Unfallverhütungsvorschriften: Deutsche Standards

Unfallverhütungsvorschrift als deutsche Muss-Vorschrift
Im Gegensatz zu staatlichen technischen Regeln, die keine verpflichtende Verbindlichkeit haben und Unternehmen Möglichkeiten zur Abweichung geben, sind Unfallverhütungsvorschriften, kurz „UVV“ eine Muss-Vorschrift, die nur unter festgelegten Verfahrens,- und Rahmenbedingungen erlassen wird und im DGUV-Grundsatz formuliert sind.
Gültigkeit der Unfallverhütungsvorschriften
Unfallverhütungsvorschriften sind verbindliche Rechtsnormen, die für alle Unternehmer (Mitglieder) und Arbeitnehmer (Versicherten) des jeweiligen Versicherungsträgers einzuhalten sind. Weiter haben Unfallverhütungsvorschriften Gültigkeit für Fremdfirmen, wenn diese bei einer Mitgliedsfirma tätig sind. Gemäß § 16 Absatz 2 SGB VII haben deutsche UVVs auch für ausländische Unternehmen Gültigkeit, wenn diese in Deutschland keinen Firmensitz haben, keiner Berufsgenossenschaft angehören, aber in Deutschland tätig sind.
Kontrollinstanzen
Gemäß § 17 SGB VII beraten die „Technischen Aufsichtsdienste“ beziehungsweise die Aufsichtspersonen der UV-Träger Unternehmen und Versicherten bei der Umsetzung der Unfallverhütungsvorschriften. Bei Nichtbeachtung können Bußgelder bis zu einer Höhe von 10.000 Euro in einem Ordnungswidrigkeitsverfahren verhängt werden. Unternehmen und Versicherte sind verpflichtet, die UVVs gemäß § 15 SGB VII zu erfüllen.
Regeln für Sicherheit und Gesundheit
Die DGU-Regeln (Unfallversicherungsträger) und „BGR,- oder GUV -Regeln“ (Berufsgenossenschaftliche Regeln) sind allgemeine Regelwerke, die dem Gesundheitsschutz, der Sicherheit sowie den Stand des Arbeitsschutzes festschreiben. Unternehmen sollen praxisorientierte und wirtschaftlich vertretbare Unfallverhütungs- und Arbeitsschutzvorschriften einhalten, sowie technische Spezifikationen ebenso wie Erfahrungswissen aus der Präventionsarbeit der Unfallversicherungsträger stellen. Die verbindlichen Regeln sind praxisbezogen und an Anforderungen der Branchen sowie Betriebsarten orientiert. DGUV-Regeln zeigen auf, wie Berufskrankheiten, Arbeitsunfälle und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren vermieden werden können. In Deutschland werden die
Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften ernst genommen.
Jährliche Kontrolle bei der UVV-Prüfung
Die UVVs werden in der so genannten UVV-Prüfung kontrolliert, damit die sichere Handhabung technischer Betriebs,- und Arbeitsmittel in einem Unternehmen garantiert ist. Unternehmen sehen die UVVs als verbindliche Pflicht an, da sie Gesetzescharakter haben. Maschinen, Anlagen und Arbeitsmittel werden in der Regel im Abstand von einem Jahr kontrolliert. Sachkundige Prüfer führen die UVV-Prüfung durch, bei der die Einhaltung der Unfallverhütungsvorschriften intensiv überprüft wird.
Weitere Informationen bezüglich des Prüfungsverfahrens in Deutschland finden sich auf dieser Seite.
Prüfbuch als Nachweis
Über die vorgenommenen UVV-Prüfungen ist ein Buch zu führen, das Auskunft darüber erteilt, wann und in welchem Umfang die Prüfung stattgefunden hat. Weiter wird das Ergebnis der Prüfung schriftlich fixiert und eventuelle Mängel werden aufgeführt. Das Prüfbuch gibt Auskunft darüber, wie der Betrieb beurteilt wird und ob eventuell Sicherheitsbedenken bestehen. Sofern es notwendig ist, werden Angaben zu Nachprüfungen eingetragen. Ist die Prüfung erfolgt, werden auf die jeweiligen Arbeitsmittel Prüfplaketten aufgebracht, die zudem den nächsten Prüftermin nennen. Mängel sind unverzüglich zu beseitigen und ein Nachweis ist auf Verlangen der Berufsgenossenschaft oder zuständigen Prüfstellen zu erbringen. Technische Betriebs- und Arbeitsmittel, die keine Prüfplakette erhalten haben, dürfen nicht weiter betrieben werden. Wird dieses Betriebsverbot missachtet, haften Unternehmer und Betreiber für Schäden.
ExpertentalkProfessionelle Gebäudereinigung ist für den Mittelstand kein reiner Kostenpunkt, sondern kann ein Produktivitätsfaktor sein: Saubere Büros können dazu beitragen, Krankmeldungen zu reduzieren, die Konzentration zu unterstützen und bei Kundenterminen einen positiven Eindruck zu hinterlassen. Wie kleine und mittelständische Unternehmen die Reinigung strategisch aufsetzen, welche Fehler häufig passieren und warum ein verlässlicher Dienstleister mehr wert sein kann als der günstigste Anbieter, erklärt Marc Forczak, Geschäftsführer von MJ Dienstleistungen. Das Unternehmen betreut private Haushalte ebenso wie Büros und gewerbliche Objekte und ist Experte für Gebäudereinigung in Oberursel. Interview mit der Geschäftsführung der MJ Dienstleistungen GbR: Marc Forczak business-on.de: Das Thema Sauberkeit im Unternehmen wird oft unterschätzt. Unser Motto heute lautet daher: „Reinigung ist keine Nebensache, sondern Teil der Betriebsorganisation“. Herr Forczak, viele Unternehmer sehen Gebäudereinigung als reinen Kostenpunkt. Ist das ein Denkfehler?
ExpertentalkSchädlingsbefall ist für Unternehmen ein handfestes Betriebsrisiko: Ratten in der Gastronomie, Bettwanzen in der Ferienwohnung oder Wespen im Bürogebäude können Umsatzausfälle, Imageschäden und behördliche Beanstandungen nach sich ziehen und treffen kleine Betriebe oft härter als große Ketten. Wie Gewerbebetriebe und Hausverwaltungen professionell reagieren und was echte Prävention leisten kann, erklärt ein erfahrener Kammerjäger in Berlin im redaktionellen Gespräch. Das Familienunternehmen Klaus G. Hagenlocher UNEX Service e.K. ist nach eigenen Angaben seit 1972 in Berlin, Potsdam und dem Berliner Umland tätig und betreut Gewerbebetriebe, Hausverwaltungen sowie Privatkunden. „Schädlingsbefall ist ein unternehmerisches Risiko, kein hygienisches Detail" business-on.de: Herr Hagenlocher, wann wird Schädlingsbefall für einen Betrieb wirklich gefährlich?
ExpertentalkModerner Objektschutz im Mittelstand verbindet heute stationäre Präsenz, mobile Streifen und eine erreichbare Leitstelle zu einer durchgehenden Sicherheitskette. Wie das in der Praxis aussieht, erläutert die Geschäftsleitung der ws-mittweida.de im Interview. Einbruchsversuche auf Gewerbeflächen, Vandalismus an Baustellen oder Grauzonen im Empfangsbereich: Wer in Sachsen ein Unternehmen führt, muss sich zunehmend mit Sicherheitsfragen beschäftigen, für die im Tagesgeschäft eigentlich keine Zeit bleibt. business-on.de: Viele Mittelständler unterschätzen das Thema Sicherheit, bis etwas passiert. Woran liegt das? Thomas Fischer: Sicherheit ist eines dieser Themen, die im Alltag unsichtbar sein sollen. Solange nichts passiert, wirkt jede Investition wie ein Kostenblock ohne Ertrag. Erst nach einem Einbruch, einer Sachbeschädigung oder einem Zwischenfall im Empfangsbereich stellt sich die Frage: Warum haben wir das nicht vorher geregelt? Genau an dieser Stelle setzen wir an. Unser Ziel ist nicht, Angst zu erzeugen, sondern gemeinsam mit Ihnen als Kunde das reale Risiko sauber einzuschätzen bei einer Produktionshalle sieht das anders aus als bei einer öffentlichen Einrichtung oder einem Logistikstandort.
