Definition Abmahnung (Arbeitsrecht)

Abmahnung en dienen der Vorbereitung einer verhaltensbedingten Kündigung. Ohne vorherige Abmahnungkann eine Kündigung nur bei schweren Verstößen gegen arbeitsvertragliche oder strafrechtliche Auflagen erfolgen. Inwieweit der Arbeitgeber zum Mittel der Abmahnung greift, bleibt ihm selbst überlassen. Alternativ kann er zu einer Ermahnung greifen, die keine arbeitsrechtlichen Konsequenzen hat.

Gründe für eine Abmahnung

Eine Abmahnung begründet sich aus einem nachweislichen Fehlverhalten des Arbeitnehmers. Anbei sind einige Beispiele aufgeführt:

  • Schlechte Arbeitsleistung: An der geleisteten Arbeit treten nachweisbare Mängel auf. Auch die Nichteinhaltung von betrieblichen Auflagen kann zur Abmahnung führen.
  • Langsamkeit: Der Arbeitnehmer arbeitet erheblich langsamer, als er eigentlich könnte, oder er hält sich nicht an die Arbeitsreihenfolge.
  • Unpünktlichkeit: Kommt der Arbeitnehmer wiederholt zu spät zur Arbeit, hält er sich nicht an Pausenzeiten oder macht er überpünktlich Feierabend, ist er abmahnfähig.
  • Fehlende Krankmeldung :Im Krankheitsfall ist stets ein ärztliches Attest bzw. eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung einzureichen. Bleibt sie aus, kann der Arbeitnehmer abgemahnt werden.
    Verstoß gegen das Strafrecht: Auf kleinere Diebstähle darf der Arbeitgeber nach dem sogenannten „Emmely-Urteil“ des BAG vom Juni 2010 nicht mehr mit einer fristlosen Kündigung reagieren. Zuvor muss eine Abmahnung eingehen. Nur bei schweren Straftaten ist eine fristlose Kündigung unmittelbar zulässig.
  • Verstoß gegen Weisungen: Verstöße gegen betriebliche Weisungen können im Einzelfall auch dann mit einer Abmahnung geahndet werden, wenn sie vom Arbeitnehmer als nicht sinnvoll erachtet werden. Voraussetzung hierfür ist allerdings, dass die Weisung eine belastbare Grundlage im Arbeitsvertrag hat.

Inhalt einer Abmahnung

Eine arbeitsrechtliche Abmahnunghat drei Funktionen. Sie soll den Arbeitnehmer auf sein Fehlverhalten hinweisen, ihn vor einem erneuten Verstoß warnen und das Fehlverhalten nachprüfbar dokumentieren.

Hinweisfunktion: Der Arbeitnehmer muss deutlich erkennen können, dass sein Verhalten falsch gewesen ist. Hierzu muss die begangene Fehlhandlung vor dem Hintergrund des Arbeitsvertrags als solche deklariert und in Hinblick auf das gewünschte Verhalten erörtert werden.

Warnungsfunktion: Die Abmahnung soll den Arbeitnehmer dazu anhalten, das Fehlverhalten künftig zu unterlassen. Ihm muss klar sein, dass im Falle eines erneuten Verstoßes eine verhaltensbedingte Kündigung folgen kann. Arbeitgeber sind deshalb dazu angehalten, die letzte Abmahnung vor der Kündigung besonders eindringlich zu gestalten.

Dokumentationsfunktion: Die schriftliche Abmahnung dient der nachprüfbaren Dokumentation des Fehlverhaltens. Im Falle einer gerichtlichen Auseinandersetzung wird sie zum Beweismittel.

Widerspruch gegen Abmahnungen

Im Streitfall liegt die Beweislast für die Berechtigung der Abmahnung beim Arbeitgeber. Wenn der Arbeitnehmer der Abmahnung widerspricht, muss der Arbeitgeber dies gem. § 83 Abs. 2 BetrVG in die Personalakte aufnehmen. Eine Reaktion auf den Widerspruch an sich ist nicht erforderlich.

Eine Beschwerde seitens des Arbeitnehmers ist gem. § 84 BetrVG für den Fall vorgesehen, dass es keine hinreichenden Gründe für die Abmahnung gegeben hat. Auch bei unzureichender Beweisführung und zu allgemeinen Anschuldigungen ist sie anfechtbar. Wenn die Abmahnung ungerechtfertigt ist, der Arbeitgeber sie aber nicht zurückziehen will, folgt eine Klage vor dem Arbeitsgericht.

Christian Weis

Teilen:
Weitere Artikel
Holzbau mit System: Warum präzise Planung und regionale Partner Bauprojekte absichern
Business
Holzbau mit System: Warum präzise Planung und regionale Partner Bauprojekte absichern

Das Bauen mit Holz hat sich von einer traditionellen Nische zu einer treibenden Kraft im modernen Bauwesen entwickelt. Die Gründe dafür liegen auf der Hand: Holz ist ein nachwachsender Rohstoff, der nicht nur ökologische Vorteile bietet, sondern auch eine hohe architektonische Flexibilität ermöglicht. Gleichzeitig erfordert der Holzbau jedoch ein grundlegend anderes Herangehen als der klassische Massivbau. Der Erfolg eines Holzbauprojekts entscheidet sich nämlich selten auf der Baustelle, sondern fast immer am Schreibtisch. Weil viele Bauteile exakt vorgefertigt werden, muss jedes Detail im Vorfeld stimmen. Wenn in der Planungsphase ungenau gearbeitet wird, führt das später unweigerlich zu Verzögerungen und höheren Kosten. Daher bildet eine akribische Vorbereitung das eigentliche Fundament für jedes Gebäude aus Holz. Zusätzlich rückt die Zusammenarbeit mit lokalen Partnern immer stärker in den Fokus. Wer auf regionale Netzwerke setzt, schafft nicht nur Sicherheit in der Umsetzung, sondern stärkt auch die Wirtschaftskreisläufe vor Ort.

4 Min. LesezeitLesen
Der unsichtbare Begleiter: Souveränes Arbeiten trotz Rücken- und Gelenkbeschwerden
Arbeitsleben
Der unsichtbare Begleiter: Souveränes Arbeiten trotz Rücken- und Gelenkbeschwerden

Langes Sitzen, feste Deadlines und einseitige Bewegungen gehören für viele zum beruflichen Alltag. Doch dieser Rhythmus fordert oft einen spürbaren Tribut vom eigenen Körper. Rücken- und Gelenkbeschwerden schleichen sich unauffällig ein und werden bald zu ständigen Begleitern. Solche körperlichen Einschränkungen sind nicht nur unangenehm. Sie wirken sich auch direkt auf die Konzentration und die allgemeine Leistungsfähigkeit aus. Wenn die Haltung am Schreibtisch schwerfällt, leidet unweigerlich die Qualität der Arbeit. Ein bewusster Umgang mit diesen Signalen ist daher wichtig. Wer langfristig gesund und produktiv bleiben möchte, sollte die körperlichen Bedürfnisse genauso professionell im Blick behalten wie den täglichen Terminkalender.

4 Min. LesezeitLesen
MA Bedachungen: Traditionelles Dachhandwerk trifft auf moderne Anforderungen
Business
MA Bedachungen: Traditionelles Dachhandwerk trifft auf moderne Anforderungen

Ob historisches Ziegeldach, moderne Photovoltaikanlage oder sanierungsbedürftiges Flachdach: Die Anforderungen an das Dachdeckerhandwerk sind vielfältiger geworden. Während bei älteren Gebäuden häufig der Erhalt der vorhandenen Bausubstanz im Mittelpunkt steht, gewinnen energetische Sanierungen und die technische Nutzung von Dachflächen zunehmend an Bedeutung. Gefragt sind Handwerksbetriebe, die unterschiedliche Bauweisen beherrschen und den Zustand eines Daches im Zusammenhang mit dem gesamten Gebäude beurteilen können. Zu diesen Betrieben gehört MA Bedachungen aus Waldorf bei Sinzig. Das von Mohammed Al Jassem geführte Unternehmen verbindet klassische Dachdecker- und Klempnerarbeiten mit zeitgemäßen Lösungen für die Gebäudesanierung. Das Spektrum reicht von kleineren Reparaturen über vollständige Neueindeckungen bis zur Restaurierung historischer Dächer. Auch bei kurzfristigen Schäden durch Unwetter ist der Meisterbetrieb Ansprechpartner. Dachsanierung und Reparatur als handwerklicher Schwerpunkt

5 Min. LesezeitLesen
Zur Startseite