Arbeitslosengeld als finanzielle Unterstützung für alle Arbeitssuchenden
Anspruch auf Arbeitslosengeld haben laut § 137 SGB III alle, die arbeitslos bei der Agentur für Arbeit gemeldet sind und die Anwartschaftszeit erfüllt haben. Ein weiteres Kriterium für die Agentur für Arbeit stellt die Eigenbemühung zur Beendigung der Beschäftigungslosigkeit bzw. die Annahme der Vermittlungsbemühungen der Agentur für Arbeit dar. Der Arbeitslose hat sich dabei persönlich bei der Agentur für Arbeit zu melden. Seit dem 1. Januar 2005 wird in Deutschland zwischen Arbeitslosengeld (ALG) und Arbeitslosengeld II (ALGII), dem sogenannten „Hartz IV“ unterschieden.
Arbeitslosengeld I und Arbeitslosengeld II unterscheiden sich
Die Anwartschaftszeit für ALG erfordert ein vorangegangenes mindestens zwölfmonatiges sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis. Die Hohe des Arbeitslosengeldes richtet sich dabei nach der Höhe des vorher erhaltenen Bruttogehaltes. Das Bemessungsentgelt abzüglich der Beiträge zur Sozialversicherung, Lohnsteuer und Solidaritätszuschlag ergeben das Leistungsentgelt.
ALG II nach Leistungen des SGB II erhalten alle über 15jährigen mit dauerhaftem Aufenthalt in Deutschland und allgemeiner Erwerbsfähigkeit. Ziel ist die Grundsicherung, weshalb diese Variante auch eine Verknüpfung des klassischen Arbeitslosengeldes und der Sozialhilfe darstellt. Die Höhe der Leistungen setzen sich aus einem Regelbedarf, einem eventuellen Mehrbedarf und den Leistungen für Unterkunft und Heizung zusammen. Weitere Fördermaßnahmen gilt es, individuelle abzuklären. Ziel ist in jedem Fall die Wiedereingliederung in den aktiven Arbeitsmarkt.
Florian Weis
InfluencerInfluencer*innen verdienen ihr Geld vor allem über bezahlte Markenkooperationen. Dazu kommen Affiliate-Marketing, direkte Plattformvergütung, Abo- und Fan-Modelle sowie eigene Produkte. Die wichtigste Säule sind die Sponsored Posts auf Social Media. Wer verstehen will, wie Influencer ihr Geld verdienen, sollte nicht bei der Aufzählung der Einnahmequellen stehen bleiben. Entscheidend ist, wie viel vom Bruttoumsatz nach Provisionen, Kosten und Abgaben netto übrig bleibt und wie stark das Einkommen schwankt. Das Wichtigste im Überblick Bezahlte Kooperationen mit Unternehmen sind die wichtigste Einnahmequelle von Influencer*innen, gefolgt von Affiliate-Marketing und eigenen Produkten.
RatgeberWer eine App programmieren lassen möchte, steht zuerst vor einer breiten Preisspanne. Je nach Weg, ob Freelancer, App Agentur, Offshore-Team oder Eigenentwicklung, und je nach Komplexität liegen die Ausgaben grob zwischen wenigen tausend und über 80.000 Euro. Doch der Preis ist nur die halbe Entscheidung. Wirklich sicher wird eine Beauftragung erst durch drei Faktoren, die kaum ein Anbieter offen anspricht. Das sind der passende Vertrag, klar geregelte Nutzungsrechte am Quellcode und eine seriöse Bewertung des Entwicklungspartners. Das Wichtigste im Überblick Je nach Weg und Komplexität kostet es zwischen mehreren tausend und über 80.000 Euro, eine App entwickeln zu lassen.
Wer Arbeitslosengeld I bezieht, darf 2026 monatlich bis zu 165 Euro aus einem Nebenjob behalten, ohne dass das Arbeitslosengeld gekürzt wird. Voraussetzung ist, dass die wöchentliche Erwerbstätigkeit unter 15 Stunden bleibt. Jeder Euro oberhalb der Hinzuverdienstgrenze wird vollständig vom ALG I abgezogen. Die Regeln wirken auf den ersten Blick einfach, haben aber konkrete Fehlerquellen bei Anrechnung, Meldepflichten und Steuer, die zu Rückforderungen führen können. Dieser Guide erklärt die Anrechnungsmechanik mit Beispielrechnung, zeigt Möglichkeiten zur Erhöhung des Freibetrags und hilft beim Widerspruch gegen fehlerhafte Bescheide. Die Kurzversion 165 Euro monatlicher Freibetrag auf den Nebenverdienst bei ALG-I-Bezug.
