Erfolgreich coachen mit „System und Gestalt“

Im Rahmen einer kleine Feierstunde im Gilde Zentrum Detmold und im Beisein von Peter Schröder, 1. Vorsitzender der DfGC, als Vertreter des zertifizierenden Kooperationspartners, übergab Kursleiter und Mastercoach Andreas Baumgärtner zusammen mit der Programmbereichsleiterin Beruf-Qualifikation-Computer Frau Dr. Sibylle Hädrich-Meyer die begehrten Dokumente. „Besonderen Wert legen wir bei der Qualifizierung neben der Ausbildung in Theorie und Hintergrundwissen auf einen hohen Übungs- und Praxisbezug, da die professionelle Beratung und Begleitung von Menschen in den unterschiedlichsten Berufs- und Lebenssituationen immer komplexer wird“, so der Kursleiter Andreas Baumgärtner in seiner kurzen Festrede.
In den vergangenen sieben Modulen der Qualifizierung erwarben die Teilnehmer neben dem Wissen über die Systemtheorie und der Gestaltarbeit auch die Kompetenzen zur Anwendung von unterschiedlichsten Methoden in Coachingprozessen. Die erworbenen Fähigkeiten stellten die Lehrgangsteilnehmer zum Abschluss der Weiterbildung in einem individuellen schriftlichen Coachingkonzept und einer fachbezogenen Präsentation dar.
Frau Dr. Sibylle Hädrich-Meyer betonte in ihren Dankesworten an die Teilnehmer, Kursleiter und anwesenden Lehrcoaches die gute Zusammenarbeit zwischen der Volkshochschule Detmold und der Deutschen Gesellschaft für Coaching . Aktuell wird die Zusammenarbeit mit einem bereits laufenden Kurs zur Qualifizierung zum Coach fortgesetzt. Ein weiterer, siebter Kurs ist für das Jahr 2014 geplant. Nähere Informationen hierzu sind über Frau Dr. Hädrich-Meyer bei der VHS Detmold unter Telefon (05231) 977254, oder während einer Informationsveranstaltung am 10. Februar 2014 erhältlich.
Die Qualifizierung zum Coach nach den Standards der DGfC abgeschlossen haben: Bettina Bergmann (Detmold), Andrea Giese (Detmold), Maria Gorius (Köln), Jan-Hinrich Hilpert (Lemgo), Despina Maas (Schieder-Schwalenberg), Julia Pönighaus (Herford), Erika Popkes (Schlangen), Susanne Prinzhorn (Lemgo), Silke Quentmeier (Herford), Christine Rabe (Detmold) sowie Kay Sallach (Bielefeld).
InfluencerInfluencer*innen verdienen ihr Geld vor allem über bezahlte Markenkooperationen. Dazu kommen Affiliate-Marketing, direkte Plattformvergütung, Abo- und Fan-Modelle sowie eigene Produkte. Die wichtigste Säule sind die Sponsored Posts auf Social Media. Wer verstehen will, wie Influencer ihr Geld verdienen, sollte nicht bei der Aufzählung der Einnahmequellen stehen bleiben. Entscheidend ist, wie viel vom Bruttoumsatz nach Provisionen, Kosten und Abgaben netto übrig bleibt und wie stark das Einkommen schwankt. Das Wichtigste im Überblick Bezahlte Kooperationen mit Unternehmen sind die wichtigste Einnahmequelle von Influencer*innen, gefolgt von Affiliate-Marketing und eigenen Produkten.
RatgeberWer eine App programmieren lassen möchte, steht zuerst vor einer breiten Preisspanne. Je nach Weg, ob Freelancer, App Agentur, Offshore-Team oder Eigenentwicklung, und je nach Komplexität liegen die Ausgaben grob zwischen wenigen tausend und über 80.000 Euro. Doch der Preis ist nur die halbe Entscheidung. Wirklich sicher wird eine Beauftragung erst durch drei Faktoren, die kaum ein Anbieter offen anspricht. Das sind der passende Vertrag, klar geregelte Nutzungsrechte am Quellcode und eine seriöse Bewertung des Entwicklungspartners. Das Wichtigste im Überblick Je nach Weg und Komplexität kostet es zwischen mehreren tausend und über 80.000 Euro, eine App entwickeln zu lassen.
Wer Arbeitslosengeld I bezieht, darf 2026 monatlich bis zu 165 Euro aus einem Nebenjob behalten, ohne dass das Arbeitslosengeld gekürzt wird. Voraussetzung ist, dass die wöchentliche Erwerbstätigkeit unter 15 Stunden bleibt. Jeder Euro oberhalb der Hinzuverdienstgrenze wird vollständig vom ALG I abgezogen. Die Regeln wirken auf den ersten Blick einfach, haben aber konkrete Fehlerquellen bei Anrechnung, Meldepflichten und Steuer, die zu Rückforderungen führen können. Dieser Guide erklärt die Anrechnungsmechanik mit Beispielrechnung, zeigt Möglichkeiten zur Erhöhung des Freibetrags und hilft beim Widerspruch gegen fehlerhafte Bescheide. Die Kurzversion 165 Euro monatlicher Freibetrag auf den Nebenverdienst bei ALG-I-Bezug.
