Finanzbuchhaltung für Selbstständige: Worauf achten?

Der Meistertitel ist erworben, das Gewerbe angemeldet, der Schritt in die Selbstständigkeit getan. Doch auch, wer sein eigener Chef ist, hat Verpflichtungen. In steuerrechtlicher Hinsicht gegenüber dem Finanzamt – und zur Berechnung des wirtschaftlichen Unternehmenserfolgs gegenüber sich selbst. Korrekte Zahlen lassen sich hier nur mit einer fehlerfreien Finanzbuchhaltung garantieren. Spätestens jetzt beginnen sich daher viele angehende Freiberufler zu sorgen. Denn nicht jedem gehen Kalkulationen zu Gewinnen und Verlusten, Aktiva und Passiva leicht von der Hand. Dabei ist es gar nicht so schwer, hier alles richtigzumachen. Nicht zuletzt dank der Unterstützung einer hochwertigen Buchhaltungssoftware.
Buchführung: einfach oder doppelt?
Wo liegt der Unterschied zwischen einer einfachen und doppelten Buchführung? Auf den Punkt gebracht: in ihrem Umfang. Kapitalgesellschaften sind zu einer ausführlichen, doppelten Buchführung verpflichtet. In ihrer Bilanz teilen sie sämtliche Geschäftsvorfälle des Vorjahrs auf Sach- und Personenkonten auf und verbuchen sie ordnungsgemäß. Die Gewinn- und Verlustrechnung enthält Aufwände und Erträge, am Ende ergibt sich die Schlussbilanz.
Soloselbstständigen und Kleinunternehmen wird diese Arbeit erspart: Sie dürfen ihre Jahresabrechnung mit einer einfachen Buchführung erstellen. Damit müssen sie schlicht sämtliche relevanten Ein- und Ausgaben eines Geschäftsjahres in einer Einnahmen-Überschuss-Rechnung einander gegenüberstellen. Unter dem Strich lässt sich hieran bereits die Wirtschaftlichkeit des Unternehmens ablesen.
Hinweis: Während Einkünfte aus nicht-selbstständiger Tätigkeit oder Verpachtung als Gewinne angesehen werden, gelten Investitionen oder Tilgungen nicht als Betriebsausgaben.
Zur einfachen Buchführung ist berechtigt, wer
- nicht im Handelsregister eingetragen ist
- einen Jahresumsatz von 600.000 oder Jahresgewinn von 60.000 Euro nicht überschreitet
- nach § 18 Einkommenssteuergesetz als Freiberufler gilt. Zu ihnen zählen unter anderem
- Personen, die beruflich eine wissenschaftliche, künstlerische oder erzieherische Tätigkeit ausüben
- Ärzte, Heilpraktiker
- Anwälte, Notare
- Ingenieure, Architekten
- Wirtschaftsprüfer, Betriebswirte
Gewinne müssen nach § 4 Einkommenssteuergesetz erst nach ihrer Realisierung versteuert werden. Doch wie Großkonzerne sind auch kleine Betriebe zur Aufbewahrung aller geschäftsrelevanten Rechnungen und Belege verpflichtet. Die gesetzlichen Anforderungen ergeben sich aus § 257 Handelsgesetzbuch und § 147 der Abgabenordnung, ergänzt um die GoBD. Diese Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff bilden die Basis für virtuelle, gut gesicherte Archivierungen.
Umsatzsteuer-Voranmeldung
Einmal jährlich wird die Umsatz- bzw. Einkommensteuererklärung an das zuständige Finanzamt übertragen. Überwiegt die errechnete Jahresumsatzsteuer die bereits geleistete Vorsteuer, muss die Differenz in der Regel als anschließende Einmalzahlung geleistet werden. Zur besseren Lastenverteilung wurde die Umsatzsteuer-Voranmeldung geschaffen. Diese monatliche oder quartalsweise Anzahlung wird bei der erneuten Jahreskalkulation entsprechend berücksichtigt.
Hinweis: Neugegründete Unternehmen müssen ihre Umsatzsteuer-Voranmeldungen zwei Jahre hindurch monatlich einreichen. Im Anschluss hängt es von der Zahllast ab, ob die Voranmeldungen weiterhin monatlich, vierteljährlich oder unter Umständen gar nicht mehr einzureichen sind.
Kleinunternehmerregelung
Als Kleinunternehmer gemäß § 19 Umsatzsteuergesetz gelten Selbstständige und Betriebe, deren umsatzsteuerpflichtiger Umsatz im zurückliegenden Geschäftsjahr 22.000 Euro nicht überschritten hat, voraussichtlicher Umsatz des kommenden Geschäftsjahres die Gesamtsumme von 50.000 Euro nicht übersteigt.
In diesem Fall darf bei der Rechnungsstellung die Kleinunternehmerregelung angewendet werden, die einen Verzicht auf den Umsatzsteuer-Ausweis erlaubt. Verpflichtend ist sie jedoch nicht – und sie sollte gut überlegt sein. Denn wer sich einmal für die Anwendung der Kleinunternehmerregelung entschieden hat, bleibt bei gleichbleibenden finanziellen Voraussetzungen für insgesamt fünf Jahre an sie gebunden. Das Problem: In dieser Zeit kann kein Vorsteuerabzug geltend gemacht werden. Bei geplanten hohen Investitionssummen in den Betrieb sollte daher gut abgewogen werden, welche der Lösungen sich als wirtschaftlich vorteilhafter erweist.
PersonalWer in Stuttgart einen Sterbefall organisieren muss, braucht in den ersten Tagen vor allem dreierlei: einen erreichbaren Bestatter, einen klaren Fahrplan und Wissen über lokale Friedhofsregeln. Ein Todesfall trifft Familien meist unvorbereitet zwischen Schock, organisatorischem Druck und behördlichen Fristen müssen Sie als Angehörige binnen weniger Tage Entscheidungen treffen, die emotional belastend und finanziell relevant sind. Hinzu kommen lokale Besonderheiten: mehrere Stuttgarter Friedhöfe, eigene Friedhofssatzungen, unterschiedliche Trauerhallen und Belegungsfristen. In einem Werkstattgespräch haben wir mit den Experten für Bestattungen in Stuttgart dem inhabergeführten Unternehmen Eugen Ziegler Bestattungshilfe, das seit 1899 besteht darüber gesprochen, was Angehörige konkret entlastet und worauf Sie achten sollten, wenn Sie für sich oder Ihre Familie vorsorgen möchten. business-on.de im Gespräch mit Kathrin Luttenberger, Geschäftsführung der Eugen Ziegler Bestattungshilfe GmbH
MarketingGold gilt seit jeher als traditioneller und verlässlicher Wertspeicher. In wirtschaftlich bewegten Zeiten rückt der Verkauf von Edelmetallen oft in den Fokus, um kurzfristig finanzielle Mittel freizusetzen. Ein solcher Schritt wird häufig als schnelle Lösung betrachtet, erfordert jedoch eine fundierte Vorbereitung. Wer den Verkaufsprozess unvorbereitet oder unter Zeitdruck beginnt, riskiert messbare finanzielle Nachteile. Der spontane Gang zum erstbesten Händler reicht in der Regel nicht aus, um einen marktgerechten Preis zu erzielen. Ein kühler Kopf und eine klare Struktur sind stattdessen die wichtigste Basis.
StartupWenn es um den Schutz von Gebäuden und Grundstücken geht, fällt der erste Gedanke oft auf moderne Alarmanlagen oder smarte Kamerasysteme. Diese digitale Technik ist hilfreich und nützlich, kann aber den eigentlichen Kern der Sicherheit nicht ersetzen. Echte Objektsicherheit beginnt bereits direkt an der Grundstücksgrenze. Mechanische und feste Hindernisse sorgen in erster Instanz dafür, dass Unbefugte gar nicht erst auf das Gelände gelangen. Die digitale Technik dient dann eher als Ergänzung. Genau hier erweist sich Metall als das Material der Wahl. Es ist witterungsbeständig, pflegeleicht und bietet eine verlässliche Stabilität. Gut durchdachte Metallkonstruktionen bilden somit das solide Fundament, um Immobilien nachhaltig und zuverlässig vor dem unbefugten Zutritt zu schützen.
