11.01.2011  13:37 Uhr

GbR
Definition der Rechtsform: GbR

Deutschland. Die GbR ist oft die erste gewählte Rechtsform, wenn zwei oder mehrere Partner zusammen eine Gesellschaft gründen wollen. Hier handelt es sich um eine Personengesellschaft. GbR ist dabei die Abkürzung für Gesellschaft bürgerlichen Rechts.

Der Vorteil dieser Gesellschaftsform ist die geringe Einhaltung von Voraussetzungen. Im Grunde gibt es nur eine Voraussetzung, dass sich mehrere Partner für einen gemeinsamen Zweck zusammenschließen. Dies ist im Falle einer Firmengründung gegeben. Allerdings ist die GbR immer mit einem Vertrag zu besiegeln. Ein ausführlicher Gesellschaftervertrag ist zwar nicht notwendig, aber gewisse Vereinbarungen zwischen den Gesellschaftern müssen schriftlich festgehalten werden. Dazu zählen:

  • Art und Zweck der Gesellschaft
  • Höhe der Einlagen
  • Geschäftsführung und Vertretung
  • Vorgehen bei Auflösung
  • Verteilung von Gewinn und Verlust
  • Vorgehen bei Tod oder Ausscheiden eines Gesellschafters

Grundsätze der GbR

Eine GbR muss nicht in das Handelsregister eingetragen werden. Unter dieser Voraussetzung darf der Jahresumsatz keine 250.000 Euro übersteigen. Ist dies der Fall, muss die GbR in eine OHG umgewandelt werden, der auch eine Eintragung in das Register folgt. Auch bei der Verteilung des Gewerbes ist Vorsicht zu genießen. Das Gewerbe muss immer von beiden Gesellschaftern ausgeführt werden, sonst kann es sich nicht um diese Rechtsform handeln. Auch eine Kapitalgesellschaft kann ein Teil einer GbR sein. Hier ist die GbR dann allerdings gewerbesteuerpflichtig. Die vertraglich vereinbarten Beiträge sind zu leisten, da sonst eine Auflösung der GbR eingeleitet werden kann.

Vorteile einer GbR

  • Schnelle und kostengünstige Gründung
  • Geeignet für zwei Gesellschafter
  • Keine Pflichteintragung
  • Kein Mindeststammkapita

Diese Rechtsform kann nicht nur schnell, sondern auch kostengünstig gegründet werden. Sie ist der einfachste Weg, wenn zwei Gesellschafter im gemeinsamen Zweck zusammenfinden wollen. Die fehlende Pflicht der Registrierung spielt dabei auch eine wichtige Rolle und kann als Vorteil der GbR angesehen werden. Beide Gesellschafter müssen bei der Gründung kein vorgeschriebenes Mindeststammkapital einzahlen. Sollten Einzahlungen vorgenommen werden, sind diese immer im Vertrag mit zu regeln.

Die GbR und ihre Nachteile

  • Haftung mit Privatvermögen
  • Bei Insolvenz kann die Existenz bedroht sein
  • Nur für Kleingewerbe

Wie bei vielen Personengesellschaften gibt es hier keine Haftungsbeschränkung. Beide Gesellschafter haften mit ihrem Firmen- und Privatvermögen. Daher ist eine risikoreiche Führung weniger angebracht. Droht eine Insolvenz, können ganze private Existenzen daran zugrunde gehen. Eine GbR kann generell nur für Kleingewerbe gegründet werden. Die Umsatzgrenze verhindert, dass auch größere Zusammenschlüsse die Vorteile der GbR genießen können. Sollte es Beschlüsse innerhalb der Gesellschaft geben, müssen die Gesellschafter immer einstimmig sein. Hier kann es zu schnell zu Streitigkeiten untereinander kommen.


 

(Christian Weis)

  • Tags:
  • GbR
  • Gesellschafter
  • Personengesellschaft.Vorteile
  • Voraussetzung
  • Zweck
  • Gesellschaft bürgerlichen Rechts

Fotokennzeichnung:
Bild Nr. 1 © Konstantin Gastmann / Pixelio.de



 


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