Finanzbuchhaltung für Selbstständige: Worauf achten?

Der Meistertitel ist erworben, das Gewerbe angemeldet, der Schritt in die Selbstständigkeit getan. Doch auch, wer sein eigener Chef ist, hat Verpflichtungen. In steuerrechtlicher Hinsicht gegenüber dem Finanzamt – und zur Berechnung des wirtschaftlichen Unternehmenserfolgs gegenüber sich selbst. Korrekte Zahlen lassen sich hier nur mit einer fehlerfreien Finanzbuchhaltung garantieren. Spätestens jetzt beginnen sich daher viele angehende Freiberufler zu sorgen. Denn nicht jedem gehen Kalkulationen zu Gewinnen und Verlusten, Aktiva und Passiva leicht von der Hand. Dabei ist es gar nicht so schwer, hier alles richtigzumachen. Nicht zuletzt dank der Unterstützung einer hochwertigen Buchhaltungssoftware.
Buchführung: einfach oder doppelt?
Wo liegt der Unterschied zwischen einer einfachen und doppelten Buchführung? Auf den Punkt gebracht: in ihrem Umfang. Kapitalgesellschaften sind zu einer ausführlichen, doppelten Buchführung verpflichtet. In ihrer Bilanz teilen sie sämtliche Geschäftsvorfälle des Vorjahrs auf Sach- und Personenkonten auf und verbuchen sie ordnungsgemäß. Die Gewinn- und Verlustrechnung enthält Aufwände und Erträge, am Ende ergibt sich die Schlussbilanz.
Soloselbstständigen und Kleinunternehmen wird diese Arbeit erspart: Sie dürfen ihre Jahresabrechnung mit einer einfachen Buchführung erstellen. Damit müssen sie schlicht sämtliche relevanten Ein- und Ausgaben eines Geschäftsjahres in einer Einnahmen-Überschuss-Rechnung einander gegenüberstellen. Unter dem Strich lässt sich hieran bereits die Wirtschaftlichkeit des Unternehmens ablesen.
Hinweis: Während Einkünfte aus nicht-selbstständiger Tätigkeit oder Verpachtung als Gewinne angesehen werden, gelten Investitionen oder Tilgungen nicht als Betriebsausgaben.
Zur einfachen Buchführung ist berechtigt, wer
- nicht im Handelsregister eingetragen ist
- einen Jahresumsatz von 600.000 oder Jahresgewinn von 60.000 Euro nicht überschreitet
- nach § 18 Einkommenssteuergesetz als Freiberufler gilt. Zu ihnen zählen unter anderem
- Personen, die beruflich eine wissenschaftliche, künstlerische oder erzieherische Tätigkeit ausüben
- Ärzte, Heilpraktiker
- Anwälte, Notare
- Ingenieure, Architekten
- Wirtschaftsprüfer, Betriebswirte
Gewinne müssen nach § 4 Einkommenssteuergesetz erst nach ihrer Realisierung versteuert werden. Doch wie Großkonzerne sind auch kleine Betriebe zur Aufbewahrung aller geschäftsrelevanten Rechnungen und Belege verpflichtet. Die gesetzlichen Anforderungen ergeben sich aus § 257 Handelsgesetzbuch und § 147 der Abgabenordnung, ergänzt um die GoBD. Diese Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff bilden die Basis für virtuelle, gut gesicherte Archivierungen.
Umsatzsteuer-Voranmeldung
Einmal jährlich wird die Umsatz- bzw. Einkommensteuererklärung an das zuständige Finanzamt übertragen. Überwiegt die errechnete Jahresumsatzsteuer die bereits geleistete Vorsteuer, muss die Differenz in der Regel als anschließende Einmalzahlung geleistet werden. Zur besseren Lastenverteilung wurde die Umsatzsteuer-Voranmeldung geschaffen. Diese monatliche oder quartalsweise Anzahlung wird bei der erneuten Jahreskalkulation entsprechend berücksichtigt.
Hinweis: Neugegründete Unternehmen müssen ihre Umsatzsteuer-Voranmeldungen zwei Jahre hindurch monatlich einreichen. Im Anschluss hängt es von der Zahllast ab, ob die Voranmeldungen weiterhin monatlich, vierteljährlich oder unter Umständen gar nicht mehr einzureichen sind.
Kleinunternehmerregelung
Als Kleinunternehmer gemäß § 19 Umsatzsteuergesetz gelten Selbstständige und Betriebe, deren umsatzsteuerpflichtiger Umsatz im zurückliegenden Geschäftsjahr 22.000 Euro nicht überschritten hat, voraussichtlicher Umsatz des kommenden Geschäftsjahres die Gesamtsumme von 50.000 Euro nicht übersteigt.
In diesem Fall darf bei der Rechnungsstellung die Kleinunternehmerregelung angewendet werden, die einen Verzicht auf den Umsatzsteuer-Ausweis erlaubt. Verpflichtend ist sie jedoch nicht – und sie sollte gut überlegt sein. Denn wer sich einmal für die Anwendung der Kleinunternehmerregelung entschieden hat, bleibt bei gleichbleibenden finanziellen Voraussetzungen für insgesamt fünf Jahre an sie gebunden. Das Problem: In dieser Zeit kann kein Vorsteuerabzug geltend gemacht werden. Bei geplanten hohen Investitionssummen in den Betrieb sollte daher gut abgewogen werden, welche der Lösungen sich als wirtschaftlich vorteilhafter erweist.
ArbeitslebenEin Arbeitsvertrag, dessen Klauseln plötzlich strittig sind. Eine Kündigung, die ausgesprochen werden muss oder eine, die ein Beschäftigter erhalten hat und nicht akzeptieren will. Ein Vorwurf der Diskriminierung am Arbeitsplatz. Solche Situationen gehören zum betrieblichen Alltag vieler Unternehmen, und sie verlangen meist schnell eine verlässliche rechtliche Einschätzung. Denn Fehler im Arbeitsrecht können teuer werden: Die Fristen sind kurz, Formfehler haben Folgen, und nicht jede vermeintlich klare Regelung hält einer gerichtlichen Prüfung stand. Gerade für kleine und mittlere Betriebe ohne eigene Rechtsabteilung ist der Zugang zu fachkundiger Beratung deshalb entscheidend. In Niederbayern hat sich für solche Fälle seit Jahrzehnten eine Kanzlei etabliert, die heute mit sechs Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten an zwei Standorten arbeitet: die Kanzlei Hollmayr Perl & Kollegen mit Büros in Deggendorf und Regen. Ihr klarer Schwerpunkt ist das Arbeitsrecht als Experte für Arbeitsrecht in Deggendorf deckt die Kanzlei ein Dauerthema ab, das Unternehmer, Personalverantwortliche und Beschäftigte gleichermaßen betrifft. Dieses Porträt stellt die Kanzlei, ihre Geschichte und ihre Ansprechpartner vor. Von der Einzelkanzlei zum Anwaltsteam
ExpertentalkAutomatisierung im Mittelstand gelingt dann, wenn sie zur Chefsache wird. So lautet die Kernaussage unseres Gesprächspartners. Viele Mittelständler stehen vor derselben Frage: Wo anfangen, wenn Produktion, Gebäude und IT eigentlich gleichzeitig modernisiert werden müssten? Wir haben mit einem Experten der HERMOS Group gesprochen, die als Anbieter von Automatisierungstechnik für Unternehmen Industrie- und Gebäudeprojekte von der Planung bis zum After-Sales aus einer Hand umsetzt. Im Gespräch geht es um typische Fehler, realistische Zeitachsen und die Rolle der Geschäftsführung. „Der Reifegrad ist oft niedriger, als das Management denkt" business-on.de: Wenn Sie heute in einen mittelständischen Produktionsbetrieb kommen, wo stehen die Unternehmen wirklich beim Thema Automatisierung?
PersonalIm beruflichen und privaten Alltag ist es eine Selbstverständlichkeit, Dinge rechtzeitig zu planen. Verträge werden in Ruhe geprüft, finanzielle Risiken abgesichert und die Zukunft klar strukturiert. Ein wichtiges Ereignis wird bei dieser Organisation jedoch oft ausgeklammert: das eigene Lebensende. Sich frühzeitig mit dem Tod auseinanderzusetzen, kostet Überwindung und fällt nicht leicht. Dabei ist die Bestattungsvorsorge ein wertvoller und sinnvoller Schritt. Sie bringt Struktur in eine emotional belastende Zeit. Tritt ein Trauerfall ein, schützt diese Planung die Hinterbliebenen davor, weitreichende Entscheidungen unter Zeitdruck treffen zu müssen.
