Arbeitslosengeld als finanzielle Unterstützung für alle Arbeitssuchenden
Anspruch auf Arbeitslosengeld haben laut § 137 SGB III alle, die arbeitslos bei der Agentur für Arbeit gemeldet sind und die Anwartschaftszeit erfüllt haben. Ein weiteres Kriterium für die Agentur für Arbeit stellt die Eigenbemühung zur Beendigung der Beschäftigungslosigkeit bzw. die Annahme der Vermittlungsbemühungen der Agentur für Arbeit dar. Der Arbeitslose hat sich dabei persönlich bei der Agentur für Arbeit zu melden. Seit dem 1. Januar 2005 wird in Deutschland zwischen Arbeitslosengeld (ALG) und Arbeitslosengeld II (ALGII), dem sogenannten „Hartz IV“ unterschieden.
Arbeitslosengeld I und Arbeitslosengeld II unterscheiden sich
Die Anwartschaftszeit für ALG erfordert ein vorangegangenes mindestens zwölfmonatiges sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis. Die Hohe des Arbeitslosengeldes richtet sich dabei nach der Höhe des vorher erhaltenen Bruttogehaltes. Das Bemessungsentgelt abzüglich der Beiträge zur Sozialversicherung, Lohnsteuer und Solidaritätszuschlag ergeben das Leistungsentgelt.
ALG II nach Leistungen des SGB II erhalten alle über 15jährigen mit dauerhaftem Aufenthalt in Deutschland und allgemeiner Erwerbsfähigkeit. Ziel ist die Grundsicherung, weshalb diese Variante auch eine Verknüpfung des klassischen Arbeitslosengeldes und der Sozialhilfe darstellt. Die Höhe der Leistungen setzen sich aus einem Regelbedarf, einem eventuellen Mehrbedarf und den Leistungen für Unterkunft und Heizung zusammen. Weitere Fördermaßnahmen gilt es, individuelle abzuklären. Ziel ist in jedem Fall die Wiedereingliederung in den aktiven Arbeitsmarkt.
Florian Weis
PersonalDer Arbeitsalltag vieler Fachkräfte ist heute dicht durchgetaktet. Ein Meeting folgt auf das nächste, Fristen müssen eingehalten und Projekte rechtzeitig abgeschlossen werden. Für unvorhergesehene gesundheitliche Probleme bleibt in diesem Rhythmus wenig Platz. Besonders Zahnschmerzen treten oft ohne Vorwarnung auf und passen in keinen Terminkalender. Das körperliche Unwohlsein stört den gewohnten Arbeitsfluss spürbar. Die Konzentration am Schreibtisch lässt durch den Schmerz nach. Wichtige berufliche Entscheidungen fallen plötzlich schwerer, und die gewohnte Leistung sinkt.
ArbeitslebenLanges Sitzen und der ständige Blick auf den Bildschirm gehören heute zum normalen Arbeitsalltag. Diese einseitige Körperhaltung bleibt allerdings selten ohne spürbare Folgen. Oft meldet sich der Körper nach einiger Zeit mit Verspannungen im Nacken oder mit Schmerzen im unteren Rücken. Das beeinträchtigt nicht nur das allgemeine Wohlbefinden am Arbeitsplatz. Auch die Konzentration und die tägliche Leistungsfähigkeit lassen nach, wenn alltägliche Bewegungen plötzlich schwerfallen. Dabei reicht es oftmals schon aus, den eigenen Schreibtisch und die Gewohnheiten etwas rückenfreundlicher zu gestalten. Schon kleine, bewusste Anpassungen helfen dabei, Beschwerden vorzubeugen und den Arbeitstag wieder unbeschwerter zu meistern.
PersonalIn der modernen Arbeitswelt ist es oft gar nicht so leicht, den Beruf und das Privatleben strikt voneinander zu trennen. Das zeigt sich besonders dann, wenn längere Geschäftsreisen oder Weiterbildungen anstehen. Immer mehr Menschen suchen deshalb nach Wegen, ihre beruflichen Termine mit wertvoller Zeit für die Familie und ein wenig Erholung zu verbinden. Dieser Ansatz wird oft als „Bleisure Travel“ bezeichnet eine einfache Mischung aus den englischen Begriffen für Arbeit und Freizeit. Kluge Hotelbetreiber haben diesen Wunsch erkannt und passgenaue Lösungen entwickelt. Sie bieten mittlerweile Konzepte an, die professionelle Räume für Tagungen, wohltuende Wellness-Angebote und eine kinderfreundliche Umgebung unter einem Dach vereinen.
