Connect with us

Hi, what are you looking for?

News

Unfallverhütungsvorschriften: Deutsche Standards

In Deutschland ermächtigte das erste Unfallversicherungsgesetz 1884 die Berufsgenossenschaften, verbindliche Unfallverhütungsmaßnahmen zu erlassen, die von technischen Aufsichtsbeamten kontrolliert wurden. Berufsgenossenschaften waren in Deutschland ab 1900 verpflichtet, Unfallverhütungsvorschriften auszuarbeiten. In Deutschland bilden die Unfallverhütungsvorschriften neben Verordnungen und Gesetzen ein verbindliches Regelwerk im deutschen Arbeitsschutz. Benannt werden verfahren,- und branchenspezifische Anforderungen und Schutzziele an den betrieblichen Gesundheitsschutz und die Sicherheit.

Marco2811 / Fotolia.com

Unfallverhütungsvorschrift als deutsche Muss-Vorschrift

Im Gegensatz zu staatlichen technischen Regeln, die keine verpflichtende Verbindlichkeit haben und Unternehmen Möglichkeiten zur Abweichung geben, sind Unfallverhütungsvorschriften, kurz „UVV“ eine Muss-Vorschrift, die nur unter festgelegten Verfahrens,- und Rahmenbedingungen erlassen wird und im DGUV-Grundsatz formuliert sind.

Gültigkeit der Unfallverhütungsvorschriften

Unfallverhütungsvorschriften sind verbindliche Rechtsnormen, die für alle Unternehmer (Mitglieder) und Arbeitnehmer (Versicherten) des jeweiligen Versicherungsträgers einzuhalten sind. Weiter haben Unfallverhütungsvorschriften Gültigkeit für Fremdfirmen, wenn diese bei einer Mitgliedsfirma tätig sind. Gemäß § 16 Absatz 2 SGB VII haben deutsche UVVs auch für ausländische Unternehmen Gültigkeit, wenn diese in Deutschland keinen Firmensitz haben, keiner Berufsgenossenschaft angehören, aber in Deutschland tätig sind.

Kontrollinstanzen

Gemäß § 17 SGB VII beraten die „Technischen Aufsichtsdienste“ beziehungsweise die Aufsichtspersonen der UV-Träger Unternehmen und Versicherten bei der Umsetzung der Unfallverhütungsvorschriften. Bei Nichtbeachtung können Bußgelder bis zu einer Höhe von 10.000 Euro in einem Ordnungswidrigkeitsverfahren verhängt werden. Unternehmen und Versicherte sind verpflichtet, die UVVs gemäß § 15 SGB VII zu erfüllen.

Regeln für Sicherheit und Gesundheit

Die DGU-Regeln (Unfallversicherungsträger) und „BGR,- oder GUV -Regeln“ (Berufsgenossenschaftliche Regeln) sind allgemeine Regelwerke, die dem Gesundheitsschutz, der Sicherheit sowie den Stand des Arbeitsschutzes festschreiben. Unternehmen sollen praxisorientierte und wirtschaftlich vertretbare Unfallverhütungs- und Arbeitsschutzvorschriften einhalten, sowie technische Spezifikationen ebenso wie Erfahrungswissen aus der Präventionsarbeit der Unfallversicherungsträger stellen. Die verbindlichen Regeln sind praxisbezogen und an Anforderungen der Branchen sowie Betriebsarten orientiert. DGUV-Regeln zeigen auf, wie Berufskrankheiten, Arbeitsunfälle und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren vermieden werden können. In Deutschland werden die
Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften ernst genommen.

Jährliche Kontrolle bei der UVV-Prüfung

Die UVVs werden in der so genannten UVV-Prüfung kontrolliert, damit die sichere Handhabung technischer Betriebs,- und Arbeitsmittel in einem Unternehmen garantiert ist. Unternehmen sehen die UVVs als verbindliche Pflicht an, da sie Gesetzescharakter haben. Maschinen, Anlagen und Arbeitsmittel werden in der Regel im Abstand von einem Jahr kontrolliert. Sachkundige Prüfer führen die UVV-Prüfung durch, bei der die Einhaltung der Unfallverhütungsvorschriften intensiv überprüft wird.
Weitere Informationen bezüglich des Prüfungsverfahrens in Deutschland finden sich auf dieser Seite.

Prüfbuch als Nachweis

Über die vorgenommenen UVV-Prüfungen ist ein Buch zu führen, das Auskunft darüber erteilt, wann und in welchem Umfang die Prüfung stattgefunden hat. Weiter wird das Ergebnis der Prüfung schriftlich fixiert und eventuelle Mängel werden aufgeführt. Das Prüfbuch gibt Auskunft darüber, wie der Betrieb beurteilt wird und ob eventuell Sicherheitsbedenken bestehen. Sofern es notwendig ist, werden Angaben zu Nachprüfungen eingetragen. Ist die Prüfung erfolgt, werden auf die jeweiligen Arbeitsmittel Prüfplaketten aufgebracht, die zudem den nächsten Prüftermin nennen. Mängel sind unverzüglich zu beseitigen und ein Nachweis ist auf Verlangen der Berufsgenossenschaft oder zuständigen Prüfstellen zu erbringen. Technische Betriebs- und Arbeitsmittel, die keine Prüfplakette erhalten haben, dürfen nicht weiter betrieben werden. Wird dieses Betriebsverbot missachtet, haften Unternehmer und Betreiber für Schäden.

 

Premium-Partner

Kontakt zu business-on.de

Wir berichten tagesaktuell über News, die die Wirtschaft bewegen und verändern – sprechen Sie uns gerne an wenn Sie Ihr Unternehmen auf business-on.de präsentieren möchten.

Über business-on.de

✉️ Redaktion:
[email protected]

✉️ Werbung:
[email protected]

Business

Die Gründung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) ist für viele Unternehmer ein wichtiger Schritt in Richtung wirtschaftlicher Unabhängigkeit. Als Kapitalgesellschaft bietet sie eine...

Business

Im digitalen Zeitalter nehmen Start ups eine zentrale Rolle in der wirtschaftlichen Transformation ein. Sie stehen für Innovation, Dynamik und die Fähigkeit, neue Lösungen...

Finanzen

Die Geburt eines Kindes bringt nicht nur Freude, sondern auch viele organisatorische und finanzielle Fragen mit sich. Besonders für Selbstständige ist das Thema Elterngeld...

Business

Die Mitunternehmerschaft ist ein zentraler Begriff im deutschen Steuerrecht und insbesondere für die Besteuerung von Personengesellschaften von großer Bedeutung. Im Fokus steht dabei die...

Business

Die Wahl zwischen Sollversteuerung und Istversteuerung (wird auch Soll-Besteuerung und Ist-Besteuerung genannt) stellt viele Unternehmer, insbesondere Gründer und Freiberufler, vor eine wichtige Entscheidung. Diese...

Ratgeber

Wer sich für die Selbstständigkeit entscheidet, übernimmt nicht nur Verantwortung für sein Kerngeschäft, sondern auch für eine Vielzahl administrativer Aufgaben – allen voran die...

Marketing-Partner

Weitere Beiträge

Business

Ein starkes Business Netzwerk zählt heute zu den wichtigsten Erfolgsfaktoren für Unternehmer, Führungskräfte und Selbstständige. In einer zunehmend vernetzten Welt bieten strategische Kontakte nicht...

Aktuell

Die Geschichte eines Unternehmens beginnt immer mit einer Idee – manchmal aber gepaart mit handwerklicher Hingabe, die über Generationen hinweg weitergetragen wird. Bei der...

Business

Trauer ist häufig noch ein Tabu-Thema. Genau deshalb braucht es Menschen, die genau wissen, wie sie mit Schmerz und Verlust umgehen – sensibel, diskret...

Expertentalk

Was bedeutet ein guter Abschied – und wie lässt er sich gestalten, wenn der Kopf voll ist mit Gefühlen, Fragen und Formalitäten? Bei Bestattungen...

Arbeitsleben

Globalisierung, Digitalisierung, neue Marktanforderungen – die Rahmenbedingungen für Unternehmen verändern sich rasant. Wer langfristig bestehen will, muss nicht nur auf neue Herausforderungen reagieren, sondern...

Expertentalk

Seit über vier Jahrzehnten steht die Weis Bernard GmbH in der Region rund um Trier für exzellente Qualität in den Bereichen Parkettverlegung und Raumausstattung....

Aktuell

Wenn Günther Stübler über Badplanung spricht, dann klingt das erstaunlich wenig nach Produktkatalog oder Verkaufsrhetorik. Es geht um Räume, in denen Menschen ihren Alltag...

Expertentalk

Wer in Bad Alexandersbad ankommt, betritt ein Heilbad mit Geschichte – und einen Raum, in dem architektonisches Erbe und wohltuende Gegenwart miteinander verschmelzen. Das...

Werbung