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14. August 2023

Rente & Steuer

Müssen Rentner Steuern zahlen?

Seit der Gesetzgeber im Jahr 2005 das Alterseinkünftegesetz geändert hat, sind auch Renten steuerpflichtig. Die sogenannte nachgelagerte Besteuerung sorgt dafür, dass die Bezüge aus der gesetzlichen Rentenkasse, der privaten Rentenversicherung sowie teilweise auch aus einer betrieblichen Altersversorgung als Sonstige Einkünfte einkommensteuerpflichtig sind.

Arten der Rente

Warum werden Renten besteuert?

Die Gesetzesänderung geht auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 06.03.2002 zurück. Das Gericht hatte angemahnt, dass Renten und Pensionen grundsätzlich gleich zu behandeln seien, dies aufgrund der fehlenden Besteuerung bei der Rente jedoch nicht der Fall sei. Renten waren bis dahin von der Einkommensteuer ausgenommen, da sie bereits über die einkommensteuerpflichtigen Löhne und Gehälter besteuert wurden.

Eine erneute Besteuerung der Rentenbeiträge, die während der Rentenzeit als Bezüge ausgezahlt werden, würde eine unzulässige Doppelbesteuerung darstellen, argumentierten die Kritiker der Reform. Da jedoch die Arbeitgeberanteile der Rentenbeiträge bis dahin nicht versteuert wurden, folgte das Gericht dieser Argumentation nicht und forderte die Neuregelung.

Damit die Renten durch die Gesetzesnovelle nicht gekürzt werden, befreit der Gesetzgeber zukünftig auch die Arbeitnehmeranteile der verschiedenen Rentenbeiträge von der Einkommensteuer und gewährt übergangsweise einen steuerlichen Freibetrag auf Renten, der bis 2040 sukzessive zurückgefahren wird.

Wie hoch sind die Steuern auf die Rente?

Die Rente unterliegt nach § 22 Einkommenssteuergesetz der Besteuerung als sonstige Einkünfte. Überschreitet die Rente abzüglich des Rentenfreibetrags den bei der Einkommenssteuer gewährten Grundfreibetrag, muss sie mit dem persönlichen Einkommensteuersatz versteuert werden.

Für eine Rente, die nur knapp über dem Grundfreibetrag von im Jahr 2023 10.908 Euro liegt, gilt zunächst der niedrigste Steuersatz von 14 Prozent, der mit der Höhe der Rente progressiv auf theoretisch bis zu 45 Prozent ansteigt.

Ein lediger Rentner, der 2022 in Rente ging, kann etwa 14.768 Euro steuerfrei vereinnahmen, sollte aber in jedem Fall eine Steuerklärung machen, um genau zu klären, ob Einkommenssteuer auf seine Rente zu zahlen ist.

Welche Freibeträge gibt es?

Neben dem allgemeinen Grundfreibetrag bei der Einkommensteuer erhalten Rentner bis 2040 auch noch einen steuerfreien Anteil ihrer Renten gewährt. Erst ab 2040 muss 100 Prozent der Rente versteuert werden. Wer 2005 oder früher in Rente gegangen ist, muss nur 50 Prozent seiner Rente versteuern. Wer im Jahr 2023 in Rente gegangen ist oder noch geht, muss bereits 83 Prozent seiner Rente versteuern beziehungsweise genießt nur noch einen Freibetrag von 17 Prozent seiner Rente, der komplett steuerfrei bleibt.

Jedes Jahr muss 1 Prozent der Rente mehr versteuert werden, bis ab dem Jahr 2040 die gesamte Rente einkommensteuerpflichtig wird.

Dabei gilt es zu beachten, dass der steuerliche Freibetrag nur einmalig bei Rentenbeginn (oder bei einer Neuberechnung der Rente beispielsweise nach einer Scheidung) berechnet wird und danach konstant bleibt. Das heißt, die jährlichen Rentenerhöhungen werden voll in den steuerpflichtigen Teil der Rente einbezogen. Man geht davon aus, dass beispielsweise durch die außerordentliche Rentenerhöhung zwecks Inflationsausgleich 2022 etwa 106.000 Rentner neu einkommensteuerpflichtig werden.

Gibt es eine Tabelle für die Rentenbesteuerung?

Folgender Tabelle können Sie entnehmen, wie hoch der zu versteuernde und der steuerfreie Anteil Ihrer Rente ist, abhängig von dem Jahr, in dem Sie in Rente gegangen sind.

Rechenbeispiel: Erika Mustermann ging im Jahr 2016 mit einer Bruttorente von 14.000 Euro im Jahr in Rente. Steuerpflichtig hiervon sind jedoch nur 72 Prozent. Sie genießt einen Freibetrag von 28 Prozent oder 3.920 Euro. Unter Geltendmachung aller Abzüge bleibt sie mit ihrer steuerpflichtigen Bruttorente (14.000 € – 3.920 € = 10.080 €) knapp unter dem Grundfreibetrag und muss im Jahr 2016 keine Steuern zahlen. Aufgrund der jährlichen Rentenanpassungen steigt ihre Bruttorente, nicht aber ihr steuerlicher Freibetrag von 3.920 Euro. Im Jahr 2021 erhielt Frau Mustermann bereits eine Bruttorente von 16.000 Euro. Abzüglich ihres Freibetrags hatte sie damit eine zu versteuernde Bruttorente von 12.080 Euro und war in diesem Jahr mit ihrer Rente einkommensteuerpflichtig.

Was ist der Rentenabschlag?

Der Rentenabschlag hat mit der Steuer nichts zu tun und bezieht sich auf einen Abschlag auf die Rentenansprüche, der bei einem vorzeitigen Altersruhestand fällig wird. Menschen, die ihre 35 Beitragsjahre (Wartezeit) erreicht haben, können mit einem Abschlag bereits vor dem Erreichen des gesetzlichen Renteneintrittsalters von 67 Jahren in Rente gehen. Dabei beträgt der Abschlag 0,3 Prozent pro Monat, den sie früher in Rente gehen.

Der früheste Renteneintritt liegt derzeit bei 63 Jahren und ist mit einem Rentenabschlag von 14,4 Prozent auf die bei einem regulären Renteneintritt zu erwartende Rente verbunden. Plant man, frühzeitig in Rente zu gehen, kann man diesen Abschlag durch die Zahlung von Zusatzbeiträgen ab dem 50. Lebensjahr vermeiden. Pro Jahr, welches man früher in Rente geht, verliert man jedoch normalerweise auch einen Rentenpunkt, welcher die Rente mindert (ein Rentenpunkt ist derzeit rund 36 Euro Monatsrente wert).

Was müssen im Ausland lebende Rentner beachten?

Grundsätzlich zahlt die Deutsche Rentenversicherung die Rentenbezüge weltweit aus. Ein deutscher Wohnsitz ist keine Voraussetzung. Allerdings gibt es einige Punkte zu beachten, wenn der ausländische Wohnsitz keine Nachteile haben soll. Solange Sie jedoch mindestens die Hälfte des Jahres (183 Tage) in Deutschland leben, können Sie den Rest des Jahres verbringen, wo Sie möchten, ohne dass dies steuerliche Auswirkungen hat.

Verlegen Sie Ihren üblichen Wohnsitz jedoch dauerhaft ins Ausland, kann es sein, dass Sie Ihre Rente auch dort versteuern müssen. Wo dauerhaft im Ausland lebende deutsche Rentner ihre Steuern zahlen, regelt – sofern eines existiert – ein Doppelbesteuerungsabkommen zwischen der Bundesrepublik und dem Gastland. Dort kann eine Besteuerung in Deutschland, im Aufenthaltsland oder in beiden Ländern vorgesehen sein.

Sieht das Abkommen nichts anderes vor, bleiben im Ausland lebende Rentner in Deutschland steuerpflichtig, allerdings nur beschränkt steuerpflichtig. Was sich zunächst positiv anhört, kann steuerlich sehr nachteilhaft sein, denn in Deutschland beschränkt steuerpflichtige Personen müssen ihre deutschen Einkommen weiterhin in Deutschland versteuern, profitieren aber nicht mehr von Vergünstigungen.

In Deutschland beschränkt steuerpflichtig sein heißt auf Grundfreibetrag, Ehegattensplitting und andere Vergünstigungen zu verzichten. Ihr Renteneinkommen wird ab dem ersten Euro voll besteuert. Informieren Sie sich daher vor einem Umzug genau, wie Ihre Steuerpflicht im jeweiligen Ausland aussehen wird.

Vorteilhaft können beispielsweise Länder sein, denen das Doppelbesteuerungsabkommen das alleinige Steuerrecht zuspricht (beispielsweise Frankreich, Griechenland, Thailand oder die USA), aber auch andere Regelungen müssen im Vergleich nicht nachteilhaft sein. Lassen Sie sich vor einem Umzug von der Rentenversicherung beraten.

Steuererklärung für Rentner

Entgegen der hartnäckigen Überzeugung vieler Bundesbürger sind auch Renten seit 2005 einkommensteuerpflichtig. Damit sich keine unbemerkten Steuerschulden ansammeln und Sie auch von Abzügen profitieren können, ist es daher ratsam oder sogar verpflichtend, auch als Rentner eine Einkommensteuererklärung abzugeben.

Müssen Rentner eine Steuererklärung abgeben?

Wenn Sie mit ihrer Bruttorente abzüglich ihres Rentenfreibetrags (siehe oben) über dem für die Einkommenssteuer gültigen Grundfreibetrag (2022: 10.347 Euro; 2023: 10.908 Euro) liegen, oder unversteuerte Einkommen aus einer anderen Quelle (beispielsweise aus einer Vermietung) haben, sind Sie vermutlich verpflichtet, eine jährliche Steuererklärung einzureichen.

Es kann auch sein, dass das Finanzamt Sie aufgrund der gemeldeten Daten der Rentenkasse oder der Sozialversicherungsträger explizit auffordert, eine Steuererklärung zu machen. Aufgrund der jährlichen Rentenerhöhungen können auch Rentner, die bisher keine Einkommenssteuer zahlen mussten, künftig steuerpflichtig werden und eine Steuererklärung abgeben müssen.

Wird Ihre Rente bereits automatisch besteuert, wie etwa Löhne und Gehälter, kann es sein, dass Sie keine Steuererklärung machen müssen. Wahrscheinlich wäre es aber für Sie selbst von Vorteil, da nur mit einer Steuererklärung auch Abzüge vom steuerpflichtigen Einkommen geltend gemacht werden können.

Bei Geltendmachung aller Abzüge müssen im Jahr 2022 für Bruttorenten mit einem steuerpflichtigen Anteil von 14.760 Euro im Jahr beziehungsweise 1230 Euro im Monat Einkommenssteuern gezahlt werden.

Was passiert, wenn man als Rentner keine Steuererklärung macht?

Nur über die Steuererklärung können absetzbare Kosten geltend gemacht werden. Diese mindern Ihr steuerpflichtiges Einkommen und helfen Ihnen, Steuern zu sparen. Abzugsfähig sind beispielsweise Vorsorgeaufwendungen für Kranken- und Pflegekassenbeiträge, Haftpflicht und Unfallversicherungen, Medikamente und Arztkosten bis zu jeweiligen Höchstbeträgen sowie Werbungskosten mit einem Pauschbetrag von derzeit 102 Euro.

Wenn Sie keine Steuererklärung abgeben, können außerdem zusätzliche Einkünfte wie Mieteinnahmen, Kapitaleinkünfte, private Rentenbezüge oder Betriebsrenten unentdeckt bleiben und Steuerschulden entstehen.

Unter Umständen wird das Finanzamt bei einer nachträglich entdeckten Steuerpflicht auch Verspätungsgebühren erheben. Wenn sich Ihre Einkünfte also in der Nähe des Grundfreibetrags bewegen oder weitere Einnahmequellen neben der gesetzlichen Rente bestehen, ist es in der Regel in Ihrem Interesse, auch eine Steuererklärung zu machen.

Wird die Rente automatisch an das Finanzamt gemeldet?

Ja, in den meisten Fällen meldet die Deutsche Rentenversicherung die ausgezahlten Renten an das Finanzamt, welches regelmäßig überprüft, ob auf die Einkünfte Einkommensteuer zu zahlen ist. Entdeckt das Finanzamt eine Steuerschuld, muss diese zurückgezahlt werden. Bei der Erhebung von Verspätungszuschlägen verfährt das Finanzamt bei Rentnern in der Regel kulanter als bei Arbeitnehmern.

Erhalten Rentner eine Energiepauschale?

Wer zum Stichtag am 01.12.2022 Bezieher einer Alters-, Hinterbliebenen- oder Erwerbsminderungsrente war, sollte mittlerweile einen Zuschuss zu den gestiegenen Energiekosten in Höhe von 300 Euro erhalten haben.

Lag ein Anspruch vor, der bisher nicht beachtet wurde, kann eine nachträgliche Zahlung der Energiepauschale bei der DRV Knappschaft-Bahn-See beantragt werden.

Wird es 2023 eine Rentenerhöhung geben?

Die jährliche Rentenerhöhung wird auch 2023 wieder zum 01.07. in Kraft treten und für Renten im Westen vermutlich 3,5 Prozent, im Osten 4,2 Prozent betragen. Ab Juli 2024 sollen Ost- und Westrenten gleichbehandelt werden. Eine außerplanmäßige Erhöhung ist derzeit nicht geplant.

Befreiung von der Rentenversicherungspflicht

FAQ

Im Folgenden werden einige häufig gestellte Fragen zur Rentenbesteuerung kurz beantwortet.

Wie viel Steuern bei 2000 EUR Rente?

Wie hoch die zu zahlende Einkommensteuer auf eine Bruttorente von 2000 Euro im Monat ausfällt und ob überhaupt Steuern gezahlt werden müssen, hängt in erster Linie vom Jahr Ihres Renteneintritts ab. Abhängig hiervon gewährt Ihnen der Gesetzgeber unterschiedliche Freibeträge.

Wenn Sie letztes Jahr (2022) mit 2000 Euro monatlich in Rente gegangen sind, müssen Sie nur auf 82 Prozent von diesem Betrag Steuern zahlen. Ihre steuerpflichtige Rente beträgt dementsprechend nur 1640 Euro. Da im Jahr 2022 ab etwa 1470 Euro Bruttoeinkommen (inklusive aller Abzüge) Einkommensteuer zu zahlen war, beträgt der effektiv steuerpflichtige Teil ihrer Rente ca. 170 Euro pro Monat.

Gibt man diese Daten in einen Steuerrechner ein, sind für das Jahr 2022 insgesamt etwa 2.055 Euro mit einem Grenzsteuersatz von 26 Prozent (effektiv 8,3 Prozent auf die Gesamtrente) zu zahlen. Beachten Sie, dass diese Einschätzung unverbindlich ist und keine Steuerberatung ersetzt.

Wie viel Rente darf ich bekommen, ohne Steuern zahlen zu müssen?

Renten werden ab dem Jahr 2040 wie normale Erwerbseinkommen behandelt. Überschreitet Ihre Rente dann den zu diesem Zeitpunkt festgesetzten Grundfreibetrag bei der Einkommensteuer, wird sie grundsätzlich einkommensteuerpflichtig. Allerdings dürfen Beiträge zur Krankenversicherung und andere Abzüge (siehe oben) geltend gemacht werden, bevor die Steuer berechnet wird.

Bis die Reform von 2005 im Jahr 2040 abgeschlossen sein wird, erhalten Rentner auf ihre Renten einen Rentenfreibetrag, der abhängig vom Jahr des Renteneintritts ist und einmalig berechnet wird (siehe oben).

Wer im Jahr 2022 in Rente ging, darf etwa 14.768 Euro Bruttorente steuerfrei vereinnahmen, muss aber eine Steuererklärung machen, da die Rente über dem Grundfreibetrag liegt.

Wird eine Rente von 1300 EUR besteuert?

Das hängt stark vom Jahr Ihres Renteneintritts und dem dann festgesetzten Rentenfreibetrag ab. Sind Sie im letzten Jahr (2022) mit einer Bruttorente von 1.300 Euro in Rente gegangen, beträgt der steuerpflichtige Anteil Ihrer Rente 12.792 Euro. Dieser liegt zwar über dem Grundfreibetrag, weshalb Sie eine Steuererklärung machen müssen, aber nach Anrechnung aller abzugsfähigen Ausgaben sollten Sie keine Steuern auf Ihre Rente zahlen müssen.

Ist die Rentenversicherung steuerlich absetzbar?

Ja, Beiträge zur Rentenversicherung und andere Vorsorgeleistungen (private Renten, Riester- oder Rüruprente, Betriebsrenten und weitere) sind für Arbeitnehmer grundsätzlich zu bestimmten Anteilen und bis zu bestimmten Höchstbeträgen von der Steuer absetzbar. Diese Anteile steigen derzeit jährlich an, bis voraussichtlich im Jahr 2025 100 Prozent erreicht werden.

Fazit

Wie in Deutschland nicht anders zu erwarten, muss die steuerliche Betrachtung der Renten kompliziert sein. Durch die einmalig festgelegten Rentenfreibeträge und die jährlich steigenden Renten geraten jedes Jahr tausende Rentner, die vielleicht jahrelang eine steuerfreie Rente genossen haben, in den steuerpflichtigen Einkommensbereich.

Häufig bemerken Betroffene dies nicht und bekommen plötzlich einen Brief vom Finanzamt, welches Steuerschulden einfordert und Säumnisgebühren erheben möchte. Schützen Sie sich vor entstehenden Kosten und nutzen Sie alle steuerrechtlichen Abzüge, indem Sie eine Steuererklärung machen. Wenn Sie außerdem die Hinweise in diesem Ratgeber beachten und eventuell einen Steuerberater zu Hilfe nehmen, kann die Steuerlast effektiv minimiert werden und Sie genießen jederzeit Rechtssicherheit.

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