Arbeitslosengeld als finanzielle Unterstützung für alle Arbeitssuchenden
Anspruch auf Arbeitslosengeld haben laut § 137 SGB III alle, die arbeitslos bei der Agentur für Arbeit gemeldet sind und die Anwartschaftszeit erfüllt haben. Ein weiteres Kriterium für die Agentur für Arbeit stellt die Eigenbemühung zur Beendigung der Beschäftigungslosigkeit bzw. die Annahme der Vermittlungsbemühungen der Agentur für Arbeit dar. Der Arbeitslose hat sich dabei persönlich bei der Agentur für Arbeit zu melden. Seit dem 1. Januar 2005 wird in Deutschland zwischen Arbeitslosengeld (ALG) und Arbeitslosengeld II (ALGII), dem sogenannten „Hartz IV“ unterschieden.
Arbeitslosengeld I und Arbeitslosengeld II unterscheiden sich
Die Anwartschaftszeit für ALG erfordert ein vorangegangenes mindestens zwölfmonatiges sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis. Die Hohe des Arbeitslosengeldes richtet sich dabei nach der Höhe des vorher erhaltenen Bruttogehaltes. Das Bemessungsentgelt abzüglich der Beiträge zur Sozialversicherung, Lohnsteuer und Solidaritätszuschlag ergeben das Leistungsentgelt.
ALG II nach Leistungen des SGB II erhalten alle über 15jährigen mit dauerhaftem Aufenthalt in Deutschland und allgemeiner Erwerbsfähigkeit. Ziel ist die Grundsicherung, weshalb diese Variante auch eine Verknüpfung des klassischen Arbeitslosengeldes und der Sozialhilfe darstellt. Die Höhe der Leistungen setzen sich aus einem Regelbedarf, einem eventuellen Mehrbedarf und den Leistungen für Unterkunft und Heizung zusammen. Weitere Fördermaßnahmen gilt es, individuelle abzuklären. Ziel ist in jedem Fall die Wiedereingliederung in den aktiven Arbeitsmarkt.
Florian Weis
BusinessPasswörter als unterschätztes Sicherheitsrisiko Digitale Konten und Anwendungen sind aus dem Unternehmensalltag nicht mehr wegzudenken. E-Mail-Postfächer, Cloud-Dienste, Onlineshops, Banking-Systeme und interne Plattformen erfordern meist eigene Zugangsdaten. Mit der wachsenden Zahl an Accounts steigt jedoch auch die Gefahr, dass Passwörter mehrfach verwendet, zu einfach gewählt oder unsicher abgelegt werden. Gerade für Unternehmen kann daraus ein erhebliches Sicherheitsrisiko entstehen. Wird ein Zugang kompromittiert, können nicht nur einzelne Konten betroffen sein. Unter Umständen erhalten Angreifer Zugriff auf sensible Unternehmensdaten, Kundendaten oder interne Systeme. Ein durchdachtes Passwort-Management sollte deshalb ein fester Bestandteil der IT-Sicherheitsstrategie sein.
BusinessVerträge gehören zum Fundament jedes Unternehmens. Sie regeln Geschäftsbeziehungen mit Kunden und Lieferanten, definieren Zahlungsbedingungen, Laufzeiten und Verantwortlichkeiten und können im Streitfall entscheidend sein. Trotzdem werden Verträge in vielen Unternehmen noch immer über verschiedene Ordner, E-Mail-Postfächer, Netzlaufwerke oder Tabellen verwaltet. Mit zunehmender Vertragsmenge wird dieses Vorgehen unübersichtlich und kann unnötige Risiken verursachen. Vom Dokumentenarchiv zum aktiven Vertragsmanagement Nach der Unterzeichnung beginnt für Unternehmen die laufende Vertragsverwaltung. Dazu gehören die Überwachung von Fristen, die Kontrolle vereinbarter Leistungen und die rechtzeitige Prüfung von Verlängerungen. Gerade automatische Vertragsverlängerungen können zum Problem werden, wenn Kündigungsfristen nicht rechtzeitig beachtet werden.
ExpertentalkOb Terrasse, Eingangsbereich oder Parkett im Büro: Oberflächen prägen den ersten Eindruck eines Hauses oder Unternehmens und werden im Alltag stärker beansprucht, als viele Eigentümer annehmen. Verschmutzungen, Bewuchs oder Kratzer lassen sich dabei nicht mit ein und derselben Methode behandeln was im schlechtesten Fall mehr schadet als nützt. Im Interview ordnet REFINUM, ein Betrieb für Oberflächenaufbereitung aus der Region München, ein, welche Fragen vor einer professionellen Aufbereitung geklärt werden sollten, worin sich Innen- und Außenflächen unterscheiden und wo die Grenzen pauschaler Reinigungsversprechen liegen. Material und Verschmutzung zusammen denken business-on.de: Warum lassen sich Naturstein, Terrazzo, fugenlose Flächen und Holz nicht mit derselben Methode reinigen?
