Was Arbeitgeber und Arbeitnehmer über ihre Rechte und Pflichten wissen sollten
In einer Umfrage wurde erfasst, was der Gegenstand von Gerichtsverfahren war, an denen die Befragten in den letzten zehn Jahren beteiligt gewesen waren. Angelegenheiten aus dem Arbeitsrecht teilten sich im Ergebnis mit Straftaten wie Diebstahl und Körperverletzung mit 19 Prozent immerhin den zweiten Platz (Quelle: statista.com).
Der Informationsbedarf ist entsprechend hoch und es kann niemals schaden, bereits im Vorfeld Fallstricke bei Arbeitsvertrag oder Krankschreibungen zu erkennen.
Rechte von Arbeitnehmern
Arbeits Vertrag
Der Arbeitsvertrag ist die Basis der Geschäftsbeziehung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Entsprechend steht dem Arbeitnehmer ein schriftlicher Arbeitsvertrag zu. Am besten liegt der Vertrag bereits vor dem ersten Arbeitstag zur Unterschrift vor. Finden sich in dem Vertrag rechtswidrige Klauseln, so sind diese automatisch nichtig.
Gegenstand des Vertrages müssen Regelungen sein über:
- Arbeitszeit
- Eventuelle Befristung
- Höhe des Gehalts
- Lohnfortzahlung im Krankheitsfall
- Kündigungsfristen
- Nebentätigkeiten
- Ort der Arbeitsausübung
- Länge der Probezeit
- Schweigepflicht
- Tätigkeit
- Überstunden
- Urlaub
- Vertragsbruch
- Vertragsparteien
- Wettbewerbsverbot
Lohnzahlung
Das grundlegendste Recht von Arbeitnehmern ist das Recht auf Lohnzahlung. Darüber hinaus steht ihm eine Lohnabrechnung zu, damit er das Zustandekommen der jeweiligen Beträge nachvollziehen kann. Für diese Abrechnung steht der Arbeitnehmer allerdings in einer Holschuld. Das bedeutet, er muss selbst dafür sorgen, dass sie ihm zugestellt wird. Während größere Unternehmen oft eine eigene Abteilung für diese Angelegenheiten zur Verfügung haben, greifen kleinere Firmen häufig auf Steuerbüros oder eine Verwaltungssoftware wie von der Telekom zurück. Je nachdem wie viele Mitarbeiter für die Lohnangelegenheiten im Unternehmen eingesetzt werden, kann ein Nachfragen entsprechend auch mal notwendig werden.
Urlaub
Das Recht auf Urlaub bezieht sich nicht ausschließlich auf Erholungsurlaub. Arbeitnehmer haben außerdem Anspruch auf Sonderurlaub, beispielsweise wenn sich ein Todesfall von engen Familienmitgliedern ereignet hat. Auch für die eigene Hochzeit oder den Umzug kann Sonderurlaub beantragt werden. Mutterschaftsurlaub ist ebenfalls ein Recht; mindestens zur Entbindung, tendenziell aber auch für die Zeit vor und nach der Geburt.
Für Erholungsurlaub müssen im Jahr mindestens 24 Werktage zur Verfügung stehen. Durchschnittlich gewähren Betriebe etwa 30 Tage Urlaub.
Auszubildende
Besondere Zusatzrechte genießen Auszubildende im Betrieb. Je nach Alter gelten beispielsweise Vorgaben für die allgemeinen Arbeitszeiten, wie hier erläutert. Überstunden dürfen sie nicht ohne weiteres leisten; hier müssen die Überstunden wichtiger Bestandteil der Ausbildung sein und eine ausbildungsberechtigte Person muss die ganze Zeit anwesend sein. Zudem müssen die Überstunden vergütet werden oder es muss die Möglichkeit geben, dass sie abgefeiert werden.
Im Falle einer Kündigung haben Auszubildende ebenfalls besondere Rechte. So können sie auf einem Schlichtungsversuch bestehen, bei dem ein Vertreter der IHK in den Betrieb kommt, um die Situation zu klären. Es ist auch möglich, einen Aufhebungsvertrag auszuhandeln. In diesem beschließen Betrieb und Auszubildender einvernehmlich, dass das Ausbildungsverhältnis beendet wird.
Arbeitszeugnis
Nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses steht dem Arbeitnehmer ein schriftliches Arbeitszeugnis zu. Dieses muss von einer höher gestellten Person ausgestellt werden, die darüber hinaus die Leistung des Arbeitnehmers auch bewerten kann. Ein Arbeitszeugnis muss darüber hinaus wohlwollend formuliert sein, auch wenn die tatsächliche Leistung zu wünschen übrig ließ. Demgemäß haben sich viele formelhafte Ausdrücke für Arbeitszeugnisse eingebürgert, die für Laien oft schwer einzuschätzen sind.
Pflichten von Arbeitnehmern
Leistungserbringung
Die hauptsächliche Verpflichtung des Arbeitnehmers besteht darin, die im Vertrag vereinbarte Arbeit zu vollbringen. Allerdings hat der Arbeitgeber keinen Anspruch auf eine festgesetzte Leistung, denn der Arbeitnehmer ist lediglich verpflichtet, im Rahmen seiner Möglichkeiten angebrachte Arbeit zu erbringen. Soll ein Mitarbeiter wegen schlechter Arbeitsleistung entlassen werden, liegt die Nachweisschuld dafür beim Arbeitgeber.
Verschwiegenheit und Treuepflicht
Je höher die Stellung eines Arbeitnehmers im Betrieb, umso größer fallen seine Pflichten im Bereich von Treue und Verschwiegenheit aus. Im Wesentlichen bedeutet das für den Arbeitgeber, dass er keine Betriebsgeheimnisse verraten darf und dass er auch keine Schmiergelder annehmen darf. Außerdem darf der Mitarbeiter nicht in Wettbewerb mit seinem Unternehmen treten, beispielsweise, indem er privat eine Software entwickelt, die in Konkurrenz zu einem der Produkte seiner Firma steht.
Diese Pflichten bleiben auch nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses rechtswirksam bestehen.
Krankmeldung
Arbeitnehmer haben im Falle einer krank heit die Pflicht, diese dem Arbeitgeber schnellstmöglich anzuzeigen. In der Regel genügt ein Telefonanruf dafür, allerdings muss ein Attest bis spätestens zum vierten Tag nachgereicht werden. Erkrankt der Arbeitnehmer während seines Urlaubs, muss er auch das dem Arbeitgeber mitteilen, denn dann hat er Anspruch darauf, die Urlaubstage nachzuholen, die er aus Krankheitsgründen nicht als Erholungsurlaub wahrnehmen konnte.
Das Thema Krankmeldung ist ein sehr strittiges und wirft viele Fragen auf. Viele Arbeitnehmer wissen zum Beispiel nicht, dass sie krank gar nicht erst zur Arbeit kommen dürfen. Der Arbeitgeber hat dann im Rahmen seiner Fürsorgepflicht sogar die Verantwortung, den kranken Mitarbeiter notfalls nach Hause zu schicken, auch um die Ansteckung von weiteren Kollegen zu vermeiden. Der Arbeitnehmer wiederum darf bei einer Krankschreibung nichts unternehmen, was seine Genesung verzögern würde. Kurze Spaziergänge oder kleine, notwendige Einkäufe sind aber erlaubt.
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