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17. Dezember 2020

Weihnachtsbaumverkauf bleibt zulässig

Die offizielle Pressemitteilung der Bundesregierung zur Telefonkonferenz der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefs der Länder beschreibt, dass für den Weihnachtsbaumverkauf eine Ausnahmeregelung gilt und er somit zulässig ist. In dem Beschluss heißt es: „Der Einzelhandel mit Ausnahme […] des Weihnachtsbaumverkaufs und des Großhandels wird ab dem 16. Dezember 2020 bis zum 10. Januar 2021 geschlossen.“

Somit kann der Christbaumverkauf an Verkaufsständen oder vor Hofläden ohne Engpässe weitergehen, sofern vereinzelte lokale Vorschriften nichts anderes besagen. Auch das „Selberschlagen“, welches viele forstliche und landwirtschaftliche Betriebe am kommenden Wochenende ermöglichen, kann unter Berücksichtigung der Hygieneregeln stattfinden. „Die Betriebe sind erleichtert, dass der Weihnachtsbaumverkauf nicht eingeschränkt ist. „Obwohl uns die Saisonkräfte fehlen und wir darunter leiden, machen wir jetzt gerne Überstunden, damit zum Fest jeder seinen Weihnachtsbaum erhält“, kommentiert Benedikt Schneebecke, Vorsitzender des Verbands natürlicher Weihnachtsbaum e.V. die aktuelle Situation.

Auch wenn ein natürlicher Weihnachtsbaum inzwischen online bestellt werden kann, ist aufgrund des erhöhten Paketvolumens in diesem Jahr ein Kauf vor Ort eine sinnvolle Alternative, um die Paketdienste zu entlasten.

Im gewerblichen und kommunalen Bereich ist aufgrund der Corona-Pandemie die Nachfrage an Weihnachtsbäumen massiv eingebrochen. Da in diesem Jahr deutlich mehr Haushalte getrennt die Feiertage verbringen und Verbraucher künstliche Bäume aufgrund der Plastik- und Klimaproblematiken eher wieder meiden, erwartet der Verband zumindest im privaten Bereich eine stärkere Nachfrage nach Naturbäumen, um die Verluste einzudämmen.

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Lockdown als Supergau für den Einzelhandel – neue Plattform BELUGA hilft, Warenbestände schnell weiterzuverkaufen

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