Ungünstige Regelung trifft auch Rentennachzahlungen
Seit 2005 gilt das Alterseinkünftegesetz. Hierbei werden Renten aus gesetzlichen Versicherungen und berufsständischen Versorgungseinrichtungen zunehmend in voller Höhe steuerpflichtig. Begonnen wurde 2005 mit 50 Prozent, für Rentnerjahrgänge ab 2040 kommt es zu einer kompletten Erfassung der Rente.
Dabei spielt keine Rolle, ob oder inwieweit sich die Rentenversicherungsbeiträge zuvor als Sonderausgabe steuermindernd ausgewirkt haben. Sofern es ab 2005 Nachzahlungen für vorherige Zeiträume gibt, werden diese auch dann zumindest zur Hälfte erfasst, wenn sie bei rechtzeitiger Zahlung bis Ende 2004 lediglich mit dem geringeren Ertragsanteil besteuert worden wären.
Nach dem Urteil des FG Münster vom 22.4.2010 gilt die 2005 eingeführte Neuregelung unabhängig davon, ob Renten auf den Zeitraum (zur Definition Zeitraum) ab 2005 oder auf davor liegende Jahre entfallen (Az. 8 K 783/07 E). Denn auch im Bereich der Besteuerung der Renteneinkünfte nach § 22 EStG gilt das sog. Zuflussprinzip und zwar unabhängig davon, für welche Jahre und aus welchen Gründen die Nachzahlung erfolgt. Der Gesetzeswortlaut ist eindeutig und umfasst auch Überweisungen für vorherige Zeiträume. Dies stellt weder einen Verstoß gegen das Gleichbehandlungsgebot dar noch ist der Gesetzgeber verpflichtet, eine Übergangsregelung zu schaffen, nach der für Rentennachzahlungen die ursprünglich geltende günstigere Ertragswertbesteuerung fortbesteht, so die Richter.
Zu einer anderen Auffassung war das FG Niedersachsen mit Urteil vom 18.11.2009 (Az. 2 K 309/07) gekommen. Hier ging es um Nachzahlungen für die Jahre 2003 und 2004, bei denen die Überweisung im Jahr 2005 nicht mit einem Ertragsanteil von 50 Prozent der Besteuerung zu Grunde gelegt werden muss. Bei Rentennachzahlungen für Zeiträume bis zum 31.12.2004, die erst ab 2005 ausgezahlt werden, gilt jedenfalls dann noch die bisherige Systematik der Rentenbesteuerung, wenn der Ruheständler die Zahlung so rechtzeitig beantragt hat, dass eine Zahlung bis zum 31.12.2004 hätte erfolgen müssen. Gegen das Urteil hat die Finanzverwaltung unter Az. X R 1/10 Revision beim BFH eingelegt. Betroffene mit Rentennachzahlungen sollten ihre Fälle daher mit Verweis auf das Aktenzeichen über einen ruhenden Einspruch so lange offenhalten, bis eine endgültige Entscheidung getroffen wurde.
VSRW-Verlag
ExpertentalkEin Friseurbesuch beginnt selten mit einer fertigen Lösung. Er beginnt mit Fragen: Welcher Schnitt trägt sich im Alltag gut? Welche Farbe passt zum Typ? Wie viel Pflegeaufwand ist realistisch? Gerade regionale Salons stehen für eine Verbindung aus Handwerk, Beratung und persönlicher Nähe, die über die reine Dienstleistung hinausgeht. Wie sich dieser Anspruch im Arbeitsalltag umsetzen lässt, erklärt Regina Käser im Gespräch. Die Friseurmeisterin betreibt den Salon Föhnlage in Tauting bei Murnau und verbindet dort klassisches Handwerk mit einer naturorientierten Arbeitsweise. Außerdem verrät sie, worauf Gäste vor einem Termin achten sollten. Zwischen Handwerk, Beratung und persönlichem Stil Regina Käser ist Friseurmeisterin. Ihr Salon liegt in Tauting, einer ruhigen Ortslage nahe dem Staffelsee mit Blick auf die Berge. Der Salon richtet sich an Kundinnen und Kunden aus Tauting, Murnau und der regionalen Umgebung. Wer beispielsweise einen professionellen Friseur in Murnau und Umgebung sucht, findet in Tauting einen persönlich geführten Betrieb mit festem Team.
ExpertentalkEine Investition berührt selten nur eine betriebliche Frage. Sie verändert womöglich die Liquiditätsplanung, wirkt sich steuerlich aus und verlangt neue Verträge. Werden diese Punkte erst nacheinander geprüft, fehlen bei der Entscheidung leicht wichtige Informationen. Was sollten mittelständische Unternehmen frühzeitig zusammenführen? Das folgende Interview mit der Partnerin Dr. Angelika Baumhof der Kanzlei Jakoby Dr. Baumhof ordnet das Thema redaktionell ein. Unternehmensentscheidungen beginnen mit einem vollständigen Bild business-on.de: Warum reicht es bei größeren Entscheidungen nicht, Steuer-, Rechts- und Finanzierungsfragen getrennt zu betrachten?
ArbeitslebenHaarverlust ist im Berufsleben mehr als eine ästhetische Frage. Wer in Meetings, Kundengesprächen oder im Team souverän auftreten möchte, erlebt dünner werdendes Haar oder kahle Stellen oft als zusätzliche Belastung. Welche Lösung passt, hängt von vielen Faktoren ab: der Ursache des Haarverlusts, dem gewünschten Erscheinungsbild, dem Tragekomfort, dem Pflegeaufwand und dem persönlichen Alltag. Im Interview erklärt Marcel Brunnet, worauf Betroffene bei der Auswahl einer Zweithaarlösung achten sollten und welche Rolle eine persönliche Beratung dabei spielt. Interview mit Marcel Brunnet: Wenn Haarverlust den Arbeitsalltag berührt Marcel Brunnet ist Betriebsinhaber, Friseurmeister sowie Zweithaar- und Perückenspezialist bei meister brunnet in Weinsberg, das seit über 60 Jahren für Zweithaar, Perücken und Haarersatz steht. Im Gespräch ordnet er ein, warum die Entscheidung für eine Zweithaarlösung immer eine individuelle ist.
