Ungünstige Regelung trifft auch Rentennachzahlungen
Seit 2005 gilt das Alterseinkünftegesetz. Hierbei werden Renten aus gesetzlichen Versicherungen und berufsständischen Versorgungseinrichtungen zunehmend in voller Höhe steuerpflichtig. Begonnen wurde 2005 mit 50 Prozent, für Rentnerjahrgänge ab 2040 kommt es zu einer kompletten Erfassung der Rente.
Dabei spielt keine Rolle, ob oder inwieweit sich die Rentenversicherungsbeiträge zuvor als Sonderausgabe steuermindernd ausgewirkt haben. Sofern es ab 2005 Nachzahlungen für vorherige Zeiträume gibt, werden diese auch dann zumindest zur Hälfte erfasst, wenn sie bei rechtzeitiger Zahlung bis Ende 2004 lediglich mit dem geringeren Ertragsanteil besteuert worden wären.
Nach dem Urteil des FG Münster vom 22.4.2010 gilt die 2005 eingeführte Neuregelung unabhängig davon, ob Renten auf den Zeitraum (zur Definition Zeitraum) ab 2005 oder auf davor liegende Jahre entfallen (Az. 8 K 783/07 E). Denn auch im Bereich der Besteuerung der Renteneinkünfte nach § 22 EStG gilt das sog. Zuflussprinzip und zwar unabhängig davon, für welche Jahre und aus welchen Gründen die Nachzahlung erfolgt. Der Gesetzeswortlaut ist eindeutig und umfasst auch Überweisungen für vorherige Zeiträume. Dies stellt weder einen Verstoß gegen das Gleichbehandlungsgebot dar noch ist der Gesetzgeber verpflichtet, eine Übergangsregelung zu schaffen, nach der für Rentennachzahlungen die ursprünglich geltende günstigere Ertragswertbesteuerung fortbesteht, so die Richter.
Zu einer anderen Auffassung war das FG Niedersachsen mit Urteil vom 18.11.2009 (Az. 2 K 309/07) gekommen. Hier ging es um Nachzahlungen für die Jahre 2003 und 2004, bei denen die Überweisung im Jahr 2005 nicht mit einem Ertragsanteil von 50 Prozent der Besteuerung zu Grunde gelegt werden muss. Bei Rentennachzahlungen für Zeiträume bis zum 31.12.2004, die erst ab 2005 ausgezahlt werden, gilt jedenfalls dann noch die bisherige Systematik der Rentenbesteuerung, wenn der Ruheständler die Zahlung so rechtzeitig beantragt hat, dass eine Zahlung bis zum 31.12.2004 hätte erfolgen müssen. Gegen das Urteil hat die Finanzverwaltung unter Az. X R 1/10 Revision beim BFH eingelegt. Betroffene mit Rentennachzahlungen sollten ihre Fälle daher mit Verweis auf das Aktenzeichen über einen ruhenden Einspruch so lange offenhalten, bis eine endgültige Entscheidung getroffen wurde.
VSRW-Verlag
KarriereWer Sozialpädagoge werden will, braucht in Deutschland in der Regel ein Studium. Der klassische Weg führt heute meist über Soziale Arbeit, Sozialpädagogik oder einen eng verwandten Studiengang an einer Hochschule. Dazu kommen Praxisphasen, häufig ein Anerkennungsjahr oder eine staatliche Anerkennung, je nachdem, wie die Hochschule den Studiengang aufgebaut hat und in welchem Bundesland der Berufseinstieg erfolgt. Eine einheitliche, bundesweit geregelte Sozialpädagogik-Ausbildung als klassischer Ausbildungsberuf ist dagegen nicht der typische Zugang. Damit beginnt die eigentliche Entscheidung aber erst. Denn die Frage, wie man Sozialpädagoge wird, lässt sich nicht allein mit dem Wort Studium beantworten. Wichtig ist auch, in welchem Bereich später gearbeitet werden soll, etwa mit Kindern und Jugendlichen, in der Familienhilfe, an Schulen, in der Jugendhilfe, in der Beratungsarbeit oder im Feld von Menschen mit Behinderung. Wer diese Unterschiede früh versteht, trifft die bessere Studienwahl und vermeidet Umwege. Wie wird man Sozialpädagoge in Deutschland?
BusinessDie Künstlersozialkasse ist für viele Selbstständige in Musik, Kunst, Medien und Publizistik ein zentraler Baustein der sozialen Absicherung. Ihr besonderer Stellenwert liegt darin, dass sie selbstständige Künstler und Publizisten in die gesetzliche Sozialversicherung einbindet, ohne dass diese den gesamten Beitrag allein tragen müssen. Gerade für Berufsgruppen mit schwankenden Honoraren, projektbezogener Arbeit und unregelmäßigem Arbeitseinkommen macht das einen erheblichen Unterschied. Zugleich ist das Thema rechtlich anspruchsvoll. Wer in den Kreis der Versicherten fällt, entscheidet sich nicht nach Bauchgefühl oder Berufsbezeichnung, sondern nach der tatsächlichen Tätigkeit, der wirtschaftlichen Ausrichtung und den Voraussetzungen des Künstlersozialversicherungsgesetzes. Deshalb lohnt ein genauer Blick auf Aufbau, Leistungen und Systematik der Künstlersozialversicherung. Was die Künstlersozialkasse eigentlich macht
KarriereWer Berufsschullehrer werden möchte, wählt einen Berufsweg mit besonderer Nähe zur Praxis. Anders als an vielen allgemeinbildenden Schulen geht es hier nicht nur um Fachwissen und Unterricht, sondern auch um den Bezug zur Arbeitswelt, zu Betrieben und zu ganz unterschiedlichen Bildungswegen. Der klassische Weg führt in der Regel über ein Studium für das Lehramt an beruflichen Schulen, anschließend in den Vorbereitungsdienst und danach in den Schuldienst. Je nach Bundesland, Fachrichtung und Vorbildung gibt es daneben weitere Möglichkeiten, etwa über den Seiteneinstieg. Wer sich für das Berufsschullehramt interessiert, sollte deshalb früh unterscheiden: Welche Schularten kommen infrage? Welche Fachrichtung passt? Und führt der eigene Weg über ein reguläres Lehramtsstudium oder über einen späteren Einstieg mit beruflicher oder akademischer Vorqualifikation? Genau diese Fragen entscheiden darüber, wie die Ausbildung aufgebaut ist und wie lang der Weg bis in das Klassenzimmer dauert. Was macht ein Berufsschullehrer im Alltag?
