Die offizielle Pressemitteilung der Bundesregierung zur Telefonkonferenz der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefs der Länder beschreibt, dass für den Weihnachtsbaumverkauf eine Ausnahmeregelung gilt und er somit zulässig ist. In dem Beschluss heißt es: „Der Einzelhandel mit Ausnahme […] des Weihnachtsbaumverkaufs und des Großhandels wird ab dem 16. Dezember 2020 bis zum 10. Januar 2021 geschlossen.“
Somit kann der Christbaumverkauf an Verkaufsständen oder vor Hofläden ohne Engpässe weitergehen, sofern vereinzelte lokale Vorschriften nichts anderes besagen. Auch das „Selberschlagen“, welches viele forstliche und landwirtschaftliche Betriebe am kommenden Wochenende ermöglichen, kann unter Berücksichtigung der Hygieneregeln stattfinden. „Die Betriebe sind erleichtert, dass der Weihnachtsbaumverkauf nicht eingeschränkt ist. „Obwohl uns die Saisonkräfte fehlen und wir darunter leiden, machen wir jetzt gerne Überstunden, damit zum Fest jeder seinen Weihnachtsbaum erhält“, kommentiert Benedikt Schneebecke, Vorsitzender des Verbands natürlicher Weihnachtsbaum e.V. die aktuelle Situation.
Auch wenn ein natürlicher Weihnachtsbaum inzwischen online bestellt werden kann, ist aufgrund des erhöhten Paketvolumens in diesem Jahr ein Kauf vor Ort eine sinnvolle Alternative, um die Paketdienste zu entlasten.
Im gewerblichen und kommunalen Bereich ist aufgrund der Corona-Pandemie die Nachfrage an Weihnachtsbäumen massiv eingebrochen. Da in diesem Jahr deutlich mehr Haushalte getrennt die Feiertage verbringen und Verbraucher künstliche Bäume aufgrund der Plastik- und Klimaproblematiken eher wieder meiden, erwartet der Verband zumindest im privaten Bereich eine stärkere Nachfrage nach Naturbäumen, um die Verluste einzudämmen.
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VerbraucherEin professioneller Bestatter aus Nordhausen nimmt Angehörigen im Trauerfall organisatorische, rechtliche und finanzielle Last ab und sorgt für Klarheit in einer Ausnahmesituation. Wer den Tod eines nahen Menschen verkraften muss, steht innerhalb weniger Stunden vor Entscheidungen, für die im Alltag nie Raum war. Im folgenden Interview beantwortet das Team des Bestattungsinstituts Engelhardt aus Ellrich die wichtigsten Fragen rund um die Wahl des richtigen Bestatters und zeigt Ihnen, welche Rechte Sie als Hinterbliebene oft nicht kennen. Frage: Müssen Angehörige den vom Krankenhaus oder Pflegeheim empfohlenen Bestatter beauftragen? Nein, ausdrücklich nicht. Tritt ein Sterbefall in einem Krankenhaus, einem Pflegeheim oder im Zuge polizeilicher Maßnahmen ein, werden Ihnen als Angehörigen häufig konkrete Bestatter nahegelegt. Was viele nicht wissen: Es besteht keine Verpflichtung, einen vom Krankenhaus, von der Polizei oder vom Friedhof empfohlenen Anbieter zu beauftragen. Das Wahlrecht liegt bei Ihnen als Hinterbliebenen. Gerade in emotional belastenden Momenten ist es deshalb wichtig, sich diese Entscheidung bewusst zu nehmen und sie nicht aus reiner Zeitnot abzugeben.
VerbraucherWenn ein nahestehender Mensch stirbt, müssen Angehörige innerhalb weniger Stunden Entscheidungen treffen, mit denen sie sich zuvor nie auseinandergesetzt haben: Wer holt den Verstorbenen ab? Welche Bestattungsart kommt infrage? Welche Unterlagen werden benötigt? Genau in dieser Phase entscheidet die Wahl des richtigen Bestatters darüber, ob die nächsten Tage geordnet ablaufen oder im Chaos versinken. Wer im Raum Mainfranken sucht, findet mit der Flammersberger Bestattungshilfe einen lokal verankerten Ansprechpartner für vertrauensvolle Bestattungen in Würzburg, der organisatorische und emotionale Aufgaben gemeinsam mit den Angehörigen übernimmt. Im folgenden Interview beantwortet Christian Flammersberger die wichtigsten Fragen, die sich Hinterbliebene in dieser Situation stellen. „Die ersten Stunden sind entscheidend" – Christian Flammersberger im Gespräch Herr Flammersberger, was passiert in den ersten Stunden nach einem Todesfall?
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