Finanzbuchhaltung für Selbstständige: Worauf achten?

Der Meistertitel ist erworben, das Gewerbe angemeldet, der Schritt in die Selbstständigkeit getan. Doch auch, wer sein eigener Chef ist, hat Verpflichtungen. In steuerrechtlicher Hinsicht gegenüber dem Finanzamt – und zur Berechnung des wirtschaftlichen Unternehmenserfolgs gegenüber sich selbst. Korrekte Zahlen lassen sich hier nur mit einer fehlerfreien Finanzbuchhaltung garantieren. Spätestens jetzt beginnen sich daher viele angehende Freiberufler zu sorgen. Denn nicht jedem gehen Kalkulationen zu Gewinnen und Verlusten, Aktiva und Passiva leicht von der Hand. Dabei ist es gar nicht so schwer, hier alles richtigzumachen. Nicht zuletzt dank der Unterstützung einer hochwertigen Buchhaltungssoftware.
Buchführung: einfach oder doppelt?
Wo liegt der Unterschied zwischen einer einfachen und doppelten Buchführung? Auf den Punkt gebracht: in ihrem Umfang. Kapitalgesellschaften sind zu einer ausführlichen, doppelten Buchführung verpflichtet. In ihrer Bilanz teilen sie sämtliche Geschäftsvorfälle des Vorjahrs auf Sach- und Personenkonten auf und verbuchen sie ordnungsgemäß. Die Gewinn- und Verlustrechnung enthält Aufwände und Erträge, am Ende ergibt sich die Schlussbilanz.
Soloselbstständigen und Kleinunternehmen wird diese Arbeit erspart: Sie dürfen ihre Jahresabrechnung mit einer einfachen Buchführung erstellen. Damit müssen sie schlicht sämtliche relevanten Ein- und Ausgaben eines Geschäftsjahres in einer Einnahmen-Überschuss-Rechnung einander gegenüberstellen. Unter dem Strich lässt sich hieran bereits die Wirtschaftlichkeit des Unternehmens ablesen.
Hinweis: Während Einkünfte aus nicht-selbstständiger Tätigkeit oder Verpachtung als Gewinne angesehen werden, gelten Investitionen oder Tilgungen nicht als Betriebsausgaben.
Zur einfachen Buchführung ist berechtigt, wer
- nicht im Handelsregister eingetragen ist
- einen Jahresumsatz von 600.000 oder Jahresgewinn von 60.000 Euro nicht überschreitet
- nach § 18 Einkommenssteuergesetz als Freiberufler gilt. Zu ihnen zählen unter anderem
- Personen, die beruflich eine wissenschaftliche, künstlerische oder erzieherische Tätigkeit ausüben
- Ärzte, Heilpraktiker
- Anwälte, Notare
- Ingenieure, Architekten
- Wirtschaftsprüfer, Betriebswirte
Gewinne müssen nach § 4 Einkommenssteuergesetz erst nach ihrer Realisierung versteuert werden. Doch wie Großkonzerne sind auch kleine Betriebe zur Aufbewahrung aller geschäftsrelevanten Rechnungen und Belege verpflichtet. Die gesetzlichen Anforderungen ergeben sich aus § 257 Handelsgesetzbuch und § 147 der Abgabenordnung, ergänzt um die GoBD. Diese Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff bilden die Basis für virtuelle, gut gesicherte Archivierungen.
Umsatzsteuer-Voranmeldung
Einmal jährlich wird die Umsatz- bzw. Einkommensteuererklärung an das zuständige Finanzamt übertragen. Überwiegt die errechnete Jahresumsatzsteuer die bereits geleistete Vorsteuer, muss die Differenz in der Regel als anschließende Einmalzahlung geleistet werden. Zur besseren Lastenverteilung wurde die Umsatzsteuer-Voranmeldung geschaffen. Diese monatliche oder quartalsweise Anzahlung wird bei der erneuten Jahreskalkulation entsprechend berücksichtigt.
Hinweis: Neugegründete Unternehmen müssen ihre Umsatzsteuer-Voranmeldungen zwei Jahre hindurch monatlich einreichen. Im Anschluss hängt es von der Zahllast ab, ob die Voranmeldungen weiterhin monatlich, vierteljährlich oder unter Umständen gar nicht mehr einzureichen sind.
Kleinunternehmerregelung
Als Kleinunternehmer gemäß § 19 Umsatzsteuergesetz gelten Selbstständige und Betriebe, deren umsatzsteuerpflichtiger Umsatz im zurückliegenden Geschäftsjahr 22.000 Euro nicht überschritten hat, voraussichtlicher Umsatz des kommenden Geschäftsjahres die Gesamtsumme von 50.000 Euro nicht übersteigt.
In diesem Fall darf bei der Rechnungsstellung die Kleinunternehmerregelung angewendet werden, die einen Verzicht auf den Umsatzsteuer-Ausweis erlaubt. Verpflichtend ist sie jedoch nicht – und sie sollte gut überlegt sein. Denn wer sich einmal für die Anwendung der Kleinunternehmerregelung entschieden hat, bleibt bei gleichbleibenden finanziellen Voraussetzungen für insgesamt fünf Jahre an sie gebunden. Das Problem: In dieser Zeit kann kein Vorsteuerabzug geltend gemacht werden. Bei geplanten hohen Investitionssummen in den Betrieb sollte daher gut abgewogen werden, welche der Lösungen sich als wirtschaftlich vorteilhafter erweist.
ExpertentalkDas Badezimmer ist in vielen Haushalten längst mehr als ein reiner Funktionsraum es ist ein Ort der Erholung im eigenen Zuhause. Wer eine Sanierung plant, steht allerdings schnell vor grundlegenden Fragen: Was ist wirklich nötig, was ist Wunsch und wie läuft ein solches Projekt überhaupt ab? Die kurze Antwort aus der Handwerkspraxis: Nicht immer muss das gesamte Bad erneuert werden entscheidend sind der Zustand der Bausubstanz, das Budget und eine saubere Planung, die Wünsche und Möglichkeiten zusammenführt. Gerade Eigentümer älterer Immobilien müssen abwägen, ob eine Teilmodernisierung genügt oder das Bad komplett erneuert werden sollte. Ein Fachmann aus Wuppertal ordnet im Gespräch die wichtigsten Punkte ein von der ersten Planung über die Koordination der Gewerke bis zur Materialwahl. Der Ansprechpartner für moderne Bäder Daniel Schmitt leitet die Sanitärabteilung der Thienhaus GmbH & Co. KG in Wuppertal. Das Unternehmen ist seit über 40 Jahren als Partner für Wasser und Wärme in der Region tätig und deckt die Bereiche Badezimmer, Sanitär ab – im Neubau ebenso wie im Altbau, bei Umbau und Anbau oder bei Sanierung und Modernisierung privater, gewerblicher und öffentlich genutzter Gebäude. Zu Schmitts Aufgaben gehören moderne Bäder sowie die Gas- und Sanitärinstallation und Hebeanlagen. Für dieses Gespräch steht er als Fachmann für alle Fragen rund um die Badsanierung Rede und Antwort.
BusinessDas Bild vom eigenen Restaurant ist oft romantisch geprägt. Viele Gründer träumen davon, Gäste mit kreativen Gerichten und herzlicher Gastfreundschaft zu begeistern. Doch der tatsächliche Alltag in der Branche erfordert deutlich mehr als nur eine Leidenschaft für gutes Essen. Hinter jedem reibungslosen Abendessen verbirgt sich eine präzise betriebswirtschaftliche Planung. Nur wenn die Kalkulation stimmt und die täglichen Arbeitsabläufe im Hintergrund gut organisiert sind, lässt sich eine konstante Qualität für den Gast dauerhaft aufrechterhalten.
HandelEin funktionierendes Abwassersystem ist eine grundlegende Voraussetzung für reibungslose Abläufe in jedem Betrieb. Sobald es unter der Erde zu Problemen kommt, wird die Behebung oft kompliziert. Konventionelle Reparaturen mit offenen Baugruben stören den Betriebsalltag meist über Wochen hinweg. Wichtige Zufahrten sind blockiert und Baulärm belastet das Arbeitsumfeld. Die grabenlose Kanalsanierung bietet hier eine moderne und ressourcenschonende Alternative. Sie behebt Schäden zuverlässig, ohne dass schwere Bagger anrollen müssen.
