News·
business-on.de Redaktion
business-on.de Redaktion
·
3. Dezember 2018

Mitarbeiter überwachen – soweit dürfen Arbeitgeber bei der Überwachung gehen!

Auch die Arbeitsweise dürfen Chefs eines Unternehmens durchaus beobachten bzw. kontrollieren. Denn letztendlich bezahlen Arbeitgeber für die Arbeit ihrer Angestellten. Dennoch bewegen sich Arbeitgeber bei der Kontrolle am Arbeitsplatz ihrer Mitarbeiter auf einem schmalen Grat. Denn je nach Arbeitsvertrag und der Erlaubnis am Arbeitsplatz persönliche Daten zu speichern und beispielsweise private E-Mail-Konten aufzurufen, gilt es die Persönlichkeitsrechte der Mitarbeiter nicht zu verletzen. Doch kann die Kontrolle auch über den Arbeitsplatz hinaus stattfinden. Mitarbeiter, die häufig krankgeschrieben sind, können mit dem Verdacht auf das sogenannte „Blaumachen“ kontrolliert werden. Die Möglichkeiten für Arbeitgeber sind sehr vielseitig, um ihre Mitarbeiter zu überwachen. So haben wir Ihnen im Folgenden einen Überblick über gängige und rechtskonforme Überwachungsmethoden für Arbeitgeber zusammengestellt.

Detektivarbeiten sind erlaubt

Immer häufiger setzen Arbeitgeber auf die Überwachungsdienstleistung durch Detektive, wie der Detektei Stuttgart. Dabei handelt es sich bei der Detektei Stuttgart um das einzige Detektivbüro, welche deutschlandweit mit TÜV Zertifizierung nach DIN SPEC 33452 agiert. Diese TÜV Zertifizierung beschreibt den Umgang der Überwachung in einem legalen und vollkommen rechtskonformen Raum, so dass gefundene Beweise auch von einem deutschen Gericht zugelassen werden. Die Arbeit der Detektive richtet sich dabei meistens um betrügerische Absichten seitens der Arbeitnehmer. Häufig werden Arbeitnehmer überwacht, wenn sie vermehrt einen Krankenschein eingereicht haben. Hier dürfen Arbeitgeber dem Verdacht auf die Spur gehen und durch einen Detektiv herausfinden, ob ein Arbeitsnehmer wirklich krankheitsbedingt bei der Arbeit fehlt.

Kontrolle nur bei einem erhärteten Verdacht zulässig

Ohne einen begründeten Verdacht dürfen Arbeitgeber keine Überwachung ihrer Mitarbeiter in Auftrag geben. Nur wenn ein echter Verdacht vorliegt, ist es möglich Detektive zu engagieren oder Kameras am Arbeitsplatz zu installieren. So ist eine Kontrolle in erster Linie nur möglich, wenn ein schwerer Vertrauensmissbrauch vorliegt.

Technische Überwachung am Arbeitsplatz nur unter bestimmten Voraussetzungen

Ob eine technische Überwachung am Arbeitsplatz erlaubt ist, hängt vor allem am Arbeitsvertrag der Arbeitnehmer ab. Wird es geduldet, dass Arbeitnehmer am Arbeitsplatz das Telefon, Internet oder den PC für private Zwecke nutzen, dürfen Arbeitgeber nicht bei ihrem Personal schnüffeln. Ist diese Regelung nicht im Arbeitsvertrag verankert, dürfen sich Arbeitgeber jederzeit Zugang zu firmeneigener Hardware wie Laptops, Computer oder auch dem Browserverlauf verschaffen.

Teilen:
Weitere Artikel
Künstlersozialkasse verstehen: Wer versichert ist und was die KSK leistet
Business
Künstlersozialkasse verstehen: Wer versichert ist und was die KSK leistet

Die Künstlersozialkasse ist für viele Selbstständige in Musik, Kunst, Medien und Publizistik ein zentraler Baustein der sozialen Absicherung. Ihr besonderer Stellenwert liegt darin, dass sie selbstständige Künstler und Publizisten in die gesetzliche Sozialversicherung einbindet, ohne dass diese den gesamten Beitrag allein tragen müssen. Gerade für Berufsgruppen mit schwankenden Honoraren, projektbezogener Arbeit und unregelmäßigem Arbeitseinkommen macht das einen erheblichen Unterschied. Zugleich ist das Thema rechtlich anspruchsvoll. Wer in den Kreis der Versicherten fällt, entscheidet sich nicht nach Bauchgefühl oder Berufsbezeichnung, sondern nach der tatsächlichen Tätigkeit, der wirtschaftlichen Ausrichtung und den Voraussetzungen des Künstlersozialversicherungsgesetzes. Deshalb lohnt ein genauer Blick auf Aufbau, Leistungen und Systematik der Künstlersozialversicherung. Was die Künstlersozialkasse eigentlich macht

Lesen
Ikigai finden – Japans Philosophie des Lebenssinns
Lifestyle
Ikigai finden – Japans Philosophie des Lebenssinns

Ikigai ist ein japanisches Konzept, das sich am treffendsten mit „das, wofür es sich zu leben lohnt" übersetzen lässt. Der Begriff beschreibt ein tief empfundenes Gefühl von Sinn und Lebensfreude. Wenn Sie den Begriff googeln, stoßen Sie fast unweigerlich auf ein Venn-Diagramm mit vier überlappenden Kreisen: Was Sie lieben, was Sie gut können, was die Welt braucht, wofür Sie bezahlt werden. Dieses Modell ist eingängig, millionenfach geteilt. Mit dem japanischen Original hat es überraschend wenig zu tun. Das Wichtigste in Kürze Der japanische Begriff beschreibt ein Sinnerleben, das auch in kleinen Alltagsfreuden und sozialen Beziehungen liegen kann.

8 Min. LesezeitLesen
Elevator Pitch – so überzeugen Sie in 60 Sekunden
Business
Elevator Pitch – so überzeugen Sie in 60 Sekunden

Ein Elevator Pitch ist eine Kurzpräsentation von maximal 60 Sekunden. Das Ziel ist, Ihr Gegenüber von einer Idee, einem Produkt oder Ihrer Person zu überzeugen. Der Begriff stammt aus dem Bild einer zufälligen Aufzugfahrt mit einem Entscheider. Die kognitionspsychologische Forschung belegt, dass Menschen in den ersten Sekunden einer Begegnung ihr Urteil fällen und dieses anschließend nur noch selten revidieren. Dieser Beitrag liefert Ihnen die psychologischen Grundlagen, branchenspezifische Beispiele mit Satz-für-Satz-Analyse und eine erprobte Methode, um Ihren eigenen Elevator Pitch zu entwickeln, zu testen und zu verbessern. Das Wichtigste in Kürze

11 Min. LesezeitLesen
Zur Startseite