Recht & Steuern·
business-on.de Redaktion
business-on.de Redaktion
·
21. September 2018

Umsatzsteuervoranmeldung: Mehr Zeit durch eine Dauerfristverlängerung

Bildrechte: Flickr icon_uhr_hires Hans Dorsch CC BY-SA 2.0 Bestimmte Rechte vorbehalten

Eine verspätete Umsatzsteuervoranmeldung kann teuer werden

Vielen Unternehmern bereitet der bloße Gedanke an die Umsatzsteuervoranmeldung (UST-VA) Unbehagen. Je nach Umsatzsteuerlast des Vorjahres muss diese per Gesetz allerdings monatlich oder quartalsweise erfolgen – Kleinunternehmer und bestimmte Berufsgruppen wie Versicherungsmakler, Ärzte oder Physiotherapeuten sind von der Regelung ausgenommen. Bei der Umsatzsteuervoranmeldung gibt es einiges zu beachten, insbesondere die Fristen gilt es einzuhalten: Die Umsatzsteuervoranmeldung hat immer bis zum 10. des Folgemonats zu erfolgen. Verpasst man die Frist, kann das Finanzamt einen Aufschlag von bis zu 10 Prozent der Umsatzsteuerlast einfordern. Bei einer Umsatzsteuerlast von beispielsweise 8.000 Euro würde die Strafe somit rund 800 Euro betragen – und das für lediglich eine nicht eingehaltene Frist.

Dauerfristverlängerung – welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

Unternehmer können sich jedoch mehr Zeit verschaffen – nämlich einen ganzen Monat zusätzlich -, indem sie einen Antrag auf Dauerfristverlängerung beim Finanzamt stellen. Wird dieser genehmigt, darf beispielsweise die Voranmeldung für den Monat September statt bis zum 10. Oktober auch bis zum 10. November erfolgen. Damit die Dauerfristverlängerung genehmigt wird, müssen allerdings einige Voraussetzungen erfüllt sein.

Der Antrag sollte nach § 48 Umsatzsteuerdurchführungsverordnung (UStDV) per Elster Online – das offizielle Internetportal der Finanzverwaltung – erfolgen. Eine nicht elektronische Übertragung des Antrags wird nur in Ausnahmefällen genehmigt. Der Antrag muss nicht zwingend am Anfang des Jahres für das ganze Jahr erfolgen, sondern kann jederzeit zum Stichtag der Voranmeldung gestellt werden. Wird die Dauerfristverlängerung beispielsweise zum 10. September beantragt, gilt sie erstmals für die Umsatzsteuervoranmeldung für August.

Alle Unternehmen, die ihre Voranmeldung vierteljährlich abwickeln, müssen die Dauerfristverlängerung bis zum 10. Januar beantragen, wenn sie noch für das letzte Quartal gelten soll.

Die Dauerfristverlängerung gilt dann als genehmigt, wenn vom Finanzamt keine Antwort kommt – eine Antwort erhält man nur, wenn der Antrag auf Dauerfristverlängerung abgelehnt wird. Die Dauerfristverlängerung gilt so lange, bis das Finanzamt sie widerruft oder der Unternehmer sie zurücknimmt.

Wer seine Umsatzsteuervoranmeldung monatlich abgibt, muss eine Sondervorauszahlung – die ein Elftel der Umsatzsteuerzahllast des Vorjahres beträgt – an das Finanzamt leisten. Neugründer, die ihr Unternehmen im Vorjahr gegründet und noch kein volles Jahr Umsatzsteuer abgeführt haben, müssen die Summe der gezahlten Steuer auf das Jahr hochrechnen und ein Elftel davon als Sondervorauszahlung leisten. Ein Beispiel:

Frau Dauer hat im August 2017 ihr Unternehmen gegründet und möchte 2018 eine Dauerfristverlängerung beantragen. Von August bis Dezember 2017 hat sie 3.000 Euro Umsatzsteuer vorausgezahlt, woraus sich eine Sonderzahlung von 655 Euro ergibt. Und so hat Frau Dauer die Sondervorauszahlung berechnet:

  • 3.000 Euro / 5 Monate = 600 Euro
  • 600 Euro x 12 Monate = 7.200 Euro
  • 7.200 Euro / 11 (ein Elftel) = 655 Euro

Bei der Sondervorauszahlung handelt es sich aber nicht etwa um eine Gebühr, sondern eher um eine Art Kaution, die auf die Umsatzsteuer der letzten Umsatzsteuervoranmeldung des Jahres angerechnet wird. Der Betrag geht also nicht verloren. Beachten sollten Unternehmer allerdings, dass die Sondervorauszahlung jährlich neu bis zum 10. Februar zu berechnen, anzumelden und zu entrichten ist.

Teilen:
Weitere Artikel
Zwischen Schadensfall und Werterhalt: Welche Rolle Kfz-Gutachten für Unternehmen spielen
Verbraucher
Zwischen Schadensfall und Werterhalt: Welche Rolle Kfz-Gutachten für Unternehmen spielen

Firmenfahrzeuge sind im Alltag ständig unterwegs: zum Kunden, zur Baustelle, zum Termin oder für Lieferungen. Umso ärgerlicher wird es, wenn ein Unfall passiert, ein Leasingwagen zurückgegeben werden soll oder plötzlich der aktuelle Fahrzeugwert gefragt ist. Dann braucht es klare Zahlen statt grober Einschätzungen. Ein professionelles Kfz-Gutachten zeigt, wie groß der Schaden ist, welchen Wert das Fahrzeug noch hat und welche nächsten Schritte sinnvoll sind. Für Unternehmen bedeutet das mehr Übersicht und weniger Unsicherheit. In welchen Situationen wird ein Kfz-Gutachten benötigt? Ein Kfz-Gutachten wird häufig mit einem Verkehrsunfall verbunden, doch im Unternehmensalltag gibt es zahlreiche weitere Einsatzbereiche. Nach einem unverschuldeten Schaden bildet es die Grundlage für die Regulierung durch die Versicherung und dokumentiert unter anderem Reparaturkosten, Wiederbeschaffungswert und eine mögliche Wertminderung. Auch bei selbst verschuldeten Schäden kann eine fachliche Bewertung sinnvoll sein, etwa zur internen Entscheidungsfindung. Ein zuverlässiger Unfallgutachter in Bindlach kann hier der richtige Ansprechpartner sein.

4 Min. LesezeitLesen
Fuhrpark vereinheitlichen: Warum eine feste Automarke für kleine Betriebe sinnvoll sein kann
Verbraucher
Fuhrpark vereinheitlichen: Warum eine feste Automarke für kleine Betriebe sinnvoll sein kann

Viele kleine Unternehmen erweitern ihren Fuhrpark schrittweise: Erst kommt ein Firmenwagen hinzu, später ein Transporter, dann ein weiteres Fahrzeug für Service oder Außendienst. Was praktisch beginnt, kann mit der Zeit unübersichtlich werden. Unterschiedliche Marken, Modelle, Wartungsintervalle und Bedienkonzepte erschweren Planung, Kostenkontrolle und Fahrerwechsel. Eine klare Markenstrategie kann helfen, den Fuhrpark strukturierter aufzustellen, ohne die nötige Flexibilität zu verlieren. In diesem Beitrag geht es darum, wann eine feste Automarke für kleine Betriebe sinnvoll sein kann. Warum gemischte Fuhrparks schnell Aufwand erzeugen

4 Min. LesezeitLesen
Ausfallrisiko Firmenfahrzeug: Warum kleine Betriebe klare Notfallketten brauchen
Business
Ausfallrisiko Firmenfahrzeug: Warum kleine Betriebe klare Notfallketten brauchen

Gewerbliche Mobilität wirkt oft selbstverständlich, bis ein Firmenfahrzeug plötzlich ausfällt. Für kleine Betriebe kann schon eine Panne reichen, damit Termine wackeln, Mitarbeitende umplanen müssen und Kunden auf Rückmeldung warten. Entscheidend ist dann nicht nur schnelle Hilfe auf der Straße, sondern eine klare interne Notfallkette. In diesem Beitrag geht es darum, wie kleine Unternehmen Fahrzeugausfälle organisatorisch vorbereiten und im Ernstfall handlungsfähig bleiben. Warum ein Fahrzeugausfall kleine Betriebe besonders trifft Ein Firmenfahrzeug ist in kleinen Betrieben oft direkt mit Umsatz verbunden. Der Transporter bringt Werkzeug zur Baustelle, der Servicewagen fährt zum Kunden, das Lieferfahrzeug hält vereinbarte Zeitfenster ein. Fällt dieses Fahrzeug aus, entsteht nicht nur ein technisches Problem. Es fehlen Arbeitsmittel, Personal wird blockiert und die Tagesplanung muss kurzfristig neu sortiert werden.

4 Min. LesezeitLesen
Zur Startseite