Umsatzsteuervoranmeldung: Mehr Zeit durch eine Dauerfristverlängerung
Bildrechte: Flickr icon_uhr_hires Hans Dorsch CC BY-SA 2.0 Bestimmte Rechte vorbehalten
Eine verspätete Umsatzsteuervoranmeldung kann teuer werden
Vielen Unternehmern bereitet der bloße Gedanke an die Umsatzsteuervoranmeldung (UST-VA) Unbehagen. Je nach Umsatzsteuerlast des Vorjahres muss diese per Gesetz allerdings monatlich oder quartalsweise erfolgen – Kleinunternehmer und bestimmte Berufsgruppen wie Versicherungsmakler, Ärzte oder Physiotherapeuten sind von der Regelung ausgenommen. Bei der Umsatzsteuervoranmeldung gibt es einiges zu beachten, insbesondere die Fristen gilt es einzuhalten: Die Umsatzsteuervoranmeldung hat immer bis zum 10. des Folgemonats zu erfolgen. Verpasst man die Frist, kann das Finanzamt einen Aufschlag von bis zu 10 Prozent der Umsatzsteuerlast einfordern. Bei einer Umsatzsteuerlast von beispielsweise 8.000 Euro würde die Strafe somit rund 800 Euro betragen – und das für lediglich eine nicht eingehaltene Frist.
Dauerfristverlängerung – welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
Unternehmer können sich jedoch mehr Zeit verschaffen – nämlich einen ganzen Monat zusätzlich -, indem sie einen Antrag auf Dauerfristverlängerung beim Finanzamt stellen. Wird dieser genehmigt, darf beispielsweise die Voranmeldung für den Monat September statt bis zum 10. Oktober auch bis zum 10. November erfolgen. Damit die Dauerfristverlängerung genehmigt wird, müssen allerdings einige Voraussetzungen erfüllt sein.
Der Antrag sollte nach § 48 Umsatzsteuerdurchführungsverordnung (UStDV) per Elster Online – das offizielle Internetportal der Finanzverwaltung – erfolgen. Eine nicht elektronische Übertragung des Antrags wird nur in Ausnahmefällen genehmigt. Der Antrag muss nicht zwingend am Anfang des Jahres für das ganze Jahr erfolgen, sondern kann jederzeit zum Stichtag der Voranmeldung gestellt werden. Wird die Dauerfristverlängerung beispielsweise zum 10. September beantragt, gilt sie erstmals für die Umsatzsteuervoranmeldung für August.
Alle Unternehmen, die ihre Voranmeldung vierteljährlich abwickeln, müssen die Dauerfristverlängerung bis zum 10. Januar beantragen, wenn sie noch für das letzte Quartal gelten soll.
Die Dauerfristverlängerung gilt dann als genehmigt, wenn vom Finanzamt keine Antwort kommt – eine Antwort erhält man nur, wenn der Antrag auf Dauerfristverlängerung abgelehnt wird. Die Dauerfristverlängerung gilt so lange, bis das Finanzamt sie widerruft oder der Unternehmer sie zurücknimmt.
Wer seine Umsatzsteuervoranmeldung monatlich abgibt, muss eine Sondervorauszahlung – die ein Elftel der Umsatzsteuerzahllast des Vorjahres beträgt – an das Finanzamt leisten. Neugründer, die ihr Unternehmen im Vorjahr gegründet und noch kein volles Jahr Umsatzsteuer abgeführt haben, müssen die Summe der gezahlten Steuer auf das Jahr hochrechnen und ein Elftel davon als Sondervorauszahlung leisten. Ein Beispiel:
Frau Dauer hat im August 2017 ihr Unternehmen gegründet und möchte 2018 eine Dauerfristverlängerung beantragen. Von August bis Dezember 2017 hat sie 3.000 Euro Umsatzsteuer vorausgezahlt, woraus sich eine Sonderzahlung von 655 Euro ergibt. Und so hat Frau Dauer die Sondervorauszahlung berechnet:
- 3.000 Euro / 5 Monate = 600 Euro
- 600 Euro x 12 Monate = 7.200 Euro
- 7.200 Euro / 11 (ein Elftel) = 655 Euro
Bei der Sondervorauszahlung handelt es sich aber nicht etwa um eine Gebühr, sondern eher um eine Art Kaution, die auf die Umsatzsteuer der letzten Umsatzsteuervoranmeldung des Jahres angerechnet wird. Der Betrag geht also nicht verloren. Beachten sollten Unternehmer allerdings, dass die Sondervorauszahlung jährlich neu bis zum 10. Februar zu berechnen, anzumelden und zu entrichten ist.
PersonalOhne Strom steht der Betrieb still. Ob Server im Büro, Kassen im Verkauf oder Maschinen in der Halle die heutigen Arbeitsabläufe sind stark von elektrischen Geräten abhängig. Eine zuverlässige Stromversorgung ist die absolute Basis für produktives Arbeiten. Doch wo täglich Strom fließt, entstehen oft unsichtbare Gefahren. Ein kleiner Defekt an einem Kabel oder ein unbemerkter Kurzschluss kann weitreichende Folgen haben. Ein plötzlicher Ausfall legt nicht nur die Arbeit lahm, sondern verursacht oftmals auch finanzielle Schäden. Genau hier setzt die betriebliche Elektrosicherheit an. Sie ist keine lästige Pflichtaufgabe, sondern ein wichtiger Teil des unternehmerischen Risikomanagements. Wer mögliche Gefahrenquellen im Blick behält, sorgt für sichere Abläufe und stärkt die langfristige Stabilität des gesamten Betriebs.
VerbraucherDie Energieversorgung von Gebäuden rückt zunehmend in den Fokus wirtschaftlicher Überlegungen. Der Heizungskeller spielt dabei eine entscheidende Rolle für den langfristigen Werterhalt von Immobilien und Betriebsstätten. Steigende Energiekosten und veränderte gesetzliche Vorgaben machen eine vorausschauende Planung notwendig. Eine Heizungsmodernisierung ist heute kein reiner Kostenfaktor mehr. Vielmehr handelt es sich um eine strategische Investition in die wirtschaftliche Zukunft eines Gebäudes. Damit sich dieser Schritt auszahlt, ist eine genaue Kalkulation gefragt. Es gilt, die anfänglichen Ausgaben, den langfristigen Nutzen und die verfügbaren staatlichen Förderungen sorgfältig aufeinander abzustimmen.
BusinessEin neues Büro ist für jedes Unternehmen ein wichtiger Schritt. Oft wächst das Team, es werden modernere Arbeitsflächen benötigt oder die internen Abläufe haben sich gewandelt. Ein solcher räumlicher Wechsel bringt stets frische Impulse für den Arbeitsalltag. Gleichzeitig gibt es dabei eine spürbare Herausforderung: Der normale Geschäftsbetrieb muss reibungslos weiterlaufen. Ein stillstehender Betrieb kostet Geld, verzögert laufende Projekte und beeinträchtigt den gewohnten Service für die Kundschaft. Die Erreichbarkeit muss zu jedem Zeitpunkt gesichert sein. Das Ziel ist es daher, den Umzug so zu gestalten, dass die tägliche Arbeit nicht unterbrochen wird. Das gelingt mit einer durchdachten Vorbereitung und einer klaren Struktur. Wer im Vorfeld die richtigen logistischen und organisatorischen Schritte plant, meistert den Wechsel an den neuen Standort sicher und entspannt, ohne dass das Kerngeschäft darunter leidet.
