Stellungnahme der Pro-Bono-Initiative „Händler helfen Händlern“ zur bundesweiten Einführung der 2G-Regel im Handel

Marcus Diekmann, Geschäftsführer Rose Bikes und Gründer von „Händler helfen Händlern“:
„Corona ist schlimm, Menschen werden krank, Menschen sterben und wir müssen das Leben schützen, dann aber konsequent. Es ist aus Sicht des Handels unerträglich, dass in Sachen Gastronomie und Handel immer Symbolpolitik betrieben wird, obwohl nachweislich Produktionsbetriebe und Großraumbüros die schlimmeren Infektionsherde sind. Bis heute müssen viele Mitarbeiter vom staatlichen und stastsnahen Einrichtungen im Büro erscheinen.
Ebenso ist die Ungleichbehandlung dramatisch und nicht verständlich – ich würde es verstehen, wenn auch Supermärkte gleichbehandelt oder wirklich nur auf Lebensmittel und Dinge des täglichen Bedarfs beschränkt würden. Aus Sicht von Händler helfen Händlern fordern wir hier endlich eine zuverlässige und gerechte Coronapolitik, dann schaffen wir das gemeinsam als Gesellschaft.“
Dr. Alexander von Preen, Vorstandsvorsitzender, Intersport Deutschland eG:
„Wie viele andere haben auch unsere Händler bei der INTERSPORT seit Beginn der Corona-Krise erhebliche Sonderopfer gebracht, nationale Impfkampagnen unterstützt und ausgereifte Hygienekonzepte etabliert. Der Handel hat damit der Politik zur Seite gestanden in den letzten Monaten, um proaktiv Maßnahmen gegen steigende Inzidenzen zu ergreifen. Da wirkt die bundesweite und flächendeckende Einführung von 2G im Handel wie ein Schlag ins Gesicht. Die gefassten Beschlüsse sind unverhältnismäßig, gehen am Ziel der Eindämmung der Pandemie vorbei und diskriminieren erneut viele fachhandelsorientierte Geschäfte. Zudem wird diskutiert die Kontrolle der 2G-Kritieren auf unsere Händler zu übertragen, die dafür wertvolles Personal abstellen müssen, das den frustrierten Kunden gegenüber die Lage erklären soll und dann an anderer Stelle für Beratung und Verkauf fehlt. Diese Kontrollen dürfen unserer Meinung nach nicht dem stationärem Einzelhandel aufgebürdet werden, sondern sind von staatlichen Organen wie Polizei und Ordnungsamt durchzuführen. Kurzum: 2G ist Feigenblatt für die inkonsequente und unkoordinierte Corona-Politik der letzten Monate, die jetzt auf dem Rücken des Handels ausgetragen wird und in der Konsequenz vielen Händlern das Weihnachtsgeschäft kostet.“
- Titelbild: Image by Gerd Altmann from Pixabay
Recht & SteuernWer eine selbstständige Tätigkeit aufnimmt, fragt sich schnell, ab wann ein Gewerbe angemeldet werden muss. Die Antwort ist eindeutig. Ein Gewerbe ist mit der tatsächlichen Aufnahme der gewerblichen Tätigkeit anzumelden, unabhängig von der Höhe der Einnahmen. Eine allgemeine Umsatz- oder Bagatellgrenze gibt es nicht (§ 14 GewO). Die verbreitete Vorstellung, erst ab 410 Euro werde eine Gewerbeanmeldung fällig, ist ein Irrtum. Dieser Wert betrifft ausschließlich die Einkommensteuer. Welche Kriterien eine gewerbliche Tätigkeit ausmachen, wie sich Grenzfälle wie Online-Verkauf oder Influencer einordnen lassen und was die neuen PStTG-Meldepflichten bedeuten, klärt der folgende Überblick. Kerninfos auf einen Blick Die Anmeldepflicht entsteht mit dem Beginn der Tätigkeit, unabhängig von Umsatz oder Gewinn (§ 14 GewO).
RatgeberEDV-Kenntnisse gehören in den Lebenslauf, sobald der Job mit dem Computer zu tun hat, und das trifft heute auf nahezu jede Stelle zu. Wer die EDV-Kenntnisse im Lebenslauf richtig angeben will, folgt drei Prinzipien. Nenne konkrete Programme statt Sammelbegriffe, stufe das eigene Kompetenzniveau ehrlich ein und passe die Auswahl an die Stellenausschreibung an. Platziert werden sie meist in einem eigenen Abschnitt unterhalb der Berufserfahrung. Der Begriff „EDV“ selbst gilt inzwischen als veraltet. Die folgende Anleitung geht datengestützt, branchenspezifisch und mit Blick auf 2026 in die Tiefe, samt KI-Kompetenzen und ATS-Optimierung. Das sollten Sie wissen Der Begriff EDV gilt heute als veraltet, zeitgemäß sind IT-Kenntnisse oder Computerkenntnisse.
RatgeberWer ein Café eröffnen will, durchläuft fünf zentrale Stationen. Am Anfang stehen Konzept und Standort, dann folgen Genehmigungen, Businessplan und Finanzierung. Realistisch braucht es dafür zwischen 50.000 und 150.000 Euro Kapital, je nach Größe, Lage und Ausstattung. Beim Risiko sollte man ehrlich bleiben. Das Gastgewerbe verzeichnet seit 2025 überdurchschnittlich viele Insolvenzen, und wer zu knapp kalkuliert, verschwindet oft schon im ersten Jahr wieder vom Markt. Entscheidend ist deshalb weniger die Leidenschaft für guten Kaffee als eine belastbare Rechnung. Genau die liefert dieser Beitrag mit Kostentabelle, Kalkulation pro Tasse und Break-even-Betrachtung. Alles Wichtige im Überblick Der Kapitalbedarf für ein eigenes Café liegt realistisch zwischen 50.000 und 150.000 Euro je nach Größe und Lage.
