MĂŒssen Rentner Steuern zahlen?
Seit der Gesetzgeber im Jahr 2005 das AlterseinkĂŒnftegesetz geĂ€ndert hat, sind auch Renten steuerpflichtig. Die sogenannte nachgelagerte Besteuerung sorgt dafĂŒr, dass die BezĂŒge aus der gesetzlichen Rentenkasse, der privaten Rentenversicherung sowie teilweise auch aus einer betrieblichen Altersversorgung als Sonstige EinkĂŒnfte einkommensteuerpflichtig sind.

Warum werden Renten besteuert?
Die GesetzesĂ€nderung geht auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 06.03.2002 zurĂŒck. Das Gericht hatte angemahnt, dass Renten und Pensionen grundsĂ€tzlich gleich zu behandeln seien, dies aufgrund der fehlenden Besteuerung bei der Rente jedoch nicht der Fall sei. Renten waren bis dahin von der Einkommensteuer ausgenommen, da sie bereits ĂŒber die einkommensteuerpflichtigen Löhne und GehĂ€lter besteuert wurden.
Eine erneute Besteuerung der RentenbeitrĂ€ge, die wĂ€hrend der Rentenzeit als BezĂŒge ausgezahlt werden, wĂŒrde eine unzulĂ€ssige Doppelbesteuerung darstellen, argumentierten die Kritiker der Reform. Da jedoch die Arbeitgeberanteile der RentenbeitrĂ€ge bis dahin nicht versteuert wurden, folgte das Gericht dieser Argumentation nicht und forderte die Neuregelung.
Damit die Renten durch die Gesetzesnovelle nicht gekĂŒrzt werden, befreit der Gesetzgeber zukĂŒnftig auch die Arbeitnehmeranteile der verschiedenen RentenbeitrĂ€ge von der Einkommensteuer und gewĂ€hrt ĂŒbergangsweise einen steuerlichen Freibetrag auf Renten, der bis 2040 sukzessive zurĂŒckgefahren wird.
Wie hoch sind die Steuern auf die Rente?
Die Rente unterliegt nach § 22 Einkommenssteuergesetz der Besteuerung als sonstige EinkĂŒnfte. Ăberschreitet die Rente abzĂŒglich des Rentenfreibetrags den bei der Einkommenssteuer gewĂ€hrten Grundfreibetrag, muss sie mit dem persönlichen Einkommensteuersatz versteuert werden.
FĂŒr eine Rente, die nur knapp ĂŒber dem Grundfreibetrag von im Jahr 2023 10.908 Euro liegt, gilt zunĂ€chst der niedrigste Steuersatz von 14 Prozent, der mit der Höhe der Rente progressiv auf theoretisch bis zu 45 Prozent ansteigt.
Ein lediger Rentner, der 2022 in Rente ging, kann etwa 14.768 Euro steuerfrei vereinnahmen, sollte aber in jedem Fall eine SteuerklÀrung machen, um genau zu klÀren, ob Einkommenssteuer auf seine Rente zu zahlen ist.
Welche FreibetrÀge gibt es?
Neben dem allgemeinen Grundfreibetrag bei der Einkommensteuer erhalten Rentner bis 2040 auch noch einen steuerfreien Anteil ihrer Renten gewĂ€hrt. Erst ab 2040 muss 100 Prozent der Rente versteuert werden. Wer 2005 oder frĂŒher in Rente gegangen ist, muss nur 50 Prozent seiner Rente versteuern. Wer im Jahr 2023 in Rente gegangen ist oder noch geht, muss bereits 83 Prozent seiner Rente versteuern beziehungsweise genieĂt nur noch einen Freibetrag von 17 Prozent seiner Rente, der komplett steuerfrei bleibt.
Jedes Jahr muss 1 Prozent der Rente mehr versteuert werden, bis ab dem Jahr 2040 die gesamte Rente einkommensteuerpflichtig wird.
Dabei gilt es zu beachten, dass der steuerliche Freibetrag nur einmalig bei Rentenbeginn (oder bei einer Neuberechnung der Rente beispielsweise nach einer Scheidung) berechnet wird und danach konstant bleibt. Das heiĂt, die jĂ€hrlichen Rentenerhöhungen werden voll in den steuerpflichtigen Teil der Rente einbezogen. Man geht davon aus, dass beispielsweise durch die auĂerordentliche Rentenerhöhung zwecks Inflationsausgleich 2022 etwa 106.000 Rentner neu einkommensteuerpflichtig werden.
Gibt es eine Tabelle fĂŒr die Rentenbesteuerung?
Folgender Tabelle können Sie entnehmen, wie hoch der zu versteuernde und der steuerfreie Anteil Ihrer Rente ist, abhÀngig von dem Jahr, in dem Sie in Rente gegangen sind.
Rechenbeispiel: Erika Mustermann ging im Jahr 2016 mit einer Bruttorente von 14.000 Euro im Jahr in Rente. Steuerpflichtig hiervon sind jedoch nur 72 Prozent. Sie genieĂt einen Freibetrag von 28 Prozent oder 3.920 Euro. Unter Geltendmachung aller AbzĂŒge bleibt sie mit ihrer steuerpflichtigen Bruttorente (14.000 ⏠â 3.920 ⏠= 10.080 âŹ) knapp unter dem Grundfreibetrag und muss im Jahr 2016 keine Steuern zahlen. Aufgrund der jĂ€hrlichen Rentenanpassungen steigt ihre Bruttorente, nicht aber ihr steuerlicher Freibetrag von 3.920 Euro. Im Jahr 2021 erhielt Frau Mustermann bereits eine Bruttorente von 16.000 Euro. AbzĂŒglich ihres Freibetrags hatte sie damit eine zu versteuernde Bruttorente von 12.080 Euro und war in diesem Jahr mit ihrer Rente einkommensteuerpflichtig.
Was ist der Rentenabschlag?
Der Rentenabschlag hat mit der Steuer nichts zu tun und bezieht sich auf einen Abschlag auf die RentenansprĂŒche, der bei einem vorzeitigen Altersruhestand fĂ€llig wird. Menschen, die ihre 35 Beitragsjahre (Wartezeit) erreicht haben, können mit einem Abschlag bereits vor dem Erreichen des gesetzlichen Renteneintrittsalters von 67 Jahren in Rente gehen. Dabei betrĂ€gt der Abschlag 0,3 Prozent pro Monat, den sie frĂŒher in Rente gehen.
Der frĂŒheste Renteneintritt liegt derzeit bei 63 Jahren und ist mit einem Rentenabschlag von 14,4 Prozent auf die bei einem regulĂ€ren Renteneintritt zu erwartende Rente verbunden. Plant man, frĂŒhzeitig in Rente zu gehen, kann man diesen Abschlag durch die Zahlung von ZusatzbeitrĂ€gen ab dem 50. Lebensjahr vermeiden. Pro Jahr, welches man frĂŒher in Rente geht, verliert man jedoch normalerweise auch einen Rentenpunkt, welcher die Rente mindert (ein Rentenpunkt ist derzeit rund 36 Euro Monatsrente wert).
Was mĂŒssen im Ausland lebende Rentner beachten?
GrundsĂ€tzlich zahlt die Deutsche Rentenversicherung die RentenbezĂŒge weltweit aus. Ein deutscher Wohnsitz ist keine Voraussetzung. Allerdings gibt es einige Punkte zu beachten, wenn der auslĂ€ndische Wohnsitz keine Nachteile haben soll. Solange Sie jedoch mindestens die HĂ€lfte des Jahres (183 Tage) in Deutschland leben, können Sie den Rest des Jahres verbringen, wo Sie möchten, ohne dass dies steuerliche Auswirkungen hat.
Verlegen Sie Ihren ĂŒblichen Wohnsitz jedoch dauerhaft ins Ausland, kann es sein, dass Sie Ihre Rente auch dort versteuern mĂŒssen. Wo dauerhaft im Ausland lebende deutsche Rentner ihre Steuern zahlen, regelt â sofern eines existiert â ein Doppelbesteuerungsabkommen zwischen der Bundesrepublik und dem Gastland. Dort kann eine Besteuerung in Deutschland, im Aufenthaltsland oder in beiden LĂ€ndern vorgesehen sein.
Sieht das Abkommen nichts anderes vor, bleiben im Ausland lebende Rentner in Deutschland steuerpflichtig, allerdings nur beschrĂ€nkt steuerpflichtig. Was sich zunĂ€chst positiv anhört, kann steuerlich sehr nachteilhaft sein, denn in Deutschland beschrĂ€nkt steuerpflichtige Personen mĂŒssen ihre deutschen Einkommen weiterhin in Deutschland versteuern, profitieren aber nicht mehr von VergĂŒnstigungen.
In Deutschland beschrĂ€nkt steuerpflichtig sein heiĂt auf Grundfreibetrag, Ehegattensplitting und andere VergĂŒnstigungen zu verzichten. Ihr Renteneinkommen wird ab dem ersten Euro voll besteuert. Informieren Sie sich daher vor einem Umzug genau, wie Ihre Steuerpflicht im jeweiligen Ausland aussehen wird.
Vorteilhaft können beispielsweise LĂ€nder sein, denen das Doppelbesteuerungsabkommen das alleinige Steuerrecht zuspricht (beispielsweise Frankreich, Griechenland, Thailand oder die USA), aber auch andere Regelungen mĂŒssen im Vergleich nicht nachteilhaft sein. Lassen Sie sich vor einem Umzug von der Rentenversicherung beraten.
SteuererklĂ€rung fĂŒr Rentner
Entgegen der hartnĂ€ckigen Ăberzeugung vieler BundesbĂŒrger sind auch Renten seit 2005 einkommensteuerpflichtig. Damit sich keine unbemerkten Steuerschulden ansammeln und Sie auch von AbzĂŒgen profitieren können, ist es daher ratsam oder sogar verpflichtend, auch als Rentner eine EinkommensteuererklĂ€rung abzugeben.
MĂŒssen Rentner eine SteuererklĂ€rung abgeben?
Wenn Sie mit ihrer Bruttorente abzĂŒglich ihres Rentenfreibetrags (siehe oben) ĂŒber dem fĂŒr die Einkommenssteuer gĂŒltigen Grundfreibetrag (2022: 10.347 Euro; 2023: 10.908 Euro) liegen, oder unversteuerte Einkommen aus einer anderen Quelle (beispielsweise aus einer Vermietung) haben, sind Sie vermutlich verpflichtet, eine jĂ€hrliche SteuererklĂ€rung einzureichen.
Es kann auch sein, dass das Finanzamt Sie aufgrund der gemeldeten Daten der Rentenkasse oder der SozialversicherungstrĂ€ger explizit auffordert, eine SteuererklĂ€rung zu machen. Aufgrund der jĂ€hrlichen Rentenerhöhungen können auch Rentner, die bisher keine Einkommenssteuer zahlen mussten, kĂŒnftig steuerpflichtig werden und eine SteuererklĂ€rung abgeben mĂŒssen.
Wird Ihre Rente bereits automatisch besteuert, wie etwa Löhne und GehĂ€lter, kann es sein, dass Sie keine SteuererklĂ€rung machen mĂŒssen. Wahrscheinlich wĂ€re es aber fĂŒr Sie selbst von Vorteil, da nur mit einer SteuererklĂ€rung auch AbzĂŒge vom steuerpflichtigen Einkommen geltend gemacht werden können.
Bei Geltendmachung aller AbzĂŒge mĂŒssen im Jahr 2022 fĂŒr Bruttorenten mit einem steuerpflichtigen Anteil von 14.760 Euro im Jahr beziehungsweise 1230 Euro im Monat Einkommenssteuern gezahlt werden.
Was passiert, wenn man als Rentner keine SteuererklÀrung macht?
Nur ĂŒber die SteuererklĂ€rung können absetzbare Kosten geltend gemacht werden. Diese mindern Ihr steuerpflichtiges Einkommen und helfen Ihnen, Steuern zu sparen. AbzugsfĂ€hig sind beispielsweise Vorsorgeaufwendungen fĂŒr Kranken- und PflegekassenbeitrĂ€ge, Haftpflicht und Unfallversicherungen, Medikamente und Arztkosten bis zu jeweiligen HöchstbetrĂ€gen sowie Werbungskosten mit einem Pauschbetrag von derzeit 102 Euro.
Wenn Sie keine SteuererklĂ€rung abgeben, können auĂerdem zusĂ€tzliche EinkĂŒnfte wie Mieteinnahmen, KapitaleinkĂŒnfte, private RentenbezĂŒge oder Betriebsrenten unentdeckt bleiben und Steuerschulden entstehen.
Unter UmstĂ€nden wird das Finanzamt bei einer nachtrĂ€glich entdeckten Steuerpflicht auch VerspĂ€tungsgebĂŒhren erheben. Wenn sich Ihre EinkĂŒnfte also in der NĂ€he des Grundfreibetrags bewegen oder weitere Einnahmequellen neben der gesetzlichen Rente bestehen, ist es in der Regel in Ihrem Interesse, auch eine SteuererklĂ€rung zu machen.
Wird die Rente automatisch an das Finanzamt gemeldet?
Ja, in den meisten FĂ€llen meldet die Deutsche Rentenversicherung die ausgezahlten Renten an das Finanzamt, welches regelmĂ€Ăig ĂŒberprĂŒft, ob auf die EinkĂŒnfte Einkommensteuer zu zahlen ist. Entdeckt das Finanzamt eine Steuerschuld, muss diese zurĂŒckgezahlt werden. Bei der Erhebung von VerspĂ€tungszuschlĂ€gen verfĂ€hrt das Finanzamt bei Rentnern in der Regel kulanter als bei Arbeitnehmern.
Erhalten Rentner eine Energiepauschale?
Wer zum Stichtag am 01.12.2022 Bezieher einer Alters-, Hinterbliebenen- oder Erwerbsminderungsrente war, sollte mittlerweile einen Zuschuss zu den gestiegenen Energiekosten in Höhe von 300 Euro erhalten haben.
Lag ein Anspruch vor, der bisher nicht beachtet wurde, kann eine nachtrÀgliche Zahlung der Energiepauschale bei der DRV Knappschaft-Bahn-See beantragt werden.
Wird es 2023 eine Rentenerhöhung geben?
Die jĂ€hrliche Rentenerhöhung wird auch 2023 wieder zum 01.07. in Kraft treten und fĂŒr Renten im Westen vermutlich 3,5 Prozent, im Osten 4,2 Prozent betragen. Ab Juli 2024 sollen Ost- und Westrenten gleichbehandelt werden. Eine auĂerplanmĂ€Ăige Erhöhung ist derzeit nicht geplant.
FAQ
Im Folgenden werden einige hÀufig gestellte Fragen zur Rentenbesteuerung kurz beantwortet.
Wie viel Steuern bei 2000 EUR Rente?
Wie hoch die zu zahlende Einkommensteuer auf eine Bruttorente von 2000 Euro im Monat ausfĂ€llt und ob ĂŒberhaupt Steuern gezahlt werden mĂŒssen, hĂ€ngt in erster Linie vom Jahr Ihres Renteneintritts ab. AbhĂ€ngig hiervon gewĂ€hrt Ihnen der Gesetzgeber unterschiedliche FreibetrĂ€ge.
Wenn Sie letztes Jahr (2022) mit 2000 Euro monatlich in Rente gegangen sind, mĂŒssen Sie nur auf 82 Prozent von diesem Betrag Steuern zahlen. Ihre steuerpflichtige Rente betrĂ€gt dementsprechend nur 1640 Euro. Da im Jahr 2022 ab etwa 1470 Euro Bruttoeinkommen (inklusive aller AbzĂŒge) Einkommensteuer zu zahlen war, betrĂ€gt der effektiv steuerpflichtige Teil ihrer Rente ca. 170 Euro pro Monat.
Gibt man diese Daten in einen Steuerrechner ein, sind fĂŒr das Jahr 2022 insgesamt etwa 2.055 Euro mit einem Grenzsteuersatz von 26 Prozent (effektiv 8,3 Prozent auf die Gesamtrente) zu zahlen. Beachten Sie, dass diese EinschĂ€tzung unverbindlich ist und keine Steuerberatung ersetzt.
Wie viel Rente darf ich bekommen, ohne Steuern zahlen zu mĂŒssen?
Renten werden ab dem Jahr 2040 wie normale Erwerbseinkommen behandelt. Ăberschreitet Ihre Rente dann den zu diesem Zeitpunkt festgesetzten Grundfreibetrag bei der Einkommensteuer, wird sie grundsĂ€tzlich einkommensteuerpflichtig. Allerdings dĂŒrfen BeitrĂ€ge zur Krankenversicherung und andere AbzĂŒge (siehe oben) geltend gemacht werden, bevor die Steuer berechnet wird.
Bis die Reform von 2005 im Jahr 2040 abgeschlossen sein wird, erhalten Rentner auf ihre Renten einen Rentenfreibetrag, der abhÀngig vom Jahr des Renteneintritts ist und einmalig berechnet wird (siehe oben).
Wer im Jahr 2022 in Rente ging, darf etwa 14.768 Euro Bruttorente steuerfrei vereinnahmen, muss aber eine SteuererklĂ€rung machen, da die Rente ĂŒber dem Grundfreibetrag liegt.
Wird eine Rente von 1300 EUR besteuert?
Das hĂ€ngt stark vom Jahr Ihres Renteneintritts und dem dann festgesetzten Rentenfreibetrag ab. Sind Sie im letzten Jahr (2022) mit einer Bruttorente von 1.300 Euro in Rente gegangen, betrĂ€gt der steuerpflichtige Anteil Ihrer Rente 12.792 Euro. Dieser liegt zwar ĂŒber dem Grundfreibetrag, weshalb Sie eine SteuererklĂ€rung machen mĂŒssen, aber nach Anrechnung aller abzugsfĂ€higen Ausgaben sollten Sie keine Steuern auf Ihre Rente zahlen mĂŒssen.
Ist die Rentenversicherung steuerlich absetzbar?
Ja, BeitrĂ€ge zur Rentenversicherung und andere Vorsorgeleistungen (private Renten, Riester- oder RĂŒruprente, Betriebsrenten und weitere) sind fĂŒr Arbeitnehmer grundsĂ€tzlich zu bestimmten Anteilen und bis zu bestimmten HöchstbetrĂ€gen von der Steuer absetzbar. Diese Anteile steigen derzeit jĂ€hrlich an, bis voraussichtlich im Jahr 2025 100 Prozent erreicht werden.
Fazit
Wie in Deutschland nicht anders zu erwarten, muss die steuerliche Betrachtung der Renten kompliziert sein. Durch die einmalig festgelegten RentenfreibetrÀge und die jÀhrlich steigenden Renten geraten jedes Jahr tausende Rentner, die vielleicht jahrelang eine steuerfreie Rente genossen haben, in den steuerpflichtigen Einkommensbereich.
HĂ€ufig bemerken Betroffene dies nicht und bekommen plötzlich einen Brief vom Finanzamt, welches Steuerschulden einfordert und SĂ€umnisgebĂŒhren erheben möchte. SchĂŒtzen Sie sich vor entstehenden Kosten und nutzen Sie alle steuerrechtlichen AbzĂŒge, indem Sie eine SteuererklĂ€rung machen. Wenn Sie auĂerdem die Hinweise in diesem Ratgeber beachten und eventuell einen Steuerberater zu Hilfe nehmen, kann die Steuerlast effektiv minimiert werden und Sie genieĂen jederzeit Rechtssicherheit.

























































































































