Recht & Steuern·
business-on.de Redaktion
business-on.de Redaktion
·
21. September 2018

Umsatzsteuervoranmeldung: Mehr Zeit durch eine Dauerfristverlängerung

Bildrechte: Flickr icon_uhr_hires Hans Dorsch CC BY-SA 2.0 Bestimmte Rechte vorbehalten

Eine verspätete Umsatzsteuervoranmeldung kann teuer werden

Vielen Unternehmern bereitet der bloße Gedanke an die Umsatzsteuervoranmeldung (UST-VA) Unbehagen. Je nach Umsatzsteuerlast des Vorjahres muss diese per Gesetz allerdings monatlich oder quartalsweise erfolgen – Kleinunternehmer und bestimmte Berufsgruppen wie Versicherungsmakler, Ärzte oder Physiotherapeuten sind von der Regelung ausgenommen. Bei der Umsatzsteuervoranmeldung gibt es einiges zu beachten, insbesondere die Fristen gilt es einzuhalten: Die Umsatzsteuervoranmeldung hat immer bis zum 10. des Folgemonats zu erfolgen. Verpasst man die Frist, kann das Finanzamt einen Aufschlag von bis zu 10 Prozent der Umsatzsteuerlast einfordern. Bei einer Umsatzsteuerlast von beispielsweise 8.000 Euro würde die Strafe somit rund 800 Euro betragen – und das für lediglich eine nicht eingehaltene Frist.

Dauerfristverlängerung – welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

Unternehmer können sich jedoch mehr Zeit verschaffen – nämlich einen ganzen Monat zusätzlich -, indem sie einen Antrag auf Dauerfristverlängerung beim Finanzamt stellen. Wird dieser genehmigt, darf beispielsweise die Voranmeldung für den Monat September statt bis zum 10. Oktober auch bis zum 10. November erfolgen. Damit die Dauerfristverlängerung genehmigt wird, müssen allerdings einige Voraussetzungen erfüllt sein.

Der Antrag sollte nach § 48 Umsatzsteuerdurchführungsverordnung (UStDV) per Elster Online – das offizielle Internetportal der Finanzverwaltung – erfolgen. Eine nicht elektronische Übertragung des Antrags wird nur in Ausnahmefällen genehmigt. Der Antrag muss nicht zwingend am Anfang des Jahres für das ganze Jahr erfolgen, sondern kann jederzeit zum Stichtag der Voranmeldung gestellt werden. Wird die Dauerfristverlängerung beispielsweise zum 10. September beantragt, gilt sie erstmals für die Umsatzsteuervoranmeldung für August.

Alle Unternehmen, die ihre Voranmeldung vierteljährlich abwickeln, müssen die Dauerfristverlängerung bis zum 10. Januar beantragen, wenn sie noch für das letzte Quartal gelten soll.

Die Dauerfristverlängerung gilt dann als genehmigt, wenn vom Finanzamt keine Antwort kommt – eine Antwort erhält man nur, wenn der Antrag auf Dauerfristverlängerung abgelehnt wird. Die Dauerfristverlängerung gilt so lange, bis das Finanzamt sie widerruft oder der Unternehmer sie zurücknimmt.

Wer seine Umsatzsteuervoranmeldung monatlich abgibt, muss eine Sondervorauszahlung – die ein Elftel der Umsatzsteuerzahllast des Vorjahres beträgt – an das Finanzamt leisten. Neugründer, die ihr Unternehmen im Vorjahr gegründet und noch kein volles Jahr Umsatzsteuer abgeführt haben, müssen die Summe der gezahlten Steuer auf das Jahr hochrechnen und ein Elftel davon als Sondervorauszahlung leisten. Ein Beispiel:

Frau Dauer hat im August 2017 ihr Unternehmen gegründet und möchte 2018 eine Dauerfristverlängerung beantragen. Von August bis Dezember 2017 hat sie 3.000 Euro Umsatzsteuer vorausgezahlt, woraus sich eine Sonderzahlung von 655 Euro ergibt. Und so hat Frau Dauer die Sondervorauszahlung berechnet:

  • 3.000 Euro / 5 Monate = 600 Euro
  • 600 Euro x 12 Monate = 7.200 Euro
  • 7.200 Euro / 11 (ein Elftel) = 655 Euro

Bei der Sondervorauszahlung handelt es sich aber nicht etwa um eine Gebühr, sondern eher um eine Art Kaution, die auf die Umsatzsteuer der letzten Umsatzsteuervoranmeldung des Jahres angerechnet wird. Der Betrag geht also nicht verloren. Beachten sollten Unternehmer allerdings, dass die Sondervorauszahlung jährlich neu bis zum 10. Februar zu berechnen, anzumelden und zu entrichten ist.

Teilen:
Weitere Artikel
Künstlersozialkasse verstehen: Wer versichert ist und was die KSK leistet
Business
Künstlersozialkasse verstehen: Wer versichert ist und was die KSK leistet

Die Künstlersozialkasse ist für viele Selbstständige in Musik, Kunst, Medien und Publizistik ein zentraler Baustein der sozialen Absicherung. Ihr besonderer Stellenwert liegt darin, dass sie selbstständige Künstler und Publizisten in die gesetzliche Sozialversicherung einbindet, ohne dass diese den gesamten Beitrag allein tragen müssen. Gerade für Berufsgruppen mit schwankenden Honoraren, projektbezogener Arbeit und unregelmäßigem Arbeitseinkommen macht das einen erheblichen Unterschied. Zugleich ist das Thema rechtlich anspruchsvoll. Wer in den Kreis der Versicherten fällt, entscheidet sich nicht nach Bauchgefühl oder Berufsbezeichnung, sondern nach der tatsächlichen Tätigkeit, der wirtschaftlichen Ausrichtung und den Voraussetzungen des Künstlersozialversicherungsgesetzes. Deshalb lohnt ein genauer Blick auf Aufbau, Leistungen und Systematik der Künstlersozialversicherung. Was die Künstlersozialkasse eigentlich macht

Lesen
Fachkräftemangel in Versicherungen: Wie die Branche gegensteuert
Arbeitsleben
Fachkräftemangel in Versicherungen: Wie die Branche gegensteuert

Gegen den Fachkräftemangel setzt die Versicherungsbranche auf ein Bündel von Maßnahmen von der Ausbildungsoffensive über Employer Branding und Weiterbildung bis zur gezielten Direktansprache durch spezialisierte Personalberater. Denn erfahrene Fachkräfte gehen in Rente, während Digitalisierung und Regulatorik neue Spezialkompetenzen verlangen. Wie gravierend die Lage insgesamt ist, zeigt ein Forschungsbericht des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB): 40,2 Prozent aller Betriebe in Deutschland meldeten im ersten Halbjahr 2022 einen Fachkräftebedarf ein Höchststand. 61,3 Prozent erwarteten Personalprobleme in den folgenden zwei Jahren, und rund 45 Prozent aller angebotenen Fachkräftestellen konnten 2022 deutschlandweit nicht besetzt werden. Für die Assekuranz ist das mehr als eine Randnotiz. Wer heute einen Aktuar, einen erfahrenen Underwriter oder einen IT-Architekten sucht, konkurriert in einem Markt, in dem qualifizierte Kandidaten kaum aktiv auf Jobsuche sind. Genau hier setzt spezialisiertes Recruiting an: Eine Headhunter Versicherung erreicht Schlüsselkräfte, die über klassische Stellenanzeigen praktisch nicht mehr ansprechbar sind.

3 Min. LesezeitLesen
Leoba Liftsysteme: Wie ein Fachbetrieb von der Schwäbischen Alb das Wohnen im Alter neu denkt
Lifestyle
Leoba Liftsysteme: Wie ein Fachbetrieb von der Schwäbischen Alb das Wohnen im Alter neu denkt

Die Leoba Liftsysteme GmbH aus Mössingen ist ein regionaler Spezialist für Treppenlifte, Plattformlifte und Hebebühnen und damit für Lösungen, die Menschen ein selbstständiges Leben im eigenen Zuhause ermöglichen können. Vor dem Hintergrund des demografischen Wandels, des Fachkräftemangels in der Pflege und steigender Immobilienpreise gewinnt das Thema „Wohnen im Alter" zunehmend an Bedeutung auch wirtschaftlich. Wer im vertrauten Umfeld bleiben möchte, braucht praktikable Lösungen, die Sicherheit und Selbstständigkeit erhalten. Ein Portrait über Leoba Liftsysteme, einen Fachbetrieb, der nah am Lebensalltag seiner Kundinnen und Kunden agiert. Leoba Liftsysteme: Ein Fachbetrieb mit Wurzeln auf der Schwäbischen Alb Der Sitz der Leoba Liftsysteme GmbH liegt in Mössingen, eingebettet in die Landschaft der Schwäbischen Alb. Von dort aus betreut das Unternehmen Privatkundinnen und Privatkunden in Tübingen, Reutlingen, Stuttgart und der weiteren Region ebenso werden auch hochwertige Treppenlifte in Balingen geplant und installiert. Wer das Portfolio betrachtet, erkennt schnell: Leoba Liftsysteme versteht sich nicht als reiner Produktverkäufer, sondern als Anbieter individueller Mobilitätslösungen für das Zuhause. Sitzlifte, Plattformlifte, Rollstuhllifte, Senkrechtlifte und Hebebühnen bilden ein breites Sortiment, das auf unterschiedliche Wohnsituationen, Treppenformen und körperliche Voraussetzungen zugeschnitten wird.

4 Min. LesezeitLesen
Zur Startseite