Personal·
business-on.de Redaktion
business-on.de Redaktion
·
30. Januar 2017

Vermögenswirksame Leistungen: Verschenken Sie kein Geld

Arbeitnehmer kassieren bis zu 40 Euro im Monat

Vermögenswirksame Leistungen sollen Arbeitnehmern dabei helfen, ein eigenes kleines Vermögen aufzubauen. Dazu zahlen viele Unternehmen ihren Angestellten zusätzlich zum Lohn monatlich einen bestimmten Betrag, der allerdings auch deutlich unter der Höchstgrenze von 40 Euro liegen kann. Viele Arbeitgeber gewähren zum Beispiel Leistungen in Höhe von 26,59 Euro. Diese „krumme“ Summe stammt noch aus dem alten „624-Mark-Gesetz“, nach dem Arbeitnehmer beim VL-Sparen monatlich 52 D-Mark bekamen.

Voraussetzung für das Zusatzgehalt ist, dass das Geld in einen VL-fähigen Sparvertrag eingezahlt wird. Dies kann zum Beispiel ein Bausparvertrag bei einer Bausparkasse wie Schwäbisch Hall sein. Ob ein Unternehmen VL zahlt, ist meistens im Tarifvertrag oder einer entsprechenden Betriebsvereinbarung festgelegt. Erkundigen Sie sich im Zweifelsfall einfach in der Personalabteilung Ihres Betriebs.

Es gibt unterschiedliche VL-fähige Anlageformen

Neben Bausparverträgen sind auch andere Anlageformen VL-fähig. Dabei handelt es sich im Wesentlichen um:

  • Banksparpläne: Hier ist allerdings zu beachten, dass der Auszahlungsbetrag nach Ablauf inklusive Bonuszahlung versteuert werden muss.
  • Aktienfonds: Sie können unter Umständen höhere Erträge bringen als ein reiner Sparplan. Dafür geht man aber auch das Risiko von Kursverlusten ein.
  • Tilgung von Immobilienkrediten: Damit beschleunigen Sie die Rückzahlung Ihres Baudarlehens. Dies wird aber nicht von allen Banken angeboten, erkundigen Sie sich bei Ihrem Kreditinstitut.
  • In manchen Unternehmen können Angestellte auch den Sonderfall der „Altersvorsorgewirksamen Leistungen“. In diesem Fall fließen die VL in einen Vertrag zur betrieblichen Altersvorsorge.

Bausparverträge sind beim VL-Sparen vor allem deshalb beliebt, weil sie als zuverlässige Anlageform gelten, mit der man sich gleichzeitig einen festen Zinssatz für sein künftiges Baudarlehen sichert – bei eventuell künftig wieder steigenden Bauzinsen ein großer Vorteil.

Staatliche Förderung erhöht die Sparsumme

Für welche Sparform man sich auch entscheidet – das Geld ist zunächst für sieben Jahre festgelegt. Erst danach kann der Arbeitnehmer darüber verfügen.

Die staatliche Förderung zum VL-Sparen gibt es in unterschiedlichen Formen. Da ist einmal die Arbeitnehmersparzulage. Mit ihr können Singles mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen von bis zu 17.900 Euro etwa beim Bausparen eine Zulage von neun Prozent erhalten. Der förderfähige Höchstbetrag liegt bei 470 Euro. Für Ehepaare gelten die doppelten Summen. Hinzu kommt möglicherweise noch eine Wohnungsbauprämie in Höhe von 8,8 Prozent. Die Einkommensgrenze für Alleinstehende liegt hier bei 25.600 Euro, für Ehepaare bei 51.200 Euro.

Teilen:
Weitere Artikel
Edi Renovierung aus Taufkirchen: Innenausbau und Modernisierung im Raum München
Ratgeber
Edi Renovierung aus Taufkirchen: Innenausbau und Modernisierung im Raum München

Wer eine Wohnung, ein Haus oder Geschäftsräume renovieren lässt, denkt meist zuerst an das sichtbare Ergebnis: glatte Wände, neue Oberflächen, eine durchdachte Raumaufteilung. Ob ein Vorhaben tatsächlich gelingt, entscheidet sich jedoch lange vor dem letzten Anstrich. Die Abstimmung der beteiligten Gewerke, ein nachvollziehbarer Ablauf und feste Ansprechpartner bestimmen maßgeblich, ob ein Projekt für Eigentümer planbar bleibt insbesondere dann, wenn Innenausbau, Trockenbau und Verputzarbeiten zusammenkommen. Dieses Porträt zeigt, wie ein regionaler Handwerksbetrieb diesen gebündelten Ansatz umsetzt, und benennt die Punkte, die Auftraggeber vor dem Projektstart klären sollten. Renovieren als Organisationsaufgabe Eine Renovierung ist selten eine einzelne Maßnahme. Wer etwa die Aufteilung einer Altbauwohnung verändern möchte, benötigt zunächst neue Wände im Trockenbau, anschließend Putz und Oberflächen, häufig ergänzt um weitere Arbeiten im Innenausbau. Jedes Gewerk baut auf dem vorherigen auf und jede Unklarheit an einer Schnittstelle wirkt sich auf das Gesamtergebnis aus.

6 Min. LesezeitLesen
Barrierefreiheit als Business-Faktor: Der strategische Weg zum inklusiven Unternehmen
Business
Barrierefreiheit als Business-Faktor: Der strategische Weg zum inklusiven Unternehmen

Lange Zeit wurde das Thema Barrierefreiheit in der Wirtschaft vor allem als gesetzliche Pflichtaufgabe betrachtet. Heute zeigt sich jedoch ein anderes Bild: Ein zugängliches Arbeitsumfeld zu schaffen, ist ein strategischer Vorteil und die Basis für eine zukunftsorientierte Unternehmenskultur. Wer Hürden im Arbeitsalltag abbaut, profitiert auf mehreren Ebenen. Durch den Wegfall von physischen und digitalen Barrieren eröffnet sich der Zugang zu einem wesentlich größeren Kreis an qualifizierten Fachkräften. Gleichzeitig steigt die Attraktivität als moderner Arbeitgeber auf dem Markt. Ein Unternehmen wirklich barrierefrei zu gestalten, gelingt allerdings nicht von heute auf morgen. Es erfordert eine durchdachte Planung und den Blick für praktische Details im Betriebsalltag.

4 Min. LesezeitLesen
Kritik am Arbeitgeber: Wie Unternehmen ihre Marke schützen
Business
Kritik am Arbeitgeber: Wie Unternehmen ihre Marke schützen

Eine negative Arbeitgeberbewertung kann die Wahrnehmung eines Unternehmens bei Bewerbern, Mitarbeitenden und der Öffentlichkeit beeinflussen. Unternehmen möchten auf solche Kritik häufig schnell reagieren, doch nicht jede kritische Äußerung ist rechtswidrig. Eine vorschnelle Reaktion kann die Situation sogar verschärfen. Entscheidend ist daher eine sachliche Prüfung des Inhalts und des konkreten Sachverhalts, bevor weitere Schritte eingeleitet werden. Dieser Beitrag zeigt, wann Unternehmen Bewertungen hinnehmen müssen, wann eine rechtliche Prüfung sinnvoll sein kann und welche Rolle der professionelle Umgang mit Kritik für die Arbeitgebermarke spielt. Warum Arbeitgeberbewertungen für die Marke relevant sind

5 Min. LesezeitLesen
Zur Startseite