Finanzbuchhaltung für Selbstständige: Worauf achten?

Der Meistertitel ist erworben, das Gewerbe angemeldet, der Schritt in die Selbstständigkeit getan. Doch auch, wer sein eigener Chef ist, hat Verpflichtungen. In steuerrechtlicher Hinsicht gegenüber dem Finanzamt – und zur Berechnung des wirtschaftlichen Unternehmenserfolgs gegenüber sich selbst. Korrekte Zahlen lassen sich hier nur mit einer fehlerfreien Finanzbuchhaltung garantieren. Spätestens jetzt beginnen sich daher viele angehende Freiberufler zu sorgen. Denn nicht jedem gehen Kalkulationen zu Gewinnen und Verlusten, Aktiva und Passiva leicht von der Hand. Dabei ist es gar nicht so schwer, hier alles richtigzumachen. Nicht zuletzt dank der Unterstützung einer hochwertigen Buchhaltungssoftware.
Buchführung: einfach oder doppelt?
Wo liegt der Unterschied zwischen einer einfachen und doppelten Buchführung? Auf den Punkt gebracht: in ihrem Umfang. Kapitalgesellschaften sind zu einer ausführlichen, doppelten Buchführung verpflichtet. In ihrer Bilanz teilen sie sämtliche Geschäftsvorfälle des Vorjahrs auf Sach- und Personenkonten auf und verbuchen sie ordnungsgemäß. Die Gewinn- und Verlustrechnung enthält Aufwände und Erträge, am Ende ergibt sich die Schlussbilanz.
Soloselbstständigen und Kleinunternehmen wird diese Arbeit erspart: Sie dürfen ihre Jahresabrechnung mit einer einfachen Buchführung erstellen. Damit müssen sie schlicht sämtliche relevanten Ein- und Ausgaben eines Geschäftsjahres in einer Einnahmen-Überschuss-Rechnung einander gegenüberstellen. Unter dem Strich lässt sich hieran bereits die Wirtschaftlichkeit des Unternehmens ablesen.
Hinweis: Während Einkünfte aus nicht-selbstständiger Tätigkeit oder Verpachtung als Gewinne angesehen werden, gelten Investitionen oder Tilgungen nicht als Betriebsausgaben.
Zur einfachen Buchführung ist berechtigt, wer
- nicht im Handelsregister eingetragen ist
- einen Jahresumsatz von 600.000 oder Jahresgewinn von 60.000 Euro nicht überschreitet
- nach § 18 Einkommenssteuergesetz als Freiberufler gilt. Zu ihnen zählen unter anderem
- Personen, die beruflich eine wissenschaftliche, künstlerische oder erzieherische Tätigkeit ausüben
- Ärzte, Heilpraktiker
- Anwälte, Notare
- Ingenieure, Architekten
- Wirtschaftsprüfer, Betriebswirte
Gewinne müssen nach § 4 Einkommenssteuergesetz erst nach ihrer Realisierung versteuert werden. Doch wie Großkonzerne sind auch kleine Betriebe zur Aufbewahrung aller geschäftsrelevanten Rechnungen und Belege verpflichtet. Die gesetzlichen Anforderungen ergeben sich aus § 257 Handelsgesetzbuch und § 147 der Abgabenordnung, ergänzt um die GoBD. Diese Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff bilden die Basis für virtuelle, gut gesicherte Archivierungen.
Umsatzsteuer-Voranmeldung
Einmal jährlich wird die Umsatz- bzw. Einkommensteuererklärung an das zuständige Finanzamt übertragen. Überwiegt die errechnete Jahresumsatzsteuer die bereits geleistete Vorsteuer, muss die Differenz in der Regel als anschließende Einmalzahlung geleistet werden. Zur besseren Lastenverteilung wurde die Umsatzsteuer-Voranmeldung geschaffen. Diese monatliche oder quartalsweise Anzahlung wird bei der erneuten Jahreskalkulation entsprechend berücksichtigt.
Hinweis: Neugegründete Unternehmen müssen ihre Umsatzsteuer-Voranmeldungen zwei Jahre hindurch monatlich einreichen. Im Anschluss hängt es von der Zahllast ab, ob die Voranmeldungen weiterhin monatlich, vierteljährlich oder unter Umständen gar nicht mehr einzureichen sind.
Kleinunternehmerregelung
Als Kleinunternehmer gemäß § 19 Umsatzsteuergesetz gelten Selbstständige und Betriebe, deren umsatzsteuerpflichtiger Umsatz im zurückliegenden Geschäftsjahr 22.000 Euro nicht überschritten hat, voraussichtlicher Umsatz des kommenden Geschäftsjahres die Gesamtsumme von 50.000 Euro nicht übersteigt.
In diesem Fall darf bei der Rechnungsstellung die Kleinunternehmerregelung angewendet werden, die einen Verzicht auf den Umsatzsteuer-Ausweis erlaubt. Verpflichtend ist sie jedoch nicht – und sie sollte gut überlegt sein. Denn wer sich einmal für die Anwendung der Kleinunternehmerregelung entschieden hat, bleibt bei gleichbleibenden finanziellen Voraussetzungen für insgesamt fünf Jahre an sie gebunden. Das Problem: In dieser Zeit kann kein Vorsteuerabzug geltend gemacht werden. Bei geplanten hohen Investitionssummen in den Betrieb sollte daher gut abgewogen werden, welche der Lösungen sich als wirtschaftlich vorteilhafter erweist.
BusinessEin Todesfall kommt häufig unerwartet und mit ihm eine Vielzahl von Fragen, die Angehörige in einer ohnehin belastenden Zeit bewältigen müssen. Zwischen Trauer und organisatorischen Aufgaben fehlt häufig der Raum, um den Überblick zu behalten: Wer veranlasst die nächsten Schritte? Wie wird die Überführung organisiert? Welche Behördengänge und Formalitäten stehen an? Liebevoll Bestattungen, das Bestattungsunternehmen in Berlin hat es sich zur Aufgabe gemacht, Familien in dieser besonderen Lebenssituation professionell und persönlich zu begleiten. Das Berliner Familienunternehmen verbindet individuelle Beratung mit strukturierten Abläufen und einer Betreuung, die sich konsequent an den Menschen und ihren Bedürfnissen orientiert. Ein Ansprechpartner, wenn es darauf ankommt
BusinessSelbstständige können ihr Einkommen selten mit drei gleichförmigen Gehaltsabrechnungen belegen. Banken müssen deshalb aus mehreren Unterlagen ableiten, wie stabil ein Betrieb arbeitet und ob die geplante Kreditrate dauerhaft tragbar ist. Entscheidend ist weniger ein einzelner guter Monat als ein nachvollziehbares Gesamtbild aus Vergangenheit, aktueller Entwicklung und realistischer Planung. Eine neue Maschine fällt aus, ein größerer Kunde zahlt später als erwartet oder eine private Ausgabe lässt sich nicht weiter verschieben. Auch wirtschaftlich gesunde Selbstständige können kurzfristig Kapital benötigen. Bei der Kreditanfrage folgt jedoch häufig die Ernüchterung: Das laufende Einkommen lässt sich nicht so einfach dokumentieren wie bei Angestellten. Der Grund liegt in der Struktur selbstständiger Einkünfte. Umsätze schwanken, Betriebsausgaben fallen unregelmäßig an und der steuerliche Gewinn sagt nicht immer vollständig aus, wie viel Liquidität im Alltag verfügbar ist. Banken betrachten deshalb mehrere Zeiträume und Dokumentarten. Sie wollen verstehen, woher das Einkommen kommt, wie belastbar es ist und welche finanziellen Verpflichtungen bereits bestehen.
ExpertentalkInterview mit Moto-Ankauf.de über den digitalen Motorradhandel, die Vorteile einer spezialisierten Vermittlungsplattform und die Zukunft des Fahrzeugverkaufs Der Verkauf eines gebrauchten Motorrads ist für viele Fahrzeughalter noch immer mit erheblichem Aufwand verbunden. Anzeigen müssen erstellt, Anfragen beantwortet und Besichtigungstermine koordiniert werden. Moto-Ankauf.de möchte diesen Prozess vereinfachen. Die digitale Plattform vermittelt Motorräder zwischen privaten oder gewerblichen Verkäufern und professionellen Händlern. Im Interview erklärt das Unternehmen, wie das Geschäftsmodell funktioniert, welche Vorteile die Plattform beiden Seiten bietet und warum der digitale Motorradverkauf weiter an Bedeutung gewinnen wird.
