Finanzbuchhaltung für Selbstständige: Worauf achten?

Der Meistertitel ist erworben, das Gewerbe angemeldet, der Schritt in die Selbstständigkeit getan. Doch auch, wer sein eigener Chef ist, hat Verpflichtungen. In steuerrechtlicher Hinsicht gegenüber dem Finanzamt – und zur Berechnung des wirtschaftlichen Unternehmenserfolgs gegenüber sich selbst. Korrekte Zahlen lassen sich hier nur mit einer fehlerfreien Finanzbuchhaltung garantieren. Spätestens jetzt beginnen sich daher viele angehende Freiberufler zu sorgen. Denn nicht jedem gehen Kalkulationen zu Gewinnen und Verlusten, Aktiva und Passiva leicht von der Hand. Dabei ist es gar nicht so schwer, hier alles richtigzumachen. Nicht zuletzt dank der Unterstützung einer hochwertigen Buchhaltungssoftware.
Buchführung: einfach oder doppelt?
Wo liegt der Unterschied zwischen einer einfachen und doppelten Buchführung? Auf den Punkt gebracht: in ihrem Umfang. Kapitalgesellschaften sind zu einer ausführlichen, doppelten Buchführung verpflichtet. In ihrer Bilanz teilen sie sämtliche Geschäftsvorfälle des Vorjahrs auf Sach- und Personenkonten auf und verbuchen sie ordnungsgemäß. Die Gewinn- und Verlustrechnung enthält Aufwände und Erträge, am Ende ergibt sich die Schlussbilanz.
Soloselbstständigen und Kleinunternehmen wird diese Arbeit erspart: Sie dürfen ihre Jahresabrechnung mit einer einfachen Buchführung erstellen. Damit müssen sie schlicht sämtliche relevanten Ein- und Ausgaben eines Geschäftsjahres in einer Einnahmen-Überschuss-Rechnung einander gegenüberstellen. Unter dem Strich lässt sich hieran bereits die Wirtschaftlichkeit des Unternehmens ablesen.
Hinweis: Während Einkünfte aus nicht-selbstständiger Tätigkeit oder Verpachtung als Gewinne angesehen werden, gelten Investitionen oder Tilgungen nicht als Betriebsausgaben.
Zur einfachen Buchführung ist berechtigt, wer
- nicht im Handelsregister eingetragen ist
- einen Jahresumsatz von 600.000 oder Jahresgewinn von 60.000 Euro nicht überschreitet
- nach § 18 Einkommenssteuergesetz als Freiberufler gilt. Zu ihnen zählen unter anderem
- Personen, die beruflich eine wissenschaftliche, künstlerische oder erzieherische Tätigkeit ausüben
- Ärzte, Heilpraktiker
- Anwälte, Notare
- Ingenieure, Architekten
- Wirtschaftsprüfer, Betriebswirte
Gewinne müssen nach § 4 Einkommenssteuergesetz erst nach ihrer Realisierung versteuert werden. Doch wie Großkonzerne sind auch kleine Betriebe zur Aufbewahrung aller geschäftsrelevanten Rechnungen und Belege verpflichtet. Die gesetzlichen Anforderungen ergeben sich aus § 257 Handelsgesetzbuch und § 147 der Abgabenordnung, ergänzt um die GoBD. Diese Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff bilden die Basis für virtuelle, gut gesicherte Archivierungen.
Umsatzsteuer-Voranmeldung
Einmal jährlich wird die Umsatz- bzw. Einkommensteuererklärung an das zuständige Finanzamt übertragen. Überwiegt die errechnete Jahresumsatzsteuer die bereits geleistete Vorsteuer, muss die Differenz in der Regel als anschließende Einmalzahlung geleistet werden. Zur besseren Lastenverteilung wurde die Umsatzsteuer-Voranmeldung geschaffen. Diese monatliche oder quartalsweise Anzahlung wird bei der erneuten Jahreskalkulation entsprechend berücksichtigt.
Hinweis: Neugegründete Unternehmen müssen ihre Umsatzsteuer-Voranmeldungen zwei Jahre hindurch monatlich einreichen. Im Anschluss hängt es von der Zahllast ab, ob die Voranmeldungen weiterhin monatlich, vierteljährlich oder unter Umständen gar nicht mehr einzureichen sind.
Kleinunternehmerregelung
Als Kleinunternehmer gemäß § 19 Umsatzsteuergesetz gelten Selbstständige und Betriebe, deren umsatzsteuerpflichtiger Umsatz im zurückliegenden Geschäftsjahr 22.000 Euro nicht überschritten hat, voraussichtlicher Umsatz des kommenden Geschäftsjahres die Gesamtsumme von 50.000 Euro nicht übersteigt.
In diesem Fall darf bei der Rechnungsstellung die Kleinunternehmerregelung angewendet werden, die einen Verzicht auf den Umsatzsteuer-Ausweis erlaubt. Verpflichtend ist sie jedoch nicht – und sie sollte gut überlegt sein. Denn wer sich einmal für die Anwendung der Kleinunternehmerregelung entschieden hat, bleibt bei gleichbleibenden finanziellen Voraussetzungen für insgesamt fünf Jahre an sie gebunden. Das Problem: In dieser Zeit kann kein Vorsteuerabzug geltend gemacht werden. Bei geplanten hohen Investitionssummen in den Betrieb sollte daher gut abgewogen werden, welche der Lösungen sich als wirtschaftlich vorteilhafter erweist.
ArbeitslebenDas Büro hat sich im Laufe der Zeit spürbar gewandelt. Es ist heute weit mehr als nur ein Raum mit Schreibtischen. Vielmehr dient es als wichtiger Ort für den fachlichen Austausch und für konzentriertes Arbeiten. Die Wahl der passenden Einrichtung spielt in diesem Zusammenhang eine wesentliche Rolle. Dabei geht es um weit mehr als um rein optische Fragen. Gut geplante Räume und sorgfältig ausgewählte Möbel wirken sich messbar auf das Wohlbefinden und die tägliche Arbeitsleistung aus. Somit ist eine kluge Entscheidung bei der Büroausstattung stets auch ein strategischer Schritt für den langfristigen wirtschaftlichen Erfolg eines Unternehmens.
WirtschaftDas Bild vom unermüdlichen Gründer, der Tag und Nacht am Schreibtisch sitzt, hält sich in der Wirtschaftswelt hartnäckig. Ständige Erreichbarkeit und ein voller Terminkalender gelten oft noch als Maßstab für berufliches Engagement. Doch dieser Dauerbetrieb fordert auf lange Sicht einen spürbaren Preis. Wer ein Unternehmen leitet, trägt viel Verantwortung, und genau das verbraucht tägliche Ressourcen. Erholung ist deshalb kein Luxus und erst recht kein Zeichen von mangelnder Disziplin. Vielmehr handelt es sich um eine sachliche Notwendigkeit im Arbeitsalltag. Die eigenen Energiereserven müssen genauso aufmerksam verwaltet werden wie die Finanzen des Betriebs.
VerbraucherDer Verkauf einer Immobilie ist ein bedeutendes finanzielles Vorhaben. Oft sind die Räume mit vielen persönlichen Erinnerungen verbunden, was den Abschied verständlicherweise schwer macht. Doch genau diese Gefühle können den Blick auf die sachlichen Aspekte des Verkaufs verstellen. Wer ein Haus oder eine Wohnung erfolgreich auf dem Markt anbieten möchte, sollte das Vorhaben als geschäftliches Projekt betrachten. Die Bedingungen auf dem Immobilienmarkt verändern sich stetig. Rahmenbedingungen wie Zinsen schwanken, und auch die Erwartungen der Käuferseite passen sich den neuen Gegebenheiten kontinuierlich an. In einem solchen Umfeld ist ein klarer Fahrplan entscheidend für den Erfolg. Eine gründliche Vorbereitung schützt vor unerwarteten Hürden und sorgt für einen ruhigen, geordneten Ablauf bis zur Schlüsselübergabe.
