Die offizielle Pressemitteilung der Bundesregierung zur Telefonkonferenz der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefs der Länder beschreibt, dass für den Weihnachtsbaumverkauf eine Ausnahmeregelung gilt und er somit zulässig ist. In dem Beschluss heißt es: „Der Einzelhandel mit Ausnahme […] des Weihnachtsbaumverkaufs und des Großhandels wird ab dem 16. Dezember 2020 bis zum 10. Januar 2021 geschlossen.“
Somit kann der Christbaumverkauf an Verkaufsständen oder vor Hofläden ohne Engpässe weitergehen, sofern vereinzelte lokale Vorschriften nichts anderes besagen. Auch das „Selberschlagen“, welches viele forstliche und landwirtschaftliche Betriebe am kommenden Wochenende ermöglichen, kann unter Berücksichtigung der Hygieneregeln stattfinden. „Die Betriebe sind erleichtert, dass der Weihnachtsbaumverkauf nicht eingeschränkt ist. „Obwohl uns die Saisonkräfte fehlen und wir darunter leiden, machen wir jetzt gerne Überstunden, damit zum Fest jeder seinen Weihnachtsbaum erhält“, kommentiert Benedikt Schneebecke, Vorsitzender des Verbands natürlicher Weihnachtsbaum e.V. die aktuelle Situation.
Auch wenn ein natürlicher Weihnachtsbaum inzwischen online bestellt werden kann, ist aufgrund des erhöhten Paketvolumens in diesem Jahr ein Kauf vor Ort eine sinnvolle Alternative, um die Paketdienste zu entlasten.
Im gewerblichen und kommunalen Bereich ist aufgrund der Corona-Pandemie die Nachfrage an Weihnachtsbäumen massiv eingebrochen. Da in diesem Jahr deutlich mehr Haushalte getrennt die Feiertage verbringen und Verbraucher künstliche Bäume aufgrund der Plastik- und Klimaproblematiken eher wieder meiden, erwartet der Verband zumindest im privaten Bereich eine stärkere Nachfrage nach Naturbäumen, um die Verluste einzudämmen.
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WirtschaftDer Tod gehört unweigerlich zum Leben dazu. Gleichzeitig bildet er die Basis für einen der ältesten und beständigsten Wirtschaftszweige überhaupt. Über viele Jahrzehnte hinweg war die Arbeit in dieser Branche stark von festen Traditionen geprägt und veränderte sich kaum. Doch dieses Bild wandelt sich aktuell spürbar. Die Gesellschaft entwickelt sich weiter, und damit auch die Art, wie Menschen trauern und Abschied nehmen. Feste Familienstrukturen lösen sich auf und Angehörige wohnen oft weit verstreut. Zudem verlieren klassische, kirchliche Rituale für viele an Bedeutung. Aus diesen gesellschaftlichen Veränderungen entstehen ganz neue Kundenbedürfnisse, wenn es um die Gestaltung einer Beisetzung geht.
ArbeitslebenWenn Büros, Verkaufsräume oder Werkstätten im Sommer aufheizen, wird die Raumtemperatur zur betrieblichen Frage. Beschäftigte müssen unter geeigneten Bedingungen arbeiten können; zugleich unterscheiden sich die Anforderungen je nach Tätigkeit und Gebäude erheblich. Für Unternehmen lohnt es sich deshalb, zunächst die Situation vor Ort zu bewerten. Erst danach lässt sich entscheiden, welche Kombination aus Sonnenschutz, Lüftung, Arbeitsorganisation und gegebenenfalls technischer Kühlung sinnvoll ist. Was die Regeln bei Wärme am Arbeitsplatz tatsächlich vorgeben Eine einzelne Zahl beantwortet die Frage nach zulässigen Arbeitsbedingungen bei Hitze nicht. Die Arbeitsstättenverordnung verlangt während der Nutzung eine gesundheitlich zuträgliche Raumtemperatur und berücksichtigt dabei Arbeitsverfahren sowie körperliche Belastungen. Feste Detailwerte nennt sie selbst nicht. Arbeitgeber müssen die Bedingungen im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung betrachten und erforderliche Schutzmaßnahmen festlegen, wie die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) zu hohen Raumtemperaturen erläutert.
BusinessWer eine Arztpraxis in der eigenen Region sucht, möchte vor allem wissen, welche Fachbereiche sie abdeckt und wo sie zu finden ist. Die Praxis für Haut & Venen Andreas Katzemich in Brannenburg bei Rosenheim nennt dermatologische und phlebologische Leistungen sowie Laserbehandlungen als Schwerpunkte. Dieses Porträt ordnet das veröffentlichte Angebot ein und zeigt, welche Informationen die Praxis zu ihrem Standort und ihrer Erreichbarkeit bereitstellt. Eine Praxis für Haut und Venen in Brannenburg

