Von der Möglichkeit der Umwandlung von Bar- in Sachlohn durch PKW-Gestellung machen viele Arbeitnehmer Gebrauch. Entsprechend der Dienstwagenregelung beteiligen sich die Mitarbeiter an den Kosten der Beschaffung und des Betriebs des Fahrzeugs durch einen jährlich zu erbringenden Gehaltsausgleich. Der Arbeitgeber mindert in Höhe des Ausgleichs, der für den privaten Nutzungsanteil an den Gesamtkosten des Fahrzeugs ermittelt wird, den Teil der Jahresbezüge der Arbeitnehmer und versteuert bei den betreffenden Personen den gekürzten Barlohn zuzüglich des geldwerten Vorteils für die Überlassung des jeweiligen Fahrzeugs.
Wir unterstützen Dich bei der Firmengründung im Ausland und senken Deine Steuerlast zu 100% legal.
- 100% legal
- Experten an Ihrer Seite
- Beratung zur Steueroptimierung mit Holding, Stiftung oder vermögenverwaltender GmbH
Die OFD Münster weist mit Kurzinfo ESt 39/2003 vom 24.8.2010 darauf hin, dass in den Fällen, in denen Arbeitnehmer mit ihrem Arbeitgeber eine Barlohnminderung zu Gunsten der Überlassung eines Dienstfahrzeugs für private Zwecke vereinbart haben und sie im Rahmen der Einkommensteuer -Veranlagung in Höhe des Gehaltsverzichts einen Werbungskostenabzug (einem Firmenwagen, sondern auch bei anderen Umwandlungen, zum Beispiel der Auszahlung des Weihnachtsgelds in Form von Warengutscheinen.
VSRW-Verlag
