Finanzbuchhaltung für Selbstständige: Worauf achten?

Der Meistertitel ist erworben, das Gewerbe angemeldet, der Schritt in die Selbstständigkeit getan. Doch auch, wer sein eigener Chef ist, hat Verpflichtungen. In steuerrechtlicher Hinsicht gegenüber dem Finanzamt – und zur Berechnung des wirtschaftlichen Unternehmenserfolgs gegenüber sich selbst. Korrekte Zahlen lassen sich hier nur mit einer fehlerfreien Finanzbuchhaltung garantieren. Spätestens jetzt beginnen sich daher viele angehende Freiberufler zu sorgen. Denn nicht jedem gehen Kalkulationen zu Gewinnen und Verlusten, Aktiva und Passiva leicht von der Hand. Dabei ist es gar nicht so schwer, hier alles richtigzumachen. Nicht zuletzt dank der Unterstützung einer hochwertigen Buchhaltungssoftware.
Buchführung: einfach oder doppelt?
Wo liegt der Unterschied zwischen einer einfachen und doppelten Buchführung? Auf den Punkt gebracht: in ihrem Umfang. Kapitalgesellschaften sind zu einer ausführlichen, doppelten Buchführung verpflichtet. In ihrer Bilanz teilen sie sämtliche Geschäftsvorfälle des Vorjahrs auf Sach- und Personenkonten auf und verbuchen sie ordnungsgemäß. Die Gewinn- und Verlustrechnung enthält Aufwände und Erträge, am Ende ergibt sich die Schlussbilanz.
Soloselbstständigen und Kleinunternehmen wird diese Arbeit erspart: Sie dürfen ihre Jahresabrechnung mit einer einfachen Buchführung erstellen. Damit müssen sie schlicht sämtliche relevanten Ein- und Ausgaben eines Geschäftsjahres in einer Einnahmen-Überschuss-Rechnung einander gegenüberstellen. Unter dem Strich lässt sich hieran bereits die Wirtschaftlichkeit des Unternehmens ablesen.
Hinweis: Während Einkünfte aus nicht-selbstständiger Tätigkeit oder Verpachtung als Gewinne angesehen werden, gelten Investitionen oder Tilgungen nicht als Betriebsausgaben.
Zur einfachen Buchführung ist berechtigt, wer
- nicht im Handelsregister eingetragen ist
- einen Jahresumsatz von 600.000 oder Jahresgewinn von 60.000 Euro nicht überschreitet
- nach § 18 Einkommenssteuergesetz als Freiberufler gilt. Zu ihnen zählen unter anderem
- Personen, die beruflich eine wissenschaftliche, künstlerische oder erzieherische Tätigkeit ausüben
- Ärzte, Heilpraktiker
- Anwälte, Notare
- Ingenieure, Architekten
- Wirtschaftsprüfer, Betriebswirte
Gewinne müssen nach § 4 Einkommenssteuergesetz erst nach ihrer Realisierung versteuert werden. Doch wie Großkonzerne sind auch kleine Betriebe zur Aufbewahrung aller geschäftsrelevanten Rechnungen und Belege verpflichtet. Die gesetzlichen Anforderungen ergeben sich aus § 257 Handelsgesetzbuch und § 147 der Abgabenordnung, ergänzt um die GoBD. Diese Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff bilden die Basis für virtuelle, gut gesicherte Archivierungen.
Umsatzsteuer-Voranmeldung
Einmal jährlich wird die Umsatz- bzw. Einkommensteuererklärung an das zuständige Finanzamt übertragen. Überwiegt die errechnete Jahresumsatzsteuer die bereits geleistete Vorsteuer, muss die Differenz in der Regel als anschließende Einmalzahlung geleistet werden. Zur besseren Lastenverteilung wurde die Umsatzsteuer-Voranmeldung geschaffen. Diese monatliche oder quartalsweise Anzahlung wird bei der erneuten Jahreskalkulation entsprechend berücksichtigt.
Hinweis: Neugegründete Unternehmen müssen ihre Umsatzsteuer-Voranmeldungen zwei Jahre hindurch monatlich einreichen. Im Anschluss hängt es von der Zahllast ab, ob die Voranmeldungen weiterhin monatlich, vierteljährlich oder unter Umständen gar nicht mehr einzureichen sind.
Kleinunternehmerregelung
Als Kleinunternehmer gemäß § 19 Umsatzsteuergesetz gelten Selbstständige und Betriebe, deren umsatzsteuerpflichtiger Umsatz im zurückliegenden Geschäftsjahr 22.000 Euro nicht überschritten hat, voraussichtlicher Umsatz des kommenden Geschäftsjahres die Gesamtsumme von 50.000 Euro nicht übersteigt.
In diesem Fall darf bei der Rechnungsstellung die Kleinunternehmerregelung angewendet werden, die einen Verzicht auf den Umsatzsteuer-Ausweis erlaubt. Verpflichtend ist sie jedoch nicht – und sie sollte gut überlegt sein. Denn wer sich einmal für die Anwendung der Kleinunternehmerregelung entschieden hat, bleibt bei gleichbleibenden finanziellen Voraussetzungen für insgesamt fünf Jahre an sie gebunden. Das Problem: In dieser Zeit kann kein Vorsteuerabzug geltend gemacht werden. Bei geplanten hohen Investitionssummen in den Betrieb sollte daher gut abgewogen werden, welche der Lösungen sich als wirtschaftlich vorteilhafter erweist.
ExpertentalkAus einer Idee am heimischen Küchentisch ein marktreifes Produkt zu entwickeln, gilt als eine der schwierigsten Aufgaben für Gründerinnen und Gründer. Vor allem im Lebensmittelbereich entscheiden neben Geschmack und Qualität auch Zertifizierungen, Haltbarkeit und der Zugang zum Handel über Erfolg oder Misserfolg. Das Brüderpaar Christian und Dr. Felix Rabeler hinter den Genussflocken hat genau diesen Weg gemeistert mit walzengetrockneten Bio-Frucht- und Gemüseflocken, lebensmitteltechnologischem Know-how und dem Einstieg in den stationären Handel über ein Start-up-Programm. business-on.de sprach mit der Geschäftsführung der „Dr. Crispy and Mr. Dried Genussflocken“ über ihren Weg vom Familienexperiment zur Marktreife. business-on.de: Sie haben das Unternehmen als Familie aufgebaut. Wie kommt man darauf, aus Flocken ein Geschäftsmodell zu machen? Dr. Felix Rabeler: Das Flocken-Gen wurde uns gewissermaßen in die Wiege gelegt. (lacht) Unsere Eltern waren bereits beruflich mit dem Thema beschäftigt, und wir haben schon als Kinder damit experimentiert. Irgendwann war klar: Aus der Leidenschaft wollen wir ein gemeinsames Familienprojekt machen.
ExpertentalkZahngesundheit wird für viele Menschen erst dann zum Thema, wenn es bereits wehtut. Dabei ist das Prinzip unkompliziert: regelmäßige Vorsorge, schnelles Reagieren bei Schmerzen und frühe Gewöhnung schon im Kindesalter mehr braucht es nicht, um die eigenen Zähne dauerhaft zu erhalten. Ein gepflegtes Lächeln hat längst auch im Berufsalltag Gewicht im Kundengespräch, in Besprechungen oder beim ersten Eindruck in einem neuen Umfeld. Gleichzeitig schieben Berufstätige Vorsorgetermine häufig vor sich her, und Eltern fragen sich, wann der erste Zahnarztbesuch ihres Kindes eigentlich sinnvoll ist. Unsere Redaktion hat dazu mit Dr. med. dent. Julia Bondar gesprochen. Die Zahnärztin führt mit ihrem Team eine moderne Praxis im Westpark Erding. Als Expertin für Zahnmedizin in Erding begleitet sie Patientinnen und Patienten von der Prophylaxe über die Behandlung akuter Zahnschmerzen bis hin zur ästhetischen Zahnheilkunde. Im Gespräch erklärt sie, worauf es bei der professionellen Zahnreinigung ankommt, wie Sie sich bei Schmerzen richtig verhalten und warum schon die Kleinsten von früher Vorsorge profitieren. Moderne Zahnmedizin mit menschlicher Nähe: Die Philosophie der Praxis
FirmenportraitFenster, Haustür und Sonnenschutz sind weit mehr als funktionale Bestandteile eines Gebäudes. Die Bauelemente beeinflussen Energieeffizienz, Wohnkomfort sowie den Wert einer Immobilie und damit auch die Wirtschaftlichkeit einer Investition. Der Markt ist vielfältig: Online-Anbieter, Baumärkte und regionale Fachbetriebe konkurrieren mit unterschiedlichen Konzepten und Preisstrategien. Worauf es bei der Auswahl tatsächlich ankommt und wie sich ein inhabergeführter Handwerksbetrieb mit eigener Fertigung in diesem Markt positioniert, zeigt ein Blick nach Reute bei Freiburg. Fenstertausch und Sanierung als Vertrauensfrage
