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Länder ohne Kapitalertragsteuer

Wer Erträge aus Geldanlagen erwirtschaftet, die nicht direkt an den Fiskus weitergeleitet werden, muss in Deutschland die Kapitalertragsteuer verrichten. Dabei ist die Kapitalertragsteuer als Sonderform der Abgeltungsteuer zu betrachten.

Die gute Nachricht: In vielen Ländern greift keine Kapitalertragsteuer. Hier sparen Anleger bares Geld. Doch was ist die Kapitalertragsteuer und in welchen Ländern wird diese nicht erhoben?

Kapitalertragsteuer: ein Überblick 

Die Kapitalertragsteuer, auch Kapitalsteuer, Zinsertragssteuer, KapESt oder KESt genannt, ist Teil der Einkommensteuer und wird somit im Einkommensteuergesetz geregelt. Die Steuer ist eine Sonderform der Abgeltungssteuer. Im Vergleich zur Abgeltungssteuer umfasst die Kapitalertragsteuer Erträge, die nicht an den Fiskus weitergeleitet wurden. Bei den Erträgen kann es sich um Dividenden, Zinsen von einem Bankkonto sowie Gewinne aus Wertpapieren, ETFs und Fonds handeln.

Hier greift der Steuersatz von 25 Prozent. Hinzu kommen der Solidaritätszuschlag und die Kirchensteuer, falls letztgenannte verrichtet wird. Seit 2023 beläuft sich der Freibetrag für Alleinstehende auf 1.000 Euro und für Eheleute auf 2.000 Euro. 

Personen mit niedrigem Einkommen werden von der Steuer auf Kapitalerträge befreit. Die Voraussetzung bildet die Beantragung der Nichtveranlagungsbescheinigung beim Finanzamt. 

Wer sein Geld in Deutschland anlegt, muss die Steuer also in der Regel nicht selbst abführen. Dies ist jedoch der Fall, wenn Kapitalerträge aus dem Ausland erwirtschaftet werden.

Der Grund: Die ausländischen Banken informieren die deutschen Finanzbehörden nicht über die besagten Erträge deutscher Kunden. Auch Erträge, auf die noch keine Steuer erhoben wurde, müssen in der Steuererklärung angegeben werden. Genutzt wird zu diesem Zweck die Anlage KAP zur Angabe von Kapitalvermögen. 

Neben dem Steuersatz von 25 Prozent wird ein Solidaritätszuschlag in Höhe von 5,5 Prozent erhoben. Die Gesamtsteuerlast beläuft sich somit auf 26,375 Prozent. Die Kirchensteuer beträgt – je nach Wohnort – 8 oder 9 Prozent. Verankert sind die Kapitalertragsteuer in Paragraf 32 d des Einkommensteuergesetzes und die Einkünfte aus Kapitalvermögen in Paragraf 20 des EStG. 

Zudem ist zu berücksichtigen: Der deutsche Staat kann eine Quellensteuer auf ausländische Fonds und Aktien erheben. In der Regel können sich Anleger bis zu 15 Prozentpunkte der Quellensteuer aus dem Ausland auf die Abgeltungssteuer anrechnen lassen. Unter Umständen erstattet das Ausland den Differenzbetrag. Dies ist jedoch im Einzelfall zu prüfen. 

Angepasst wird der Kapitalsteuersatz beispielsweise, wenn der persönliche Einkommensteuersatz 25 Prozent nicht überschreitet. Zu diesem Zweck beantragen Anleger in der Steuererklärung (Anlage KAP) eine Günstigerprüfung. In diesem Zuge ermittelt ein Finanzamt-Mitarbeiter den günstigsten Fall für den Antragsteller. 

Auch Unternehmen und Trader-Nomaden versteuern ihre Kapitalerträge in Deutschland mit 25 Prozent. Dies gilt für alle Betriebe, die Kapitalerträge erzielen. Gleiches gilt für Selbstständige, Freiberufler und Unternehmer. Sowohl die inländische als auch ausländische Kapitalertragsteuer gilt nach § 12 Nr. 3 EStG, § 10 Nr. 2 KStG als nicht abziehbare Betriebsausgabe. Wurde diese als Aufwand erfasst, greift eine außerbilanzielle Hinzurechnung. 

Wer ein Unternehmen im Ausland führen möchte, kann sich ein Land aussuchen, das keine Einkommensteuer und Kapitalertragsteuer erhebt oder eine geringe Besteuerung verfolgt. Nach der Unternehmensgründung ist jedoch nicht nur auf eine korrekte Buchhaltung zu achten. Vielmehr ist es notwendig, sich mit den örtlichen Bestimmungen zur Arbeitszeit und Co. auseinanderzusetzen. 

Erfolgt die Vertrauensarbeitszeit Zeiterfassung online, können Unternehmen diese zentral aufbewahren und archivieren. Bei Kontrollen stehen die Daten dann lückenlos zur Verfügung. 

 

Liste der Länder ohne Kapitalertragsteuer

Wer Steuern einsparen möchte, kann auf Länder zurückgreifen, die keine oder eine geringe Kapitalertragsteuer erheben. Durch einen Umzug in eine Steueroase wie die Inselgruppe Cayman Islands lässt sich das große Vermögen einfacher in die Tat umsetzen. Steuernomaden setzen sich zu diesem Zweck im Ausland nieder und entgehen so der deutschen Besteuerung. 

Wir erklären, welche Länder keine oder eine geringe Ertragssteuer erheben und welche individuellen Vorteile hier auf Anleger warten! 

Ein Tipp: Steuern lassen sich nicht nur durch einen Umzug in steuerfreundliche Staaten sparen. Auch die Gründung einer Kapitalgesellschaft als Familienholding kann dazu beitragen, dass Gewinne zum Großteil steuerfrei erwirtschaftet werden können.

Um eine Familienholding gründen zu können, schließen sich zum Beispiel Eltern, Kinder und Enkelkinder mit einem Startkapital von 25.000 Euro zusammen. So wird das Familienvermögen zusammengehalten.

Die Bahamas 

Der Archipel im Atlantik umfasst mehr als 700 Inseln und Cays. Die inmitten der Korallenriffe liegenden Inseln sind zum großen Teil unbewohnt. Grand Bahama, Paradise Island und Co. zählen dagegen zu den Touristen-Hotspots. Hier lassen sich immer mehr Deutsche nieder, um Steuerfreiheit zu genießen.

Der Grund: Die Bahamas erheben keine Einkommensteuer! Auch eine Vermögenssteuer wird hier nicht fällig. Alle Steuereinnahmen erfolgen über indirekte Steuern. Dazu zählt die Umsatzsteuer. 

Da keine Einkommensteuer berechnet wird, müssen die Bewohner auch keine Kapitalertragsteuer verrichten. Wer also Ausschau nach einem neuen Wohnort mit einem angenehmen Sommerklima, einem karibischen Flair und atemberaubenden Stränden hält und sich ganz nebenbei von seiner Steuerlast befreien möchte, kann einen Umzug auf die Bahamas in Erwägung ziehen. 

Costa Rica

Ist Costa Rica ein Steuerparadies? Diese Frage stellen sich unzählige Deutsche. Die schlechte Nachricht: Eine Einkommensteuer fällt auch hier an. Die gute Nachricht folgt jedoch auf dem Fuße. Denn in Costa Rica herrschen steuerfreundliche Bedingungen. Nicht umsonst wird das Land auch als “Schweiz Mittelamerikas” bezeichnet. 

Unternehmen und Privatanleger in Costa Rica müssen keine Einkommensteuer verrichten, wenn Einkommen nicht im Inland erwirtschaftet wurde. Besteuert werden ausschließlich Einkünfte in Costa Rica. Dabei fällt der Steuersatz deutlich niedriger aus als in Deutschland. 

Doch aufgepasst: Während die Steuern in Costa Rica früher unregelmäßig eingefordert wurden, orientiert sich das Land heute an einem modernen Konzept und treibt die Steuern konsequenter ein. Auf korrekte Einkommensteuererklärungen ist deswegen auch hier zu achten. 

Die Dominikanische Republik

Steuerfrei sind in der Dominikanischen Republik alle Einkünfte aus dem Ausland. Dies gilt auch, wenn Ausländer einen Wohnsitz in der Dominikanischen Republik aufweisen, das Unternehmen im Ausland im Besitz von Dominikanern ist und der Ausländer ein Büro in der Dominikanischen Republik bezieht. 

Die Ausnahme bilden Einkommen aus Aktien und Co. Diese unterliegen auch dann der Besteuerung, wenn die Erträge im Ausland erzielt wurden. Die Steuerpflicht greift, sobald der Zugezogene einen steuerlichen Wohnsitz in der Dominikanischen Republik in Anspruch nimmt. Ab diesem Moment ist er steuerlich in der Dominikanischen Republik ansässig und muss Steuer zahlen. 

Dabei ähnelt das Steuersystem dem System Panamas. Das bedeutet: Wer Geld sparen möchte, kann in der Dominikanischen Republik leben und muss seine Einkünfte aus seiner Anstellung in Deutschland nicht am Wohnort versteuern. Erhoben werden jedoch Steuern auf Einkünfte, die im Inland erzielt werden. Schließlich greift in der Dominikanischen Republik das Territorialprinzip.

Die Vereinigten Arabischen Emirate

Dubai am Persischen Golf gilt als Zentrum der Macher und Unternehmer. Jedes Jahr ziehen zahlreiche Menschen in die Metropole, um ein Business aufzubauen und das sommerliche Flair zu genießen. Die Stadt in den Vereinigten Arabischen Emiraten gilt nämlich als Steuerparadies.

In den gesamten Arabischen Emiraten wird keine Einkommensteuer und damit auch keine Kapitalertragsteuer erhoben. Die liberale Steuerpolitik ermöglicht das reiche Ölvorkommen. 

Der Anteil Zugezogener beläuft sich in Dubai mittlerweile auf 90 Prozent. Steuern werden hier nicht einmal auf Immobilien oder ein Einkommen aus dem Ausland erhoben. Seit 2023 ist jedoch eine Körperschaftssteuer zu verrichten. 

Irland

Steile Küsten, üppige Wälder und weite Wiesen: Die Natur in Irland fällt einzigartig aus. Wer in den Genuss atemberaubender Naturkulissen kommen und Steuern sparen möchte, kann sich für ein Leben in Irland entscheiden. 

Doch aufgepasst: Eine Steuerfreiheit sucht man hier vergeblich. Die Einkommensteuersätze belaufen sich auf 20 bis 40 Prozent. Der Steuersatz von 20 Prozent gilt für alle, die ein maximales Jahreseinkommen von 42.000 Euro erwirtschaften. 

Obendrein greift der Universal Social Charge, kurz USC. Die zusätzliche Abgabe zwischen 0,5 Prozent und 8 Prozent wurde im Zuge der Finanzkrise eingeführt. Zudem wird ein jährlicher Betrag in Höhe von 3.750 Euro pro Person einbezogen. Dieser gilt als Steuergutschrift. 

Auch die Kapitalertragsteuer können Ansässige hier nicht umgehen. Auf Zinsen und Dividenden erhebt Irland eine Steuer in Höhe von 20 Prozent. Dennoch gilt Irland als Steueroase in Europa und lockt somit zahlreiche Privatpersonen und Unternehmer aus Deutschland an. 

Malta

In Malta wird die Einkommensteuer auf Basis eines progressiven Steuersystems erhoben. Sie ist einkommensabhängig. Mit einem Jahreseinkommen bis zu 9.100 Euro zahlen Einzelpersonen hier keine Steuern. Einkünfte bis zu 14.500 Euro pro Jahr werden mit einem Steuersatz von 15 Prozent besteuert. Dieser steigt bei Einkünften bis zu 60.000 Euro auf 25 Prozent an. Der Steuerhöchstsatz beläuft sich auf 35 Prozent. 

Gemäß Non-Dom-Status sind alle Einkünfte aus dem Ausland steuerfrei. Die Kapitalertragsteuer für Gewinne aus dem Ausland beträgt 25 Prozent. Eine zusätzliche Quellensteuer fällt nicht an. 

Monaco

Auch in Monaco greifen keine Einkommensteuer und keine Kapitalertragsteuer. Allerdings fallen die Lebenshaltungskosten in dem Stadtstaat außergewöhnlich hoch aus. Das Leben im Fürstentum Monaco ist also auch dann kostspielig, wenn Ansässige durch ihren Umzug fortan Steuern sparen. Dennoch stellt die Gemeinde, die gerade einmal 2 Quadratkilometer umfasst, eine attraktive Option für alle dar, die ihre Steuerlast reduzieren möchten. 

Panama

Die Perle Mittelamerikas gilt als echter Geheimtipp unter Steuernomaden. Alle Auslandseinkünfte sind hier nämlich von der Einkommensteuer befreit. Inmitten des beeindruckenden Dschungels und mit der Möglichkeit, täglich Zeit am Sandstrand zu verbringen, ist Panama attraktiv für alle, die im Ausland leben und Einkünfte bei einer deutschen Firma erzielen möchten. 

Paraguay

Komplett steuerfrei sind ausländische Einkünfte auch in Paraguay. Hier werden lediglich Einkünfte aus dem Inland besteuert. Das bedeutet: Wer keine Einkünfte in Paraguay erzielt, wird nicht zur Kasse gebeten. Auch die Pflicht zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung besteht nur, wenn es sich um inländische Einkünfte handelt. Die lokalen Einkünfte werden jedoch auch nur mit 10 Prozent besteuert. 

Portugal

Kontinentalportugal erhebt eine Einkommensteuer zwischen 11,5 Prozent und 46,50 Prozent. Doch auf Madeira und den Azoren greifen günstigere Steuersätze, was beide Orte attraktiv für alle macht, die weniger Steuern als in Deutschland zahlen möchten. 

Die Kapitalertragsteuer in Portugal beträgt 25 Prozent. Hinzu kommen der Solidaritätszuschlag und die Kirchensteuer. Auf die Zinserträge von Privatanlegern erhebt Portugal außerdem eine nationale Quellensteuer. Diese beläuft sich auf 28 Prozent. 

Spanien

Die spanische Einkommensteuer zwischen 24 Prozent und 37 Prozent fällt niedriger aus als die deutsche Einkommensteuer. Ab einem Alter von 65 Jahren ist jeder Gewinn, den Privatpersonen mit einem Immobilienverkauf erzielen, steuerfrei. 

Wer in Spanien ansässig ist, zahlt eine Kapitalertragsteuer in Höhe von 19 Prozent, wenn der erste Gewinn 6.000 Euro nicht überschreitet. Bei 6.000 Euro bis 50.000 Euro beträgt die Steuer 21 Prozent. Über 50.000 Euro sind 23 Prozent zu zahlen. Für Personen ohne Wohnsitz in Spanien greift ein Steuersatz von 19 Prozent. Dies gilt jedoch nur, wenn diese in einem Staat innerhalb der Europäischen Union leben. 

Thailand 

10 Prozent. So hoch fällt der Einkommensteuersatz aus, wenn Personen in Thailand zwischen 150,001 und 500,000 THB erwirtschaften. Ab 500,001 bis 1.000.000 THB werden 20 Prozent Steuern fällig. Von 1.000.001 bis 4.000.000 THB werden 30 Prozent veranschlagt. Und ab einem Einkommen von über 4.000.001 THB greift der Spitzensteuersatz von 37 Prozent. 

Die gute Nachricht: Kapitalertragsteuern sind in ganz Thailand nicht fällig. Wer also Kapital durch Dividenden und Co. erzielt, muss diese nicht versteuern. 

Vereinigtes Königreich

Der Spitzensteuersatz im Vereinigten Königreich beträgt 44 Prozent. Dieser wird fällig, wenn Personen ein Einkommen von über 34.600 GBP (Great Britain Pound) verzeichnen. Dabei fußt das Steuersystem auf drei Stufen. Die erste Stufe bezieht sich auf Geringverdiener mit einem Einkommen bis zu 2.230 GBP. Berufstätige mit einem Einkommen bis zu 34.600 GBP zahlen den Basissatz von 22 Prozent. 

Die Kapitalertragsteuer wird in Großbritannien als “Capital Gains Tax” bezeichnet. Hier greift ein jährlicher Freibetrag von 12.300 GBP. Werden Gewinne aus Trusts erzielt, wird der Freibetrag heruntergesetzt und beläuft sich fortan auf 6.000 GBP. 

Zypern

Für Einkünfte bis zu 19.500 Euro pro Jahr gilt in Zypern eine Einkommenssteuer von 0 Prozent. Ab einem Einkommen von über 60.000 Euro pro Jahr wird dieses mit 35 Prozent besteuert. Die Basis bildet das Modell der Progression. 

Eine Kapitalertragsteuer fällt nur an, wenn unbewegliches Eigentum auf Zypern besteht. Hier gilt dann ein Steuersatz von 19 Prozent. Ermäßigungen sind in bestimmten Fällen möglich. Ein Umzug nach Nordzypern oder eine andere Region Zyperns kann also den Geldbeutel schonen. 

FAQ

Welche Länder erheben keine Kapitalertragsteuer?

Länder ohne Kapitalertragsteuer sind zum Beispiel Costa Rica, die Dominikanische Republik und die Vereinigten Arabischen Emirate. 

Wo zahle ich keine Kapitalertragsteuer?

In vielen Ländern wird keine Kapitalertragsteuer berechnet. Dazu zählen zum Beispiel Länder wie die Bahamas und Costa Rica. 

In welchem Land sind Zinserträge steuerfrei?

Länder wie Malta erheben keine Quellensteuer. 

Wo ist die Kapitalertragsteuer am geringsten?

Die Kapitalertragsteuer ist in Ländern wie Costa Rica am geringsten, die gar keine Steuer erheben. 

Das Fazit – keine oder wenige Steuern auf Kapitalerträge zahlen 

Es ist kein Geheimnis mehr: Im Ausland lassen sich Steuern sparen. Kein Wunder, dass immer mehr Deutsche mit dem Gedanken spielen, ihre Heimat zu verlassen und in Steuerparadiese zu ziehen. 

Viele Länder, darunter die Vereinigten Arabischen Emirate, erheben keine Einkommensteuer. Die Kapitalertragsteuer fällt in vielen Ländern außerdem gering aus oder entfällt gänzlich. Anleger können so bares Geld sparen. 

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