Menschen müssen zu ihrer Existenzsicherung sowie wie der Befriedigung von Einzelbedürfnissen arbeiten. Arbeit ist eine spezifisch menschliche Leistung, die dieser für finanzielle oder herkömmliche Gegenleistungen oder im Dienste Dritter regelmäßig erbringt.
Der Begriff Arbeit definiert ein bewusstes und zielgerichtetes Handeln zum Zweck der Daseinserfüllung des Menschen. Arbeit ist von enormer Bedeutung für das Selbstwertgefühl und die Stellung des Einzelnen in der Gesellschaft. Die Verteilung der persönlichen Lebenschancen hängt extrem davon ab, welche Arbeit der Einzelne ausübt. Arbeit kann körperlicher oder geistiger Natur sein, also aus ausführenden oder planenden sowie leitenden Tätigkeiten bestehen.
Arten von Arbeit
Eine steuerrechtliche Relevanz erhält der Begriff Arbeit, wenn es um die Unterscheidung zwischen selbstständiger und unselbstständiger Arbeit geht. Als selbstständige Arbeit werden Tätigkeiten in eigener Verantwortung und auf eigene Rechnung definiert. Unselbstständige Arbeit hingegen ist eine Tätigkeit auf Anweisung eines Arbeitgebers, also auf fremde Rechnung.
Im Angestelltenverhältnis zielt die Unterscheidung von selbstständiger und unselbstständiger Arbeit auf das Über- und Unterordnungsverhältnis ab. Den Unterschied macht die Tatsache, ob die Arbeit mit oder ohne Weisungsbefugnis ist und bei wem die Verantwortung für das Arbeits-Ergebnis liegt.
Das typische Arbeitsverhältnis konnte früher folgendermaßen charakterisiert werden: Achtstundentag, Fünftagewoche, Jahresvollzeitbeschäftigung, Dauerarbeitsvertrag. Heute gilt dies nur noch als maßgebender Bezugspunkt zur Festlegung von Beschäftigungsverhältnissen, die ebenso geringfügiger bzw. atypischer Art sein können.
Reproduktionsarbeit ist traditioneller Art und wird ausschließlich oder parallel zur Erwerbsarbeit ausgeführt. Diese Rolle fällt traditionell meist den Frauen zu, da es ich um Haus-, Familien-, Erziehungs- und Pflege-Tätigkeiten handelt, die meist unentgeltlich ausgeübt werden.
Bezogen auf Arbeitszeit und –Entgelt, unterhalb der im Sozialgesetzbuch festgelegten Versicherungsgrenzen wird geringfügige Beschäftigung als Erwerbsarbeit definiert. Im Zusammenhang mit Arbeitszeitflexibilisierung ist die Teilzeitarbeit zu nennen.
Arbeit aus ökonomischer Sicht
Dem Produktionsfaktor Arbeit, kommt entscheidende Bedeutung für die Erzeugung wirtschaftlicher Güter und Dienstleistungen zu. Aus ökonomischer Sicht ist Arbeit die Gewinnung von Naturerzeugnissen, Rohstoffveredelung und –Verarbeitung, Vermittlung und Verteilung von Gütern, Geldverkehr (zur Geld Definition), Verwaltung sowie Erzeugung und Pflege kultureller Werte. Politisch-ökonomisch gesehen stellt Arbeit den wichtigsten Produktionsfaktor dar, der als Grundlage zur Entwicklung der Größen Boden, Kapital und technischer Fortschritt dient.
Florian Weis
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