fbpx
Connect with us

Hi, what are you looking for?

ABC der Kündigungsgründe

Kündigungsgrund: Vortäuschen von Arbeitsunfähigkeit/Krankheit

Ist der Arbeitnehmer nicht tatsächlich arbeitsunfähig/krank (Krankheit), sondern täuscht er eine krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit lediglich vor, ist regelmäßig eine (verhaltensbedingte) Kündigung gerechtfertigt.

Ist der Arbeitnehmer nicht tatsächlich arbeitsunfähig/krank (Krankheit), sondern täuscht er eine krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit lediglich vor, ist regelmäßig eine (verhaltensbedingte) Kündigung gerechtfertigt.

Ist der Arbeitnehmer nicht tatsächlich arbeitsunfähig/krank (Krankheit), sondern täuscht er eine krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit lediglich vor, ist regelmäßig eine (verhaltensbedingte) Kündigung gerechtfertigt.

Da das Vertrauensverhältnis zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber berührt ist, bedarf es im Regelfall keiner Abmahnung . Grundsätzlich dürfte sogar eine außerordentliche (fristlose) Kündigung gerechtfertigt sein (BAG, Urteil vom 26.8.1993, BB 1994, 142 = NZA 1994, 63).

Eine außerordentliche Kündigung ist grundsätzlich auch dann gerechtfertigt, wenn der Arbeitnehmer die Krankheitsdaten seiner Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung zu seinem Vorteil abgeändert hat, z.B. um Fehltage zu rechtfertigen (LAG Bremen, Urteil vom 15.2.1985, BB 1985, 1129).

Häufig wird der Arbeitgeber aber nicht nachweisen können, dass der Arbeitnehmer eine Krankschreibung auf unredliche Weise erlangt hat oder krankfeiert, sondern es besteht auf Grund besonderer Umstände nur ein dringender Verdacht, dass der Arbeitnehmer seine Arbeitsunfähigkeit lediglich vortäuscht. Ein solcher Verdacht kann z.B. dann bestehen, wenn

  • ein ausländischer Arbeitnehmer seinem Arbeitgeber wiederholt mitteilt, er sei in seinem Heimatland während des Heimaturlaubs oder in unmittelbarem Anschluss an den Heimaturlaub erkrankt (LAG Schleswig-Holstein, Urteil vom 28.11.1983, NJW 1985, 2912 = DB 1984, 1355; zurückhaltender LAG Düsseldorf, Urteil vom 15.1.1986, DB 1986, 1180) oder
  • ein Arbeitnehmer während seiner Krankschreibung eine lukrative gleichartige Nebentätigkeit wie im Haupt-Arbeitsverhältnis ausgeübt hat (BAG, Urteil vom 26.8.1993, NZA 1994, 63 = DB 1993, 2534).

Außerdem hat der Arbeitgeber die Möglichkeit, bei Zweifeln an der Arbeitsunfähigkeit eine Stellungnahme des Medizinischen Dienstes einholen zu lassen (vgl. § 275 Abs.1 SGB V). Dabei hat der Arbeitgeber das Recht, sich ohne Einschaltung der Krankenkassen unmittelbar an den Medizinischen Dienst zu wenden, er muss lediglich die Krankenkasse informieren.

Bestehen ernsthafte Zweifel an der Arbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmers, kann eine ordentliche oder sogar außerordentliche (fristlose) Kündigung unter dem Gesichtspunkt des Verdachts einer strafbaren Handlung (Betrug oder versuchter Betrug) oder einer schweren Pflichtverfehlung in Betracht kommen. Stützt der Arbeitgeber die Kündigung lediglich auf den Verdacht einer simulierten Arbeitsunfähigkeit, weil er – wie im Regelfall – die Simulation nicht nachweisen kann, sind stets die strengen Voraussetzungen einer Verdachtskündigung zu beachten (Verdachtskündigung).

Hat der Arbeitgeber zunächst eine (verhaltensbedingte) Kündigung wegen des Vortäuschens von Arbeitsunfähigkeit ausgesprochen und hat das Arbeitsgericht diese Kündigung für unwirksam erklärt, ist der Arbeitgeber nicht gehindert, nachträglich eine entsprechende Verdachtskündigung auszusprechen (LAG Köln, Urteil vom 16.1.1990, DB 1990, 1337). Bei etwaigen Zweifeln, ob das Vortäuschen der Arbeitsunfähigkeit bewiesen werden kann, sollte der Arbeitgeber neben der Kündigung wegen Vortäuschens der Arbeitsunfähigkeit zugleich hilfsweise eine entsprechende Verdachtskündigung aussprechen. Besteht ein Betriebsrat , muss der Arbeitgeber darauf achten, dass der Betriebsrat in einem solchen Fall zu beiden Kündigungsgründen angehört wird.

Literatur: Berkowsky, Die personen- und verhaltensbedingte Kündigung, § 21 Rdnr. 87; Hanau/Kramer, Zweifel an der Arbeitsunfähigkeit, DB 1995, 94 ff; Hönsch/Natzel, Kapitel D Rdnr. 283; Hueck/v.Hoyningen-Huene, KSchG, § 1 Rdnr. 342; KR-Etzel, KSchG, § 1 Rdnr. 506 ff; Lepke, Kündigung bei Krankheit , Kapitel D VI 4, Seite 253 ff

Vortäuschen von Arbeitsunfähigkeit

 

VSRW-Verlag

Premium-Partner

Kontakt zu business-on.de

Wir berichten tagesaktuell über News, die die Wirtschaft bewegen und verändern – sprechen Sie uns gerne an wenn Sie Ihr Unternehmen auf business-on.de präsentieren möchten.

Über business-on.de

✉️ Redaktion:
[email protected]

✉️ Werbung:
[email protected]

Arbeitsleben

Die Arbeitswelt befindet sich in einem Wandel, in dem die Wertschätzung von Mitarbeitenden zunehmend in den Fokus rückt. Anerkennung ist längst nicht mehr nur...

Marketing

Eine hochwertige User-Experience einer Webseite hat nicht nur Auswirkungen auf das Nutzererlebnis, sondern auch auf die wirtschaftliche Performance einer Website. Unternehmen, die auf durchdachtes...

Business

Die Gründung eines Start-ups erfordert weit mehr als eine gute Geschäftsidee. Ohne eine solide Finanzierung bleibt das ambitionierteste Projekt oft nur ein Traum. Ob...

Finanzen

Die Begriffe „netto“ und „brutto“ begegnen einem fast täglich und beeinflussen zahlreiche Bereiche des Lebens. Doch was genau steckt dahinter? Dieser Artikel klärt umfassend...

Arbeitsleben

Das Thema „Wie viele Abmahnungen bis zur Kündigung?“ sorgt immer wieder für Unsicherheit – sowohl bei Arbeitnehmern als auch bei Arbeitgebern. Gibt es eine...

Arbeitsleben

Die Frage „Krankmeldung ab wann“ stellt sich für viele Arbeitnehmer immer wieder. Die genaue Antwort darauf hängt von mehreren Faktoren ab, einschließlich Gesetzen, Arbeitsverträgen...

Marketing-Partner

Weitere Beiträge

Arbeitsleben

Das Thema „Wie viele Abmahnungen bis zur Kündigung?“ sorgt immer wieder für Unsicherheit – sowohl bei Arbeitnehmern als auch bei Arbeitgebern. Gibt es eine...

Arbeitsleben

Die Frage „Krankmeldung ab wann“ stellt sich für viele Arbeitnehmer immer wieder. Die genaue Antwort darauf hängt von mehreren Faktoren ab, einschließlich Gesetzen, Arbeitsverträgen...

Arbeitsleben

Es ist eine frustrierende Situation, die viele Arbeitnehmer erleben: Nach der Kündigung ihres Arbeitsverhältnisses werden Gehaltszahlungen entweder verzögert oder bleiben völlig aus. Das hat...

Arbeitsleben

Eine Kündigung ist ein bedeutender Schritt, der weitreichende Konsequenzen für Arbeitnehmer und Arbeitgeber haben kann. Doch was passiert, wenn sich eine der Parteien nachträglich...

Arbeitsleben

Ein Kündigungsschreiben zu verfassen, ist für Arbeitgeber eine verantwortungsvolle Aufgabe. Es bildet den formalen Abschluss eines Arbeitsverhältnisses und muss rechtlich sowie inhaltlich einwandfrei sein....

Arbeitsleben

Die Probezeit ist eine Phase des gegenseitigen Kennenlernens zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber – gleichzeitig wirft sie viele Fragen auf, insbesondere zum Thema Urlaub. Darf...

Arbeitsleben

Wenn ein Arbeitsverhältnis endet, sei es durch ein freiwilliges Ausscheiden oder durch eine Kündigung seitens des Arbeitgebers, entstehen oft Unsicherheiten über den verbleibenden Urlaubsanspruch....

Arbeitsleben

Die geplante Cannabis-Legalisierung in Deutschland stellt Arbeitgeber und Arbeitnehmer vor neue Herausforderungen. Kiffen am Arbeitsplatz bleibt zwar weiterhin untersagt, da es die Arbeitssicherheit gefährden...

Werbung