Definition: Ebitda

Berechnung der Ebitda

Die Ebitda errechnet sich in fünf Schritte. Zuerst werden zum Jahresüberschuss, dem EAT, der Steueraufwand addiert und die Steuererträge subtrahiert. Daraus ergibt sich das EBT, das Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit. Zu diesem addiert sich der Zinsaufwand und subtrahiert sich der Zinsertrag für das Jahr. Hieraus folgt das Marge -jahresueberschuss-gewinn-berechnung-kennzahl-_id36954.html“>EBIT. Um die Ebitda zu errechnen, addiert man alle Abschreibungen auf das Anlagevermögen und subtrahiert alle Zuschreibungen zum Anlagevermögen. Zur entstandenen Ebitda kommen jetzt noch die außergewöhnlichen Aufwendungen und der Abzug aller außergewöhnlichen Erträge. Die adjusted Ebitda ist das endgültige Ergebnis der Berechnung.

Einführung der Ebitda in das Steuerrecht

Die Unternehmenssteuerreform von 2008 führte die Ebitda in das deutsche Steuerrecht ein. Durch die Zinsschranke ist die Abzugsfähigkeit des Zinsaufwandes für einen Betrag, der höchstens 30 Prozent des Gewinns vor Zinsen, Abschreibungen und Steuern betragen darf, festgelegt. Die Ebitda gibt Auskunft über die Leistungsfähigkeit eines Unternehmens. Ihr Wert kann allerdings durch die Aktivierung von Eigenleistungen künstlich verändert werden. Auch wenn das Geschäftsjahr schlecht lief, kann die Ebitda positiv ausfallen. Dies erreichen Unternehmen durch Verschleierung der Verlustsituation. Das ist durch die Veränderung des Ergebnisses durch Aufwandspositionen möglich.

Wo nutzt man das EBITDA?

Das EBITDA dient als Kennzahl im Controlling , bei der Bewertung von Unternehmen, bei der Bonitätseinschätzung, der Bemessung von Managergehältern und der Gestaltung der Investor Relations. Da die Aussagekraft der Kennzahl eingeschränkt ist, kommen weitere Größen zum Einsatz.

Wird die Leitung eines Unternehmens oder sein Aufsichtsrat nach EBITDA bezahlt, lassen sich die Gehälter schnell durch große Übernahmen steigern. Dabei werden weder Abschreibungen auf Vermögenswerte noch Kapitalkosten berücksichtigt.

In Zeiten des neuen Marktes wurde das EBITDA teilweise auch genutzt, um die mangelhafte Profitabilität von Unternehmen und Verluste zu verschleiern. Indem man das Ergebnis um verschiedene Aufwandspositionen bereinigt, entstehen trotzdem positive Werte. Ein weiterer Trick, der dieser Beschönigung zuträglich war, war die Möglichkeit, Umsätze schon vor der Rechnungslegung zu verbuchen. Zudem kann das EBITDA durch eine teilweise Aktivierung von Eigenleistungen zusätzlich erhöht werden.

Aussagekraft des EBITDA

Blickt man auf die Praxis, stellt man bei vielen Unternehmen Erhaltungsinvestitionen fest Dabei handelt es sich z.B. um Maschinen, Software und Anlagen. Diese für die Fortführung des Geschäftsbetriebs notwendigen Erhaltungsinvestitionen sind allerdings nicht im EBITDA abgebildet. Das führt dazu, dass die Kenngröße nur eine sehr eingeschränkte Aussagekraft bezüglich der tatsächlichen Wirtschaftlichkeit eines Unternehmens hat. Je größer der Anteil des Anlagevermögens eines Unternehmens an der Bilanzsumme ist, desto schlechter fällt die Ertragskraft bzw. der Cashflow aus.

Man zeichnet weiterhin ein bereinigtes (adjusted) EBITDA aus. Hier sind außerordentliche Kosten und Beträge ausgerechnet, die nicht der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit entspringen. Hintergrund dieser Kenngröße ist es, das operative Geschäft aussagekräftig und ohne außerordentliche Einflüsse darzustellen. Die Ergebnisse verschiedener Geschäftsjahre sollen auf diese Weise vergleichbarer werden. Das ist allerdings nur bedingt möglich, da viele Unternehmen die außerordentlichen Kosten unterschiedliche aufschlüsseln. So liegt es im persönlichen Ermessen, ob Ausgaben für Rechtsstreitigkeiten, Restrukturierungen und Abfindungen zu außerordentlichen Aufwendungen zu rechnen sind.

Achtung!

Der Begriff „amortization“ aus dem EBITDA-Begriff entspricht nicht dem deutschen Begriff „Amortisation“. Während der englische Terminus ausschließlich für Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände gilt, bezieht sich der deutsche auf Firmenwert-Abschreibungen.

Die EBITDA-Marge

Eine weitere wichtige Kenngröße in der Betriebswirtschaft ist die EBITDA-Marge. Dabei handelt es sich um das Verhältnis von EBITDA zu Umsatz (Umsatz Definition). Man bestimmt sie, indem man das EBITDA durch den Umsatz dividiert. Unter Wirtschaftsexperten ist die Sinnhaftigkeit dieser Größe umstritten. Zudem ist ihre Aussagekraft sehr stark von der Art des Betriebs abhängig.

Zusammenfassung zur Errechnung des EBITDA

1. Schritt: Ermittlung des Jahresüberschusses (EAT)

EAT = Betriebsergebnis – Finanzergebnis – Steueraufwendungen

2. Schritt: Ermittlung des Ergebnisses der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit (EBT)

EBT = EAT + Steueraufwand – Steuerertrag

3. Schritt: Ermittlung des operativen Ergebnisses (EBIT)

EBIT = EBT + Zinsaufwand – Zinsertrag

4. Schritt: Ermittlung des EBITDA

EBITDA = EBIT + Abschreibungen – Zuschreibungen

5. Schritt: Ermittlung des bereinigten EBITDA

= EBITDA – außergewöhnliche Aufwendungen – außergewöhnliche Erträge

Florian Weis

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