Skonto – Preisnachlass bei gesonderten Zahlungsbedingungen
Vom wirtschaftlichen Standpunkt aus gesehen handelt es sich beim Skonto um den Preis, der für die Kreditnutzung oder Vorfinanzierung anfällt. Sie wird dem Abnehmer bei der Warenlieferung eingeräumt. Da es in der Regel sogar noch eine Prämie für das Kreditrisiko gibt, erhält der Käufer einen Zahlungsanreiz.
Die Basis und der Skontosatz
Als Bemessungsgrundlage für ein Skonto dient der Brutto- oder Netto-Umsatz, jeweils mit oder ohne Umsatzsteuer . Allerdings überwiegt die Brutto-Skontierung. Als Basis dient beispielsweise im Handwerk der Materialkostenanteil. Nicht skontiert werden dürfen Lohnarbeiten oder Wartungsrechnungen. Über die Basis lässt sich frei verhandeln. Der Skontosatz beträgt dabei zwischen zwei und drei Prozent. Ob es sich bei dem Satz um einen konstanten oder zeitlich gestaffelten Skontosatz handelt, ist ebenfalls beliebig festlegbar. Bei einer kürzeren Skontofrist fällt der Skontosatz bei einer Staffelung allerdings höher aus.
Bezahlung und Verzugszinserlass
Nur wenn man die Forderung innerhalb der gesetzten Frist bezahlt, kommt man in den Genuss des Preisnachlasses. Läuft die Frist ab, ist der volle Rechnungsbetrag fällig. Häufig lohnt es sich, einen Kredit aufzunehmen, um die Vorzüge des Skontos auszunutzen. Das Skonto ist wie ein Verzugszinserlass. Eine Sonderform des Skontos ist das Warenskonto, bei dem der Nachlass nicht in Form von Geld (zur Geld Definition), sondern in Form von Waren gewährt wird.
Zahlungsbedingungen
Die Zahlungsbedingungen sind auf der Rechnung angegeben. Dabei stehen Angaben wie die folgenden:
“zahlbar innerhalb von sechs Tagen abzüglich drei Prozent Skonto, innerhalb von 30 Tagen netto“
Das bedeutet, dass dem Zahlungspflichtigen drei Prozent des Rechnungsbetrags erlassen werden, wenn er seine Rechnung innerhalb von sechs Tagen begleicht. Die zweite Angabe teilt dem Käufer mit, wie viel Zeit er maximal zum Bezahlen hat. In diesem Beispiel hätte er nach Ablauf der Frist von 30 Tagen eine Mahngebühr oder Verzugszinsen zu zahlen.
Die Skontokalkulation
Das Skonto gehört der Einstandspreiskalkulation an. Dabei entspricht der Preis vor Skontoabzug dem Zielverkaufspreis. Der Preis nach dem Abzug des Skonto ist der Barverkaufspreis.
Barverkaufspreis=Zielverkaufspreis x (1-Skontosatz)
Zielverkaufspreis=Barverkaufspreis / (1-Skontosatz)
Beispiel für eine Skontoberechnung:
Nehmen wir an, einem Unternehmen bekommt von seinem Steuerberater eine Rechnung über 100 Euro zzgl. 19 Euro Umsatzsteuer. Der Bruttorechnungsbetrag liegt entsprechend bei 119 Euro. Begleicht das Unternehmen seine Verbindlichkeiten innerhalb von 14 Tagen, kann es 2% des Brutto-Rechnungsbetrages abziehen.
119 x 0,02 = 2,38 Euro
Es ist hierbei wichtig, dass man den Nettobetrag von den Steuern trennt. Durch den Abzug reduziert sich der Nettobetrag um 2 auf 98 Euro. Die Umsatzsteuer sinkt um 0,38 auf 18,62 Euro. Das Unternehmen müsste also 98 Euro für den Steuerberater unter den sonstigen betrieblichen Aufwendungen verbuchen.
Unterschied zwischen Kundenskonto und Lieferantenskonto
Man unterscheidet zwei verschiedene Arten von Skonti, das Kundenskonto und das Lieferantenskonto. Bei Ersterem gewährt das Unternehmen dem Kunden einen Nachlass auf den Kaufpreis. Dabei wirkt das Skonto als Erlösschmälerung auf den Umsatzerlös. Rechtliche Grundlage ist § 277 Abs. 1 HGB
Die zweite Art des Skonto ist das Lieferantenskonto. Dabei gewährt ein Lieferant einem Unternehmen einen Nachlass. In diesem Zusammenhang sagt man auch, ‚das Unternehmen zieht Skonto‘. Das Skonto wirkt hierbei als Anschaffungspreisminderung auf die Anschaffungskosten. Rechtliche Grundlage ist § 255 Abs. 1 HGB.
Christian Weis
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