Verhandlungssituationen einen kühlen Kopf bewahrt. Gerade weil solche Entscheidungen selten wiederholt werden, lohnt sich ein genauer Blick auf die Frage, welche Kriterien einen professionellen Immobilienpartner tatsächlich ausmachen. In Aschaffenburg und dem Rhein-Main-Gebiet zählt Leimeister Immobilien zu den Unternehmen, die sich seit Jahrzehnten genau darauf spezialisiert haben Anlass genug, einen Blick auf das Leistungsspektrum eines etablierten regionalen Maklers zu werfen. Ein Makler mit langer regionaler Geschichte Kontinuität spielt bei der Wahl eines Immobilienpartners eine größere Rolle, als es auf den ersten Blick scheint. Wer eine Immobilie verkauft oder vermietet, profitiert von einem Makler, der die lokalen Preisentwicklungen, Baugebiete und Nachfragetrends über einen längeren Zeitraum beobachtet hat und nicht erst seit Kurzem im Markt aktiv ist. Leimeister Immobilien ist seit über 50 Jahren in Aschaffenburg tätig und hat sein Geschäft im Laufe der Zeit auf das gesamte Rhein-Main-Gebiet sowie den Landkreis Aschaffenburg ausgeweitet.
