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Lippstädter Herbstwoche 2020 kann nicht stattfinden

Nun ist es offiziell: die aktuellste Fassung der Coronaschutzverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen vom 7. Juli 2020 untersagt Großveranstaltungen bis mindestens zum 31. Oktober 2020.

Stadt Lippstadt

Lippstadt. Nun ist es offiziell: die aktuellste Fassung der Coronaschutzverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen vom 7. Juli 2020 untersagt Großveranstaltungen bis mindestens zum 31. Oktober 2020. Damit kann die traditionsreiche Lippstädter Herbstwoche in diesem Jahr nicht stattfinden.

Auch wenn das Kirmes-Verbot nicht überraschend kommt, trifft sie die große Familie der Schausteller, der Herbstwochen-Fans, den Handel und die Gastronomie hart. Nach dem Lippstädter Lenz und dem Altstadtfest muss KWL Geschäftsführerin Carmen Harms jetzt ein weiteres Stadtfest canceln. „Für die Lippstädter und ihre Gäste ist die Herbstwoche der unumstrittene Höhepunkt im Jahreskalender. Sie jetzt absagen zu müssen fällt meinem Team, den vielen helfenden Händen im Hintergrund und mir enorm schwer. Wir alle wissen um die existenzbedrohende Situation der Betroffenen.“

Die KWL steht in permanentem Austausch mit dem Lippstädter Schaustellerverein, um gemeinsam mit der Stadtverwaltung zu prüfen, ob und unter welchen Voraussetzungen in Lippstadt möglicherweise dennoch ein temporäres Kirmesvergnügen stattfinden kann.

 

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