Umsatzsteuervoranmeldung: Mehr Zeit durch eine Dauerfristverlängerung
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Eine verspätete Umsatzsteuervoranmeldung kann teuer werden
Vielen Unternehmern bereitet der bloße Gedanke an die Umsatzsteuervoranmeldung (UST-VA) Unbehagen. Je nach Umsatzsteuerlast des Vorjahres muss diese per Gesetz allerdings monatlich oder quartalsweise erfolgen – Kleinunternehmer und bestimmte Berufsgruppen wie Versicherungsmakler, Ärzte oder Physiotherapeuten sind von der Regelung ausgenommen. Bei der Umsatzsteuervoranmeldung gibt es einiges zu beachten, insbesondere die Fristen gilt es einzuhalten: Die Umsatzsteuervoranmeldung hat immer bis zum 10. des Folgemonats zu erfolgen. Verpasst man die Frist, kann das Finanzamt einen Aufschlag von bis zu 10 Prozent der Umsatzsteuerlast einfordern. Bei einer Umsatzsteuerlast von beispielsweise 8.000 Euro würde die Strafe somit rund 800 Euro betragen – und das für lediglich eine nicht eingehaltene Frist.
Dauerfristverlängerung – welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
Unternehmer können sich jedoch mehr Zeit verschaffen – nämlich einen ganzen Monat zusätzlich -, indem sie einen Antrag auf Dauerfristverlängerung beim Finanzamt stellen. Wird dieser genehmigt, darf beispielsweise die Voranmeldung für den Monat September statt bis zum 10. Oktober auch bis zum 10. November erfolgen. Damit die Dauerfristverlängerung genehmigt wird, müssen allerdings einige Voraussetzungen erfüllt sein.
Der Antrag sollte nach § 48 Umsatzsteuerdurchführungsverordnung (UStDV) per Elster Online – das offizielle Internetportal der Finanzverwaltung – erfolgen. Eine nicht elektronische Übertragung des Antrags wird nur in Ausnahmefällen genehmigt. Der Antrag muss nicht zwingend am Anfang des Jahres für das ganze Jahr erfolgen, sondern kann jederzeit zum Stichtag der Voranmeldung gestellt werden. Wird die Dauerfristverlängerung beispielsweise zum 10. September beantragt, gilt sie erstmals für die Umsatzsteuervoranmeldung für August.
Alle Unternehmen, die ihre Voranmeldung vierteljährlich abwickeln, müssen die Dauerfristverlängerung bis zum 10. Januar beantragen, wenn sie noch für das letzte Quartal gelten soll.
Die Dauerfristverlängerung gilt dann als genehmigt, wenn vom Finanzamt keine Antwort kommt – eine Antwort erhält man nur, wenn der Antrag auf Dauerfristverlängerung abgelehnt wird. Die Dauerfristverlängerung gilt so lange, bis das Finanzamt sie widerruft oder der Unternehmer sie zurücknimmt.
Wer seine Umsatzsteuervoranmeldung monatlich abgibt, muss eine Sondervorauszahlung – die ein Elftel der Umsatzsteuerzahllast des Vorjahres beträgt – an das Finanzamt leisten. Neugründer, die ihr Unternehmen im Vorjahr gegründet und noch kein volles Jahr Umsatzsteuer abgeführt haben, müssen die Summe der gezahlten Steuer auf das Jahr hochrechnen und ein Elftel davon als Sondervorauszahlung leisten. Ein Beispiel:
Frau Dauer hat im August 2017 ihr Unternehmen gegründet und möchte 2018 eine Dauerfristverlängerung beantragen. Von August bis Dezember 2017 hat sie 3.000 Euro Umsatzsteuer vorausgezahlt, woraus sich eine Sonderzahlung von 655 Euro ergibt. Und so hat Frau Dauer die Sondervorauszahlung berechnet:
- 3.000 Euro / 5 Monate = 600 Euro
- 600 Euro x 12 Monate = 7.200 Euro
- 7.200 Euro / 11 (ein Elftel) = 655 Euro
Bei der Sondervorauszahlung handelt es sich aber nicht etwa um eine Gebühr, sondern eher um eine Art Kaution, die auf die Umsatzsteuer der letzten Umsatzsteuervoranmeldung des Jahres angerechnet wird. Der Betrag geht also nicht verloren. Beachten sollten Unternehmer allerdings, dass die Sondervorauszahlung jährlich neu bis zum 10. Februar zu berechnen, anzumelden und zu entrichten ist.
BusinessWer in Bau, Planung oder Handwerk arbeitet, kennt das Bild: Zollstock, Lasermessgerät und eine handschriftliche Skizze gelten seit Jahrzehnten als Standardwerkzeuge bei der Bestandserfassung. Doch gerade bei komplexen Räumen, verwinkelten Gebäuden oder großen Außenanlagen stößt das klassische Aufmaß immer häufiger an Grenzen. Maße fehlen, Nachmessungen werden nötig, und Unsicherheiten tauchen oft erst auf, wenn die Planung schon fortgeschritten oder die Ausführung angelaufen ist. Immer mehr Betriebe setzen deshalb auf 3D-Scanner, um Bestandsdaten vollständig und digital zu erfassen und genau auf diesen Wandel hat sich Scanflow Solutions spezialisiert. Warum klassisches Aufmaß an seine Grenzen stößt Das manuelle Aufmaß ist in der Theorie einfach: Vor Ort messen, Werte notieren, im Büro übertragen. In der Praxis zeigen sich jedoch wiederkehrende Schwachstellen. Bei unregelmäßigen Grundrissen, schrägen Wänden oder technisch dicht belegten Räumen lassen sich relevante Maße leicht übersehen. Fehlt später ein Wert für die Planung, bedeutet das häufig einen zweiten Vor-Ort-Termin mit entsprechendem Zeit- und Kostenaufwand.
Guide'sIn Büros, Praxen, Verkaufsflächen und Eingangsbereichen prägt die Raumgestaltung maßgeblich, wie ein Standort genutzt wird und wie er auf Kunden, Patienten und Mitarbeitende wirkt. Glas kann dabei eine besondere Rolle spielen: Es trennt Bereiche, ohne Räume optisch zu verkleinern, lässt Tageslicht tief ins Gebäude und wirkt wertig, ohne aufdringlich zu sein. Die kurze Antwort auf die Frage, worauf Unternehmen bei Planung und Umsetzung achten sollten, lautet deshalb: Funktion schlägt Optik. Eine Glaslösung erfüllt ihre Aufgabe im Alltag nur dann zuverlässig, wenn Konstruktion, Ausführung und Einbausituation zur konkreten Nutzung passen und wenn Maße, Anschlüsse und Sicherheitsanforderungen früh mit einem Fachbetrieb geklärt werden. Dieser Beitrag ordnet die wesentlichen Überlegungen ein, bevor Unternehmen ein Glasbauteil neu planen, modernisieren oder reparieren lassen. Warum Glas im Gewerberaum mehr als Gestaltung ist Glas wird in gewerblichen Räumen häufig zuerst als gestalterisches Element wahrgenommen. Tatsächlich ist der Werkstoff vor allem eine funktionale Entscheidung. Eine Glastrennwand grenzt Arbeitsbereiche ab, ohne die Sichtachsen im Raum zu unterbrechen. Große Fensterflächen und verglaste Eingangsbereiche bringen Tageslicht in Zonen, die sonst künstlich beleuchtet werden müssten. Mattierte oder strukturierte Ausführungen schaffen Sichtschutz, wo Vertraulichkeit nötig ist, etwa in Besprechungs- oder Behandlungszimmern. Je nach Aufbau kann eine Verglasung auch die Geräuschübertragung dämpfen oder kaum, wenn die Konstruktion nicht dafür ausgelegt ist. Zudem lassen sich Glasflächen in der Regel unkompliziert reinigen, was in Praxen und stark frequentierten Empfangsbereichen ein praktischer Vorteil ist.
RatgeberWer eine Wohnung, ein Haus oder Geschäftsräume renovieren lässt, denkt meist zuerst an das sichtbare Ergebnis: glatte Wände, neue Oberflächen, eine durchdachte Raumaufteilung. Ob ein Vorhaben tatsächlich gelingt, entscheidet sich jedoch lange vor dem letzten Anstrich. Die Abstimmung der beteiligten Gewerke, ein nachvollziehbarer Ablauf und feste Ansprechpartner bestimmen maßgeblich, ob ein Projekt für Eigentümer planbar bleibt insbesondere dann, wenn Innenausbau, Trockenbau und Verputzarbeiten zusammenkommen. Dieses Porträt zeigt, wie ein regionaler Handwerksbetrieb diesen gebündelten Ansatz umsetzt, und benennt die Punkte, die Auftraggeber vor dem Projektstart klären sollten. Renovieren als Organisationsaufgabe Eine Renovierung ist selten eine einzelne Maßnahme. Wer etwa die Aufteilung einer Altbauwohnung verändern möchte, benötigt zunächst neue Wände im Trockenbau, anschließend Putz und Oberflächen, häufig ergänzt um weitere Arbeiten im Innenausbau. Jedes Gewerk baut auf dem vorherigen auf und jede Unklarheit an einer Schnittstelle wirkt sich auf das Gesamtergebnis aus.
