Vorratsgesellschaften: auf Vorrat gegründete Firmen
Schnelle, kalkulierbare Gesellschaftsgründung
Es gibt verschiedene Gründe zum Kauf einer Vorratsgesellschaft. Der erste besteht in der Zeitersparnis. Nachdem der Erwerb abgeschlossen ist, muss der Käufer lediglich den Status ‚Vorratsgesellschaft‚ beim Handelsregister (Handelsregister Definition) offenlegen. Anschließend gibt er den Firmensitz, das Geschäftsfeld und die Mitglieder an. Die Beilegung der Versicherung schließt den Vorgang ab. Im Unterschied zur normalen Unternehmensgründung geht der Käufer nicht die Haftungsrisiken einer in Gründung befindlichen GmbH (GmbH Definition) ein. Darüber hinaus ist er frei von alten Forderungen, die das operative Geschäft der Gesellschaft betreffen.
Die Anbieter von Vorratsgesellschaften
Vorratsgesellschaften werden von verschiedenen Gründungsagenturen angeboten. Beliebt sind dabei Firmen aus dem Ausland. Interessierte haben den Vorteil, legal Stammkapitalvorschriften umgehen zu können. Als Gründungstag gilt der Tag der Anmeldung, nicht der der finalen Eintragung ins Handelsregister. Dies hat den Vorteil, dass Vorratsgesellschaften binnen eines Tages einsatzbereit sind und wie normal gegründete Gesellschaften genutzt werden können. Häufig greifen Unternehmer auf die Methode zurück, um neue Geschäftsideen auszuprobieren, ohne Risiken für die Hauptfirma einzugehen. Man subsumiert derartige Geschäfte unter dem Terminus ‚Projektfirma‘. Es gibt sie in allen gängigen Rechtsformen wie GmbH, GmbH & Co. KG (zur GmbH & Co. KG Definition) oder AG.
Vorteile einer Vorratsgesellschaft
Vorratsgesellschaften sind sogenannte unternehmenslose Rechtssubjekte, die durch die Handelsregister-Eintragung als juristische Person gelten. Hinter der Vorratsgesellschaft existiert noch kein Unternehmen. Sie wird lediglich zur Weiterveräußerung gegründet. Mit ihr sind daher keine Verbindlichkeiten verknüpft. Nur IHK-Beiträge, Notariatskosten und Kontoeröffnungsgebühren sind zu leisten.
Der Käufer einer Vorratsgesellschaft erhält eine neue Rechtseinheit mit eigener Bonität . Das hat den Vorteil, dass unabhängig von der Person neue Bonität und Geschäftsfähigkeit vorhanden ist.
Lange Eintragungsprozesse werden vermieden. Der Käufer muss nach dem Kauf lediglich beim Handelsregister nachweisen, dass es sich tatsächlich um eine Vorratsgesellschaft handelt. Das bezeugt er durch verschiedene Angaben wie z.B. die Versicherung, dass das Stammkapital nicht mit Rechten Dritter belastet ist. Beim Kauf einer Vorratsgesellschaft fällt das persönliche Haftungsrisiko der Übernahmephase weg.
Christian Weis
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