Fachbeiträge Recht & Steuern

Krankgeschrieben – alle Infos für Arbeitnehmer und Arbeitgeber!

Die Wirtschaft erholt sich und die Auftragslage in Unternehmen nimmt endlich wieder zu. Parallel dazu steigt jedoch auch die Arbeitsbelastung sowie die Anspannung der Arbeitnehmer. Durch den vermehrten Konkurrenzdruck, aber auch sicherlich durch die oftmals angestaute Arbeit, „erlauben“ sich immer Weniger einen persönlichen Arbeitsausfall. Die Folge: Krankheitsbedingte Fehltage in Betrieben sanken die letzte Jahre deutlich – 2006 wurde sogar ein Rekordtief verzeichnet. Experte und Fachanwalt für Arbeitsrecht, Dr. Nicolai Besgen, erläutert, welche Rechte Arbeitnehmer und Arbeitgeber heute haben.

Ab wann muss bzw. sollte ein erkrankter Arbeitnehmer ein Attest einreichen? In welchem Fall reicht ein kurzer Anruf?

Generell gilt ein Unterschied zwischen einer Mitteilungs- und einer Anzeigepflicht : Ein kranker Arbeitnehmer ist grundsätzlich dazu verpflichtet, sein Ausbleiben schnellstmöglich zu melden. Hierzu reicht eine kurze mündliche Meldung übers Telefon. Ein Attest ist erst am vierten Arbeitstag notwendig – sprich: falls der Arbeitnehmer länger als drei Kalendertage der Arbeit fern bleiben muss. Jedoch kann der Arbeitgeber diese Frist bis zur Anzeigepflicht jederzeit – auch ohne Erklärung und Ankündigung – verkürzen. Hierbei läuft der Arbeitgeber allerdings der Gefahr, dass der Arbeitnehmer – einmal beim Arzt gewesen – für einen weitaus längeren Zeitraum krank geschrieben wird.

Ist der Arbeitgeber zu einer Abmahnung berechtigt, wenn sich der Arbeitnehmer regelmäßig für ein bis zwei Tage per Anruf krankmeldet?

Prinzipiell darf eine Krankheit nicht abgemahnt werden. Eine Abmahnung hat im Arbeitsrecht schließlich die Funktion einer „gelben Karte“. Der Arbeitgeber darf nur abmahnen, wenn die Möglichkeit zur Änderung existiert – im Falle von einer regelmäßigen Krankheit müsste diese dann heißen: „Seien Sie weniger krank“, was nicht umsetzbar wäre. Plagen den Arbeitgeber jedoch begründete Zweifel an der Glaubwürdigkeit des Arbeitnehmers, hat er zwei Möglichkeiten: Zu einem kann er immer sofort ein Attest verlangen und muss sich nicht mit einem Anruf begnügen. Zum anderen kann er sich an einen medizinischen Dienst wenden, der die Krankheit des Arbeitnehmers nochmals objektiv überprüft.

Eine Kündigung ist nur dann berechtigt, wenn die häufigen Kurzkrankheiten insgesamt eine Fehlerquote von mindestens 25 Prozent ergeben – und dies in einem Beobachtungszeitraum von zwei bis zu drei Jahren.

Im Urlaub krank geworden – welche Rechte bzw. Pflichten haben in diesem Fall beide Parteien. Welche Regeln sind einzuhalten? Ist auch hier ein Attest vonnöten?

Auch hier gilt eine sofortige Benachrichtigung – im besten Falle mit Attestbeleg – auf dem schnellst möglichen Weg. Notfalls muss der Arbeitnehmer die Krankmeldung per Fax ins Unternehmen schicken. Die Kosten für die Übermittlung trägt der Arbeitgeber.

Andersherum gefragt: Darf der Arbeitnehmer während einer Krankheit in den Urlaub fahren? Sind in diesem Fall im Vorfeld Absprachen mit dem Arbeitgeber zu treffen?

Als Arbeitnehmer unterliegt man grundsätzlich der Pflicht, alles zu unterlassen, was der Genesung abträgig sein könnte und den Heilungsprozess verlangsamt. Ein Urlaub ist demnach nur dann erlaubt, wenn er vom Arzt, zum Beispiel im Sinne einer Kur, verordnet worden ist. Zusätzlich sollten Urlaubspläne immer mit dem Arbeitgeber abgesprochen werden.

Der Arbeitnehmer ist krankgeschrieben – darf er dennoch raus?

Natürlich hat der Arbeitnehmer nicht die Pflicht, im Bett zu liegen. Dennoch ist von Außenaktivitäten abzuraten – im Allgemeinen riskiert man zu viel. Ein krank gemeldeter Arbeitnehmer, der vom Chef beim Einkaufen oder im Café gesichtet wird, gibt – ganz davon abgesehen, ob er heilungswidrig handelt oder nicht – ein schlechtes Bild von sich ab und gefährdet das gegenseitige Vertauen sowie das Arbeitsklima.

Gerade Frauen kämpfen im Job oft mit einer Doppelbelastung, indem sie versuchen, Beruf und Familie unter einen Hut zu bringen. Welche Rechte hat die Arbeitnehmerin, wenn ihr Kind erkrankt?

Bei Erkrankung des Kindes, darf auch die Mutter zu Hause bleiben, sofern keine andere Aufsicht in Frage kommt. Wohnt die Großmutter oder ein anderes Familienmitglied beispielsweise mit im Haus bzw. in unmittelbarer Nähe oder ist der Ehegatte arbeitslos, besteht kein Recht auf eine Freistellung.

Muss der Arbeitgeber auch dann den Arbeitsplatz frei halten, wenn der Arbeitnehmer für eine unbefristete Zeit krankgeschrieben ist; zum Beispiel im Fall von psychischen Krankheiten, wie Angstzuständen, akuter Erschöpfung (Burnout) oder Depressionen. Wie lange hat der Arbeitnehmer das Recht auf seinen Job?

Da der Arbeitnehmer nichts für seine Krankheit kann, steht ihm das Recht zu, nach Genesung wieder seine alte Arbeitsstelle annehmen zu dürfen. Der Arbeitgeber kann höchstens eine befristete Stellung ausschreiben, um die Personallücke für die Dauer der Krankheit zu schließen.
Im Büro ist viel zu tun und nicht immer kann man sich einen Fehltag erlauben, ob nun krank oder nicht. Darf der Arbeitnehmer überhaupt arbeiten – obwohl er krank ist?

Der Arbeitgeber untersteht seinen Mitarbeitern gegenüber in einer Fürsorgepflicht. Sieht er, dass sich ein Arbeitnehmer krank an seinem Schreibtisch quält, dann muss er ihn nach Hause schicken. Genauso ist jedoch der Arbeitnehmer verpflichtet, sich erstens auszukurieren und zweitens seine Kollegen nicht durch eine Ansteckung zu gefährden.

 

Dr. Nicolai Besgen

Bildquellen

  • pexels-andrea-piacquadio-3807629: Foto von Andrea Piacquadio: https://www.pexels.com/de-de/foto/frau-die-auf-bett-liegt-wahrend-sie-ihre-nase-blast-3807629/

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