Teilhaber eines Unternehmens

Gesellschafter sind juristische oder natürliche Personen, die an einer Gesellschaft beteiligt sind. Welcher Art ihre Beteiligung ist, hängt von der Rechtsform der Gesellschaft ab. Die wichtigsten Formen sind OHG, KG, GmbH und AG.

Position des Gesellschafters

Gesellschafter sind all jene Personen, die im Gesellschaftsvertrag vermerkt sind. Je nach Höhe der Kapitaleinlage haben Sie unterschiedliche Befugnisse innerhalb des Unternehmens. Von der Rechtsform hängen die Haftungsbedingungen ab.

  • OHG: Die Gesellschafter haften mit ihrem Privatvermögen für sämtliche Schulden.
  • KG: Der Komplementär leitet die Gesellschaft und haftet mit seinem Privateigentum. Der Kommanditist haftet nur mit dem Kapitalteil, den er eingebracht hat.
  • GmbH: Die Gesellschafter haften nur mit dem eingebrachten Stammkapital.

Rechte und Pflichten eines Gesellschafters

Welche Befugnisse die einzelnen Gesellschafter haben, ist vom Gesellschaftsvertrag abhängig. Bei stillen Teilhaberschaften ist ein Gesellschafter weisungsbefugt. Der andere hat nur Einsicht in die Bücher. Bei einer anderen Rechtsform haften alle Gesellschafter in unterschiedlichem Umfang. Es gibt verschiedene Varianten, die bei Gründung der Gesellschaft genau festgelegt werden.

Rechtliche Grundlagen

Gem. § 16 Abs. 3 GmbHG zählen nur Inhaber von Geschäftsanteilen als Gesellschafter. Dabei gilt gem. § 14 Satz 1 GmbHG, dass auf den Anteil eine Einlage zu leisten ist. Gem. § 2 des Mitbestimmungsgesetzes ist der Anteilseigner einer Aktiengesellschaft (zur Aktiengesellschaft Definition) Aktionär und der Anteilseigner einer Kommanditgesellschaft auf Aktien ein Kommanditaktionär.

Grundlagen der Mitunternehmerschaften

Alle Gesellschafter arbeiten entsprechend des Prinzips der Mitunternehmerschaft zusammen. Das bedeutet, dass sie gemeinsam Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, selbstständiger Tätigkeit oder aus dem Gewerbe erzielen.

Der Begriff Mitunternehmerschaft ist steuerrechtlicher Natur. Als Mitunternehmer zählt nach § 15 Abs. 1 Nr. 2 EStG ein Gesellschafter, der einen Teil des Risikos trägt und Initiative übernimmt.

Gem. § 15 Abs. 1 Nr. 2 EStG und § 179, § 180 AO wird der Gewinn der Mitunternehmerschaft gesondert ermittelt und nach einem einheitlichen Muster auf die Mitunternehmer verteilt.

Beispiele für Mitunternehmer:

FAQ zum Gesellschafter

Wann ist man Gesellschafter?

Sobald man mit einem Geschäftsanteil an einer Gesellschaft beteiligt ist (§ 14 Satz 1 GmbHG)

Muss ein Gesellschafter eine natürliche Person sein?

Nein. Auch eine juristische Person kann Gesellschafter einer GmbH sein. So ist es beispielsweise möglich, dass eine GmbH Komplementär in einer KG wird (GmbH § Co. KG).

Wo ist schriftlich festgehalten, wer als Gesellschafter gilt?

Alle Gesellschafter sind im Gesellschaftsvertrag festgehalten.

Aktualisiert im August 2022

Teilen:
Weitere Artikel
Rückenwind für die Wirtschaft: präventives Gesundheitsmanagement als strategischer Vorteil
Verbraucher
Rückenwind für die Wirtschaft: präventives Gesundheitsmanagement als strategischer Vorteil

Der moderne Arbeitsalltag findet für viele Menschen fast nur noch im Sitzen statt. Stundenlanges Arbeiten am Bildschirm und eine starre Haltung prägen den Tag im Büro oder im Homeoffice. Diese mangelnde Bewegung bleibt selten ohne Folgen. Früher oder später reagiert der Körper mit Verspannungen oder Schmerzen. Für Unternehmen ist das eine ernste Herausforderung, denn kranke Mitarbeiter bedeuten immer auch wirtschaftliche Einbußen und Störungen im Betriebsablauf. Ein gut durchdachtes Gesundheitsmanagement im Betrieb ist deshalb kein Luxus, sondern eine sinnvolle Investition. Es hilft dabei, die Leistungsfähigkeit im Team langfristig zu erhalten und teure Ausfallzeiten spürbar zu senken.

3 Min. LesezeitLesen
Das Fundament der Unternehmenskultur: wie Raumgestaltung und Materialien die Mitarbeiterbindung prägen
Arbeitsleben
Das Fundament der Unternehmenskultur: wie Raumgestaltung und Materialien die Mitarbeiterbindung prägen

Die Anforderungen an den modernen Arbeitsplatz haben sich gewandelt. Lange Zeit galt das Büro primär als funktionale Betriebsstätte ein Ort, an dem Schreibtische und Computer für die tägliche Aufgabenerledigung bereitstanden. Durch die Etablierung flexibler Arbeitsmodelle und des Homeoffice hat der physische Raum jedoch eine andere Bedeutung erhalten. Er ist heute mehr als eine reine Produktionsstätte. Das Büro entwickelt sich zu einem zentralen Begegnungsort, der Identifikation stiften und die Zusammenarbeit im Team fördern soll. In Zeiten des Fachkräftemangels stehen Unternehmen vor der Herausforderung, qualifizierte Mitarbeiter nicht nur zu gewinnen, sondern auch langfristig an sich zu binden. Hierbei spielt die physische Umgebung eine wichtige Rolle. Ein durchdacht gestaltetes Büro transportiert die Werte eines Betriebes und macht die eigene Kultur greifbar. Wer Arbeitswelten schafft, die Wohlbefinden und Wertschätzung vermitteln, legt ein solides Fundament für eine loyale Belegschaft. Qualität, die man spürt – Materialien als Ausdruck von Wertschätzung

5 Min. LesezeitLesen
Die Ökonomie der Empathie: wie Individualisierung traditionelle Dienstleistungen wandelt
Handel
Die Ökonomie der Empathie: wie Individualisierung traditionelle Dienstleistungen wandelt

Die Welt der Dienstleistungen verändert sich spürbar. Lange Zeit ging es in der Wirtschaft vor allem um Schnelligkeit, standardisierte Prozesse und sinkende Kosten. Effizienz war für viele Betriebe das oberste Ziel. Doch dieser Fokus verschiebt sich. In einer Zeit, in der viele Angebote digitalisiert und dadurch austauschbar sind, suchen Menschen wieder nach persönlicher Nähe und maßgeschneiderten Lösungen. Reine Standardprogramme reichen oft nicht mehr aus. Gefragt sind Dienstleister, die aufmerksam zuhören und flexibel auf die persönlichen Bedürfnisse eingehen. Die emotionale Begleitung wird zu einem zentralen Faktor bei der Entscheidung für einen Anbieter.

3 Min. LesezeitLesen
Zur Startseite