Dazu zählen beispielsweise:
- Scheckinkasso
- Lastschrifteninkasso
- Wechselinkasso
- Zins – und Dividendenscheine
- Schuldverschreibungen
- Dokumenteninkasso
Vorgehensweise bei Forderungen und Außenständen
Unbezahlte Rechnungen ziehen eine mehrmalige Mahnung mit sich. Reagiert der Kunde nicht auf die Mahnung und begleicht die Zahlung nicht, so kann das betroffene Unternehmen die Forderung an ein Inkassounternehmen weiterheben. Hier gibt es mehrere Möglichkeiten, den Inkassoauftrag durchzuführen:
- Eintreibung im Auftrag
- Einziehungsermächtigung
- Inkassozession
- Vollabtretung
So kann der Betrieb das Inkassounternehmen beauftragen, in seinem Namen die Einziehung der Forderung vorzunehmen. Der Unterschied zur Einzugsermächtigung: Hier ist das Inkassounternehmen beauftragt und bevollmächtigt, die Forderung mit dem eigenen Namen zu verlangen. Bei der Inkassozession tritt der Betrieb die Forderung zum Zwecke der Eintreibung an das ausgewählte Inkassounternehmen ab. Manche Firmen entscheiden sich auch für eine Vollabtretung, um ihre Liquidität zu sichern. Es handelt sich dabei um einen Forderungsverkauf. Die Forderung wird an das Inkassounternehmen ohne Zweckbindung abgetreten und je nach Vertrag werden die Außenstände sofort beglichen. Ob und wann das Inkassobüro die Forderungen vom Schuldner eintreibt, spielt für den Betrieb und vor allem für die Liquidität des Betriebes keine Rolle mehr.
Grundsätzlich hat der Schuldner die Kosten zu tragen, die für das jeweilige Verfahren entstehen. Dabei führen Inkassounternehmen einen derartigen Einzug der Forderungen vorerst schriftlich durch. Nicht jedes Unternehmen kann dabei zu einem Inkassobüro werden. Grundsätzlich stehen Inkassounternehmen immer unter der Aufsicht des Präsidenten des regionalen Landgerichts. Kommt es zu einem gerichtlichen Mahnverfahren, muss ein Anwalt zu diesem Vorgang hinzugezogen werden. Er kann weitere Schritte gegen den Schuldner einleiten.
Vergütung von Inkassounternehmen
Inkassounternehmen haben die Möglichkeit, ihre Vergütung frei mit ihren Auftraggebern zu vereinbaren. Es gibt keine Vergütungsordnungen, wie es etwa bei Rechtsanwälten der Fall ist. Meistens orientieren sich die Unternehmen beim Einzug von Forderungen aber am Vergütungssystem von Anwälten. Die Höhe der Vergütung richtet sich dabei nach der Hauptforderungen. Dabei gibt es eine Staffelung nach dem Volumen der Forderungen. Wie bei der anwaltlichen Gebühr handelt es sich auch hier um eine Pauschalvergütung, die die gesamte Dienstleistung abdeckt. Es ist dabei unerheblich, ob nur ein Schreiben eingereicht oder weit umfangreicherer Tätigkeiten in Rechnung gestellt werden.
Bei nachgerichtlichen Forderungseinzügen vereinbaren Auftraggeber und Inkassounternehmen in der Regel eine Erfolgsprovision. Die Höhe ist dabei von dem Umfang abhängig, in dem das Risiko vom Inkassounternehmen getragen wird. Die Grenze der Vergütung ist an dem Punkt erreicht, wenn eine Sittenwidrigkeit oder Wucher vorliegt.
Verschiedene Arten von Inkassounternehmen
Bei einem kleinen Teil der Inkassobüros handelt es sich um Unterabteilungen von Anwaltskanzleien, die sich auf den Einzug von Forderungen spezialisiert haben. Viele dieser kleinen Abteilungen können dabei ebenso effizient wie die großen Unternehmen arbeiten. Die Beitreibungsquoten sind sogar oftmals noch besser. Als einen Grund hierfür sehen Experten vor allem den offiziellen Charakter von Anwaltsbriefköpfen, von denen ein gewisses Bedrohungspotenzial ausgeht.
Eine weitere Form ist das Inkasso durch einen Insolvenzverwalter. Ziel ist es hierbei, die Beitreibungsquote zu erhöhen und die Chance für ein Überleben des Unternehmens mit seinen Arbeitnehmern zu gewährleisten.
Darüber hinaus gibt es spezialisierte Inkassobüros. In der jüngeren Vergangenheit sind vor allem Banken dazu übergegangen, ihre Inkasso-Angelegenheiten an diese Büros auszulagern. Das liegt vor allem darin begründet, dass die für das Inkasso anfallenden Kosten auf den Schuldner übertragen werden können. Teilweise werden auch Tochterunternehmen gegründet, die das Inkasso durchführen.
Verschiedene Arten von Inkassogeschäften
Bei Inkassogeschäften unterscheidet man grundsätzlich zwei Typen. Die erste Möglichkeit besteht darin, dass der Gläubiger ein Inkassobüro beauftragt, seine Forderungen beim Schuldner einzutreiben. Das Inkassobüro erhält in diesem Fall eine Vollmacht, mit der es nach dem Willen des Gläubigers handeln kann. Das Risiko für den Fall einer Nichtbegleichung der Forderung verbleibt aber bei ihm.
Die zweite Möglichkeit besteht darin, dass der Gläubiger seine Forderung (meistens mit einem Abschlag) an das Inkassobüro verkauft. Das Risiko, dass die Forderung nicht beglichen werden kann, verbleibt in diesem Fall beim Inkassobüro.
Weitere thematische Definitionen:
Insolvenz: Zahlungsunfähigkeit – anhaltend oder vorübergehend möglich
Darlehen : Darlehen als schuldrechtlicher Vertrag mit regelmäßiger Tilgung
Florian Weis
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