Definition Aktienkapital
Aktienkapital – Grundkapital der Aktiengesellschaft
Deutschland. Mit dem Begriff Aktienkapital bezeichnet man das Grundkapital einer Aktiengesellschaft, welches in Aktienanteile zerlegt wurde. Laut § 7 des AktG muss dieses mindestens 50.000 Euro betragen. Die Höhe des Aktienkapitals wird in der Gesellschaftssatzung festgelegt.
Das eingebrachte Nominalkapital muss bei Gesellschaftsgründung in der Bilanz ausgewiesen werden. Dabei läuft es unter dem Begriff „gezeichnetes Kapital“, welches auf die Aktien aufgeteilt wird. Auch hier gibt es einen Mindestbetrag, der sich auf einen Euro pro Aktie beläuft. Das Kapital kann sich durch Erhöhungen und seltener Herabsetzungen verändern. Diese Veränderungen müssen im Handelsregister bekannt gemacht werden.
Wie kommt es zu einem Aktienkapital?
Das Grundkapital kann auf mehrere Weisen für die Aktiengesellschaft aufgebracht werden. Als mögliche Formen bieten sich Bareinzahlungen an, aber auch Sachgründungen beispielsweise bei Grundbesitz tragen zu dem nötigen Aktienkapital bei. Schließlich kann auch eine GmbH mit einem Grundkapital in eine AG umgewandelt werden. Dass die Emissionen im Laufe der Geschäftstätigkeit an der Börse erfolgen, ist nicht zwingend notwendig. Insgesamt handelt es sich bei dem Grundkapital um die Nennwertsumme aller Aktien, die an Aktionäre ausgegeben werden.
Haftungen über das Aktienkapital
Bei einer Aktiengesellschaft handelt es sich um eine Gesellschaftsform, die unbeschränkt mit dem gesamten Vermögen haftbar gemacht werden kann. Allerdings sind die einzelnen Aktionäre, also die Anteilseigner der Gesellschaft, in der Haftung eingeschränkt, da sie nur über die eingebrachten Leistungen Rechenschaft schuldig sind. Sollten die Aktionäre ihre Aktien und damit ihre Anteile verkaufen, ändert sich nichts an dem Grundkapital der Gesellschaft, da sich dadurch nicht das Aktienkapital verringert, sondern nur die Anteilseigner wechseln.
(Redaktion)
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