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24. Juli 2017

Reiserücktrittsversicherungen – darauf müssen Sie achten

Getrennte Versicherungen und Jahresverträge

Reisen können heute längst nicht mehr nur im Reisebüro, sondern auch auf vielen Portalen gebucht werden. Für welche Variante Sie sich auch entscheiden, in der Regel haben Sie die Möglichkeit, eine separate Reiserücktrittsversicherung gleich beim Reiseanbieter abzuschließen. Experten empfehlen hier aber, die Preise unabhängig voneinander zu vergleichen und den Vertrag einzeln abzuschließen. In der Regel können Sie damit noch einmal ordentlich sparen. Außerdem verhindern Sie auf diese Weise, dass Ihre Versicherung Zusatzbausteine enthält, die Sie nicht benötigen.

Tipp: Reiserücktrittsversicherungen gibt es auch im Rahmen von Kreditkartenangeboten. Was Sie bei der Beantragung beachten müssen, erfahren Sie in diesem Artikel von focus.de.

Wenn Sie öfter als ein Mal im Jahr in den Urlaub fahren, empfiehlt sich dabei ein Jahresvertrag. Das ist in der Regel deutlich günstiger als einzelne Policen. Außerdem können Sie sich hier frei zwischen Ausführungen für Einzelpersonen und Familie entscheiden. So haben Sie jederzeit die volle Kontrolle. Eine große Auswahl an Reiserücktrittsversicherungen findet man beispielsweise bei der Allianz.

Worauf bei Selbstbeteiligungen und Vollschutztarifen achten?

Für Urlauber empfiehlt es sich in der Regel, die Reiserücktrittsversicherung ohne Selbstbeteiligung abzuschließen. Andernfalls bleiben die Stornierungskosten bei Absage einer Reise an ihnen hängen. Vor allem bei teureren Reisen kann das eine ganze Menge seit. Aktuellen Erhebungen zufolge liegt der Eigenanteil bei nicht wenigen Versicherern bei bis zu 20 Prozent. Hier lohnt es sich in der Regel, ein paar Euro mehr für die Versicherung zu bezahlen, wenn sie keine Selbstbeteiligung enthält.

Grundsätzlich empfiehlt sich immer der Abschluss eines Vollschutztarifs. Dabei handelt es sich um solche Tarife, die auch einen Reiseabbruch absichern. Das kann z.B. dann vorteilhaft sein, wenn der Versicherungsnehmer einen Unfall hat oder ein Brand in seiner Wohnung ausbricht. In diesem Fall werden Kosten für ungenutzte Reiseleistungen einfach erstattet.

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