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Was kann man von der Steuer absetzen?

Dass gewisse Kosten von der Steuer absetzbar sind, wissen die meisten. Im Rahmen der Steuererklärung lassen sich durchschnittlich 1.000 Euro vom Finanzamt zurückholen. Dennoch ist die Einreichung der Einkommensteuererklärung nicht zwangsläufig verpflichtend. Doch was verbirgt sich überhaupt hinter der Redensart „von der Steuer absetzen“? Welche Kosten lassen sich steuerlich geltend machen und wer ist zur Abgabe der Steuererklärung sogar verpflichtet? All das und mehr erfahren Sie in diesem Artikel.

Steuern absetzen

Was bedeutet „von der Steuer absetzen“?

Für die meisten Arbeitnehmer hat die Einreichung der Einkommensteuererklärung keinerlei Relevanz. Die zu zahlende Einkommensteuer wird vom Bruttogehalt durch den Arbeitgeber abgezogen, einbehalten und anschließend an das Finanzamt abgeführt. Der Steuerzahler selbst erhält seinen Lohn nach Abzug aller Steuern und muss somit nichts weiter veranlassen – sofern dieser keine anderweitigen Einnahmen aus nichtselbständiger Arbeit oder Kapitalerträgen erzielt.

Zu Beginn eines neuen Kalenderjahres erhalten Arbeitnehmer ihre Lohnsteuerjahresbescheide. Die Lohnsteuerbescheinigung beinhaltet Informationen zum Gehalt, zur Lohnsteuer, Kirchensteuer sowie viele weitere Abzüge. Diese Informationen sind für das Erstellen der Einkommensteuererklärung maßgebend.

Wenn Ausgaben von der Steuer abgesetzt werden, bedeutet dies im Grund nichts anderes, als dass der abzusetzende Betrag von dem jährlichen Einkommen abgezogen wird. Erst nach Abzug der geltend gemachten relevanten Kosten wird das Einkommen entsprechend besteuert. Die Festsetzung der Steuern erfolgt durch das zuständige Finanzamt nach Einreichung der Einkommensteuererklärung. Die zu viel geleistete Lohnsteuer wird anschließend an den Steuerzahler zurückerstattet. Somit beeinflussen die absetzbaren Posten die Gesamtsumme des Einkommens, wodurch die Steuerlast gesenkt werden kann.

Checkliste: Was können Arbeitnehmer von der Steuer absetzen?

Arbeitnehmer können zahlreiche Ausgaben steuerlich absetzen. Die absetzbaren Kosten werden in unterschiedliche Kategorien unterteilt.

  1. Werbungskosten: Bei den Werbungskosten handelt es sich um Ausgaben, die im Zusammenhang mit dem Beruf stehen. Hierzu gehören unter anderem:
    • Homeoffice-Pauschale
    • Arbeitszimmer/Arbeitsmittel
    • Pendlerpauschale/Fahrtkosten
    • Fortbildungskosten
    • Reisekosten für Fortbildungen
    • Kontoführungsgebühren
    • doppelte Haushaltsführung
    • Gewerkschaftsbeiträge
    • Berufsverbände
    • Berufshaftpflicht
    • Unfallversicherung
    • Berufsrechtsschutzversicherung
    • Bewerbungskosten
    • Winterbeschäftigungsumlage
    • Unfallkosten Pkw
    • Steuerberatungskosten
    • Umzugskostenpauschale
  2. Sonderausgaben: Neben beruflichen Aufwendungen können auch private Ausgaben steuerlich geltend gemacht werden. Hierbei handelt es sich zum Beispiel um:
    • Versicherungsbeiträge
    • gesetzliche und private Krankenversicherung
    • gesetzliche Rentenversicherung
    • Altersvorsorge, Riester-Rente
    • Rechtsschutzversicherung
    • Kosten für Zweitausbildung
    • Umzugskosten
    • Pflegekosten
    • Handwerkerleistungen
    • Kfz-Steuer
    • Schulgeld/Hochschulgeld
    • Kinderbetreuungskosten
    • Spenden
  3. Außergewöhnliche Belastungen: Zu den steuerlich absetzbaren außergewöhnlichen Belastungen gehören unter anderem folgende:
    • Praxisgebühren/Krankheitskosten (Medikamente, Zahnarzt, Brille, Krankenhausaufenthalt, Kur)
    • Pflegeheimkosten
    • Scheidungskosten
    • Beerdigungskosten
    • Kosten für haushaltsnahe Dienstleistungen (Haushaltshilfen)
    • Unterhaltszahlungen

Was sind Werbungskosten?

Als sogenannte Werbungskosten werden grundsätzlich alle Kosten und Aufwendungen bezeichnet, die im Rahmen der beruflichen Tätigkeit anfallen können. Per Definition sind Werbungskosten „Aufwendungen zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung der Einnahmen“ (§ 9 Einkommensteuergesetz EStG).

In folgenden Fällen können Werbungskosten entstehen:

  • wenn man Geld als Arbeitnehmer verdient
  • wenn man Rente erhält
  • wenn man ein Mietshaus besitzt und Mieteinnahmen erzielt
  • wenn man Geld bei einer Bank anlegt und Zinsen erhält
  • wenn man sonstige Einkünfte aus nicht selbstständiger Arbeit erzielt

Egal ob es sich hierbei um Ausgaben für Bewerbungsfotos, Fortbildungen, Arbeitsmittel oder auch Fahrtkosten handelt – jegliche beruflich veranlassten Aufwendungen können als Werbungskosten von der Steuer abgesetzt werden, vorausgesetzt der Arbeitgeber hat diese nicht bereits steuerfrei ersetzt. Die Geltendmachung der Werbungskosten in der Steuererklärung kann die Steuerlast deutlich senken.

Beim Lohnsteuerabzug wird bereits ein Arbeitnehmer-Pauschbetrag in Höhe von 1.230 Euro berücksichtigt (Stand 2023). In den vergangenen Jahren betrug der Pauschbetrag jeweils 1.200 Euro (2022) und 1.000 Euro (2021). Die Pauschale wird bei Abgabe der Steuererklärung automatisch vom Finanzamt abgezogen, sodass hierfür keine Nachweise erforderlich sind.

Sollten die Ausgaben der Werbungskosten jedoch höher als 1.230 Euro sein, kann man diese steuerlich absetzen. Hierfür müssen die Aufwendungen einzeln in der Anlage N der Einkommensteuererklärung eingetragen und durch entsprechende Belege, Quittungen und Rechnungen nachgewiesen werden.

Was kann man ohne Belege von der Steuer absetzen?

Um eine Steuerrückerstattung zu erhalten, müssen die absetzbaren Kosten grundsätzlich in der Steuererklärung durch entsprechende Belege nachgewiesen werden.

Allerdings gibt es Kosten und Ausgaben, die auch ohne die Vorlage der entsprechenden Belege beim Finanzamt steuerlich geltend gemacht werden können. Hierbei handelt es sich um Werbungskosten-Pauschalen, wodurch die Steuererklärung maßgeblich vereinfacht wird.

Folgende Werbungskosten können von Steuerpflichtigen ohne die Vorlage von Belegen in der Steuererklärung geltend gemacht werden:

  • Pendlerpauschale: Die Fahrtkosten für den Arbeitsweg können ebenfalls abgesetzt werden. Hierfür erstattet das Finanzamt pauschal 30 Cent pro Kilometer pro Arbeitstag. Bei einer regulären 5-Tage-Woche werden in der Regel bis zu 230 Arbeitstage akzeptiert.
  • Reisekosten: Weitere berufliche Fahrtkosten kann man ebenfalls steuerlich absetzen. Die vom Finanzamt angesetzte Rückerstattung bezieht sich auf 30 Cent pro tatsächlich zurückgelegtem Kilometer.
  • Arbeitsmittel: Ausgaben für Arbeitsmittel werden mit einer Pauschale von 110 Euro pro Jahr abgegolten.
  • Telefonkosten: Wird das Telefon oder Handy beruflich genutzt, können bis zu 20 Euro monatlich in der Steuererklärung angegeben werden.
  • Kontoführung: Die Belastungen aufgrund von Kontoführungsgebühren können ohne Nachweis mit einer Pauschale von 16 Euro angesetzt werden.
  • Umzugspauschale: Sogenannte „sonstige Umzugskosten“ wie Renovierung, Trinkgeld und Verpflegung für Umzugshelfer, Anbringen von Lampen, Einbau von Küchenmöbeln und -geräten oder die Ummeldung von Telefon und Pkw müssen nicht einzeln nachgewiesen werden. Alleinstehende können hier einen Pauschbetrag von 715 Euro, Ehegatten 1.429 Euro und für jede weitere Person im Haushalt 315 Euro geltend machen.
  • Bewerbungskosten: Je versendeter Bewerbung per Post können 8,50 Euro ohne Nachweis angesetzt werden. Bei Online-Bewerbungen beträgt die Pauschale 2,50 Euro.
  • Berufsbekleidung: Die Berufsbekleidung selbst zählt zu den Arbeitsmitteln. Jedoch können die Kosten der Reinigung geschätzt werden. Hierbei sind die Richtwerte der Arbeitsgemeinschaft der Verbraucherverbände e. V. zu beachten.
  • Verpflegungsmehraufwand: Die Kosten für Verpflegung außerhalb der gewöhnlichen Arbeitsstätte können mit einem Pauschbetrag von 12 Euro pro Tag angesetzt werden, wenn die Abwesenheit acht Stunden überschreitet. Mehrtägige Dienstreisen oder Auswärtstätigkeiten mit Übernachtung können für den An- und Abreisetag jeweils mit 12 Euro und für die restlichen Tage mit 24 Euro geltend gemacht werden.
  • Homeoffice-Pauschale: Die Homeoffice-Pauschale beträgt 5 Euro pro Tag, der im Homeoffice verbracht wurde. Die Pauschale ist jedoch auf 120 Tage im Jahr begrenzt, sodass hier jährlich maximal 600 Euro geltend gemacht werden können.
  • Arbeitnehmer-Pauschbetrag: Der Arbeitnehmer-Pauschbetrag beträgt seit 2023 1.230 Euro. Werbungskosten, die mit dieser Pauschale abgedeckt sind, müssen nicht nachgewiesen werden. Sollte die Gesamtsumme der Werbungskosten diese jedoch überschreiten, müssen weitere Kosten entsprechend belegt werden.

Welche Versicherungen kann man von der Steuer absetzen?

Kosten für Versicherungen sind als Sonderausgaben steuerlich absetzbar. Hierunter fallen jegliche Versicherungen, die der persönlichen Vorsorge dienen und aufgrund beruflicher Erfordernisse bestehen.

Zu den steuerlich absetzbaren Versicherungen gehören unter anderem folgende:

  • Krankenversicherung
  • Pflegeversicherung
  • Rentenversicherung
  • Arbeitslosenversicherung
  • Unfallversicherung
  • Haftpflichtversicherung
  • Risikolebensversicherung

Für die entsprechenden Vorsorgeaufwendungen gelten bestimmte Höchstgrenzen. Für Arbeitnehmer, Beamte und Rentner gilt ein Höchstbetrag von 1.900 Euro, wohingegen Selbstständige eine Obergrenze von 2.800 Euro haben. Kosten, die über diesen Höchstgrenzen liegen, können nicht abgesetzt werden.

Nicht absetzbar sind darüber hinaus reine Sachversicherungen, da diese nicht der persönlichen Vorsorge dienen und nicht notwendig sind, um den Beruf auszuüben.

Die Steuererklärung

In Deutschland werden die Steuern in der Regel von den einzelnen Bundesländern verwaltet. Das bedeutet, dass die Steuererklärung grundsätzlich beim zuständigen Finanzamt eingereicht werden muss. Welches örtliche Finanzamt zuständig ist, kann über die Finanzamtssuche online ermittelt werden.

Die Steuererklärung wird hierbei immer rückwirkend für ein Kalenderjahr eingereicht. So kann sie für das Jahr 2022 frühestens im Jahr 2023 abgegeben werden. Sofern das Finanzamt nicht explizit zur Abgabe der Steuererklärung auffordert, kann die Einreichung bis zu vier Jahre rückwirkend erfolgen.

Was ist die Steuererklärung

Warum sollte man eine Steuererklärung abgeben?

Arbeitnehmer zahlen ihre Steuern monatlich durch die Lohnsteuer. Hierbei handelt es sich um eine Vorauszahlung der Einkommensteuer, womit die Steuerpflicht im Grunde abgegolten ist – sofern keine weiteren Einnahmen außer dem Arbeitslohn bestehen.

Vom deutschen Fiskus werden Steuerpflichtige in zwei Kategorien unterteilt:

  1. Steuerzahler, die zur Abgabe der Steuererklärung verpflichtet sind (Pflichtveranlagung)
  2. Steuerzahler, die freiwillig eine Steuererklärung abgeben können (Antragsveranlagung)

Auch wenn nicht alle steuerpflichtigen Bürger zur Abgabe verpflichtet sind, kann die Abgabe der Einkommensteuererklärung sinnvoll sein. So lassen sich laut dem Statistischen Bundesamt im Schnitt Rückerstattungen in Höhe 875 Euro vom Finanzamt zurückholen. Etwa 90 Prozent aller eingereichten Steuererklärungen sollen eine Rückerstattung mit sich bringen.

Darüber hinaus ist die Erstellung der Steuererklärung mit relativ wenig Zeitaufwand verbunden. So sollen Steuerpflichtige rund 6,3 Stunden mit dem Ausfüllen der Felder beschäftigt sein. Wem die Formulare zu kompliziert sind, der kann die Steuererklärung mithilfe einer Steuersoftware erstellen. Außerdem hat so gut wie jeder Steuerzahler Aufwendungen, die er steuerlich absetzen kann – seien es nur Kosten für den Handwerker oder auch Krankenkassenbeiträge.

In folgenden Fällen kann sich eine freiwillige Steuererklärung besonders lohnen:

  • Zeitweise Beschäftigung
  • Heirat
  • Doppelverdiener in Steuerklasse IV
  • Geburt eines Kindes
  • Alleinerziehende
  • Hohe Werbungskosten
  • Hohe Versicherungsaufwendungen
  • Sonstige Sonderausgaben
  • Beginn eines Zweitstudiums
  • Erhalt des Ausbildungsfreibetrags
  • Haushaltsnahe Dienstleistungen und Kosten für Handwerker
  • Erhalt der Arbeitnehmersparzulage
  • Außergewöhnliche Belastungen
  • Zahlung der Abgeltungssteuer
  • Verlust von Einkünften
  • Erhalt einer Abfindung
  • Rückzahlung von Lohnersatzleistungen

Wer ist zur Abgabe verpflichtet?

Die sogenannte Pflichtveranlagung wird immer dann vom Finanzamt auferlegt, wenn befürchtet wird, dass der Steuerpflichtige zu wenig Steuern zahlt. In den meisten Fällen werden Arbeitnehmer jedoch dann zur Abgabe der Einkommensteuererklärung verpflichtet, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

  • Beziehen von Arbeitslohn von einem oder beiden Ehegatten, wenn ein Ehepartner in Steuerklasse V oder VI ist
  • Eintragung von Freibeträgen in den elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmalen (ELStAM) durch die Ehegatten
  • Erzielen von Einkünften aus Lohnersatzleistungen
  • Nichtbestehen eines Wohnsitzes in Deutschland trotz fiktiver unbeschränkter Steuerpflicht
  • Beziehen von Arbeitslohn durch mehrere Arbeitgeber ohne pauschale Besteuerung
  • Erhalt einer Abfindung durch den Arbeitgeber unter Anwendung der Lohnsteuerabzugs-Fünftelregelung
  • Verlustvortrag in vergangenen Jahren
  • Eintragung eines beschränkt steuerpflichtigen Ehegatten mit Wohnsitz im EU-Ausland in ELStAM
  • Wiederheirat nach Tod oder Scheidung des vormaligen Ehegatten im selben Steuerjahr als Arbeitnehmer

Wann lohnt sich eine Steuererklärung nicht?

Grundsätzlich hat die Abgabe der freiwilligen Steuererklärung keine Nachteile. Die Steuerlast kann durch die Geltendmachung der Werbungskosten deutlich gesenkt werden, sodass fast immer mit einer Rückerstattung zu rechnen ist. Die Einreichung der Einkommensteuererklärung bringt somit fast ausschließlich Steuervorteile mit sich.

Dennoch befürchten viele, dass ihnen vom Finanzbeamten eine Nachzahlung auferlegt wird. In diesem Fall kann die Erklärung im Rahmen eines Einspruchsverfahrens jedoch einfach zurückgezogen werden. Die Steuerklärung gilt dann als nicht eingereicht.

Außerdem kursiert häufig der Irrglaube, dass die Steuererklärung bei einmaligem Einreichen zukünftig immer abgegeben werden muss. Das ist ebenfalls nicht korrekt, sofern das Finanzamt keine Pflicht zur Abgabe auferlegt.

Bis wann muss man die Steuererklärung für 2022 abgeben?

Die Abgabe der Steuererklärung des letzten Steuerjahres 2022 ist mit einer gesetzlichen Frist verbunden.

Sofern die Erstellung der Einkommensteuererklärung ohne Beratung durch einen Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein erfolgt, muss diese eigentlich bis spätestens zum 31. Juli 2023 beim zuständigen Finanzamt eingereicht werden.

Aufgrund des Vierten Corona-Steuerhilfegesetzes ist jedoch eine Fristverlängerung vorgesehen. So kann die Steuererklärung für 2022 bis spätestens zum 2. Oktober 2023 abgegeben werden. Ausnahmeregelungen dieser Art gab es auch bereits für die Jahre 2020 und 2021.

Sollte man für die Erstellung der Steuererklärung professionelle Hilfe von einem Steuerberater oder einem Lohnsteuerhilfeverein einholen, verlängert sich die Frist um sieben Monate. Grundsätzlich gilt hier für die Einreichung der letzte Februartag des übernächsten Steuerjahres – also wäre die Frist der 29. Februar 2024. Doch auch hier gilt die aktuell gültige Corona-Ausnahmeregelung. In diesem Fall ist die Abgabefrist für das Steuerjahr 2022 der 31. Juli 2024.

Für welche zurückliegenden Jahre kann man noch eine Steuererklärung einreichen?

Viele Menschen wissen nicht, dass sie eine freiwillige Steuererklärung im Rahmen der Antragsveranlagung rückwirkend vier Jahre zum Ende des Steuerjahres geltend machen können.

Das bedeutet, dass man die Steuererklärungen für die Jahre 2019, 2020, 2021 und 2022 noch einreichen kann. Hier sind allerdings die jeweils geltenden Fristen zu beachten:

  • Abgabefrist 2019: 31. Dezember 2023
  • Abgabefrist 2020: 31. Dezember 2024
  • Abgabefrist 2021: 31. Dezember 2025
  • Abgabefrist 2022: 31. Dezember 2026

Wie hoch kann die Rückerstattung ausfallen?

Im Jahr 2022 hat sich der Grundfreibetrag von 9.984 Euro auf 10.347 Euro erhöht. Das bedeutet, dass der Lohnsteuerabzug deutlich geringer ausfällt. Wie hoch die Rückerstattung durch das Finanzamt im Falle einer Steuererklärung ist, hängt jedoch maßgeblich von den geltend gemachten Ausgaben ab.

Im Schnitt sollen Arbeitnehmer jedoch zwischen 875 Euro und 1072 Euro zurückerstattet bekommen.

FAQ

Muss ich eine Steuererklärung abgeben?

Eine sogenannte Pflichtveranlagung zur Abgabe der Steuererklärung besteht nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen. Rund jeder zweite Deutsche muss eine Steuererklärung abgeben. Liegen die sonstigen Einkünfte jedoch unter dem Grundfreibetrag, wird eine Steuererklärung in der Regel nicht erforderlich.

Kann man die GEZ von der Steuer absetzen?

Grundsätzlich ist der Rundfunkbeitrag nicht steuerlich absetzbar. Eine Ausnahme besteht jedoch, wenn man eine Zweitwohnung besitzt. In diesem Fall können die GEZ-Gebühren als Werbungskosten in der Steuererklärung abgesetzt werden.

Kann man Strom und Wasser von der Steuer absetzen?

Kosten für Strom und Wasser kann man grundsätzlich von der Steuer absetzen, sofern diese Energiekosten mit dem Beruf in Verbindung stehen – beispielsweise beim Arbeiten im Homeoffice. Berufliche Kosten der Heimarbeit lassen sich insgesamt für maximal 120 Tage anrechnen.

Was kann man als Rentner von der Steuer absetzen?

Rentner können im Rahmen ihrer Steuererklärung Pflege- und Krankheitskosten, Handwerkerleistungen, haushaltsnahe Dienstleistungen, Versicherungsbeiträge und Spenden von der Steuer absetzen.

Fazit

Steuern sind für die meisten ein lästiges Thema. Auch vor der Erstellung der Steuererklärung drücken sich die meisten Arbeitgeber. Dabei lassen sich durch die Einreichung der Steuererklärung durchaus Steuern sparen.

In etwa 90 Prozent der freiwillig abgegebenen Steuererklärungen können Steuerzahler mit einer Steuererstattung zwischen 875 Euro und 1072 Euro rechnen, denn so gut wie jeder hat steuerlich absetzbare Ausgaben. Die Steuererklärung lohnt sich also definitiv!

Bildquellen:

  • Steuern absetzen: Foto von RODNAE Productions: https://www.pexels.com/de-de/foto/steuern-zusammensetzung-oben-schreibarbeit-7821684/

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