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ABC der Kündigungsgründe

Privatfahrt mit Dienstwagen

Benutzt ein Arbeitnehmer den Dienstwagen ohne Erlaubnis des Arbeitgebers oder sogar gegen dessen ausdrückliches Verbot zu einer Privatfahrt, stellt dies eine arbeitsvertragliche Pflichtverletzung dar.

Benutzt ein Arbeitnehmer den Dienstwagen ohne Erlaubnis des Arbeitgebers oder sogar gegen dessen ausdrückliches Verbot zu einer Privatfahrt, stellt dies eine arbeitsvertragliche Pflichtverletzung dar.

Ein solches Verhalten kann – nach einer entsprechenden erfolglosen Abmahnung – eine verhaltensbedingte Kündigung rechtfertigen (vgl. LAG Baden-Württemberg, Urteil vom 19.12.1969, DB 1970, 788 = BB 1970, 534). Eine Kündigung kommt erst recht dann in Betacht, wenn der Arbeitgeber die Treibstoffkosten getragen hat.

Literatur: KR-Hillebrecht, BGB, § 626 Rdnr. 314; Schaub, § 130 II 30

Privatfahrt mit Dienstwagen

 

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