Finanzbuchhaltung für Selbstständige: Worauf achten?

Der Meistertitel ist erworben, das Gewerbe angemeldet, der Schritt in die Selbstständigkeit getan. Doch auch, wer sein eigener Chef ist, hat Verpflichtungen. In steuerrechtlicher Hinsicht gegenüber dem Finanzamt – und zur Berechnung des wirtschaftlichen Unternehmenserfolgs gegenüber sich selbst. Korrekte Zahlen lassen sich hier nur mit einer fehlerfreien Finanzbuchhaltung garantieren. Spätestens jetzt beginnen sich daher viele angehende Freiberufler zu sorgen. Denn nicht jedem gehen Kalkulationen zu Gewinnen und Verlusten, Aktiva und Passiva leicht von der Hand. Dabei ist es gar nicht so schwer, hier alles richtigzumachen. Nicht zuletzt dank der Unterstützung einer hochwertigen Buchhaltungssoftware.
Buchführung: einfach oder doppelt?
Wo liegt der Unterschied zwischen einer einfachen und doppelten Buchführung? Auf den Punkt gebracht: in ihrem Umfang. Kapitalgesellschaften sind zu einer ausführlichen, doppelten Buchführung verpflichtet. In ihrer Bilanz teilen sie sämtliche Geschäftsvorfälle des Vorjahrs auf Sach- und Personenkonten auf und verbuchen sie ordnungsgemäß. Die Gewinn- und Verlustrechnung enthält Aufwände und Erträge, am Ende ergibt sich die Schlussbilanz.
Soloselbstständigen und Kleinunternehmen wird diese Arbeit erspart: Sie dürfen ihre Jahresabrechnung mit einer einfachen Buchführung erstellen. Damit müssen sie schlicht sämtliche relevanten Ein- und Ausgaben eines Geschäftsjahres in einer Einnahmen-Überschuss-Rechnung einander gegenüberstellen. Unter dem Strich lässt sich hieran bereits die Wirtschaftlichkeit des Unternehmens ablesen.
Hinweis: Während Einkünfte aus nicht-selbstständiger Tätigkeit oder Verpachtung als Gewinne angesehen werden, gelten Investitionen oder Tilgungen nicht als Betriebsausgaben.
Zur einfachen Buchführung ist berechtigt, wer
- nicht im Handelsregister eingetragen ist
- einen Jahresumsatz von 600.000 oder Jahresgewinn von 60.000 Euro nicht überschreitet
- nach § 18 Einkommenssteuergesetz als Freiberufler gilt. Zu ihnen zählen unter anderem
- Personen, die beruflich eine wissenschaftliche, künstlerische oder erzieherische Tätigkeit ausüben
- Ärzte, Heilpraktiker
- Anwälte, Notare
- Ingenieure, Architekten
- Wirtschaftsprüfer, Betriebswirte
Gewinne müssen nach § 4 Einkommenssteuergesetz erst nach ihrer Realisierung versteuert werden. Doch wie Großkonzerne sind auch kleine Betriebe zur Aufbewahrung aller geschäftsrelevanten Rechnungen und Belege verpflichtet. Die gesetzlichen Anforderungen ergeben sich aus § 257 Handelsgesetzbuch und § 147 der Abgabenordnung, ergänzt um die GoBD. Diese Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff bilden die Basis für virtuelle, gut gesicherte Archivierungen.
Umsatzsteuer-Voranmeldung
Einmal jährlich wird die Umsatz- bzw. Einkommensteuererklärung an das zuständige Finanzamt übertragen. Überwiegt die errechnete Jahresumsatzsteuer die bereits geleistete Vorsteuer, muss die Differenz in der Regel als anschließende Einmalzahlung geleistet werden. Zur besseren Lastenverteilung wurde die Umsatzsteuer-Voranmeldung geschaffen. Diese monatliche oder quartalsweise Anzahlung wird bei der erneuten Jahreskalkulation entsprechend berücksichtigt.
Hinweis: Neugegründete Unternehmen müssen ihre Umsatzsteuer-Voranmeldungen zwei Jahre hindurch monatlich einreichen. Im Anschluss hängt es von der Zahllast ab, ob die Voranmeldungen weiterhin monatlich, vierteljährlich oder unter Umständen gar nicht mehr einzureichen sind.
Kleinunternehmerregelung
Als Kleinunternehmer gemäß § 19 Umsatzsteuergesetz gelten Selbstständige und Betriebe, deren umsatzsteuerpflichtiger Umsatz im zurückliegenden Geschäftsjahr 22.000 Euro nicht überschritten hat, voraussichtlicher Umsatz des kommenden Geschäftsjahres die Gesamtsumme von 50.000 Euro nicht übersteigt.
In diesem Fall darf bei der Rechnungsstellung die Kleinunternehmerregelung angewendet werden, die einen Verzicht auf den Umsatzsteuer-Ausweis erlaubt. Verpflichtend ist sie jedoch nicht – und sie sollte gut überlegt sein. Denn wer sich einmal für die Anwendung der Kleinunternehmerregelung entschieden hat, bleibt bei gleichbleibenden finanziellen Voraussetzungen für insgesamt fünf Jahre an sie gebunden. Das Problem: In dieser Zeit kann kein Vorsteuerabzug geltend gemacht werden. Bei geplanten hohen Investitionssummen in den Betrieb sollte daher gut abgewogen werden, welche der Lösungen sich als wirtschaftlich vorteilhafter erweist.
BusinessWer in Bau, Planung oder Handwerk arbeitet, kennt das Bild: Zollstock, Lasermessgerät und eine handschriftliche Skizze gelten seit Jahrzehnten als Standardwerkzeuge bei der Bestandserfassung. Doch gerade bei komplexen Räumen, verwinkelten Gebäuden oder großen Außenanlagen stößt das klassische Aufmaß immer häufiger an Grenzen. Maße fehlen, Nachmessungen werden nötig, und Unsicherheiten tauchen oft erst auf, wenn die Planung schon fortgeschritten oder die Ausführung angelaufen ist. Immer mehr Betriebe setzen deshalb auf 3D-Scanner, um Bestandsdaten vollständig und digital zu erfassen und genau auf diesen Wandel hat sich Scanflow Solutions spezialisiert. Warum klassisches Aufmaß an seine Grenzen stößt Das manuelle Aufmaß ist in der Theorie einfach: Vor Ort messen, Werte notieren, im Büro übertragen. In der Praxis zeigen sich jedoch wiederkehrende Schwachstellen. Bei unregelmäßigen Grundrissen, schrägen Wänden oder technisch dicht belegten Räumen lassen sich relevante Maße leicht übersehen. Fehlt später ein Wert für die Planung, bedeutet das häufig einen zweiten Vor-Ort-Termin mit entsprechendem Zeit- und Kostenaufwand.
Guide'sIn Büros, Praxen, Verkaufsflächen und Eingangsbereichen prägt die Raumgestaltung maßgeblich, wie ein Standort genutzt wird und wie er auf Kunden, Patienten und Mitarbeitende wirkt. Glas kann dabei eine besondere Rolle spielen: Es trennt Bereiche, ohne Räume optisch zu verkleinern, lässt Tageslicht tief ins Gebäude und wirkt wertig, ohne aufdringlich zu sein. Die kurze Antwort auf die Frage, worauf Unternehmen bei Planung und Umsetzung achten sollten, lautet deshalb: Funktion schlägt Optik. Eine Glaslösung erfüllt ihre Aufgabe im Alltag nur dann zuverlässig, wenn Konstruktion, Ausführung und Einbausituation zur konkreten Nutzung passen und wenn Maße, Anschlüsse und Sicherheitsanforderungen früh mit einem Fachbetrieb geklärt werden. Dieser Beitrag ordnet die wesentlichen Überlegungen ein, bevor Unternehmen ein Glasbauteil neu planen, modernisieren oder reparieren lassen. Warum Glas im Gewerberaum mehr als Gestaltung ist Glas wird in gewerblichen Räumen häufig zuerst als gestalterisches Element wahrgenommen. Tatsächlich ist der Werkstoff vor allem eine funktionale Entscheidung. Eine Glastrennwand grenzt Arbeitsbereiche ab, ohne die Sichtachsen im Raum zu unterbrechen. Große Fensterflächen und verglaste Eingangsbereiche bringen Tageslicht in Zonen, die sonst künstlich beleuchtet werden müssten. Mattierte oder strukturierte Ausführungen schaffen Sichtschutz, wo Vertraulichkeit nötig ist, etwa in Besprechungs- oder Behandlungszimmern. Je nach Aufbau kann eine Verglasung auch die Geräuschübertragung dämpfen oder kaum, wenn die Konstruktion nicht dafür ausgelegt ist. Zudem lassen sich Glasflächen in der Regel unkompliziert reinigen, was in Praxen und stark frequentierten Empfangsbereichen ein praktischer Vorteil ist.
RatgeberWer eine Wohnung, ein Haus oder Geschäftsräume renovieren lässt, denkt meist zuerst an das sichtbare Ergebnis: glatte Wände, neue Oberflächen, eine durchdachte Raumaufteilung. Ob ein Vorhaben tatsächlich gelingt, entscheidet sich jedoch lange vor dem letzten Anstrich. Die Abstimmung der beteiligten Gewerke, ein nachvollziehbarer Ablauf und feste Ansprechpartner bestimmen maßgeblich, ob ein Projekt für Eigentümer planbar bleibt insbesondere dann, wenn Innenausbau, Trockenbau und Verputzarbeiten zusammenkommen. Dieses Porträt zeigt, wie ein regionaler Handwerksbetrieb diesen gebündelten Ansatz umsetzt, und benennt die Punkte, die Auftraggeber vor dem Projektstart klären sollten. Renovieren als Organisationsaufgabe Eine Renovierung ist selten eine einzelne Maßnahme. Wer etwa die Aufteilung einer Altbauwohnung verändern möchte, benötigt zunächst neue Wände im Trockenbau, anschließend Putz und Oberflächen, häufig ergänzt um weitere Arbeiten im Innenausbau. Jedes Gewerk baut auf dem vorherigen auf und jede Unklarheit an einer Schnittstelle wirkt sich auf das Gesamtergebnis aus.
