
Gewerbeabfälle im Unternehmen richtig organisieren
In vielen Betrieben rückt das Thema Abfall erst dann in den Fokus, wenn ein Container überquillt oder die nächste Abholung ansteht. Für eine belastbare Organisation ist das zu spät. Entscheidend ist, was vorher passiert: ob Abfälle am Entstehungsort sauber getrennt werden, ob die richtigen Behälter an den richtigen Stellen stehen und ob sich der Entsorgungsweg später nachvollziehen lässt. Die Gewerbeabfallverordnung gibt dafür den rechtlichen Rahmen wie gut die Umsetzung im Alltag funktioniert, hängt jedoch an klaren betrieblichen Abläufen. Dieser Beitrag übersetzt die Anforderungen in einen praktikablen Prozess für Unternehmen. Warum Gewerbeabfall eine Organisationsfrage ist Die Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV) betrifft nahezu jeden Betrieb: Sie gilt für Erzeuger und Besitzer gewerblicher Siedlungsabfälle ebenso wie für bestimmte Bau- und Abbruchabfälle vom Handwerksbetrieb über die Produktionsstätte bis zum Büro. Nach § 3 der Gewerbeabfallverordnung sind bestimmte Abfallfraktionen getrennt zu sammeln und zu befördern sowie vorrangig der Vorbereitung zur Wiederverwendung oder dem Recycling zuzuführen. Dazu zählen unter anderem Papier, Pappe und Karton, Glas, Kunststoffe, Metalle, Holz, Textilien und Bioabfälle.










