Finanzbuchhaltung für Selbstständige: Worauf achten?

Der Meistertitel ist erworben, das Gewerbe angemeldet, der Schritt in die Selbstständigkeit getan. Doch auch, wer sein eigener Chef ist, hat Verpflichtungen. In steuerrechtlicher Hinsicht gegenüber dem Finanzamt – und zur Berechnung des wirtschaftlichen Unternehmenserfolgs gegenüber sich selbst. Korrekte Zahlen lassen sich hier nur mit einer fehlerfreien Finanzbuchhaltung garantieren. Spätestens jetzt beginnen sich daher viele angehende Freiberufler zu sorgen. Denn nicht jedem gehen Kalkulationen zu Gewinnen und Verlusten, Aktiva und Passiva leicht von der Hand. Dabei ist es gar nicht so schwer, hier alles richtigzumachen. Nicht zuletzt dank der Unterstützung einer hochwertigen Buchhaltungssoftware.
Buchführung: einfach oder doppelt?
Wo liegt der Unterschied zwischen einer einfachen und doppelten Buchführung? Auf den Punkt gebracht: in ihrem Umfang. Kapitalgesellschaften sind zu einer ausführlichen, doppelten Buchführung verpflichtet. In ihrer Bilanz teilen sie sämtliche Geschäftsvorfälle des Vorjahrs auf Sach- und Personenkonten auf und verbuchen sie ordnungsgemäß. Die Gewinn- und Verlustrechnung enthält Aufwände und Erträge, am Ende ergibt sich die Schlussbilanz.
Soloselbstständigen und Kleinunternehmen wird diese Arbeit erspart: Sie dürfen ihre Jahresabrechnung mit einer einfachen Buchführung erstellen. Damit müssen sie schlicht sämtliche relevanten Ein- und Ausgaben eines Geschäftsjahres in einer Einnahmen-Überschuss-Rechnung einander gegenüberstellen. Unter dem Strich lässt sich hieran bereits die Wirtschaftlichkeit des Unternehmens ablesen.
Hinweis: Während Einkünfte aus nicht-selbstständiger Tätigkeit oder Verpachtung als Gewinne angesehen werden, gelten Investitionen oder Tilgungen nicht als Betriebsausgaben.
Zur einfachen Buchführung ist berechtigt, wer
- nicht im Handelsregister eingetragen ist
- einen Jahresumsatz von 600.000 oder Jahresgewinn von 60.000 Euro nicht überschreitet
- nach § 18 Einkommenssteuergesetz als Freiberufler gilt. Zu ihnen zählen unter anderem
- Personen, die beruflich eine wissenschaftliche, künstlerische oder erzieherische Tätigkeit ausüben
- Ärzte, Heilpraktiker
- Anwälte, Notare
- Ingenieure, Architekten
- Wirtschaftsprüfer, Betriebswirte
Gewinne müssen nach § 4 Einkommenssteuergesetz erst nach ihrer Realisierung versteuert werden. Doch wie Großkonzerne sind auch kleine Betriebe zur Aufbewahrung aller geschäftsrelevanten Rechnungen und Belege verpflichtet. Die gesetzlichen Anforderungen ergeben sich aus § 257 Handelsgesetzbuch und § 147 der Abgabenordnung, ergänzt um die GoBD. Diese Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff bilden die Basis für virtuelle, gut gesicherte Archivierungen.
Umsatzsteuer-Voranmeldung
Einmal jährlich wird die Umsatz- bzw. Einkommensteuererklärung an das zuständige Finanzamt übertragen. Überwiegt die errechnete Jahresumsatzsteuer die bereits geleistete Vorsteuer, muss die Differenz in der Regel als anschließende Einmalzahlung geleistet werden. Zur besseren Lastenverteilung wurde die Umsatzsteuer-Voranmeldung geschaffen. Diese monatliche oder quartalsweise Anzahlung wird bei der erneuten Jahreskalkulation entsprechend berücksichtigt.
Hinweis: Neugegründete Unternehmen müssen ihre Umsatzsteuer-Voranmeldungen zwei Jahre hindurch monatlich einreichen. Im Anschluss hängt es von der Zahllast ab, ob die Voranmeldungen weiterhin monatlich, vierteljährlich oder unter Umständen gar nicht mehr einzureichen sind.
Kleinunternehmerregelung
Als Kleinunternehmer gemäß § 19 Umsatzsteuergesetz gelten Selbstständige und Betriebe, deren umsatzsteuerpflichtiger Umsatz im zurückliegenden Geschäftsjahr 22.000 Euro nicht überschritten hat, voraussichtlicher Umsatz des kommenden Geschäftsjahres die Gesamtsumme von 50.000 Euro nicht übersteigt.
In diesem Fall darf bei der Rechnungsstellung die Kleinunternehmerregelung angewendet werden, die einen Verzicht auf den Umsatzsteuer-Ausweis erlaubt. Verpflichtend ist sie jedoch nicht – und sie sollte gut überlegt sein. Denn wer sich einmal für die Anwendung der Kleinunternehmerregelung entschieden hat, bleibt bei gleichbleibenden finanziellen Voraussetzungen für insgesamt fünf Jahre an sie gebunden. Das Problem: In dieser Zeit kann kein Vorsteuerabzug geltend gemacht werden. Bei geplanten hohen Investitionssummen in den Betrieb sollte daher gut abgewogen werden, welche der Lösungen sich als wirtschaftlich vorteilhafter erweist.
Guide'sBei einer Standortentscheidung stehen häufig Gewerbeflächen, Kosten und Verkehrsanbindung zuerst auf dem Prüfstand. Für Unternehmen ist das nachvollziehbar: Ohne geeignete Räume und funktionierende Wege lassen sich betriebliche Abläufe schwer planen. Beschäftigte erleben einen Standort jedoch auch nach Feierabend. Wer Hockenheim wirtschaftlich einordnen möchte, sollte deshalb ebenso auf Wohnen, Freizeit, Familienalltag und die Einbindung in die Region schauen. Standortentscheidungen enden nicht am Werkstor
InnovationReifen gelten im Alltag oft als reines Verschleißteil. Doch im modernen Straßenverkehr spielen sie eine strategische Rolle. Für Flottenbetreiber und Fahrzeughalter sind sie ein wesentlicher Faktor, wenn es um die Sicherheit, den Kraftstoffverbrauch und die gesamten Betriebskosten eines Fahrzeugs geht. Ein klassischer Werkstattbesuch für den reinen Radwechsel deckt die heutigen Anforderungen oft nicht mehr ab. Der Reifenservice hat sich im Laufe der Zeit von einer handwerklichen Aufgabe zu einer umfassenden Dienstleistung entwickelt. Moderne Konzepte und gut abgestimmte Prozesse helfen inzwischen maßgeblich dabei, die Mobilität auf der Straße effizienter, sicherer und vor allem planbarer zu gestalten.
ExpertentalkEin Immobilienverkauf beginnt nicht mit dem Inserat. Für Eigentümer stellt sich zuerst die Frage, welcher Preis unter den konkreten Bedingungen plausibel ist, welche Unterlagen fehlen und wie viel Abstimmung der Prozess erfordert. Wer hier zu schnell startet, riskiert falsche Erwartungen und unnötige Verzögerungen. Im Interview erklärt Franz Knon, der nach eigenen Angaben seit 1999 gemeinsam mit Manuela Karl-Knon in Niederbayern tätig ist, welche Schritte beim Immobilienverkauf für Eigentümer aus seiner Sicht für eine belastbare Vorbereitung entscheidend sind. business-on.de: Warum sollte der Verkauf nicht mit dem Inserat beginnen? Franz Knon: Weil ein Inserat nur funktioniert, wenn vorher die grundlegenden Fragen geklärt sind. Häufig haben Eigentümer bereits eine konkrete Preisvorstellung und einen Wunschtermin im Kopf, bevor überhaupt klar ist, in welchem Zustand das Objekt ist oder welche Unterlagen fehlen. Dann entsteht Druck, der im weiteren Verlauf teuer werden kann. Am Anfang sollte eine ehrliche Bestandsaufnahme stehen: Was ist der Anlass des Verkaufs, welches Ziel verfolgt der Eigentümer, und wie sieht der realistische Zeitrahmen aus? Gerade bei familiären Anlässen wie einer Erbschaft oder einer Trennung spielen oft mehrere Personen und unterschiedliche Erwartungen hinein, die frühzeitig auf einen gemeinsamen Nenner gebracht werden müssen. Erst wenn diese Punkte benannt sind, lohnt es sich, über Vermarktung und Veröffentlichung nachzudenken. Diese Reihenfolge kostet am Anfang etwas Zeit, spart aber später deutlich mehr Zeit und Nerven. Ein überstürzter Start führt dagegen häufig dazu, dass Fragen erst dann auftauchen, wenn Interessenten bereits vor der Tür stehen.
