Stellungnahme der Pro-Bono-Initiative „Händler helfen Händlern“ zur bundesweiten Einführung der 2G-Regel im Handel

Marcus Diekmann, Geschäftsführer Rose Bikes und Gründer von „Händler helfen Händlern“:
„Corona ist schlimm, Menschen werden krank, Menschen sterben und wir müssen das Leben schützen, dann aber konsequent. Es ist aus Sicht des Handels unerträglich, dass in Sachen Gastronomie und Handel immer Symbolpolitik betrieben wird, obwohl nachweislich Produktionsbetriebe und Großraumbüros die schlimmeren Infektionsherde sind. Bis heute müssen viele Mitarbeiter vom staatlichen und stastsnahen Einrichtungen im Büro erscheinen.
Ebenso ist die Ungleichbehandlung dramatisch und nicht verständlich – ich würde es verstehen, wenn auch Supermärkte gleichbehandelt oder wirklich nur auf Lebensmittel und Dinge des täglichen Bedarfs beschränkt würden. Aus Sicht von Händler helfen Händlern fordern wir hier endlich eine zuverlässige und gerechte Coronapolitik, dann schaffen wir das gemeinsam als Gesellschaft.“
Dr. Alexander von Preen, Vorstandsvorsitzender, Intersport Deutschland eG:
„Wie viele andere haben auch unsere Händler bei der INTERSPORT seit Beginn der Corona-Krise erhebliche Sonderopfer gebracht, nationale Impfkampagnen unterstützt und ausgereifte Hygienekonzepte etabliert. Der Handel hat damit der Politik zur Seite gestanden in den letzten Monaten, um proaktiv Maßnahmen gegen steigende Inzidenzen zu ergreifen. Da wirkt die bundesweite und flächendeckende Einführung von 2G im Handel wie ein Schlag ins Gesicht. Die gefassten Beschlüsse sind unverhältnismäßig, gehen am Ziel der Eindämmung der Pandemie vorbei und diskriminieren erneut viele fachhandelsorientierte Geschäfte. Zudem wird diskutiert die Kontrolle der 2G-Kritieren auf unsere Händler zu übertragen, die dafür wertvolles Personal abstellen müssen, das den frustrierten Kunden gegenüber die Lage erklären soll und dann an anderer Stelle für Beratung und Verkauf fehlt. Diese Kontrollen dürfen unserer Meinung nach nicht dem stationärem Einzelhandel aufgebürdet werden, sondern sind von staatlichen Organen wie Polizei und Ordnungsamt durchzuführen. Kurzum: 2G ist Feigenblatt für die inkonsequente und unkoordinierte Corona-Politik der letzten Monate, die jetzt auf dem Rücken des Handels ausgetragen wird und in der Konsequenz vielen Händlern das Weihnachtsgeschäft kostet.“
- Titelbild: Image by Gerd Altmann from Pixabay
Wer Arbeitslosengeld I bezieht, darf 2026 monatlich bis zu 165 Euro aus einem Nebenjob behalten, ohne dass das Arbeitslosengeld gekürzt wird. Voraussetzung ist, dass die wöchentliche Erwerbstätigkeit unter 15 Stunden bleibt. Jeder Euro oberhalb der Hinzuverdienstgrenze wird vollständig vom ALG I abgezogen. Die Regeln wirken auf den ersten Blick einfach, haben aber konkrete Fehlerquellen bei Anrechnung, Meldepflichten und Steuer, die zu Rückforderungen führen können. Dieser Guide erklärt die Anrechnungsmechanik mit Beispielrechnung, zeigt Möglichkeiten zur Erhöhung des Freibetrags und hilft beim Widerspruch gegen fehlerhafte Bescheide. Die Kurzversion 165 Euro monatlicher Freibetrag auf den Nebenverdienst bei ALG-I-Bezug.
Recht & SteuernWer keinen Wohnsitz und keinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat, aber Einkünfte aus inländischen Quellen bezieht, unterliegt der beschränkten Steuerpflicht nach § 1 Absatz 4 EStG. Besteuert wird dann ausschließlich der im Inland erzielte Teil des Einkommens. Zentrale steuerliche Entlastungen entfallen oder sind nur eingeschränkt verfügbar. Betroffen sind vor allem Auswanderer mit deutschen Mieteinnahmen und Rentner mit Wohnsitz im Ausland. Dieser Ratgeber erläutert die Rechtsgrundlagen, Gestaltungsmöglichkeiten und häufige Praxisfehler. Alles Wichtige im Überblick Die folgenden Punkte fassen die wichtigsten Regeln zur beschränkten Steuerpflicht kompakt zusammen.
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