Das Geschäftskonto: Wichtige Wahl für Gründer

Die Rechtsform sollte nicht entscheidend sein
Nicht jeder Unternehmer muss ein Geschäftskonto eröffnen. Freiberufler oder Einzelunternehmer dürfen rein theoretisch auch ihr privates Bankkonto für Geschäftszwecke nutzen. In der Regel wird das Konto für das Unternehmen jedoch getrennt vom privaten Girokonto geführt. Auch, wenn ein Geschäftskonto nicht zwingend erforderlich ist, sollten Unternehmer das Berufliche in diesem Fall strikt vom Privaten trennen. Ansonsten kann es schnell zu Unstimmigkeiten, falschen Abrechnungen oder Schwierigkeiten bei der laufenden Buchführung kommen. Auch gegenüber dem Finanzamt herrscht oft Erklärungsbedarf, warum eine Ausgabe nun beruflich oder privat zu verbuchen ist. Für juristische Personen wie GmbHs, UGs oder eingetragene Vereine stellt sich die Frage nach dem Konto erst gar nicht. Jede Kapitalgesellschaft muss ein eigenes Geschäftskonto eröffnen. Doch auch für Freiberufler und Einzelunternehmen kommt ein günstiges Geschäftskonto GmbH mit Echtzeitüberweisung und weiteren Funktionen infrage. Denn viele Banken verbieten die Nutzung eines privaten Girokontos als Unternehmenskonto. Hier lohnt sich also vorab stets ein Blick in die AGB. Verstoßen Sie gegen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, darf die Hausbank das Konto schließen.
Kostenfaktor Geschäftskonto: Welche Gebühren fallen an?
Bei den meisten Banken fallen für ein Geschäftskonto gewisse Gebühren an. Preis und Leistung müssen dabei nicht immer direkt in Verbindung zueinander stehen. Oft sind die Gebühren unnötig hoch. Vor allem in den ersten Monaten nach der Gründung müssen Unternehmer ihre Ausgaben im Blick behalten. Eine hohe Kontoführungsgebühr und anfallende Kosten pro Buchung werden dann schnell zum Preisfaktor. Auch für Bargeldabhebung, Fremdwährungen und Buchungen in Echtzeit werden bei den verschiedenen Kreditinstituten unterschiedliche Beträge fällig. Immer mehr Unternehmen setzen mittlerweile auf Online-Banken. Diese bieten deutlich günstigere Tarife an und sind vor allem für Unternehmen mit wenigen Buchungen geeignet. Für größere Betriebe bietet sich aber auch nach wie vor die klassische Hausbank an. Denn hier steht vor allem die Beratung rund um Finanzierungs- und Geldthemen im Vordergrund. Auch bei regelmäßigem Bargeldverkehr ist eine Online-Bank nur bedingt zu empfehlen. Immerhin muss das eingenommene Tagesgeld ja auch auf das Konto eingezahlt werden können.
Smarte Buchführung dank moderner Unternehmenskonten
Viele Banken bieten mittlerweile die Möglichkeit an, das Unternehmenskonto direkt mit der Buchhaltungssoftware zu verknüpfen. Manuelle Buchungen sind dann nur noch bei Barzahlung notwendig. Alle anderen Buchungen müssen nur noch auf Richtigkeit kontrolliert werden. Vor allem kleine Betriebe und Einzelunternehmen stemmen die Buchhaltung oft ohne eigenes Personal. Der Aufwand sollte dabei stets so gering wie nötig, aber so hoch wie möglich sein. Denn das Finanzamt verzeiht keine Fehler. Bei falschen oder fehlerhaften Buchungen ist bei einer Prüfung mit Nachzahlungen oder hohen Strafen zu rechnen. Die smarte Buchführung verlangt auch meist keine umfassenden Kenntnisse im Rechnungswesen. Unternehmer können ihre Buchhaltung mit fundiertem Basiswissen und mithilfe der passenden Software ohne Bedenken selbst in die Hand nehmen.
Das Prestige der Banken nicht unterschätzen
Hausbanken haben in den letzten Jahren zwar immer wieder mit Problemen zu kämpfen gehabt. Der Ruf der bekanntesten Kreditinstitute in Deutschland ist vor allem in der Unternehmenswelt aber nach wie vor hoch. Vor allem im B2B-Bereich sollte dieser Aspekt daher nicht unterschätzt werden. Durch das Unternehmenskonto bei einem modernen Zahlungsdienstleister oder Online-Anbieter können im Worst Case auch Aufträge verloren gehen. Die Finanzen sind ein heikles Thema und unbekannte Banken werden in vielen Betrieben mit Vorsicht genossen. In der Start-up-Kultur hingegen spielt das Renommee der Bank meist keine Rolle mehr. Auch im B2C-Bereich ist es weniger wichtig, an welche Bank der Rechnungsbetrag überwiesen wird.
- Titelbild: Foto von Christin Hume auf Unsplash
KarriereDer Wunsch nach einem beruflichen Neuanfang trifft längst nicht mehr nur Berufseinsteiger. Fachkräfte in der Lebensmitte, Rückkehrer nach einer Familienphase und Menschen nach einer Kündigung stellen sich dieselbe Frage. Passt der eingeschlagene Weg noch zu dem, was sie können und wollen? Eine berufliche Neuorientierung wirkt im ersten Moment oft einschüchternd. Wer sie planvoll angeht, gewinnt jedoch schnell an Sicherheit. Der Arbeitsmarkt bietet mehr Einstiegswege als viele vermuten und mit der richtigen Vorbereitung wird aus der Unsicherheit ein tragfähiger Plan. Das Wichtigste in Kürze
VerbraucherDie schwankenden Rohstoffpreise und neue energiepolitische Vorgaben rücken die Heizkosten vermehrt in den Fokus. Trotz des Wandels auf dem Energiemarkt spielt die bewährte Ölheizung in vielen Bestandsgebäuden und Gewerbeimmobilien weiterhin eine zentrale Rolle. Ein kompletter Austausch der Heizanlage ist dabei nicht zwingend die einzige Lösung, um wirtschaftlicher zu heizen. Oft lassen sich bereits durch gezielte Optimierungen an der bestehenden Technik greifbare Einsparungen erzielen. Wer das System klug anpasst, reduziert den Ölverbrauch nachhaltig und schont das Budget auf lange Sicht.
Guide'sWenn der LKW-Führerschein eines Mitarbeiters zur Verlängerung ansteht oder eine neue Mitarbeiterin im Schichtbetrieb beginnt, wird es für viele Unternehmen konkret: Arbeitsmedizinische Vorsorge- und Eignungsuntersuchungen gehören zum betrieblichen Alltag, werden aber oft erst organisiert, wenn Fristen drücken. Dabei sind sie mehr als eine Pflichtaufgabe. Gerade kleine und mittlere Betriebe ohne eigene Personalabteilung stehen vor der Frage, welche Untersuchungen wirklich nötig sind und wer sie durchführen darf. Dieser Beitrag erklärt, welche Untersuchungen für Betriebe mit Fahrpersonal, Außendienst oder Schichtarbeit relevant sind, wie sich die Organisation vereinfachen lässt und worauf Unternehmen bei der Wahl eines betriebsärztlichen Ansprechpartners achten sollten. Warum Betriebsmedizin für Unternehmen kein Nebenthema ist Arbeitgeber sind grundsätzlich verpflichtet, Gefährdungen am Arbeitsplatz zu beurteilen und für bestimmte Tätigkeiten arbeitsmedizinische Vorsorge sicherzustellen. Je nach Arbeitsplatz kann es sich dabei um Pflichtvorsorge handeln etwa bei besonderen gesundheitlichen Belastungen oder um Vorsorge, die der Arbeitgeber anbieten muss und die Beschäftigte freiwillig wahrnehmen können. Wer diese Unterscheidung nicht kennt, verschenkt entweder Gestaltungsspielraum oder gerät in Erklärungsnot, wenn Behörden oder die Berufsgenossenschaft nachfragen.
