News·
business-on.de Redaktion
business-on.de Redaktion
·
17. April 2023

Innovatives Facelift für den globalen Rennsport

2006 beendete Norman Simon seine aktive Rennfahrerkarriere. Er hatte bereits als Teenager sein Talent hinter dem Lenkrad unter Beweis gestellt und 1991 den Titel in der deutschen Junior-Kart-Meisterschaft gewinnen können. Anschließend war er Rennfahrer in der Formel 3, wechselte in die US-Le-Mans-Series (ALMS), nahm an der FIA GT-Meisterschaft und der japanischen Super GT sowie der britischen Tourenwagen-Meisterschaft teil. Auch beim Klassiker der 24 Stunden von Le Mans saß er hinter dem Steuer.

Seit fast zwei Dekaden gab es bei der Administration im Rennsport kaum Innovationssprünge

17 Jahre sind seither vergangen. In einer technologiegetriebenen Branche wie der Formel Eins, Zwei oder Drei eine halbe Ewigkeit. Zum Vergleich: 2006 gab es noch kein iPhone, heute reden wir über Geräte, die die Welt und unseren Alltag beherrschen. Gespiegelt auf die Renn-Boliden: Die Autos von einst haben mit den Wagen von heute kaum mehr gemeinsam als vier Reifen und ein Chassis.

Doch während sich die Fahrzeuge und die Fahrzeugtechnologie nicht nur im Profibereich dynamisch weiterentwickelt haben, scheint die Organisation der Verwaltungsabläufe selbst in der Motorsportszene in der Vergangenheit gefangen zu sein.

Einzigartige Plattform für Fahrer, Rennveranstalter und Motorsportteams

Die Branche ist noch immer stark analog geprägt. Und genau diese Tatsache stört Norman Simon. Er hat mit onGRID eine disruptive Antwort darauf gefunden. Hinter onGRID steckt die erste voll digitalisierte Plattform für alle Spielarten des Motorsports. Der gebürtige Wiesbadener Simon sagt. Mit onGRID hat das Start-up eine bislang einzigartige Plattform entwickelt, die es Rennveranstaltern und Teilnehmern unabhängig vom Einsatzgebiet nach einmaliger Anmeldung und Registrierung ermöglicht, immer wieder ihren gesamten Verwaltungs- und Organisationsprozess mithilfe modernster Technologie digital und sicher abzuwickeln.

Vor vier Jahren hatte er die Idee für die Plattform. Die schoss spontan in seinen Kopf, als er sich während eines stundenlangen Flugs nach Schanghai mit einem aktuellen Rennfahrer unterhielt. Dem ehemaligen Rennfahrer und jetzigen Gründer wurde klar, dass sich die Verwaltungsabläufe im Motorsport seit Jahrzehnten nicht verändert haben: Viel Papierkram und großer Zeitaufwand.

Auf der innovativen Plattform des Berliner Unternehmens legen Rennfahrerinnen und Rennfahrer – ob aus dem Profi- oder dem Amateurlager, ob Motorradfahrer oder Autokönner – ihre Profile an und können dort auch ihre Rennlizenzen dokumentieren. Die Teams führen auf der Plattform ihren gesamten Fuhrpark mit allen Wagenpässen auf. Auch die Veranstalter der Rennen rund um die Welt sind vertreten und teilen dort etwa öffentlich ihre Ausschreibungen.

Die Vorteile liegen auf der Hand: Ein vereinfachter und digitalisierter Registrierungsprozesse, direkte Validierung aller Schritte und damit einhergehende Minimalisierung des manuellen Kontrollaufwands. Über ein Dashboard können vor allem die Veranstalter alle Informationen optimal überblicken. Die Plattform hat bereits die Serienreife erreicht.

Bildquellen:
    Teilen:
    Weitere Artikel
    ALG 1 Zuverdienst – was 2026 gilt
    Ratgeber
    ALG 1 Zuverdienst – was 2026 gilt

    Wer Arbeitslosengeld I bezieht, darf 2026 monatlich bis zu 165 Euro aus einem Nebenjob behalten, ohne dass das Arbeitslosengeld gekürzt wird. Voraussetzung ist, dass die wöchentliche Erwerbstätigkeit unter 15 Stunden bleibt. Jeder Euro oberhalb der Hinzuverdienstgrenze wird vollständig vom ALG I abgezogen. Die Regeln wirken auf den ersten Blick einfach, haben aber konkrete Fehlerquellen bei Anrechnung, Meldepflichten und Steuer, die zu Rückforderungen führen können. Dieser Guide erklärt die Anrechnungsmechanik mit Beispielrechnung, zeigt Möglichkeiten zur Erhöhung des Freibetrags und hilft beim Widerspruch gegen fehlerhafte Bescheide. Die Kurzversion 165 Euro monatlicher Freibetrag auf den Nebenverdienst bei ALG-I-Bezug.

    Lesen
    Beschränkte Steuerpflicht: Bedeutung und Anwendung
    Recht & Steuern
    Beschränkte Steuerpflicht: Bedeutung und Anwendung

    Wer keinen Wohnsitz und keinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat, aber Einkünfte aus inländischen Quellen bezieht, unterliegt der beschränkten Steuerpflicht nach § 1 Absatz 4 EStG. Besteuert wird dann ausschließlich der im Inland erzielte Teil des Einkommens. Zentrale steuerliche Entlastungen entfallen oder sind nur eingeschränkt verfügbar. Betroffen sind vor allem Auswanderer mit deutschen Mieteinnahmen und Rentner mit Wohnsitz im Ausland. Dieser Ratgeber erläutert die Rechtsgrundlagen, Gestaltungsmöglichkeiten und häufige Praxisfehler. Alles Wichtige im Überblick Die folgenden Punkte fassen die wichtigsten Regeln zur beschränkten Steuerpflicht kompakt zusammen.

    Lesen
    USP Bedeutung – was ein Alleinstellungsmerkmal ausmacht
    Marketing
    USP Bedeutung – was ein Alleinstellungsmerkmal ausmacht

    USP steht für Unique Selling Proposition (auch Unique Selling Point) und bezeichnet im Deutschen das Alleinstellungsmerkmal eines Produkts, einer Dienstleistung oder eines Unternehmens. Im Marketing ist der Begriff zentral: Gemeint ist das entscheidende Verkaufsversprechen, das ein Angebot in der Wahrnehmung der Zielgruppe unverwechselbar macht und die Kaufentscheidung beeinflusst. Der folgende Artikel erklärt die USP Bedeutung, zeigt Wege zur Entwicklung eines belastbaren Alleinstellungsmerkmals und ordnet ein, warum das Konzept auch 2026 relevant bleibt. Wesentliche Fakten USP steht für Unique Selling Proposition und bezeichnet das Alleinstellungsmerkmal, das ein Produkt, eine Dienstleistung oder ein Unternehmen klar von der Konkurrenz abhebt.

    Lesen
    Zur Startseite