Gesellschafter sind juristische oder natürliche Personen, die an einer Gesellschaft beteiligt sind. Welcher Art ihre Beteiligung ist, hängt von der Rechtsform der Gesellschaft ab. Die wichtigsten Formen sind OHG, KG, GmbH und AG.
Position des Gesellschafters
Gesellschafter sind all jene Personen, die im Gesellschaftsvertrag vermerkt sind. Je nach Höhe der Kapitaleinlage haben Sie unterschiedliche Befugnisse innerhalb des Unternehmens. Von der Rechtsform hängen die Haftungsbedingungen ab.
- OHG: Die Gesellschafter haften mit ihrem Privatvermögen für sämtliche Schulden.
- KG: Der Komplementär leitet die Gesellschaft und haftet mit seinem Privateigentum. Der Kommanditist haftet nur mit dem Kapitalteil, den er eingebracht hat.
- GmbH: Die Gesellschafter haften nur mit dem eingebrachten Stammkapital.
Rechte und Pflichten eines Gesellschafters
Welche Befugnisse die einzelnen Gesellschafter haben, ist vom Gesellschaftsvertrag abhängig. Bei stillen Teilhaberschaften ist ein Gesellschafter weisungsbefugt. Der andere hat nur Einsicht in die Bücher. Bei einer anderen Rechtsform haften alle Gesellschafter in unterschiedlichem Umfang. Es gibt verschiedene Varianten, die bei Gründung der Gesellschaft genau festgelegt werden.
Rechtliche Grundlagen
Gem. § 16 Abs. 3 GmbHG zählen nur Inhaber von Geschäftsanteilen als Gesellschafter. Dabei gilt gem. § 14 Satz 1 GmbHG, dass auf den Anteil eine Einlage zu leisten ist. Gem. § 2 des Mitbestimmungsgesetzes ist der Anteilseigner einer Aktiengesellschaft (zur Aktiengesellschaft Definition) Aktionär und der Anteilseigner einer Kommanditgesellschaft auf Aktien ein Kommanditaktionär.
Grundlagen der Mitunternehmerschaften
Alle Gesellschafter arbeiten entsprechend des Prinzips der Mitunternehmerschaft zusammen. Das bedeutet, dass sie gemeinsam Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, selbstständiger Tätigkeit oder aus dem Gewerbe erzielen.
Der Begriff Mitunternehmerschaft ist steuerrechtlicher Natur. Als Mitunternehmer zählt nach § 15 Abs. 1 Nr. 2 EStG ein Gesellschafter, der einen Teil des Risikos trägt und Initiative übernimmt.
Gem. § 15 Abs. 1 Nr. 2 EStG und § 179, § 180 AO wird der Gewinn der Mitunternehmerschaft gesondert ermittelt und nach einem einheitlichen Muster auf die Mitunternehmer verteilt.
Beispiele für Mitunternehmer:
- Gesellschafter
- Berufsausübungsgemeinschaft
- Sozietät
- Partnerschaftsgesellschaft
- Unterbeteiligter
FAQ zum Gesellschafter
Sobald man mit einem Geschäftsanteil an einer Gesellschaft beteiligt ist (§ 14 Satz 1 GmbHG)
Muss ein Gesellschafter eine natürliche Person sein?
Nein. Auch eine juristische Person kann Gesellschafter einer GmbH sein. So ist es beispielsweise möglich, dass eine GmbH Komplementär in einer KG wird (GmbH § Co. KG).
Wo ist schriftlich festgehalten, wer als Gesellschafter gilt?
Alle Gesellschafter sind im Gesellschaftsvertrag festgehalten.
Aktualisiert im August 2022
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