GmbH
Definition der Rechtsform: GmbH
Deutschland. Die GmbH ist ausgeschrieben eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Mit ihrer Gründung erfolgt ein Eintrag ins Handelsregister und es ist eine Gewerbeanmeldung bei der zuständigen Gemeinde erforderlich. Grundsätzlich kann diese Rechtsform für alle Unternehmensarten und Branchen geeignet sein.
Selbst bei Unternehmen im gemeinnützigen Bereich ohne Absicht auf Gewinn kann eine GmbH gegründet werden. Viele städtische Versorgungsbetriebe sind eine GmbH und agieren im öffentlichen Bereich. Erstmals konnte diese Rechtsform im Jahr 1892 eingeführt werden. Den kleineren und mittleren Unternehmen sollte eine hohe Flexibilität in der Rechtsform und vor allem mit der Haftungsbeschränkung gewährt werden. Dies macht auch heute noch eine GmbH als Unternehmensform aus.
Die Vorteile der GmbH
Es existiert bei dieser Rechtsform eine Haftungsbeschränkung auf das Gesellschaftsvermögen. Damit haften die Gesellschafter nicht mit ihrem Privateigentum. Außerdem besitzt eine GmbH eine eigene Rechtsfähigkeit, sodass sie eigene Geschäfte abschließen und beispielsweise Eigentümer von anderen Unternehmensteilen wird. In Bezug auf die Besteuerung liegt der Körperschaftssteuersatz meist niedriger. Gewinne müssen nicht immer ausgeschüttet werden, weswegen es zur Bildung von Reserven kommen kann. Alle Änderungen lassen sich in einen Gesellschaftervertrag umsetzen. Dabei ist der Wechsel von Gesellschaftern kein Problem und stellt laut deutscher Gesetzgebung kein Hindernis dar. Bei der Gründung des Unternehmens wird ein solcher Gesellschaftervertrag aufgesetzt, der recht flexibel gestaltet werden kann. Es lässt sich leichter ein Aufsichtsrat oder ein Beirat einsetzen. Im gleichen Atemzug kann eine GmbH wesentlich besser verkauft werden. Dabei werden die Geschäftsanteile der jeweiligen Gesellschafter einfach an den neuen Erwerber übergeben. Es muss kein Gesellschafter als Geschäftsführer eingesetzt werden. Hierbei kann auf Fremdgeschäftsführer zurückgegriffen werden, wobei gleichzeitig eine Unternehmensnachfolge gesichert ist.
Vorgehen bei der Gründung:
- Gesellschaftsvertrag erstellen
- Geschäftsführer ernennen
- Stammeinlage zahlen
- Eintragung ins Handelsregister veranlassen
Die GmbH und ihre Nachteile
Sowohl die Gründung der GmbH als auch weitere Änderungen in der Satzung der Gesellschaft muss durch einen Notar beglaubigt werden. Selbst wenn Gesellschaftsteile abgetreten werden, erfolgt eine notarielle Urkunde, was bei Personengesellschaften nicht der Fall ist. Handelsbücher und Handelsbilanzen müssen in vollem Umfang und nach Vorschriften des Handelsgesetzbuches abgelegt werden. Bei der Gründung ist eine Stammeinlage von 25.000 Euro zu leisten. Bei der Gründung genügt es, wenn die Hälfte der Stammeinlage eingezahlt wird. Die Gesellschafter handeln in jedem Fall mit Kapital der Gesellschaft. Kommt es hier zu falschen Handlungen, können diese unter steuerlicher Sicht als verdeckte Gewinnausschüttung bezeichnet werden. Überschuldung und Insolvenz können bei einer risikoreichen Führung schnell erreicht sein.
(Redaktion)
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