Recht & Steuern·
business-on.de Redaktion
business-on.de Redaktion
·
21. September 2018

Umsatzsteuervoranmeldung: Mehr Zeit durch eine Dauerfristverlängerung

Bildrechte: Flickr icon_uhr_hires Hans Dorsch CC BY-SA 2.0 Bestimmte Rechte vorbehalten

Eine verspätete Umsatzsteuervoranmeldung kann teuer werden

Vielen Unternehmern bereitet der bloße Gedanke an die Umsatzsteuervoranmeldung (UST-VA) Unbehagen. Je nach Umsatzsteuerlast des Vorjahres muss diese per Gesetz allerdings monatlich oder quartalsweise erfolgen – Kleinunternehmer und bestimmte Berufsgruppen wie Versicherungsmakler, Ärzte oder Physiotherapeuten sind von der Regelung ausgenommen. Bei der Umsatzsteuervoranmeldung gibt es einiges zu beachten, insbesondere die Fristen gilt es einzuhalten: Die Umsatzsteuervoranmeldung hat immer bis zum 10. des Folgemonats zu erfolgen. Verpasst man die Frist, kann das Finanzamt einen Aufschlag von bis zu 10 Prozent der Umsatzsteuerlast einfordern. Bei einer Umsatzsteuerlast von beispielsweise 8.000 Euro würde die Strafe somit rund 800 Euro betragen – und das für lediglich eine nicht eingehaltene Frist.

Dauerfristverlängerung – welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

Unternehmer können sich jedoch mehr Zeit verschaffen – nämlich einen ganzen Monat zusätzlich -, indem sie einen Antrag auf Dauerfristverlängerung beim Finanzamt stellen. Wird dieser genehmigt, darf beispielsweise die Voranmeldung für den Monat September statt bis zum 10. Oktober auch bis zum 10. November erfolgen. Damit die Dauerfristverlängerung genehmigt wird, müssen allerdings einige Voraussetzungen erfüllt sein.

Der Antrag sollte nach § 48 Umsatzsteuerdurchführungsverordnung (UStDV) per Elster Online – das offizielle Internetportal der Finanzverwaltung – erfolgen. Eine nicht elektronische Übertragung des Antrags wird nur in Ausnahmefällen genehmigt. Der Antrag muss nicht zwingend am Anfang des Jahres für das ganze Jahr erfolgen, sondern kann jederzeit zum Stichtag der Voranmeldung gestellt werden. Wird die Dauerfristverlängerung beispielsweise zum 10. September beantragt, gilt sie erstmals für die Umsatzsteuervoranmeldung für August.

Alle Unternehmen, die ihre Voranmeldung vierteljährlich abwickeln, müssen die Dauerfristverlängerung bis zum 10. Januar beantragen, wenn sie noch für das letzte Quartal gelten soll.

Die Dauerfristverlängerung gilt dann als genehmigt, wenn vom Finanzamt keine Antwort kommt – eine Antwort erhält man nur, wenn der Antrag auf Dauerfristverlängerung abgelehnt wird. Die Dauerfristverlängerung gilt so lange, bis das Finanzamt sie widerruft oder der Unternehmer sie zurücknimmt.

Wer seine Umsatzsteuervoranmeldung monatlich abgibt, muss eine Sondervorauszahlung – die ein Elftel der Umsatzsteuerzahllast des Vorjahres beträgt – an das Finanzamt leisten. Neugründer, die ihr Unternehmen im Vorjahr gegründet und noch kein volles Jahr Umsatzsteuer abgeführt haben, müssen die Summe der gezahlten Steuer auf das Jahr hochrechnen und ein Elftel davon als Sondervorauszahlung leisten. Ein Beispiel:

Frau Dauer hat im August 2017 ihr Unternehmen gegründet und möchte 2018 eine Dauerfristverlängerung beantragen. Von August bis Dezember 2017 hat sie 3.000 Euro Umsatzsteuer vorausgezahlt, woraus sich eine Sonderzahlung von 655 Euro ergibt. Und so hat Frau Dauer die Sondervorauszahlung berechnet:

  • 3.000 Euro / 5 Monate = 600 Euro
  • 600 Euro x 12 Monate = 7.200 Euro
  • 7.200 Euro / 11 (ein Elftel) = 655 Euro

Bei der Sondervorauszahlung handelt es sich aber nicht etwa um eine Gebühr, sondern eher um eine Art Kaution, die auf die Umsatzsteuer der letzten Umsatzsteuervoranmeldung des Jahres angerechnet wird. Der Betrag geht also nicht verloren. Beachten sollten Unternehmer allerdings, dass die Sondervorauszahlung jährlich neu bis zum 10. Februar zu berechnen, anzumelden und zu entrichten ist.

Teilen:
Weitere Artikel
Holzbau mit System: Warum präzise Planung und regionale Partner Bauprojekte absichern
Business
Holzbau mit System: Warum präzise Planung und regionale Partner Bauprojekte absichern

Das Bauen mit Holz hat sich von einer traditionellen Nische zu einer treibenden Kraft im modernen Bauwesen entwickelt. Die Gründe dafür liegen auf der Hand: Holz ist ein nachwachsender Rohstoff, der nicht nur ökologische Vorteile bietet, sondern auch eine hohe architektonische Flexibilität ermöglicht. Gleichzeitig erfordert der Holzbau jedoch ein grundlegend anderes Herangehen als der klassische Massivbau. Der Erfolg eines Holzbauprojekts entscheidet sich nämlich selten auf der Baustelle, sondern fast immer am Schreibtisch. Weil viele Bauteile exakt vorgefertigt werden, muss jedes Detail im Vorfeld stimmen. Wenn in der Planungsphase ungenau gearbeitet wird, führt das später unweigerlich zu Verzögerungen und höheren Kosten. Daher bildet eine akribische Vorbereitung das eigentliche Fundament für jedes Gebäude aus Holz. Zusätzlich rückt die Zusammenarbeit mit lokalen Partnern immer stärker in den Fokus. Wer auf regionale Netzwerke setzt, schafft nicht nur Sicherheit in der Umsetzung, sondern stärkt auch die Wirtschaftskreisläufe vor Ort.

4 Min. LesezeitLesen
Der unsichtbare Begleiter: Souveränes Arbeiten trotz Rücken- und Gelenkbeschwerden
Arbeitsleben
Der unsichtbare Begleiter: Souveränes Arbeiten trotz Rücken- und Gelenkbeschwerden

Langes Sitzen, feste Deadlines und einseitige Bewegungen gehören für viele zum beruflichen Alltag. Doch dieser Rhythmus fordert oft einen spürbaren Tribut vom eigenen Körper. Rücken- und Gelenkbeschwerden schleichen sich unauffällig ein und werden bald zu ständigen Begleitern. Solche körperlichen Einschränkungen sind nicht nur unangenehm. Sie wirken sich auch direkt auf die Konzentration und die allgemeine Leistungsfähigkeit aus. Wenn die Haltung am Schreibtisch schwerfällt, leidet unweigerlich die Qualität der Arbeit. Ein bewusster Umgang mit diesen Signalen ist daher wichtig. Wer langfristig gesund und produktiv bleiben möchte, sollte die körperlichen Bedürfnisse genauso professionell im Blick behalten wie den täglichen Terminkalender.

4 Min. LesezeitLesen
MA Bedachungen: Traditionelles Dachhandwerk trifft auf moderne Anforderungen
Business
MA Bedachungen: Traditionelles Dachhandwerk trifft auf moderne Anforderungen

Ob historisches Ziegeldach, moderne Photovoltaikanlage oder sanierungsbedürftiges Flachdach: Die Anforderungen an das Dachdeckerhandwerk sind vielfältiger geworden. Während bei älteren Gebäuden häufig der Erhalt der vorhandenen Bausubstanz im Mittelpunkt steht, gewinnen energetische Sanierungen und die technische Nutzung von Dachflächen zunehmend an Bedeutung. Gefragt sind Handwerksbetriebe, die unterschiedliche Bauweisen beherrschen und den Zustand eines Daches im Zusammenhang mit dem gesamten Gebäude beurteilen können. Zu diesen Betrieben gehört MA Bedachungen aus Waldorf bei Sinzig. Das von Mohammed Al Jassem geführte Unternehmen verbindet klassische Dachdecker- und Klempnerarbeiten mit zeitgemäßen Lösungen für die Gebäudesanierung. Das Spektrum reicht von kleineren Reparaturen über vollständige Neueindeckungen bis zur Restaurierung historischer Dächer. Auch bei kurzfristigen Schäden durch Unwetter ist der Meisterbetrieb Ansprechpartner. Dachsanierung und Reparatur als handwerklicher Schwerpunkt

5 Min. LesezeitLesen
Zur Startseite