News·
business-on.de Redaktion
business-on.de Redaktion
·
17. Dezember 2020

Weihnachtsbaumverkauf bleibt zulässig

Die offizielle Pressemitteilung der Bundesregierung zur Telefonkonferenz der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefs der Länder beschreibt, dass für den Weihnachtsbaumverkauf eine Ausnahmeregelung gilt und er somit zulässig ist. In dem Beschluss heißt es: „Der Einzelhandel mit Ausnahme […] des Weihnachtsbaumverkaufs und des Großhandels wird ab dem 16. Dezember 2020 bis zum 10. Januar 2021 geschlossen.“

Somit kann der Christbaumverkauf an Verkaufsständen oder vor Hofläden ohne Engpässe weitergehen, sofern vereinzelte lokale Vorschriften nichts anderes besagen. Auch das „Selberschlagen“, welches viele forstliche und landwirtschaftliche Betriebe am kommenden Wochenende ermöglichen, kann unter Berücksichtigung der Hygieneregeln stattfinden. „Die Betriebe sind erleichtert, dass der Weihnachtsbaumverkauf nicht eingeschränkt ist. „Obwohl uns die Saisonkräfte fehlen und wir darunter leiden, machen wir jetzt gerne Überstunden, damit zum Fest jeder seinen Weihnachtsbaum erhält“, kommentiert Benedikt Schneebecke, Vorsitzender des Verbands natürlicher Weihnachtsbaum e.V. die aktuelle Situation.

Auch wenn ein natürlicher Weihnachtsbaum inzwischen online bestellt werden kann, ist aufgrund des erhöhten Paketvolumens in diesem Jahr ein Kauf vor Ort eine sinnvolle Alternative, um die Paketdienste zu entlasten.

Im gewerblichen und kommunalen Bereich ist aufgrund der Corona-Pandemie die Nachfrage an Weihnachtsbäumen massiv eingebrochen. Da in diesem Jahr deutlich mehr Haushalte getrennt die Feiertage verbringen und Verbraucher künstliche Bäume aufgrund der Plastik- und Klimaproblematiken eher wieder meiden, erwartet der Verband zumindest im privaten Bereich eine stärkere Nachfrage nach Naturbäumen, um die Verluste einzudämmen.

Jetzt weiterlesen:

Lockdown als Supergau für den Einzelhandel – neue Plattform BELUGA hilft, Warenbestände schnell weiterzuverkaufen

Bildquellen:
    Teilen:
    Weitere Artikel
    Mehr Umsatz in der Gastronomie: Der neue Hebel liegt im System
    Business
    Mehr Umsatz in der Gastronomie: Der neue Hebel liegt im System

    Wer den Umsatz in der Gastronomie steigern will, denkt oft zuerst an mehr Gäste. Doch die größeren Hebel liegen häufig in Bonwert, Abläufen, Zusatzangeboten und Daten. Die Branche arbeitet 2026 in einem engen Korridor aus preissensiblen Gästen, höheren Löhnen und einer neuen steuerlichen Entlastung. Der reale Gastgewerbeumsatz sank 2025 um 2,1 Prozent, nominal stieg er um 1,4 Prozent. Seit 1. Januar 2026 gilt für Speisen in der Gastronomie wieder der ermäßigte Umsatzsteuersatz von sieben Prozent. Zugleich stieg der gesetzliche Mindestlohn im Januar 2026 auf 13,90 Euro. Mehr Ertrag entsteht nur, wenn Preise, Wareneinsatz und Abläufe zusammenpassen. Auslastung ist gut, Bonwert ist besser Viele Betriebe schauen zuerst auf volle Tische. Wirtschaftlich spannender ist oft, was pro Bestellung passiert. Ein kleiner Snack zur Hauptzeit, ein clever kalkuliertes Dessert, ein stimmiges Getränkepairing oder ein Mittagsmenü mit klarer Preisspanne erhöhen den Betrag pro Bestellung. Digitale Kassendaten zeigen, welche Gerichte häufig gewählt werden, welche Marge bringen und welche Kombinationen funktionieren. Daraus entsteht eine Speisekarte mit weniger Zufall und einer klareren Ertragslogik.

    3 Min. LesezeitLesen
    Abfindung sinnvoll investieren: Wie Führungskräfte mit Photovoltaik-Direktinvestments und IAB ihre Steuerlast planen können
    Finanzen
    Abfindung sinnvoll investieren: Wie Führungskräfte mit Photovoltaik-Direktinvestments und IAB ihre Steuerlast planen können

    Eine hohe Abfindung kann Führungskräften finanziellen Spielraum eröffnen, erhöht im Auszahlungsjahr aber oft die steuerliche Belastung. Wer die Einmalzahlung strategisch einsetzen möchte, kann PV-Direktinvestments als unternehmerische Anlageform prüfen. Besonders laufende Bestandsanlagen sind interessant, weil Ertragsdaten, Einspeisevergütung und technische Kennzahlen bereits vorliegen. Steuerlich rückt dabei der Investitionsabzugsbetrag in den Fokus, der die Bemessungsgrundlage unter bestimmten Voraussetzungen senken kann. In diesem Beitrag wird erklärt, wie PV-Direktinvestments funktionieren und wie der IAB anhand eines Rechenbeispiels wirken kann. Warum Abfindungen steuerlich anspruchsvoll sind

    5 Min. LesezeitLesen
    Sanierungsstau in der WEG: Wenn kleine Bauteile plötzlich große Kosten verursachen
    Wirtschaft
    Sanierungsstau in der WEG: Wenn kleine Bauteile plötzlich große Kosten verursachen

    Bei Eigentumswohnungen wird beim Kauf oft zuerst auf Lage, Grundriss, Kaufpreis und monatliches Hausgeld geschaut. Das ist verständlich, reicht aber nicht aus. In einer Wohnungseigentümergemeinschaft können Kosten entstehen, die nicht direkt in der eigenen Wohnung sichtbar sind. Ein undichtes Dach, alte Leitungen, eine marode Fassade oder verschlissene Fenster betreffen schnell die ganze Gemeinschaft. Wer diese Punkte zu spät erkennt, erlebt Sanierungsstau nicht als abstraktes Immobilienthema, sondern als konkrete Rechnung. Warum Sanierungsstau in WEGs oft unterschätzt wird Sanierungsstau entsteht selten über Nacht. Meist werden kleine Mängel jahrelang vertagt, weil die Rücklage knapp ist, die Eigentümer sich nicht einigen oder größere Maßnahmen unangenehm teuer wirken. Irgendwann wird aus dem kleinen Problem ein Beschluss mit fünfstelligen Kosten. Für Selbstnutzer ist das ärgerlich, für Kapitalanleger kann es die Rendite deutlich verändern.

    4 Min. LesezeitLesen
    Zur Startseite