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Wirtschaftslexikon

Ein geldwerter Vorteil freut jeden Arbeitnehmer

Die private Nutzung des Firmenwagens oder eine andere Sachleistung, die der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer gewährt, wird als geldwerter Vorteil bezeichnet. Auch die Einnahmen, die man als Arbeiter bekommt, fallen unter diesen Begriff.

Wo kommen geldwerte Vorteile vor allem vor?

Wie bereits gesehen, sind die Sachbezüge, die als geldwerter Vorteil bezeichnet werden, sehr verschieden. Vor allem in größeren Unternehmen sind die Vorgesetzten in der Lage, diese Vorteile zu gewähren. Aber auch viele mittelständische und kleine Firmen bieten die zusätzlichen Leistungen.

Wenn man nach dem Einkommenssteuergesetz geht, dann sind solche Leistungen als Teil der Einnahmen zu betrachten, wenn ihnen ein in Geld (zur Geld Definition) zu beschreibender Wert zugesprochen wird. Deshalb müssen diese auch versteuert werden. Es gibt aber auch steuerfreie Leistungen. Dies sind zum Beispiel betriebseigene Kindergärten, in welche der Nachwuchs der Arbeitnehmer kostenfrei gehen kann. Auch ein Laptop, der privat genutzt wird, fällt darunter. Diese Entgegenkommen nennt man fachsprachlich „Deputat“. Dabei muss der Arbeitnehmer nichts leisten, sondern dieser Service wird vom Arbeitgeber gestellt, kostenfrei oder verbilligt.

Der geldwerte Vorteil als Zusatz für die Arbeitnehmer

Der geldwerte Vorteil entsteht immer dann, wenn dieser Sachbezug oder Ähnliches eine Gegenleistung des Arbeitgebers für die erbrachten Leistungen des Arbeitnehmers ist.

Geldwerter Vorteil – Definition, Besteuerung und Beispiele

Was ist ein geldwerter Vorteil?

Geldwerter Vorteil bedeutet, dass ein Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer neben der Zahlung des vereinbarten Gehalts Leistungen oder Güter entweder unentgeltlich oder zu einem billigeren Preis zur Verfügung stellt. Für die Behandlung als geldwerten Vorteil setzt der Gesetzgeber voraus, dass die Gewährung auf der Grundlage eines Arbeits- oder Dienstverhältnisses besteht.

Bekommt der Arbeitnehmer einen geldwerten Vorteil, muss er diesen im Rahmen seiner Einkommensteuererklärung angeben.

Die Entstehung des geldwerten Vorteils

Der Gesetzgeber hat bestimmt, dass jede Zuwendung des Arbeitgebers an seinen Arbeitnehmer, die unentgeltlich oder verbilligt erfolgt und auf Grundlage eines bestehenden Arbeitsverhältnisses gewährt wird, steuerpflichtig sind.

Der geldwerte Vorteil entsteht aufgrund einer freiwilligen Arbeitgeberleistung. Kein Gesetz kann einen Arbeitgeber dazu verpflichten, seinem Arbeitnehmer einen geldwerten Vorteil zu gewähren. Der Arbeitnehmer hat auch dann keinen Anspruch auf einen geldwerten Vorteil, wenn sein Kollege z. B. von der Gestellung eines Firmenwagens oder einem anderen Sachbezug profitiert.

Zu beachten ist, dass nicht alle Leistungen eines Arbeitgebers an seinen Arbeitnehmer einen geldwerten Vorteil darstellen. Bekommt der Arbeitnehmer z. B. ein Geburtstagsgeschenk, erkennt der Gesetzgeber hierin keinen geldwerten Vorteil, den der Arbeitnehmer im Rahmen seiner Einkommensteuererklärung angeben muss. Der Grund liegt darin, dass das Geschenk nicht als Gegenleistung für die Arbeitsleistung angesehen wird, sondern aus persönlicher Sympathie erfolgte.

Wie wird der geldwerte Vorteil besteuert?

Die rechtliche Grundlage für die Besteuerung eines geldwerten Vorteils bildet § 8 EStG (Einkommensteuergesetz).

§ 8 Absatz 2 EStG bestimmt, dass Einnahmen, die auf ein Arbeitsverhältnis beruhen und nicht in Geld geleistet werden, mit den üblichen Preisnachlässen und den üblichen Endpreisen am Ort der Abgabe anzusetzen sind.

Der geldwerte Vorteil bezieht sich ebenso auf die Gestellung eines Firmenwagens wie die Bereitstellung von Logis und Kost für Hausangestellte. Als Sachbezug gelten auch Essensgutscheine, die ein Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer für Frühstück, Mittag- oder Abendessen zur Verfügung stellt. In diesen Fällen wird die steuerlich relevante Bemessungsgrundlage anhand der Sachbezugswerte vorgenommen. Diese Sachbezugswerte werden jährlich an dem Preisniveau für Verpflegung angepasst.

Bei der Besteuerung eines geldwerten Vorteils ist ein steuerlicher Freibetrag von 1.080 Euro jährlich zu beachten. Übersteigt die Summe der Arbeitgeberleistungen den Steuerfreibetrag nicht, ist der geldwerte Vorteil komplett steuerfrei.

Falls die Grenze von 1.080 Euro überschritten wird, bietet der Gesetzgeber im § 37b EStG die Möglichkeit der Pauschalbesteuerung an. In diesem Fall muss der Arbeitgeber die Gewährung eines geldwerten Vorteils mit 30 % pauschal versteuern. Hierzu zählen z. B. Geräte, die der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer für die Erledigung seiner Tätigkeit zur Verfügung stellt. Nutzt der Arbeitnehmer das Diensthandy oder den Computer auch für private Zwecke, erfolgt die Pauschalbesteuerung durch den Arbeitgeber.

Der Firmenwagen als geldwerter Vorteil

Das typischste Beispiel für die Gewährung eines geldwerten Vorteils ist die Gestellung eines Firmenwagens durch den Arbeitgeber. Nutzt der Arbeitnehmer den Wagen auch für private Zwecke (z. B. Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte, am Wochenende oder im Urlaub) liegt aus steuerlicher Sicht ein geldwerter Vorteil vor.

Die Besteuerung des geldwerten Vorteils eines Firmenwagens kann auf zwei Wegen erfolgen: Der Gesetzgeber stellt frei, ob die Besteuerung nach der 1 %-Methode oder mithilfe eines Fahrtenbuchs vorgenommen wird.

Besteuerung des Firmenwagens bei Anwendung der 1 %-Methode

Bei der 1 %-Methode erfolgt die Besteuerung des geldwerten Vorteil gemäß § 6 Absatz 1 Nr. 4 Satz 2 EStG mit 1 % des Bruttolistenpreises. Der Bruttolistenpreis entspricht dem Bruttoverkaufspreis im Zeitpunkt der ersten Zulassung des Kraftfahrzeugs. Er ist demnach auch bei einem gebrauchten Kraftfahrzeug anzuwenden.

Nutzt der Arbeitnehmer den Firmenwagen für die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte, erhöht sich der geldwerte Vorteil um 0,03 % des Listenpreises.

Beispiel

Ein Arbeitgeber stellt seinem Arbeitnehmer ein gebrauchtes Fahrzeug zur Verfügung. Der Bruttolistenpreis im Zeitpunkt der Erstzulassung beträgt 45.000 Euro. Der Arbeitnehmer nutzt das Kfz auch, um von seiner Wohnung zur Arbeitsstelle – und umgekehrt -zu gelangen.

Der geldwerte Vorteil ermittelt sich wie folgt:

45.000 Euro x 1 % = 450 Euro

45.000 Euro x 0,003 % = 13,50 Euro

Der geldwerte Vorteil liegt insgesamt bei 463,50 Euro, Dieser Wert muss auf der monatlichen Lohnabrechnung des Arbeitnehmers erscheinen.

Besteuerung des Firmenwagens mit der Fahrtenbuchmethode

Alternativ kann die Versteuerung des geldwerten Vorteils auch mithilfe der Fahrtenbuchmethode vorgenommen werden. Das Fahrtenbuch kann digital oder handschriftlich geführt werden. Wichtig ist, dass alle Fahrten (privat und betrieblich) in chronologischer Reihenfolge aufgeführt werden. Am Ende des Jahres werden die privat geführten Fahrten von den betrieblich veranlassten Fahrten separiert. Die Summe der privat geführten Fahrten ist die Bemessungsgrundlage für die Versteuerung.

Beispiele für geldwerte Vorteile

Neben der Gestellung eines Firmenwagens kann ein Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer geldwerte Vorteile in der folgenden Form gewähren:

Zinsgünstiges Arbeitgeberdarlehen

Muss ein Arbeitnehmer einen finanziellen Engpass überbrücken, kann der Arbeitgeber ihm ein Arbeitgeberdarlehen anbieten. Der Gesetzgeber sieht in der Gewährung des Darlehens einen geldwerten Vorteil. Wird bei Abschluss des Darlehens nur eine geringe oder gar keine Zinszahlung vereinbart und beträgt die Darlehenssumme nicht mehr als 2.600 Euro, ist der geldwerte Vorteil jedoch steuerfrei.

Sachbezüge

Sachbezüge werden im Lohnsteuerrecht angewendet, wenn ein Arbeitnehmer sich auf einer Dienstreise befindet und der Arbeitgeber die Kosten für die Verpflegung übernimmt. Dabei ist eine unentgeltliche oder eine teilentgeltliche Verpflegung von Frühstück, Mittag- oder Abendessen möglich. Übernimmt der Arbeitgeber die Kosten, müssen bis einschließlich des Steuerjahres die folgenden Sachbezugswerte beachtet werden:

– Frühstück: 1,70 Euro

– Mittag- und Abendessen 3,17 Euro

Unabhängig davon, wie hoch die tatsächlichen Kosten sind, muss der Arbeitgeber den geldwerten Vorteil seines Arbeitnehmers mit den Sachbezugswerten versteuern.

Beispiel:

Ein Arbeitgeber schickt seinen Arbeitnehmer auf eine einwöchige Dienstreise. Während des Aufenthalts kommt der Arbeitgeber täglich für das Frühstück (5.50 Euro) und das Mittagessen (15,25 Euro) auf. Der Arbeitgeber muss jedes Frühstück mit dem Sachbezugswert von 1,70 Euro versteuern. Für das Mittagessen sieht der Gesetzgeber einen Sachbezugswert von 3,17 Euro vor.

Der Wert der Mahlzeit gilt steuerrechtlich als Arbeitslohn, wenn die Kosten insgesamt unter 60 Euro liegen.

Ein weiteres Beispiel für Sachbezüge sind Tankgutscheine. Kann der Arbeitnehmer seinen privaten Wagen auf Kosten des Arbeitgebers betanken, sieht der Gesetzgeber hierin einen geldwerten Vorteil, den er versteuern muss, wenn die 44-Euro-Grenze nicht beachtet wird.

Was müssen Arbeitgeber und Arbeitnehmer hinsichtlich der 44-Euro-Grenze beachten?

Erhält der Arbeitnehmer von dem Arbeitgeber monatlich einen Warengutschein (z. B. einen Tankgutschein) muss die 44 Euro-Grenze beachtet werden. Bis zu diesem Betrag kann der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer einen steuerfreien geldwerten Vorteil zukommen lassen. Dies geht aus der Vorschrift des § 8 Absatz 2 Satz 11 EStG hervor.

Beispiel

Ein Arbeitgeber ermöglicht es seinem Arbeitnehmer jeden Monat seinen Wagen für 40 Euro zu betanken. Steuerrechtlich stellt die Leistung des Arbeitgebers einen geldwerten Vorteil dar. Da dieser jedoch unter der vom Gesetzgeber festgelegten 44-Euro-Grenze liegt, ist der Sachbezug sowohl für den Arbeitgeber als auch für den Arbeitnehmer steuerfrei.

Welche aktuellen Steueränderungen beziehen sich auf den geldwerten Vorteil?

Für das Steuerjahr 2021 hat die Bundesregierung die Sachbezugswerte erhöht. Kann ein Arbeitnehmer auf Kosten des Arbeitgebers frühstücken, muss seit dem 01. Januar 2021 ein Sachbezugswert von 1,83 Euro beachtet werden. Die Grenze für Mittag- und Abendessen hat der Gesetzgeber bei 3,47 Euro gezogen.

Fazit

Erhält ein Arbeitnehmer neben seiner monatlichen Gehaltszahlung eine weitere Leistung des Arbeitgebers, die dieser nicht in Geld gewährt, liegt steuerrechtlich ein geldwerter Vorteil vor.

Der geldwerte Vorteil gehört zum Arbeitslohn und muss von dem Arbeitnehmer versteuert werden. Es ist auch möglich, dass der Arbeitgeber den geldwerten Vorteil mit einem Satz von 30 % pauschal versteuert. Ein bekanntes Beispiel für die Gewährung eines geldwerten Vorteils ist die Gestellung eines Firmenfahrzeugs. Bei der Versteuerung kann zwischen der 1 %-Methode und der Fahrtenbuchmethode gewählt werden. Weitere Vorteile sind z. B. die Gewährung eines zinsfreien Arbeitgeberdarlehens oder die Übernahme der Kosten für ein Frühstück, ein Mittagessen oder ein Abendessen. Gewährt der Arbeitgeber seinem Mitarbeiter einen monatlichen Tankgutschein, wird der geldwerte Vorteil nicht versteuert, wenn der Wert des Gutscheins unter 44 Euro liegt.

 

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