Finanzbuchhaltung für Selbstständige: Worauf achten?

Der Meistertitel ist erworben, das Gewerbe angemeldet, der Schritt in die Selbstständigkeit getan. Doch auch, wer sein eigener Chef ist, hat Verpflichtungen. In steuerrechtlicher Hinsicht gegenüber dem Finanzamt – und zur Berechnung des wirtschaftlichen Unternehmenserfolgs gegenüber sich selbst. Korrekte Zahlen lassen sich hier nur mit einer fehlerfreien Finanzbuchhaltung garantieren. Spätestens jetzt beginnen sich daher viele angehende Freiberufler zu sorgen. Denn nicht jedem gehen Kalkulationen zu Gewinnen und Verlusten, Aktiva und Passiva leicht von der Hand. Dabei ist es gar nicht so schwer, hier alles richtigzumachen. Nicht zuletzt dank der Unterstützung einer hochwertigen Buchhaltungssoftware.
Buchführung: einfach oder doppelt?
Wo liegt der Unterschied zwischen einer einfachen und doppelten Buchführung? Auf den Punkt gebracht: in ihrem Umfang. Kapitalgesellschaften sind zu einer ausführlichen, doppelten Buchführung verpflichtet. In ihrer Bilanz teilen sie sämtliche Geschäftsvorfälle des Vorjahrs auf Sach- und Personenkonten auf und verbuchen sie ordnungsgemäß. Die Gewinn- und Verlustrechnung enthält Aufwände und Erträge, am Ende ergibt sich die Schlussbilanz.
Soloselbstständigen und Kleinunternehmen wird diese Arbeit erspart: Sie dürfen ihre Jahresabrechnung mit einer einfachen Buchführung erstellen. Damit müssen sie schlicht sämtliche relevanten Ein- und Ausgaben eines Geschäftsjahres in einer Einnahmen-Überschuss-Rechnung einander gegenüberstellen. Unter dem Strich lässt sich hieran bereits die Wirtschaftlichkeit des Unternehmens ablesen.
Hinweis: Während Einkünfte aus nicht-selbstständiger Tätigkeit oder Verpachtung als Gewinne angesehen werden, gelten Investitionen oder Tilgungen nicht als Betriebsausgaben.
Zur einfachen Buchführung ist berechtigt, wer
- nicht im Handelsregister eingetragen ist
- einen Jahresumsatz von 600.000 oder Jahresgewinn von 60.000 Euro nicht überschreitet
- nach § 18 Einkommenssteuergesetz als Freiberufler gilt. Zu ihnen zählen unter anderem
- Personen, die beruflich eine wissenschaftliche, künstlerische oder erzieherische Tätigkeit ausüben
- Ärzte, Heilpraktiker
- Anwälte, Notare
- Ingenieure, Architekten
- Wirtschaftsprüfer, Betriebswirte
Gewinne müssen nach § 4 Einkommenssteuergesetz erst nach ihrer Realisierung versteuert werden. Doch wie Großkonzerne sind auch kleine Betriebe zur Aufbewahrung aller geschäftsrelevanten Rechnungen und Belege verpflichtet. Die gesetzlichen Anforderungen ergeben sich aus § 257 Handelsgesetzbuch und § 147 der Abgabenordnung, ergänzt um die GoBD. Diese Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff bilden die Basis für virtuelle, gut gesicherte Archivierungen.
Umsatzsteuer-Voranmeldung
Einmal jährlich wird die Umsatz- bzw. Einkommensteuererklärung an das zuständige Finanzamt übertragen. Überwiegt die errechnete Jahresumsatzsteuer die bereits geleistete Vorsteuer, muss die Differenz in der Regel als anschließende Einmalzahlung geleistet werden. Zur besseren Lastenverteilung wurde die Umsatzsteuer-Voranmeldung geschaffen. Diese monatliche oder quartalsweise Anzahlung wird bei der erneuten Jahreskalkulation entsprechend berücksichtigt.
Hinweis: Neugegründete Unternehmen müssen ihre Umsatzsteuer-Voranmeldungen zwei Jahre hindurch monatlich einreichen. Im Anschluss hängt es von der Zahllast ab, ob die Voranmeldungen weiterhin monatlich, vierteljährlich oder unter Umständen gar nicht mehr einzureichen sind.
Kleinunternehmerregelung
Als Kleinunternehmer gemäß § 19 Umsatzsteuergesetz gelten Selbstständige und Betriebe, deren umsatzsteuerpflichtiger Umsatz im zurückliegenden Geschäftsjahr 22.000 Euro nicht überschritten hat, voraussichtlicher Umsatz des kommenden Geschäftsjahres die Gesamtsumme von 50.000 Euro nicht übersteigt.
In diesem Fall darf bei der Rechnungsstellung die Kleinunternehmerregelung angewendet werden, die einen Verzicht auf den Umsatzsteuer-Ausweis erlaubt. Verpflichtend ist sie jedoch nicht – und sie sollte gut überlegt sein. Denn wer sich einmal für die Anwendung der Kleinunternehmerregelung entschieden hat, bleibt bei gleichbleibenden finanziellen Voraussetzungen für insgesamt fünf Jahre an sie gebunden. Das Problem: In dieser Zeit kann kein Vorsteuerabzug geltend gemacht werden. Bei geplanten hohen Investitionssummen in den Betrieb sollte daher gut abgewogen werden, welche der Lösungen sich als wirtschaftlich vorteilhafter erweist.
ArbeitslebenWer in Feldkirchen-Westerham ein Paket aufgeben will, landet nicht selten in dem Geschäft, in dem auch Elektroinstallationen geplant und Haushaltsgeräte verkauft werden: bei Elektro Widhammer. Der familiengeführte Betrieb vereint klassisches Elektrohandwerk, moderne Energietechnik und eine Postfiliale mit DHL-Service unter einem Dach. Diese Kombination klingt zunächst ungewöhnlich und ist zugleich ein Beispiel dafür, wie regionale Betriebe ihre Rolle im Ortskern heute neu definieren. Statt sich auf ein einziges Standbein zu verlassen, bündeln kleine Unternehmen Dienstleistungen, die im Alltag ihrer Kunden zusammengehören. Für Mittelständler und Unternehmer, die ihr eigenes Geschäftsmodell weiterentwickeln wollen, lohnt der Blick in die oberbayerische Gemeinde: Er zeigt, wie Diversifizierung im kleinen Maßstab gelingen kann. Ein Familienbetrieb mit zwei Standbeinen
BusinessZwischen München und Garmisch-Partenkirchen, südlich des Starnberger Sees, hat sich Penzberg über die Jahre als kleiner, aber lebendiger Standort für Trachtenmode etabliert. Wer in der Region ein Dirndl für die Hochzeit, Lederhosen für den Vereinsauftritt oder Trachten für die ganze Familie sucht, landet früher oder später bei einem Geschäft, das es dort seit rund fünf Jahrzehnten gibt: der Trachtenstube Inge. Der Familienbetrieb verbindet traditionelle und moderne Trachtenmode unter einem Dach und steht damit für eine Form des stationären Fachhandels, die auf Beratung, Nähe und Beständigkeit setzt. In einer Branche, in der Online-Shops und schnelle Kollektionswechsel den Markt prägen, ist ein Familienbetrieb mit einer solchen Historie eine bemerkenswerte Konstante. Dieses Porträt zeigt, wie das Penzberger Geschäft gewachsen ist, welches Sortiment es bietet und warum es für die Region zwischen München und Garmisch mehr ist als eine reine Verkaufsadresse. Für Unternehmer, die selbst im Handel oder in einer inhabergeführten Firma arbeiten, lohnt der Blick auf dieses Modell. Ein Familienbetrieb mit rund 50 Jahren Geschichte
BusinessWenn ein Mensch stirbt, bleibt den Angehörigen oft nur wenig Zeit, das Unvorstellbare zu organisieren. Zwischen Behördenwegen, Formalitäten und der eigenen Trauer entsteht in wenigen Tagen ein organisatorischer Kraftakt. In solchen Momenten zählt vor allem eines: ein verlässlicher Ansprechpartner vor Ort, der Ruhe, Erfahrung und Struktur in eine Ausnahmesituation bringt. In Chemnitz begleitet die Ambrosia Bestattungen GmbH als Familienunternehmen Menschen seit mehr als drei Jahrzehnten auf diesem Weg und hat zuletzt einen Generationswechsel vollzogen, der Kontinuität mit neuen Impulsen verbindet.
