Das Thema Arbeitsschutz wird in vielen Betrieben weiterhin stiefmütterlich behandelt. Vielen Menschen sind die Gefahren nicht bekannt, die in Unternehmen lauern. Dabei gibt es simple Maßnahmen zur Prävention, die das Arbeiten sicherer und angenehmer gestalten. Einige davon hat die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) auf der Messe A+A in Düsseldorf vom 27 bis 30 Oktober 2015 vorgestellt.
Die größten Risikofaktoren an europäischen Arbeitsplätzen
Die neue Unternehmenserhebung über neue und aufkommende Risiken, kurz ESENER–2, gewährt einen Einblick in die größten Gefahren an europäischen Arbeitsplätzen. Das größte Problem ist der Umgang mit Patienten, Schülern sowie schwierigen Kunden (58 %). Ein weiterer Risikofaktor sind Skelett- und Muskelerkrankungen, die durch falsche, anstrengende oder schmerzhafte Körperhaltungen oder monotone Bewegungen entstehen.
In puncto Arbeitsschutz zeigt eine Umfrage im Auftrag der Unfallkassen und Berufsgenossenschaften, dass Angestellte mit ihren Arbeitgebern nicht ganz zufrieden sind. Für die Investition in Gesundheit und Sicherheit gibt es die Schulnote 2,6. Schlechter schneidet die Regelmäßigkeit von Schulungen ab, bei der Arbeitnehmer im Bereich Arbeitsschutz ausgebildet werden (2,8). Schlechtere Noten wurden tendenziell in größeren Unternehmen (mindestens 50 Mitarbeiter) vergeben.
Arbeitsschutz ist Pflicht für menschengerechtes Arbeiten
Die obigen Daten zeigen, dass gerade größere Unternehmen dem Thema Arbeitsschutz keine so große Bedeutung schenken wie kleine Firmen. Unabhängig von der Firmengröße ist Arbeitsschutz in jedem einzelnen Betrieb wichtig. Eine sichere Arbeitsumgebung ist ein Recht, welches jedem Menschen zur Verfügung stehen sollte. Sicheres Arbeiten gewährleistet, dass der Arbeiter produktiv ist und seine Gesundheit bewahren kann. Ein gesunder Arbeitnehmer ist länger produktiv, wodurch langfristig Kosten gespart werden. Es liegt somit also auch im Interesse des Arbeitgebers, für eine sichere Arbeitsumgebung zu sorgen.
Arbeitsschutz: Erklärung und wer zuständig ist
Der Begriff Arbeitsschutz beschreibt Maßnahmen, Methoden und Mittel, die in einem Unternehmen etabliert werden, um arbeitsbedingte Gesundheits- oder Sicherheitsgefährdungen auszuschließen. Ziel ist es, eine möglichst hohe Sicherheit zu erreichen. Die wichtigsten Maßnahmen und Pflichten zum Thema Arbeitsschutz sind im 1996 veröffentlichten Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) verankert.
Für die Planung, Umsetzung und Einhaltung von Arbeitsschutzmaßnahmen ist grundsätzlich der Arbeitgeber verantwortlich. Neben ihm sind nach § 13 Abs. 1 ArbSchG weitere Personen zuständig:
- gesetzlicher Vertreter des Unternehmers
- das vertretungsberichtigte Organ
- der vertretungsberechtigte Gesellschafter
- Personen, die das Unternehmen leiten
- Fachkräfte für den Bereich Arbeitsschutz
Grundsätzlich wird diese wichtige Aufgabe dem Sicherheitsbeauftragten oder der Fachkraft für Arbeitssicherheit überlassen. Diese beiden Gruppen bieten die notwendige Qualifikation und Eignung, um arbeitsschutzbezogene Maßnahmen zu ergreifen.
Maßnahmen für maximalen Arbeitsschutz in Betrieben
Arbeitsschutzbezogene Maßnahmen beginnen zunächst mit der Gefährdungsbeurteilung. Für dieses Thema hat die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin einen Ratgeber verfasst. In dem Artikel wird unter anderem erklärt, wie eine Gefährdungsbeurteilung vorbereitet und durchgeführt wird und welche Gefährdungsfaktoren vorliegen können.
Die einzelnen Gefährdungsfaktoren sind von Betrieb zu Betrieb verschieden. Für Handwerksbetriebe sowie Unternehmen im industriellen Sektor gehen Gefahren häufig von den Maschinen und Geräten aus, die im Einsatz sind. Um hier für Arbeitsschutz zu sorgen, können sich Sicherheitsbeauftragte an den Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR A1.3) orientieren. In dem Dokument wird unter anderem darauf hingewiesen, dass Firmen eine Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung anbringen sollen. Die Kennzeichnung kann auf unterschiedliche Weisen erfolgen, zum Beispiel verbal oder mithilfe von Schildern. Empfehlenswert sind spezielle Sicherheitszeichen, wie sie auf den Angebotsseiten von hein.eu erhältlich sind. Die hier erhältlichen Schilder warnen mit Wörtern und Symbolen vor Gefahren, sodass sie leicht verständlich sind. Je nach Betrieb müssen Brandschutzschilder oder Brandschutzzeichen, Rettungszeichen, Warnschilder, Verbotsschilder oder ähnliche Sicherheitskennzeichnungen angebracht werden. Die genaue Auswahl der Schilder und Zeichen wir im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung ermittelt.
Für Betriebe ist die Verwendung einer einheitlichen Kennzeichnung durch die ASR von Vorteil, da durch die Richtlinien ein gewisser Sicherheitsstandard erreicht wird. Dennoch müssen Unternehmen die Kennzeichnung regelmäßig auf ihre Aktualität prüfen und gegebenenfalls austauschen.
Abseits der Kennzeichnung von Gefahren empfiehlt sich in Betrieben, in denen Maschinen und andere Geräte zum Einsatz kommen, dass diese regelmäßig auf ihre Funktionalität geprüft werden. Ein schlecht oder nicht funktionierendes Gerät setzt den Anwender einer unnötigen Gefahr aus, die seine Gesundheit gefährden kann. Bei der Geräteprüfung empfiehlt sich der Standard DIN VDE 0701–0702. Im Rahmen dieser Prüfung wird das Gerät nicht nur auf seine Funktionstüchtigkeit geprüft, ihm wird auch eine Schutzklasse (I – III) zugeordnet. Prüfplaketten demonstrieren später, dass das geprüfte Gerät die Norm erfüllt.
Arbeitnehmer müssen Arbeitsschutzvorschriften respektieren
Aller Anstrengungen von Arbeitgebern zu trotz gibt es immer wieder Menschen, die sie nicht schätzen oder die Arbeitsschutzmaßnahmen missachten. Arbeitnehmer müssen wissen, dass die Maßnahmen nicht nur dazu dienen, sie selbst zu schützen. Angestellte sind verpflichtet, die Vorschriften einzuhalten. Eine Missachtung kann vom Arbeitgeber aber auch Kollegen sanktioniert werden. Diese sollen von Arbeitsschutzmaßnahmen gemäß § 15 ArbSchG ebenfalls geschützt werden.
Für Arbeitnehmer gilt folglich: Jede Missachtung der Vorschriften dokumentieren und konsequent gegen diese agieren. Weiterhin sind unklare Vorschriften oder Anweisungen zu vermeiden. Deshalb wurde zuvor auch empfohlen, die Technischen Regeln für Arbeitsstätten zu nutzen. Sie garantieren, dass dem Arbeitnehmer vor Gericht keine lasche Einhaltung der Arbeitsschutzvorschriften vorgeworfen werden kann.
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