Freiwilliger Verzicht löst Schenkungsteuer aus
Denn durch die Aufgabe des Wohnrechts handelt es sich um eine freigebige Zuwendung. Auf der einen Seite ist eine Vermögensminderung eingetreten, weil dem Berechtigten sein Wohnrecht verlustig gegangen ist und das Vermögen des Hausbesitzers ist dagegen gemehrt worden. Dieser ist nunmehr berechtigt, die bisherige Bewohnerin von der Nutzung der Räume auszuschließen und die Flächen selbst zu nutzen oder zu vermieten. Damit hat das Grundstück für ihn insoweit eine Wertsteigerung erfahren, als er es ohne die im Grundbuch eingetragene, beschränkt persönliche Dienstbarkeit veräußern kann.
Die Schenkungsteuerpflicht ist dadurch erfüllt, dass die Aufgabe des Wohnrechts nicht mit einer Gegenleistung – wie etwa mit der Zahlung eines Entgelts – verbunden war. Denn der Berechtigte war weder zur Aufgabe des Wohnrechts noch zum Verzicht auf eine Gegenleistung rechtlich verpflichtet. Bemessungsgrundlage für die Steuer ist dabei der kapitalisierte Wert des aufgegebenen Wohnrechts, bezogen auf eine lebenslängliche Nutzung nach dem Bewertungsgesetz.
Beispiel: Eine 52-jährige Frau verzichtet auf ihr Wohnrecht. Die ortsübliche Miete für eine vergleichbare Wohnung liegt bei monatlich 500 Euro.
| Jahreswert des Wohnrechts(500 x 12 Monate) | 6.000 € |
|---|---|
| Vervielfältiger bei Alter 52(amtliche Sterbetabelle 2010) | x 13,921 |
| Bemessungsgrundlage | = 83.526 |
VSRW-Verlag
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FirmenportraitEine Steuerkanzlei muss unterschiedliche Anliegen einordnen können: Für ein Unternehmen stehen häufig Jahresabschluss, Lohnabrechnung und Rechnungswesen im Vordergrund. Bei einer Praxis kann es um die Nachfolge gehen, bei einem landwirtschaftlichen Betrieb um die Hofübergabe und bei Privatpersonen um Immobilien oder Erbschaften. Die CFK Steuerberatungsgesellschaft mbH mit Sitz in Mainstockheim berät diese Mandantengruppen in betrieblichen und privaten Steuerfragen. Zu ihren Kernleistungen gehören Steuererklärungen, Jahresabschlüsse, Lohnabrechnungen und Rechnungswesen. Das Firmenporträt zeigt, welche Leistungen und Spezialisierungen zum Angebot gehören und wie die Zusammenarbeit gestaltet ist. Wer ist die CFK Steuerberatungsgesellschaft mbH in Mainstockheim? Die Kanzlei ist ein Familienbetrieb mit Sitz in Mainstockheim im Landkreis Kitzingen. Zu ihren Mandanten gehören kleine und mittelgroße Unternehmen, Heilberufler, land- und forstwirtschaftliche Betriebe sowie Privatpersonen. Sie betreut nach eigenen Angaben Menschen und Betriebe aus verschiedenen Branchen deutschlandweit. Der Standort und das Einsatzgebiet sind dabei zu unterscheiden: Mainstockheim ist der Kanzleisitz; die Mandantschaft ist nicht auf den Landkreis Kitzingen begrenzt.
