Finanzbuchhaltung für Selbstständige: Worauf achten?

Der Meistertitel ist erworben, das Gewerbe angemeldet, der Schritt in die Selbstständigkeit getan. Doch auch, wer sein eigener Chef ist, hat Verpflichtungen. In steuerrechtlicher Hinsicht gegenüber dem Finanzamt – und zur Berechnung des wirtschaftlichen Unternehmenserfolgs gegenüber sich selbst. Korrekte Zahlen lassen sich hier nur mit einer fehlerfreien Finanzbuchhaltung garantieren. Spätestens jetzt beginnen sich daher viele angehende Freiberufler zu sorgen. Denn nicht jedem gehen Kalkulationen zu Gewinnen und Verlusten, Aktiva und Passiva leicht von der Hand. Dabei ist es gar nicht so schwer, hier alles richtigzumachen. Nicht zuletzt dank der Unterstützung einer hochwertigen Buchhaltungssoftware.
Buchführung: einfach oder doppelt?
Wo liegt der Unterschied zwischen einer einfachen und doppelten Buchführung? Auf den Punkt gebracht: in ihrem Umfang. Kapitalgesellschaften sind zu einer ausführlichen, doppelten Buchführung verpflichtet. In ihrer Bilanz teilen sie sämtliche Geschäftsvorfälle des Vorjahrs auf Sach- und Personenkonten auf und verbuchen sie ordnungsgemäß. Die Gewinn- und Verlustrechnung enthält Aufwände und Erträge, am Ende ergibt sich die Schlussbilanz.
Soloselbstständigen und Kleinunternehmen wird diese Arbeit erspart: Sie dürfen ihre Jahresabrechnung mit einer einfachen Buchführung erstellen. Damit müssen sie schlicht sämtliche relevanten Ein- und Ausgaben eines Geschäftsjahres in einer Einnahmen-Überschuss-Rechnung einander gegenüberstellen. Unter dem Strich lässt sich hieran bereits die Wirtschaftlichkeit des Unternehmens ablesen.
Hinweis: Während Einkünfte aus nicht-selbstständiger Tätigkeit oder Verpachtung als Gewinne angesehen werden, gelten Investitionen oder Tilgungen nicht als Betriebsausgaben.
Zur einfachen Buchführung ist berechtigt, wer
- nicht im Handelsregister eingetragen ist
- einen Jahresumsatz von 600.000 oder Jahresgewinn von 60.000 Euro nicht überschreitet
- nach § 18 Einkommenssteuergesetz als Freiberufler gilt. Zu ihnen zählen unter anderem
- Personen, die beruflich eine wissenschaftliche, künstlerische oder erzieherische Tätigkeit ausüben
- Ärzte, Heilpraktiker
- Anwälte, Notare
- Ingenieure, Architekten
- Wirtschaftsprüfer, Betriebswirte
Gewinne müssen nach § 4 Einkommenssteuergesetz erst nach ihrer Realisierung versteuert werden. Doch wie Großkonzerne sind auch kleine Betriebe zur Aufbewahrung aller geschäftsrelevanten Rechnungen und Belege verpflichtet. Die gesetzlichen Anforderungen ergeben sich aus § 257 Handelsgesetzbuch und § 147 der Abgabenordnung, ergänzt um die GoBD. Diese Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff bilden die Basis für virtuelle, gut gesicherte Archivierungen.
Umsatzsteuer-Voranmeldung
Einmal jährlich wird die Umsatz- bzw. Einkommensteuererklärung an das zuständige Finanzamt übertragen. Überwiegt die errechnete Jahresumsatzsteuer die bereits geleistete Vorsteuer, muss die Differenz in der Regel als anschließende Einmalzahlung geleistet werden. Zur besseren Lastenverteilung wurde die Umsatzsteuer-Voranmeldung geschaffen. Diese monatliche oder quartalsweise Anzahlung wird bei der erneuten Jahreskalkulation entsprechend berücksichtigt.
Hinweis: Neugegründete Unternehmen müssen ihre Umsatzsteuer-Voranmeldungen zwei Jahre hindurch monatlich einreichen. Im Anschluss hängt es von der Zahllast ab, ob die Voranmeldungen weiterhin monatlich, vierteljährlich oder unter Umständen gar nicht mehr einzureichen sind.
Kleinunternehmerregelung
Als Kleinunternehmer gemäß § 19 Umsatzsteuergesetz gelten Selbstständige und Betriebe, deren umsatzsteuerpflichtiger Umsatz im zurückliegenden Geschäftsjahr 22.000 Euro nicht überschritten hat, voraussichtlicher Umsatz des kommenden Geschäftsjahres die Gesamtsumme von 50.000 Euro nicht übersteigt.
In diesem Fall darf bei der Rechnungsstellung die Kleinunternehmerregelung angewendet werden, die einen Verzicht auf den Umsatzsteuer-Ausweis erlaubt. Verpflichtend ist sie jedoch nicht – und sie sollte gut überlegt sein. Denn wer sich einmal für die Anwendung der Kleinunternehmerregelung entschieden hat, bleibt bei gleichbleibenden finanziellen Voraussetzungen für insgesamt fünf Jahre an sie gebunden. Das Problem: In dieser Zeit kann kein Vorsteuerabzug geltend gemacht werden. Bei geplanten hohen Investitionssummen in den Betrieb sollte daher gut abgewogen werden, welche der Lösungen sich als wirtschaftlich vorteilhafter erweist.
RatgeberWer in Burghausen eine Terrassenüberdachung plant, sollte früh einen erfahrenen Fachbetrieb einbinden denn Statik, Material, Beschattung und Steuerung müssen zusammen gedacht werden. Eine Terrasse ist heute weit mehr als ein Stück Pflasterfläche vor dem Haus: Sie ist erweiterter Wohnraum, Rückzugsort und im besten Fall ein ganzjährig nutzbarer Lieblingsplatz. Voraussetzung dafür ist eine durchdachte Überdachung, die Wetterschutz, Architektur und Technik in Einklang bringt. Im Gespräch mit einem regionalen Meisterbetrieb wird deutlich, worauf es bei Planung, Material und Montage ankommt. Warum die Wahl des richtigen Fachbetriebs am Anfang steht „Die meisten Kunden unterschätzen, wie viele Entscheidungen vor dem ersten Bohren getroffen werden müssen“, erklärt ein erfahrener Handwerksmeister aus der Region. Statik, Dachneigung, Entwässerung, Beschattung, Beleuchtung und perspektivisch auch seitliche Verglasungen sollten frühzeitig zusammengedacht werden. Wer hier auf einen Experten für Terrassenüberdachung in Burghausen setzt, profitiert von einer Planung aus einer Hand – inklusive begleitender Gewerke wie Maurer-, Verputz- und Elektroanschlussarbeiten. Genau dieser ganzheitliche Ansatz unterscheidet einen Meisterbetrieb von reinen Verkaufsplattformen.
VerbraucherEine Premium Osmoseanlage für Zuhause liefert sauberes, wohlschmeckendes Trinkwasser direkt aus der Leitung und ist damit für viele Haushalte ein interessantes Qualitätsthema. Wer regelmäßig Wasserflaschen schleppt oder sich an Kalkrändern in Wasserkocher und Kaffeemaschine stört, denkt früher oder später über eine solche Anlage nach. Doch worauf kommt es bei einer wirklich hochwertigen Lösung an, und wann lohnt sich die Investition? Wir haben mit einem erfahrenen Anwendungstechniker gesprochen, der täglich mit Wasseraufbereitung zu tun hat und seine Antworten in diesem Interview für Sie zusammengefasst. Klares Wasser direkt aus der Leitung: Osmoseanlagen werden auch im Privatbereich zunehmend nachgefragt.
ExpertentalkDie Wirtschaft befindet sich im stetigen Wandel. Gerade für klassische Handwerksbetriebe bedeutet das oft, sich den aktuellen Gegebenheiten anzupassen. Während Massenproduktion und globale Lieferketten viele Märkte dominieren, zeigt sich gleichzeitig ein klarer Gegentrend: Die gezielte Besetzung von Nischen bietet wertvolle Chancen für Spezialisten. Ein passendes Beispiel für diese Entwicklung ist die Seilerei Peter Weiß. Der Betrieb hat einen Weg gefunden, alte Handwerkstechniken mit den heutigen Anforderungen von Geschäftskunden aus Industrie und Gewerbe zu verbinden. Geschäftsführer Peter Weiß leitet das Unternehmen und kennt die alltäglichen Herausforderungen des Marktes genau. Im folgenden Gespräch erläutert er die strategische Ausrichtung seines Spezialbetriebs. Dabei steht im Mittelpunkt, wie sich ein klassisches Handwerk in einer zunehmend automatisierten Wirtschaftslandschaft langfristig behaupten kann und welche Rolle Faktoren wie gezielte Spezialisierung sowie Nachhaltigkeit dabei spielen.
