News·
business-on.de Redaktion
business-on.de Redaktion
·
2. Dezember 2019

Absicherung für die geschäftliche Auslandsreise

Geschäftsreise rechtzeitig vorbereiten

Für die Sicherheit und Gesundheit seiner Mitarbeiter hat der Arbeitgeber nach §§ 618 BGB eine Fürsorgepflicht. Mögliche Risiken und Gefahren der Reise sollten daher rechtzeitig und gründlich mit dem Arbeitnehmer besprochen werden. Die Webseite des Auswärtigen Amtes informiert über die Risikobewertung und die Gefahrenlage verschiedenster Reiseländer. Informationen über mögliche Krankheitsrisiken und gesundheitliche Gefährdungen sollten Sie frühzeitig über die Auskunftsseiten des Robert-Koch-Instituts einholen. Schließlich zählt der unerwartete Krankheitsfall zu den häufigsten Risiken auf einer Auslandsreise. Vor jeder Reise sollte man außerdem seinen Impfschutz überprüfen: Je nach Reiseziel ist eine Hepatitis-, Tollwut- oder Gelbfieber-Impfung sowie eine Malariaprophylaxe sinnvoll. Auch die Standardimpfungen, etwa gegen Tetanus, sollten aufgefrischt werden.

Geschäftsreise richtig absichern

Der Aufenthalt in einem Land mit extremen Temperaturen oder Reisebedingungen kann zur körperlichen Herausforderung für die Mitarbeiter werden. Starke Hitze, hohe Luftfeuchtigkeit, der Wechsel von Zeitzonen oder unzureichende hygienische oder sanitäre Bedingungen werden schnell zum Gesundheitsrisiko. Aber auch Zahnschmerzen, Stürze oder Herzinfarkt sind nicht vorhersehbare Risiken, die im Ausland ebenso auftreten können wie in der heimischen Arbeitsumgebung. Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt im Krankheitsfall die anfallenden Kosten allerdings nur innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums in Ländern, mit denen ein Sozialversicherungsabkommen besteht. In den meisten Fällen ist dies mit Einschränkungen verbunden. Rücktransporte aus dem Reiseland sind in der normalen Krankenversicherung grundsätzlich ausgeschlossen. Für die Kosten muss der Arbeitgeber aufkommen – und das kann zum realen Geschäftsrisiko werden. So kostet ein medizinischer Rücktransport aus Griechenland rund 18.000 Euro, ein Transport aus China liegt durchschnittlich bei rund 85.000 Euro. In den USA kostet ein Tag im Krankenhaus rund 2000 Euro – für die Intensivstation fallen sogar bis zu 10.000 Euro an. Insbesondere kleinere Unternehmen kann das schnell an den Rand ihrer Existenz bringen. Arbeitgeber sind daher verpflichtet, die Zusatzkosten einer Auslandsreise-Krankenversicherung als Absicherungen im Ausland über die anfallenden Reisekosten hinaus zu übernehmen.

Welche Versicherung greift wann?

Die gesetzliche Krankenversicherung schützt während aller Geschäftsreisen innerhalb Deutschlands. Darüber hinaus ist europaweit die gesetzliche Unfallversicherung wirksam, sofern der Unfall in klarem Zusammenhang mit der Arbeitsausführung steht.

Geschäftsreisende in Europa sind über die EHIC (European Health Insurance Card) krankenversichert, die allerdings einige Leistungseinschränkungen vorsieht. So sind der im Reiseland üblicherweise zu leistende Eigenanteil, privatärztliche Rechnungen oder ein notwendiger Krankenrücktransport nicht von der EHIC abgedeckt.

Krankheitskosten, die in Ländern anfallen, mit denen kein Sozialversicherungsabkommen besteht – wie etwa den USA oder Thailand – werden von der gesetzlichen Krankenversicherung grundsätzlich nicht übernommen. In solchen Fällen greift die Auslandskrankenversicherung. Sie leistet Kostenerstattung für die ambulante und stationäre Behandlung, für die Medikamente und für einen eventuell notwendigen medizinischen Rücktransport.

Die Prämie für die Auslandskrankenversicherung wird in der Regel nach Reisetagen berechnet. Je nach Größe des Unternehmens liegt sie zwischen 25 Cent und 1 Euro pro Tag. Die Assistance (telefonische Notfallhilfe) ist dabei im Idealfall eingeschlossen. So ist gewährleistet, dass die notwendige Hilfe schnell und effizient auf den Weg gebracht werden kann. Übrigens: Auch Geschäftsführer oder Gründer, die auf Dienstreisen ja weder angestellt noch privat im Ausland unterwegs sind, sollten unbedingt eine Auslandsreisekrankenversicherung abschließen!

Geschäftsreise sinnvoll buchen

Im Idealfall wird die Geschäftsreise direkt über das Unternehmen gebucht. Dadurch liegen im Ernstfall alle Reiseunterlagen vor und Hilfe lässt sich schnell und zielgerichtet organisieren kann. Ist die Buchung über den Arbeitnehmer erfolgt, sollten vor Reiseantritt alle wichtigen Informationen (wie Flugnummern, Hotel-Adressen, Transfers und Termine) beim Arbeitgeber hinterlegt werden. Ein kostenloser Eintrag in „Elefand“ – die Elektronische Erfassung von Deutschen im Ausland – kann außerdem eine sinnvolle Maßnahme sein. Dieser Dienst des Auswärtigen Amtes bietet Reisenden im Notfall eine Unterstützung durch deutsche Auslandsvertretungen.

Teilen:
Weitere Artikel
Kirner Treppenbau: Wie ein Freiburger Handwerksbetrieb Tradition, 3D-Planung und Nachhaltigkeit verbindet
Business
Kirner Treppenbau: Wie ein Freiburger Handwerksbetrieb Tradition, 3D-Planung und Nachhaltigkeit verbindet

Treppen gehören zu den Bauteilen, die kaum auffallen, solange sie funktionieren und die ein Gebäude prägen, sobald sie mehr sein sollen als die reine Verbindung zwischen zwei Etagen. Als gestalterisches und statisches Zentrum entscheiden sie mit darüber, wie hochwertig ein Wohn- oder Geschäftshaus wirkt. Für Bauherren, Renovierer und Hausbesitzer ist die Wahl des Treppenbauers daher keine Nebensache: Es geht um Maßanfertigung statt Standardware, um durchdachte Statik und um eine Lösung, die Jahrzehnte tragen soll. Zwischen Katalogmodell und echter Maßfertigung liegen dabei Welten in Planung, Statik und Ausführung. Der Markt reicht vom Serienmodell bis zur individuell konstruierten Designtreppe und genau in diesem anspruchsvollen Segment hat sich im Raum Freiburg ein Betrieb über mehr als vier Jahrzehnte positioniert. Dieses Porträt zeigt, wie dort klassische Fertigung, digitale Planung und konsequente Nachhaltigkeit zusammenfinden. Handwerkstradition mit Substanz: Über 40 Jahre Treppenbau in Freiburg

6 Min. LesezeitLesen
Eine Kanzlei in Jena, Weimar und Apolda: Zwischen Alltagsmandaten und bundesweiter Aufmerksamkeit
Business
Eine Kanzlei in Jena, Weimar und Apolda: Zwischen Alltagsmandaten und bundesweiter Aufmerksamkeit

Rechtliche Probleme kündigen sich selten an. Ein Streit mit dem Vermieter, ein Bußgeldbescheid nach einem Unfall, eine unklare Erbschaft oder ein Konflikt am Arbeitsplatz Situationen, in denen Privatpersonen wie Unternehmen schnell verlässliche Unterstützung brauchen. Gerade in einer Region, in der sich Lebens- und Arbeitswelten eng verzahnen, wollen solche Fragen mit jemandem geklärt werden, der vor Ort erreichbar ist. In Ostthüringen hat sich die Kanzlei Stünkel über fast zwei Jahrzehnte zu einer festen Größe entwickelt: Sie betreut mit drei Standorten den klassischen Mandantenalltag und hat zugleich Strafverfahren begleitet, die bundesweit für Schlagzeilen sorgten.

6 Min. LesezeitLesen
Wie Unternehmen mit moderner Beleuchtung Betriebskosten nachhaltig senken können
Wirtschaft
Wie Unternehmen mit moderner Beleuchtung Betriebskosten nachhaltig senken können

In vielen Unternehmen läuft die Beleuchtung täglich über mehrere Stunden – in Produktionshallen, Lagern, Werkstätten oder Büros häufig sogar während der gesamten Arbeitszeit. Entsprechend groß kann der Anteil der Beleuchtung am Stromverbrauch sein. Eine Umrüstung auf effiziente LED-Technik kann deshalb nicht nur den Energiebedarf reduzieren, sondern auch Wartungsaufwand und Betriebskosten senken. Besonders interessant wird die Modernisierung, wenn energieeffiziente Leuchten mit einer intelligenten Lichtsteuerung kombiniert werden. LED-Technik reduziert Stromverbrauch und Wartungsaufwand Ein wesentlicher Vorteil moderner LED-Beleuchtung liegt in ihrer Energieeffizienz. Wird beispielsweise eine ältere Leuchte mit 100 Watt durch eine LED-Leuchte mit 40 Watt ersetzt, sinkt die Anschlussleistung um 60 Prozent. Bei 100 Leuchten und einer täglichen Betriebszeit von acht Stunden an 250 Arbeitstagen ergibt sich folgende Beispielrechnung:

4 Min. LesezeitLesen
Zur Startseite