Einzelunternehmen
Definition der Rechtsform: Einzelunternehmen
Deutschland. Das Einzelunternehmen ist eine der häufigsten Rechtsformen in Deutschland. Bei dieser Form gibt es nur einen einzelnen Inhaber. Vor allem kleine und mittlere Firmen sind oft in dieser Rechtsform zu finden.
Gründet man als Kaufmann ein Einzelunternehmen, dann hat dieses das Kürzel e.K. für „eingetragener Kaufmann“ zu tragen. Als Geschäftsführer und Inhaber des Unternehmens besitzt man alle Rechte und gleichzeitig auch alle Pflichten. Als Einzelunternehmen braucht man kein Mindestkapital nachweisen, muss jedoch die Finanzierung selbst übernehmen. Neben den vielen persönlichen Rechten als Vorteile zählt die volle Haftung als Einzelunternehmer zu den Nachteilen. Jeder Inhaber eines solchen Unternehmens ist unbeschränkt für die Verbindlichkeiten mit dem Geschäfts- und dem Privatvermögen haftbar.
Eintragung des Einzelunternehmens
Solange es sich dabei um ein Kleingewerbe handelt, muss kein Eintrag in das Handelsregister vorgenommen werden. Als Kleingewerbe zählt man nur dann, wenn das Unternehmen den Umsatz nicht aus Großaufträgen erzielt. Außerdem darf in diesem Fall kein kaufmännisches Personal beschäftigt werden und das Unternehmen als Einzelunternehmen bilanziert nicht. Ebenso gilt man nur als Kleingewerbe, wenn man nicht überregional tätig ist. Die Einstufung wird immer im Einzelfall vorgenommen und kann nicht pauschalisiert werden. Treffen diese Bedingungen nicht mehr zu, muss man das Gewerbe eintragen lassen und unterliegt dann den Pflichten und Rechten eines Kaufmanns nach Handelsgesetzbuch.
Vorteile und Nachteile bei Einzelunternehmen
Mit einer solchen Rechtsform begibt man sich in die unternehmerische Unabhängigkeit. Ein Einzelunternehmen kann schnell und vor allem kostengünstig gegründet werden. Es muss kein Mindestkapital eingezahlt werden, damit das Unternehmen Rechtsbestand hat. Handelt es sich um ein Kleingewerbe, dann herrscht keine Pflicht zur Registrierung und die Gründung muss nichts ans Handelsregister weitergegeben werden. Allerdings sind auch Nachteile mit einem Einzelunternehmen verbunden. Eine Haftungsbeschränkung ist beispielsweise nicht möglich. Außerdem sind die Finanzierungsmöglichkeiten bei einem Einzelunternehmen immer eingeschränkt. Die Geschäfte werden alle auf eigene Rechnung und eigenes Risiko geführt. In Bezug auf die Rechtsfähigkeit kann der Einzelunternehmer immer vor Gericht klagen und auch verklagt werden.
(Redaktion)
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Mit der Unternehmensgründung stellt sich gleichzeitig die Frage nach der richtigen Rechtsform. Sie kann als fester Rahmen für ein Unternehmen gesehen werden, der finanzielle, steuerliche und rechtliche Grundsätze schafft.
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