Arbeitslosengeld als finanzielle Unterstützung für alle Arbeitssuchenden
Anspruch auf Arbeitslosengeld haben laut § 137 SGB III alle, die arbeitslos bei der Agentur für Arbeit gemeldet sind und die Anwartschaftszeit erfüllt haben. Ein weiteres Kriterium für die Agentur für Arbeit stellt die Eigenbemühung zur Beendigung der Beschäftigungslosigkeit bzw. die Annahme der Vermittlungsbemühungen der Agentur für Arbeit dar. Der Arbeitslose hat sich dabei persönlich bei der Agentur für Arbeit zu melden. Seit dem 1. Januar 2005 wird in Deutschland zwischen Arbeitslosengeld (ALG) und Arbeitslosengeld II (ALGII), dem sogenannten „Hartz IV“ unterschieden.
Arbeitslosengeld I und Arbeitslosengeld II unterscheiden sich
Die Anwartschaftszeit für ALG erfordert ein vorangegangenes mindestens zwölfmonatiges sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis. Die Hohe des Arbeitslosengeldes richtet sich dabei nach der Höhe des vorher erhaltenen Bruttogehaltes. Das Bemessungsentgelt abzüglich der Beiträge zur Sozialversicherung, Lohnsteuer und Solidaritätszuschlag ergeben das Leistungsentgelt.
ALG II nach Leistungen des SGB II erhalten alle über 15jährigen mit dauerhaftem Aufenthalt in Deutschland und allgemeiner Erwerbsfähigkeit. Ziel ist die Grundsicherung, weshalb diese Variante auch eine Verknüpfung des klassischen Arbeitslosengeldes und der Sozialhilfe darstellt. Die Höhe der Leistungen setzen sich aus einem Regelbedarf, einem eventuellen Mehrbedarf und den Leistungen für Unterkunft und Heizung zusammen. Weitere Fördermaßnahmen gilt es, individuelle abzuklären. Ziel ist in jedem Fall die Wiedereingliederung in den aktiven Arbeitsmarkt.
Florian Weis
KarriereVersicherungsmakler arbeiten an einer sensiblen Schnittstelle zwischen Beratung, Risikoanalyse und wirtschaftlicher Verantwortung. Wer in diesen Beruf einsteigen will, braucht deshalb nicht nur Interesse an Versicherungen und Finanzen, sondern auch Fachwissen, rechtliche Sicherheit und ein belastbares Gespür für die Anliegen verschiedener Kunden. Der Weg in die Maklerschaft ist geregelt, zugleich aber vielseitig. Es gibt den klassischen Einstieg über eine Ausbildung, den Wechsel aus einem Versicherungsunternehmen und ebenso Chancen für Quereinsteiger mit der passenden Vorbereitung. Entscheidend ist dabei eine nüchterne Einordnung. Die Tätigkeit als Versicherungsmakler beginnt nicht mit einer einfachen Gewerbeanmeldung und auch nicht mit Vertriebsinteresse allein. Erforderlich sind fachliche Voraussetzungen, eine Erlaubniserteilung, eine Registrierung und ein tragfähiges Konzept für den späteren Berufsalltag. Wer diesen Weg sauber vorbereitet, kann sich in einer anspruchsvollen Versicherungsbranche eine langfristige Position aufbauen. Was macht ein Versicherungsmakler eigentlich?
BusinessEinbruchdiebstähle verursachen jedes Jahr hohe Verluste in Unternehmen – insbesondere durch den Verlust von Bargeld, Technik und sensiblen Unterlagen. Laut dem Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft entstehen dabei regelmäßig Schäden in Millionenhöhe, was die wirtschaftliche Relevanz unzureichender Sicherungsmaßnahmen deutlich macht. Genau hier setzt die sichere Aufbewahrung im Tresor an: Sie schützt zentrale Unternehmenswerte zuverlässig vor Diebstahl, unbefugtem Zugriff und anderen Risiken. Die Sicherheitslücken im modernen Büroalltag Trotz fortschreitender Digitalisierung bleiben physische Assets wie notarielle Verträge, Prototypen oder Offline-Backups unverzichtbar. Eine Lagerung in herkömmlichen Büromöbeln ist nicht nur grob fahrlässig, sondern gefährdet auch den Versicherungsschutz.
BusinessDie Künstlersozialkasse ist für viele Selbstständige in Musik, Kunst, Medien und Publizistik ein zentraler Baustein der sozialen Absicherung. Ihr besonderer Stellenwert liegt darin, dass sie selbstständige Künstler und Publizisten in die gesetzliche Sozialversicherung einbindet, ohne dass diese den gesamten Beitrag allein tragen müssen. Gerade für Berufsgruppen mit schwankenden Honoraren, projektbezogener Arbeit und unregelmäßigem Arbeitseinkommen macht das einen erheblichen Unterschied. Zugleich ist das Thema rechtlich anspruchsvoll. Wer in den Kreis der Versicherten fällt, entscheidet sich nicht nach Bauchgefühl oder Berufsbezeichnung, sondern nach der tatsächlichen Tätigkeit, der wirtschaftlichen Ausrichtung und den Voraussetzungen des Künstlersozialversicherungsgesetzes. Deshalb lohnt ein genauer Blick auf Aufbau, Leistungen und Systematik der Künstlersozialversicherung. Was die Künstlersozialkasse eigentlich macht
