Stellungnahme der Pro-Bono-Initiative „Händler helfen Händlern“ zur bundesweiten Einführung der 2G-Regel im Handel

Marcus Diekmann, Geschäftsführer Rose Bikes und Gründer von „Händler helfen Händlern“:
„Corona ist schlimm, Menschen werden krank, Menschen sterben und wir müssen das Leben schützen, dann aber konsequent. Es ist aus Sicht des Handels unerträglich, dass in Sachen Gastronomie und Handel immer Symbolpolitik betrieben wird, obwohl nachweislich Produktionsbetriebe und Großraumbüros die schlimmeren Infektionsherde sind. Bis heute müssen viele Mitarbeiter vom staatlichen und stastsnahen Einrichtungen im Büro erscheinen.
Ebenso ist die Ungleichbehandlung dramatisch und nicht verständlich – ich würde es verstehen, wenn auch Supermärkte gleichbehandelt oder wirklich nur auf Lebensmittel und Dinge des täglichen Bedarfs beschränkt würden. Aus Sicht von Händler helfen Händlern fordern wir hier endlich eine zuverlässige und gerechte Coronapolitik, dann schaffen wir das gemeinsam als Gesellschaft.“
Dr. Alexander von Preen, Vorstandsvorsitzender, Intersport Deutschland eG:
„Wie viele andere haben auch unsere Händler bei der INTERSPORT seit Beginn der Corona-Krise erhebliche Sonderopfer gebracht, nationale Impfkampagnen unterstützt und ausgereifte Hygienekonzepte etabliert. Der Handel hat damit der Politik zur Seite gestanden in den letzten Monaten, um proaktiv Maßnahmen gegen steigende Inzidenzen zu ergreifen. Da wirkt die bundesweite und flächendeckende Einführung von 2G im Handel wie ein Schlag ins Gesicht. Die gefassten Beschlüsse sind unverhältnismäßig, gehen am Ziel der Eindämmung der Pandemie vorbei und diskriminieren erneut viele fachhandelsorientierte Geschäfte. Zudem wird diskutiert die Kontrolle der 2G-Kritieren auf unsere Händler zu übertragen, die dafür wertvolles Personal abstellen müssen, das den frustrierten Kunden gegenüber die Lage erklären soll und dann an anderer Stelle für Beratung und Verkauf fehlt. Diese Kontrollen dürfen unserer Meinung nach nicht dem stationärem Einzelhandel aufgebürdet werden, sondern sind von staatlichen Organen wie Polizei und Ordnungsamt durchzuführen. Kurzum: 2G ist Feigenblatt für die inkonsequente und unkoordinierte Corona-Politik der letzten Monate, die jetzt auf dem Rücken des Handels ausgetragen wird und in der Konsequenz vielen Händlern das Weihnachtsgeschäft kostet.“
- Titelbild: Image by Gerd Altmann from Pixabay
BewerbungenEin Lebenslauf ohne Foto ist in Deutschland vollständig zulässig. Niemand darf ein Bewerbungsfoto verlangen. Seit dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) bleibt das Foto freiwillig, die Entscheidung liegt allein beim Bewerber. Die eigentliche Frage lautet also nicht, ob man ein Foto weglassen darf, sondern ob es sinnvoll ist, und das hängt von Branche, Region und Stellenanzeige ab. Weiter unten finden Sie dazu eine Branchen-Matrix, konkrete Layout-Hilfen und eine Entscheidungscheckliste, mit der Sie für Ihre nächste Bewerbung ohne Foto eine klare Wahl treffen können. Was Sie wissen sollten Ein Lebenslauf ohne Bild ist rechtlich vollständig zulässig. Niemand darf ein Foto verlangen.
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Recht & SteuernEine virtuelle Geschäftsadresse lässt sich in Deutschland bereits ab etwa 20 Euro pro Monat mieten. Erweiterte Pakete mit Postscan, Telefonservice und Zugang zu Meetingräumen kosten je nach Dienstleister und Standort deutlich mehr, häufig im dreistelligen Bereich bis rund 300 Euro monatlich. Angeboten werden sie von spezialisierten Anbietern für ein virtuelles Büro, von Coworking-Diensten und von Business-Centern in Großstädten. Der Vorteil liegt in einem repräsentativen, rechtssicheren Firmenauftritt ohne physisches Büro und ohne die private Wohnanschrift im Impressum. Entscheidend ist, ob die Adresse tatsächlich ladungsfähig ist. Genau hier trennen sich seriöse Angebote von riskanten Massenadressen. Die Schlüsselfakten Ein virtuelles Büro mit eigener Geschäftsadresse gibt es ab etwa 20 Euro pro Monat, erweiterte Pakete kosten meist deutlich mehr, bis rund 300 Euro.
