Die Gesellschafter (Gesellschafter Definiton) sind gleichberechtigt und vertreten das Unternehmen nach außen hin gemeinsam. Schließen sich mehrere Kaufleute zusammen, wird in den meisten Fällen auf eine OHG zurückgegriffen. Erst nach Abschluss eines Gesellschafts Vertrag es kann die OHG gegründet werden.
Alle mündlichen Absprachen gehören in eine schriftliche Fixierung. Im Vertrag enthalten ist:
- Stimmrecht der Gesellschafter
- Einlagen
- Regelungen für Auszahlungen
- Vorgehen bei Tod
Haftung und Funktionsweise einer OHG
Alle Gesellschafter können bei der OHG die Geschäftsführung übernehmen oder vertreten. Dabei ist sie nicht zwingend auf die anderen Gesellschafter angewiesen, sondern können allein für das Unternehmen sprechen. Tritt ein Gesellschafter aus, durch private Insolvenz oder besteht ein Todesfall, muss das Unternehmen in dieser Rechtsform nicht aufgelöst werden. Die OHG besteht weiterhin fort und es gibt eine Eintragung im Gesellschaftervertrag. Allerdings ist auf die Haftung zu achten. Alle Gesellschafter einer OHG sind mit ihren Einlagen und dem gesamten privaten Vermögen haftbar. Neue Gesellschafter müssen sich direkt dieser Regel anschließen. Will sich ein Gesellschafter aus dieser vollen Haftung herausnehmen, kann er in Absprache mit den anderen Gesellschaftern als Kommanditist auftreten. Allerdings tritt diese Wirkung nur nach der Änderung im Handelsregister (Handelsregister Definition) in Kraft und gilt nur für die neuen Geschäftsschulden. In Sachen Steuerrecht muss die OHG einen Jahresabschluss mit Bilanz (zur Definition Bilanz) vorlegen. Die Suche nach Investoren oder Kommanditisten ist möglich.
Vorteile der OHG
Von den Gesellschaftern wird kein Mindestkapital als Einlage verlangt. Im Vergleich zu Einzelunternehmen (zur Einzelunternehmen Rechtsform) hat eine OHG eine höhere Kreditwürdigkeit (zur Kreditwürdigkeitsdefinition) und demnach mehr Ansehen bei den Kreditinstituten. Jeder Gesellschafter kann die OHG vertreten und hat ein Recht auf Mitbestimmung. Die Gestaltung des Gesellschaftervertrages obliegt den Gesellschaftern selbst. Demnach ist auch eine flexible Unternehmensführung möglich, ohne große Vorschriften einzuhalten.
Nachteile der OHG
- Pflicht zur Buchführung
- Eintrag ins Handelsregister vorgeschrieben
- volle, uneingeschränkte Haftung mit Privatvermögen aller
- Gesellschafter
- Streitigkeiten haben Einfluss auf Bestand der OHG
- großes Vertrauen notwendig (Macht der Einzelvertretung)
- Abschluss eines Gesellschaftervertrages grundlegend
- nur Rechtsform für Vollkaufleute
Die Pflichten der Gesellschafter
Für den allgemeinen Geschäftsbetrieb einer OHG gelten gesetzliche Grundmuster. Sie umfassen Richtlinien zur Einlagepflicht, zur Geschäftsführung, zur Verlust beteiligung und zum Wettbewerbsverbot. Da der Gesellschaftsvertrag eine Reihe von Gestaltungsfreiheiten einräumt, unterscheiden sich die Satzungen verschiedener OHG teils erheblich. Zu den allgemein gültigen Richtlinien zählen:
Die Einlagepflicht der OHG
Gem. § 705, 706 BGB i.V.m. § 105 Abs.3 HGB sind alle Gesellschafter zur Leistung von Beiträgen verpflichtet. Meistens handelt es sich dabei um Kapitaleinlagen in Geld-, Sachwert- oder Rechtsform. Alle Einlagen gehören zum Vermögen der OHG. Es steht allen Gesellschaftern gemeinsam zur Verfügung (Gesamthandsvermögen). Nach Vertragsschluss hat der einzelne Gesellschafter keine Möglichkeit mehr, auf sein Geld zuzugreifen.
Die Geschäftsführung der OHG
So keine anders lautenden Vereinbarungen getroffen sind, ist der einzelne Gesellschafter berechtigt, ohne Zustimmung der anderen wirtschaftliche Entscheidungen zu treffen (§ 116 Abs.1 HGB). Voraussetzung ist, dass es sich um eine Entscheidung des alltäglichen Geschäftsbetriebs handelt. Bei außergewöhnlichen Geschäften müssen alle Gesellschafter ihr Einverständnis geben (§ 116 Abs. 2 HGB).
Zu Handlungen des gewöhnlichen Geschäftsbetriebs zählen: Warenan- und -verkauf, Personaleinstellungen und Personalentlassungen. Den außergewöhnlichen Handlungen gehören die Aufnahme von Krediten, der Zweigstellenausbau und die Unterzeichnung langfristiger Lieferverträge an. Bei außergewöhnlichen wie bei gewöhnlichen Geschäftshandlungen hat jeder Gesellschafter ein Widerspruchsrecht.
Verlustbeteiligung der OHG
Der Verlust der gesamten OHG wird pro Kopf aufgeteilt. Dabei werden die Kapitalkosten der einzelnen Gesellschafter belastet. Eine Vergütung steht unabhängig davon jedem Gesellschafter zu. Egal, ob Gewinn oder Verlust gemacht wurde, beläuft sie sich auf vier Prozent des jeweiligen Kapitalanteils (§ 120, 121, 122 HGB).
Das Wettbewerbsverbot
Ein gegenseitiges Vertrauensverhältnis ist unverzichtbare Voraussetzung für die Zusammenarbeit der Gesellschafter (§ 242 BGB). Niederschlag findet es im Wettbewerbsverbot. Es besagt, dass kein Gesellschafter auf eigene Rechnung handeln oder sich als persönlich haftender Gesellschaft an einem anderen Unternehmen der gleichen Branche beteiligen darf (§ 112, 113 HGB). Verstößt er dagegen, kann die OHG Schadenersatz fordern oder die Geschäftsergebnisse übernehmen. Auch kann die Gesellschaft bei Zustimmung der übrigen Gesellschafter aufgelöst werden (§ 133 Abs. 2 HGB).
Fragen und Antworten zur Rechtsform OHG
Wer übernimmt die Geschäftsführung bei der OHG?
In einer OHG sind alle Gesellschafter berechtigt, die Geschäftsführung zu übernehmen bzw. zu vertreten.
Bleibt die OHG beim Austritt eines Gesellschafters bestehen?
Ja. Wenn ein Gesellschafter durch einen Todesfall oder wegen privater Insolvenz aus der OHG austritt, muss die Rechtsform nicht aufgelöst werden. Es gibt lediglich eine Eintragung im Gesellschaftervertrag.
Kann ein Gesellschafter auch als Kommanditist auftreten?
Ja. Prinzipiell besteht auch die Möglichkeit, dass ein Gesellschafter als Kommanditist auftritt. Hierzu bedarf es allerdings der Zustimmung der anderen Gesellschafter.
Florian Weis
BusinessSelfcare hat sich längst von einem kurzfristigen Lifestyle-Trend zu einem festen Bestandteil eines gesundheitsbewussten Lebensstils entwickelt. Immer mehr Menschen investieren gezielt in ihr körperliches und mentales Wohlbefinden sei es durch Entspannungsangebote, natürliche Pflegeprodukte oder individuelle Gesundheitskonzepte. Zugleich wächst das Bewusstsein für Prävention und eine ausgewogene Work-Life-Balance. Diese Entwicklung eröffnet der Wellness-Branche attraktive wirtschaftliche Perspektiven. Für Unternehmen, Gründer und Dienstleister entstehen neue Möglichkeiten, innovative Angebote zu entwickeln und auf die steigende Nachfrage nach ganzheitlichen Lösungen für mehr Wohlbefinden zu reagieren.
BusinessNutzfahrzeuge sind für viele Unternehmen unverzichtbar. Ob im Handwerk, in der Logistik, im Baugewerbe oder im Dienstleistungssektor sie müssen täglich zuverlässig einsatzbereit sein, damit Abläufe reibungslos funktionieren. Gleichzeitig steigen die Anforderungen an Wirtschaftlichkeit und Effizienz. Ungeplante Ausfälle führen nicht nur zu Reparaturkosten, sondern oft auch zu Terminverschiebungen, Produktionsunterbrechungen oder Lieferverzögerungen. Eine präventive Instandhaltung hilft dabei, Verschleiß frühzeitig zu erkennen, Wartungen planbar durchzuführen und die Einsatzbereitschaft des Fuhrparks dauerhaft zu sichern. So lassen sich Kosten reduzieren und die Lebensdauer der Fahrzeuge nachhaltig verlängern. Präventive Wartung statt teurer Reparaturen Viele Unternehmen reagieren erst dann auf Probleme, wenn ein Fahrzeug bereits ausgefallen ist. Diese reaktive Vorgehensweise verursacht häufig hohe Reparaturkosten und ungeplante Standzeiten. Eine präventive Instandhaltung verfolgt einen anderen Ansatz: Regelmäßige Inspektionen und Wartungen helfen dabei, Verschleiß frühzeitig zu erkennen und Bauteile rechtzeitig auszutauschen, bevor größere Schäden entstehen.
VerbraucherEine Fenstermodernisierung kann in Wohn- und Gewerbeobjekten spürbar zur Senkung der Heizkosten beitragen, das Raumklima verbessern und langfristig den Immobilienwert sichern vorausgesetzt, Verglasung, Rahmen und Montage passen zur tatsächlichen Nutzung. Steigende Energiepreise, neue Anforderungen an die Gebäudeeffizienz und ein angespannter Handwerkermarkt setzen Eigentümer, Bauherren und Architekten zusätzlich unter Druck. Wer ein Wohnhaus, ein Bürogebäude, ein Ladengeschäft oder eine vermietete Immobilie betreut, kommt um die Frage nach dem Zustand der Fenster kaum herum. Eine durchdachte Modernisierung ist deshalb keine reine Optikfrage, sondern eine wirtschaftliche Entscheidung und sie sollte mit einem erfahrenen Partner geplant werden, etwa mit den Experten für Fensterbau in Augsburg, die seit 1985 Privatkunden, Bauherren und Architekten in der Region betreuen. Warum Fenster eine unterschätzte Stellschraube sind In vielen Bestandsgebäuden stammen Fenster noch aus älteren Bauphasen, etwa aus den 1980er- oder 1990er-Jahren. Ihre Wärmedämmwerte liegen in der Regel über dem, was moderne Verglasungen leisten. Das kann sich in der Heiz- und Betriebskostenabrechnung niederschlagen: Wärmeverluste über veraltete Rahmen und ältere Verglasungen gehören zu den Posten, die sich durch eine Sanierung gezielt reduzieren lassen. Hinzu kommen Themen wie Schallschutz an verkehrsreichen Standorten, Einbruchsicherheit für Erdgeschossräume und sommerlicher Wärmeschutz in stark verglasten Flächen.

