Stellungnahme der Pro-Bono-Initiative „Händler helfen Händlern“ zur bundesweiten Einführung der 2G-Regel im Handel

Marcus Diekmann, Geschäftsführer Rose Bikes und Gründer von „Händler helfen Händlern“:
„Corona ist schlimm, Menschen werden krank, Menschen sterben und wir müssen das Leben schützen, dann aber konsequent. Es ist aus Sicht des Handels unerträglich, dass in Sachen Gastronomie und Handel immer Symbolpolitik betrieben wird, obwohl nachweislich Produktionsbetriebe und Großraumbüros die schlimmeren Infektionsherde sind. Bis heute müssen viele Mitarbeiter vom staatlichen und stastsnahen Einrichtungen im Büro erscheinen.
Ebenso ist die Ungleichbehandlung dramatisch und nicht verständlich – ich würde es verstehen, wenn auch Supermärkte gleichbehandelt oder wirklich nur auf Lebensmittel und Dinge des täglichen Bedarfs beschränkt würden. Aus Sicht von Händler helfen Händlern fordern wir hier endlich eine zuverlässige und gerechte Coronapolitik, dann schaffen wir das gemeinsam als Gesellschaft.“
Dr. Alexander von Preen, Vorstandsvorsitzender, Intersport Deutschland eG:
„Wie viele andere haben auch unsere Händler bei der INTERSPORT seit Beginn der Corona-Krise erhebliche Sonderopfer gebracht, nationale Impfkampagnen unterstützt und ausgereifte Hygienekonzepte etabliert. Der Handel hat damit der Politik zur Seite gestanden in den letzten Monaten, um proaktiv Maßnahmen gegen steigende Inzidenzen zu ergreifen. Da wirkt die bundesweite und flächendeckende Einführung von 2G im Handel wie ein Schlag ins Gesicht. Die gefassten Beschlüsse sind unverhältnismäßig, gehen am Ziel der Eindämmung der Pandemie vorbei und diskriminieren erneut viele fachhandelsorientierte Geschäfte. Zudem wird diskutiert die Kontrolle der 2G-Kritieren auf unsere Händler zu übertragen, die dafür wertvolles Personal abstellen müssen, das den frustrierten Kunden gegenüber die Lage erklären soll und dann an anderer Stelle für Beratung und Verkauf fehlt. Diese Kontrollen dürfen unserer Meinung nach nicht dem stationärem Einzelhandel aufgebürdet werden, sondern sind von staatlichen Organen wie Polizei und Ordnungsamt durchzuführen. Kurzum: 2G ist Feigenblatt für die inkonsequente und unkoordinierte Corona-Politik der letzten Monate, die jetzt auf dem Rücken des Handels ausgetragen wird und in der Konsequenz vielen Händlern das Weihnachtsgeschäft kostet.“
- Titelbild: Image by Gerd Altmann from Pixabay
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Guide'sWenn Räume im Sommer zu warm werden, Waren definierte Lagerbedingungen brauchen oder Technik zuverlässig laufen muss, rückt eine neue Kühl- oder Klimaanlage auf die Investitionsliste. Vor der Geräteauswahl steht jedoch eine andere Aufgabe: Unternehmen müssen beschreiben, welche Bereiche unter welchen Bedingungen gekühlt werden sollen. Erst daraus lassen sich Anforderungen an Leistung, Regelung und späteren Betrieb ableiten. Erst den betrieblichen Bedarf beschreiben Ein Anforderungsprofil hält fest, welches Ergebnis die Anlage im jeweiligen Bereich erreichen soll. Dazu gehören gewünschte Temperatur- und Feuchtebereiche ebenso wie die Frage, wie stark die Bedingungen schwanken dürfen. In einem Büro kann es vor allem um angenehme Arbeitsbedingungen während der Nutzungszeit gehen. Bei empfindlichem Lagergut oder einem technischen Prozess können engere Vorgaben entscheidend sein. Solche Unterschiede sollten vor der Dimensionierung sichtbar werden, statt später durch nachträgliche Einstellungen ausgeglichen werden zu müssen.
