Den Abenteuerspielplatz im Garten richtig vorbereiten
Kinder sind im Garten nur selten einfach mit Blumen oder Kräutern zu begeistern. Sie wollen toben, baden, sich verstecken, Ball spielen. Ein normaler Sandkasten oder ein aufblasbares Schwimmbecken reichen dafür schon lange nicht mehr aus. Auf vielen Grundstücken werden Klettergerüste, Trampolins und andere Spielgeräte aufgebaut, die den Vergleich mit öffentlichen Spielplätzen nicht zu scheuen brauchen. Im Sommer bietet der eigene Pool Abkühlung. Das Grundstück wird zum Abenteuerspielplatz.
„Im Prinzip können Hausbesitzer ihr Eigentum so gestalten, wie sie wollen“, erklärt Kai Warnecke, Jurist bei Haus & Grund Deutschland. Ein Riesen-Trampolin im Garten ist kein Problem, sofern es jederzeit auf- und abgebaut werden kann. „Ist es allerdings dauerhaft errichtet und fest im Boden verankert, ist unter Umständen eine Baugenehmigung notwendig. Das ist je nach Bundesland verschieden geregelt, sollte aber im Vorfeld geprüft werden.“
Auch Mittags gilt Ruhezeit
Da der eigene Garten nun einmal kein öffentlicher Spielplatz ist, muss bei der Wahl der Spielgeräte und ihres Standortes auch an die Nachbarn gedacht werden. Das Trampolin oder das Fußballtor gehört also nicht direkt an den Grundstückszaun, sondern ist in einer abgelegenen Ecke besser aufgehoben. „Auch beim Spielen und Toben müssen Kinder und Jugendliche Rücksicht auf Andere nehmen. Abends und nachts gelten Ruhezeiten, ebenso wie in der Mittagszeit“, erklärt Kai Warnecke.
Beliebt, nicht nur bei den Jüngsten, ist der Swimmingpool vor dem Haus. „Auch hier ist zu prüfen, ob eine Baugenehmigung notwendig ist“, sagt der Experte. Ein kleiner Gartenpool mit bis zu 100 Kubikmetern Wasser sei in den meisten Bundesländern genehmigungsfrei. Wird er aber größer geplant oder sogar überdacht, muss die zuständige Behörde zustimmen. „Besitzer von Teichen oder Pools müssen auch an ihre Verkehrssicherungspflicht denken“, betont Warnecke. „Auf offenen Grundstücken sind solche Wasserflächen extra zu sichern, damit niemand hineinfallen kann. Ist allerdings das ganze Grundstück umzäunt, müssen keine weiteren Maßnahmen ergriffen werden.“
Streit mit dem Nachbarn vermeiden
Wichtig ist auch der Abstand zum Nachbargrundstück. Abhängig von der jeweiligen Landesbauordnung sind bestimmte Abstände Pflicht, damit der angrenzende Garten nicht beschädigt wird. „Besonders in Hanglagen ist darauf zu achten, dass der Pool nicht abrutscht und Wasser auf das Nachbargrundstück schwappt.“
Gegen ein Baumhaus kann doch wirklich niemand etwas haben, meinen viele Hausbesitzer. Das mag für die improvisierten Hüttchen gelten, die sie aus ihrer eigenen Kindheit kennen. „Heute werden aber oft relativ große, professionelle Baumhäuser mit Fenster gebaut, die leicht als bauliche Anlage durchgehen. Wer so etwas vorhat, muss ebenfalls beim zuständigen Amt nachfragen, ob er das überhaupt darf.“
Selbst kleinere luftige Spielhütten können zum Zankapfel und schließlich zum Fall für das Gericht werden, wenn sich die Nachbarn nicht einigen. So musste sich das Landgericht Dortmund mit einem Baumhaus befassen, das im Garten zwischen zwei Fichten, auf einer Höhe von zweieinhalb Metern, errichtet worden war. Der Nachbar störte sich daran, weil der landesrechtlich vorgeschriebene Grenzabstand verletzt worden war. Die Distanz zu seinem Grundstück betrug nur 20 Zentimeter. Die Richter geben ihm Recht. Das Bauhaus sei zwar kein „Gebäude“, aber eine „sonstige Anlage“. Und für diese gelte der vorgeschriebene Grenzabstand ebenfalls (AZ: 1 S 109/06).
dapd/ Katja Fischer
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