Kündigungsfristen regeln den Zeitraum zwischen Kündigung und Vertragsende
Eine wahlweise gesetzlich oder individuell vertraglich festgelegte Kündigungsfrist ermöglicht es, beiden Vertragspartnern sich auf das baldige Vertragsende einzustellen. Besonders lange Kündigungsfristen kommen dabei oft der unterlegenen Partei zugute, bspw. Wohnungsmieter oder Arbeitnehmer. Ziel der Fristen ist es, den Vertragspartnern zu ermöglichen, innerhalb eines festgelegten Zeitraumes Ausschau nach neuen Vertragspartnern zu halten, damit möglichst geringer Schaden für die Parteien entsteht. Bei ordentlicher Kündigung (zum ABC der Kündigungsgründe) ist das Vertragsverhältnis im § 622 BGB geregelt.
Es gibt gesetzlich geregelte Fristen
Die gesetzliche Regelung legt folgende Rahmenbedingungen bei einer ordentlichen Kündigung fest:
- Die Mindestfrist beträgt vier Wochen zum 1. oder 15. jedes Kalendermonats.
- Während der Probezeit kann das Arbeitsverhältnis jederzeit mit einer zweiwöchigen Frist gekündigt werden.
- Eine kürzere Kündigungsfrist kann vereinbart werden, wenn das Vertragsverhältnis im Vorfeld auf einen begrenzten Zeitraum von maximal drei Monaten festgelegt wurde.
- Je länger das Arbeitsverhältnis anhält, desto mehr verlängert sich auch die Kündigungsfrist.
- Individuelle Verlängerungen oder Kürzungen der Kündigungsfrist sind vertraglich festzuhalten.
Im Bereich der Mietverhältnisse kann es unterschiedliche Auslegungen geben. Grundsätzlich beträgt die Frist hierbei aber drei Monate. Die Mindestkündigungsfristen zum Schutz des schwächeren Vertragspartners variieren dabei von Bundesland zu Bundesland. Für bestimmte Arbeitnehmergruppen wie z.B. Schwerbehinderte, werdende Mütter oder Vorstandsmitglieder gelten gesonderte Fristen bzw. häufig auch ein eigener Kündigungsschutz.
Weitere Definitionen finden Sie in unserem Wirtschaftslexikon.
Florian Weis
KarriereDer Wunsch nach einem beruflichen Neuanfang trifft längst nicht mehr nur Berufseinsteiger. Fachkräfte in der Lebensmitte, Rückkehrer nach einer Familienphase und Menschen nach einer Kündigung stellen sich dieselbe Frage. Passt der eingeschlagene Weg noch zu dem, was sie können und wollen? Eine berufliche Neuorientierung wirkt im ersten Moment oft einschüchternd. Wer sie planvoll angeht, gewinnt jedoch schnell an Sicherheit. Der Arbeitsmarkt bietet mehr Einstiegswege als viele vermuten und mit der richtigen Vorbereitung wird aus der Unsicherheit ein tragfähiger Plan. Das Wichtigste in Kürze
VerbraucherDie schwankenden Rohstoffpreise und neue energiepolitische Vorgaben rücken die Heizkosten vermehrt in den Fokus. Trotz des Wandels auf dem Energiemarkt spielt die bewährte Ölheizung in vielen Bestandsgebäuden und Gewerbeimmobilien weiterhin eine zentrale Rolle. Ein kompletter Austausch der Heizanlage ist dabei nicht zwingend die einzige Lösung, um wirtschaftlicher zu heizen. Oft lassen sich bereits durch gezielte Optimierungen an der bestehenden Technik greifbare Einsparungen erzielen. Wer das System klug anpasst, reduziert den Ölverbrauch nachhaltig und schont das Budget auf lange Sicht.
Guide'sWenn der LKW-Führerschein eines Mitarbeiters zur Verlängerung ansteht oder eine neue Mitarbeiterin im Schichtbetrieb beginnt, wird es für viele Unternehmen konkret: Arbeitsmedizinische Vorsorge- und Eignungsuntersuchungen gehören zum betrieblichen Alltag, werden aber oft erst organisiert, wenn Fristen drücken. Dabei sind sie mehr als eine Pflichtaufgabe. Gerade kleine und mittlere Betriebe ohne eigene Personalabteilung stehen vor der Frage, welche Untersuchungen wirklich nötig sind und wer sie durchführen darf. Dieser Beitrag erklärt, welche Untersuchungen für Betriebe mit Fahrpersonal, Außendienst oder Schichtarbeit relevant sind, wie sich die Organisation vereinfachen lässt und worauf Unternehmen bei der Wahl eines betriebsärztlichen Ansprechpartners achten sollten. Warum Betriebsmedizin für Unternehmen kein Nebenthema ist Arbeitgeber sind grundsätzlich verpflichtet, Gefährdungen am Arbeitsplatz zu beurteilen und für bestimmte Tätigkeiten arbeitsmedizinische Vorsorge sicherzustellen. Je nach Arbeitsplatz kann es sich dabei um Pflichtvorsorge handeln etwa bei besonderen gesundheitlichen Belastungen oder um Vorsorge, die der Arbeitgeber anbieten muss und die Beschäftigte freiwillig wahrnehmen können. Wer diese Unterscheidung nicht kennt, verschenkt entweder Gestaltungsspielraum oder gerät in Erklärungsnot, wenn Behörden oder die Berufsgenossenschaft nachfragen.
