Definition
Aktie – Wertpapier für Anteile am Grundkapital eines Unternehmens
Deutschland. Nach dem deutschen Aktiengesetz handelt es sich bei einer Aktie um einen Bruchteil des Grundkapitals. Mit dem Begriff Aktie werden also Wertpapiere bezeichnet, die den Anteil an einer Gesellschaft verbriefen. Das Besitzrecht an einer Aktie ist vergleichbar mit dem Geschäftsanteil an einer GmbH.
Florian Weis ist Redakteur bei business-on.de. Er betreut das regionale Wirtschaftsportal business-on.de für die Region Köln-Bonn.
Damit Aktien gehandelt werden können, müssen die Gesellschaften ihr Grundkapital in Aktien zerlegen und diesen Anteil verbriefen. Diese Gesellschaften werden entweder Aktiengesellschaft (AG) oder Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA) genannt. Der Handel der Aktien erfolgt beispielsweise über Wertpapierbörsen oder außerhalb der Börse.
Geschichte der Aktie
Der Name Wertpapier, das Synonym für die Aktie, ergibt sich aus der geschichtlichen Entwicklung. Aktien wurden früher als effektive Stücke ausgegeben. Dabei handelte es sich beispielsweise um Urkunden mit einem Nominalwert oder einer Stückzahl. Der älteste Anteilschein stammt aus dem Jahr 1288. Das erste Unternehmen, das sich in Europa 1602 an die Börse wagte, war ein Firmenzusammenschluss mit dem Namen „Vereinigte Ostindische Kompanie“. Die ersten Aktien, die in Deutschland gehandelt wurden, stammten 1809 von der Firma Dillinger Hütte.
Ablauf und Aktienformen
Sobald die Aktiengesellschaft gegründet wird, erfolgt die Festlegung, in wie viele Aktien das Grundkapital aufgeteilt wird. Für diese Festlegung gibt es verschiedene Möglichkeiten. Zum einen können die Aktien in einem Buch verbrieft oder gedruckt und herausgegeben werden. Ausgegebene Aktien werden auch als Emission bezeichnet. Die Verbriefung des Aktienanteils am Unternehmen wird in Form von Nennwert- oder Stückaktien vorgenommen. Wie der Name bereits andeutet, entspricht bei der Nennwertaktie der Nennwert der Aktie dem Anteil am Grundkapital der Gesellschaft. Das Grundkapital ist also nicht gleich auf die Aktien verteilt. Bei den nennwertlosen Aktien bzw. Stückaktien gibt es keinen eigenen fixen Nennwert. Diese Aktien entsprechen ihrem Anteil am Grundkapital.
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(Florian Weis)
Tags:- Aktie
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