Treuhandgesellschaft: Verwaltung von Treuhandschaften

Eine Treuhandgesellschaft ist ein Unternehmen, das die Abwicklung von Treuhandgeschäften übernimmt. Ein wichtiger Aspekt dieser Tätigkeit ist die Verwaltung von Vermögenswerten Dritter. In einem engeren Sinn umfasst der Aufgabenbereich von Treuhandgesellschaften die Wirtschaftsprüfung von Unternehmen.

Treuhänder beraten Unternehmen

Die Prüfgesellschaften werden als Personen- oder Kapitalgesellschaft geführt. Sie helfen Unternehmen dabei, die vom Handelsrecht vorgeschriebenen Rechnungsprüfungen durchzuführen. In diesem Zusammenhang handeln sie selbstständig mit den Finanzmitteln des Unternehmens (Treugeber). Um sicherzustellen, dass die Treuhandgesellschaft im Sinne des Unternehmens mit den Finanzen umgeht, wird ein Vertrag geschlossen.

Der Leistungsumfang von Treuhandgesellschaften

Die Leistungen einer Treuhandgesellschaft teilen sich in zwei Großbereiche auf. Einer davon ist die Wirtschaftsprüfung. Sie enthält Aufgaben wie die folgenden:

  • Erstellung und Überprüfung von Abschlüssen des Konzerns und Jahresabschlüssen
  • Überprüfung der Bilanzierung inklusive der Sonderbilanzen
  • Außerordentliche Überprüfungen im Falle von Umwandlungen, Kapitalerhöhungen und Neugründungen

Bei der Wirtschaftsprüfung geht es in erster Linie darum, die inhaltliche und formale Korrektheit von Unternehmensangaben sicherzustellen. Ziel der Steuerberatung ist es, Hilfeleistungen bei Steuerangelegenheiten zu bieten. Zum Umfang der Dienstleistung gehören unter anderem:

  • Hilfe bei Steuererklärungen
  • Permanente Beratung bei laufenden steuerrechtlichen Fragen
  • Treuhänderische Vertretung gegenüber öffentlichen Finanzeinrichtungen
  • Treuhänderische Vertretung bei Steueraußenprüfungen, gerichtlichen und außergerichtlichen Verfahren
  • Erstellung von steuerrechtlichen Gutachten
  • Optimierte Unternehmensgestaltung nach nationalem und internationalem Steuerrecht

Neben diesen Leistungen konzentrieren sich Wirtschaftsprüfungsgesellschaften auf spezifische Schwerpunkte. Hierzu gehören die Beratung bei Unternehmensgründungen, Regelungen von Nachfolgen, Unternehmenskäufe und Mediationen.

Begriffliche Abgrenzung

Der Treuhandbegriff findet in vielen verschiedenen Zusammenhängen Anwendung. Meistens lehnt er sich dabei an die juristische Treuhand -treuhand-die-uebertragung-von-rechten-an-dritte-_id43347.html‘>Treuhand an. Grundsätzlich unterscheidet man drei Formen:

  • öffentlich-rechtliche Treuhand
  • privatrechtliche Treuhand
  • völkerrechtliche Treuhand

Teilweise nutzt man den Begriff auch zur Beschreibung spezieller Unternehmensformen oder besonderer Unternehmenszwecke. Er wird dann in der Firmenbezeichnung getragen. Im rechtlichen Zusammenhang ist ‚Treuhand‘ ein Oberbegriff, der viele verschiedene Formen von Treuhandbeziehungen umfasst.

Besonderheiten der Rechtsform

Wie ein Treuhandverhältnis im Einzelfall ausgestaltet ist, kann ganz unterschiedlich sein. Oft handelt es sich um ein Rechtsgeschäft, das durch einen Vertrag festgeschrieben ist. Ein Treuhandverhältnis kann auch in Form einer anderen Rechtsbeziehung wie z. B. einem Trust realisiert sein.

Je nachdem, wie das Treuhandverhältnis im Einzelfall ausgestaltet ist, bekommt der Treuhänder vom Treugeber verschiedene Rechte und Pflichten. So gibt es beispielsweise bei Formen wie den folgenden große Unterschiede:

  • Bevollmächtigung
  • Ermächtigung
  • Vollrechtsübertragung

In dem Maße, in dem der Treuhänder die Rechten und Pflichten erhält, verliert der Treugeber seine rechtliche Position.

Unterschiede zu anderen Rechtsformen

Da eine Treuhandschaft in verschiedenen Formen auftreten kann, ist es wichtig, sie genau gegenüber anderen Rechtsformen abzugrenzen. Schauen wir uns die wichtigsten davon einmal im Einzelnen an.

Art des RechtsinstitutsUnterschied
Ermächtigung• Ermächtigter zum Handeln in eigenem Namen berechtigt • Beschränkte Übertragung der Rechtsausübung • Nicht das Recht selbst übertragen
Hinterlegung/Verwahrung• Keine grundsätzliche Eigentumsübertragung an Verwalter • Nur passive Verwaltung (Verwahrung)
Nacherbschaft• Ähnlich wie Treuhandschaft, aber eingeschränktere Verfügungsmacht der Vorerben
Rückkauf• Ähnlich wie Sicherheitsübereignung • Nur passive Verwaltung
Schenkung• Keine Drittbegünstigung • Kein Weisungsrecht des Schenkers
Stellvertretung• Treuhänder handelt in seinem eigenen Namen
Trust• Rechtsgeschäft zwischen Treugeber und Treuhänder • Verantwortung bei der Treuhand • Rechtstellung des Begünstigten schwächer als beim Trust

Aktualisiert im August 2022

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