Connect with us

Hi, what are you looking for?

Steuertipps

Ungünstige Regelung trifft auch Rentennachzahlungen

Seit 2005 gilt das Alterseinkünftegesetz. Hierbei werden Renten aus gesetzlichen Versicherungen und berufsständischen Versorgungseinrichtungen zunehmend in voller Höhe steuerpflichtig. Begonnen wurde 2005 mit 50 Prozent, für Rentnerjahrgänge ab 2040 kommt es zu einer kompletten Erfassung der Rente.

Seit 2005 gilt das Alterseinkünftegesetz. Hierbei werden Renten aus gesetzlichen Versicherungen und berufsständischen Versorgungseinrichtungen zunehmend in voller Höhe steuerpflichtig. Begonnen wurde 2005 mit 50 Prozent, für Rentnerjahrgänge ab 2040 kommt es zu einer kompletten Erfassung der Rente.

Seit 2005 gilt das Alterseinkünftegesetz. Hierbei werden Renten aus gesetzlichen Versicherungen und berufsständischen Versorgungseinrichtungen zunehmend in voller Höhe steuerpflichtig. Begonnen wurde 2005 mit 50 Prozent, für Rentnerjahrgänge ab 2040 kommt es zu einer kompletten Erfassung der Rente.

Dabei spielt keine Rolle, ob oder inwieweit sich die Rentenversicherungsbeiträge zuvor als Sonderausgabe steuermindernd ausgewirkt haben. Sofern es ab 2005 Nachzahlungen für vorherige Zeiträume gibt, werden diese auch dann zumindest zur Hälfte erfasst, wenn sie bei rechtzeitiger Zahlung bis Ende 2004 lediglich mit dem geringeren Ertragsanteil besteuert worden wären.

Nach dem Urteil des FG Münster vom 22.4.2010 gilt die 2005 eingeführte Neuregelung unabhängig davon, ob Renten auf den Zeitraum (zur Definition Zeitraum) ab 2005 oder auf davor liegende Jahre entfallen (Az. 8 K 783/07 E). Denn auch im Bereich der Besteuerung der Renteneinkünfte nach § 22 EStG gilt das sog. Zuflussprinzip und zwar unabhängig davon, für welche Jahre und aus welchen Gründen die Nachzahlung erfolgt. Der Gesetzeswortlaut ist eindeutig und umfasst auch Überweisungen für vorherige Zeiträume. Dies stellt weder einen Verstoß gegen das Gleichbehandlungsgebot dar noch ist der Gesetzgeber verpflichtet, eine Übergangsregelung zu schaffen, nach der für Rentennachzahlungen die ursprünglich geltende günstigere Ertragswertbesteuerung fortbesteht, so die Richter.

 Zu einer anderen Auffassung war das FG Niedersachsen mit Urteil vom 18.11.2009 (Az. 2 K 309/07) gekommen. Hier ging es um Nachzahlungen für die Jahre 2003 und 2004, bei denen die Überweisung im Jahr 2005 nicht mit einem Ertragsanteil von 50 Prozent der Besteuerung zu Grunde gelegt werden muss. Bei Rentennachzahlungen für Zeiträume bis zum 31.12.2004, die erst ab 2005 ausgezahlt werden, gilt jedenfalls dann noch die bisherige Systematik der Rentenbesteuerung, wenn der Ruheständler die Zahlung so rechtzeitig beantragt hat, dass eine Zahlung bis zum 31.12.2004 hätte erfolgen müssen. Gegen das Urteil hat die Finanzverwaltung unter Az. X R 1/10 Revision beim BFH eingelegt. Betroffene mit Rentennachzahlungen sollten ihre Fälle daher mit Verweis auf das Aktenzeichen über einen ruhenden Einspruch so lange offenhalten, bis eine endgültige Entscheidung getroffen wurde.

 

VSRW-Verlag

Premium-Partner

Kontakt zu business-on.de

Wir berichten tagesaktuell über News, die die Wirtschaft bewegen und verändern – sprechen Sie uns gerne an wenn Sie Ihr Unternehmen auf business-on.de präsentieren möchten.

Über business-on.de

✉️ Redaktion:
[email protected]

✉️ Werbung:
[email protected]

Business

In der Welt der Unternehmen, insbesondere bei Kapitalgesellschaften wie GmbH oder AG, stellt sich oft die entscheidende Frage: Ab wann liegt eine Insolvenzverschleppung vor?...

Business

Die Vorstellung, ein eigenes Unternehmen zu gründen, klingt für viele wie ein Lebenstraum – doch häufig steht ein zentrales Problem im Raum: fehlendes Eigenkapital....

Business

Die Vorstellung vom eigenen Dönerladen ist für viele ein Traum, der eine solide Existenz verspricht. Doch bevor dieser Traum Realität wird, stellt sich eine...

Business

Ab dem Jahr 2025 tritt in Deutschland eine überarbeitete Version der Kleinunternehmerregelung (manchmal auch als Kleinunternehmer Regelung bezeichnet) in Kraft. Diese Anpassung des Umsatzsteuergesetzes...

Business

Der Traum, aus einem kreativen Hobby ein florierendes Geschäft zu entwickeln, beginnt für viele mit einem Etsy Shop. Die Plattform ist seit Jahren ein...

Innovation

Die Blockchain-Technologie hat in den letzten Jahren die Finanzwelt revolutioniert. Als digitales Fundament vieler Kryptowährungen ermöglicht sie eine neue Art von Vertrauen, Transparenz und...

Marketing-Partner

Weitere Beiträge

Arbeitsleben

Der Ruhestand ist ein ganz besonderer Lebensabschnitt – ein Moment, der gefeiert werden will! Nach vielen Jahren harter Arbeit und zahlreicher Erfolge beginnt ein...

Recht & Steuern

Sowohl Arbeitnehmer als auch Selbstständige können Laptops beziehungsweise Computer von der Steuer absetzen. Für die einen funktioniert das über die Werbungskosten, für die anderen...

Recht & Steuern

Gewohnheitsrechte kommen nicht durch Gesetze oder Vorschriften zustande, sondern entstehen aus einer andauernden Anwendung einer bestimmten Gepflogenheit, gegen die über längere Zeit kein Widerspruch...

Ratgeber

Das Thema ist nicht neu und doch sind die Details und sogar die wesentlichen Eckpunkte vielen Bundesbürgern unbekannt: Auch Renten müssen versteuert werden –...

Finanzen

Existenzgründer und auch langjährige Selbstständige gehen im Vergleich zu Angestellten grundsätzlich ein deutlich höheres finanzielles Risiko ein. Schließlich gibt es für Selbstständige am Ende...

News

Viele Eigentümer einer Immobilie haben im fortgeschrittenen Alter ein Problem: Sie wohnen zwar in einem Haus, dessen Darlehensraten sie ihr ganzes Leben über abbezahlt...

News

Mit dem Thema Altersvorsorge und auch mit den finanziellen Auswirkungen im Todesfall kann man sich eigentlich gar nicht früh genug auseinandersetzen. Der Ausspruch von...

Lifestyle

Der Umsatz mit Produkten, die das nicht psychoaktive Cannabinoid Cannabidiol (CBD) enthalten, lag laut einer Studie des irischen Marktforschungsunternehmen Research and Markets 2020 bei...

Werbung