Ein solches Verhalten kann – nach einer entsprechenden erfolglosen Abmahnung – eine verhaltensbedingte Kündigung rechtfertigen (vgl. LAG Baden-Württemberg, Urteil vom 19.12.1969, DB 1970, 788 = BB 1970, 534). Eine Kündigung kommt erst recht dann in Betacht, wenn der Arbeitgeber die Treibstoffkosten getragen hat.
Möchtest Du bis zu 90% Steuern sparen?
Wir unterstützen Dich bei der Firmengründung im Ausland und senken Deine Steuerlast zu 100% legal.
- 100% legal
- Experten an Ihrer Seite
- Beratung zur Steueroptimierung mit Holding, Stiftung oder vermögenverwaltender GmbH
Literatur: KR-Hillebrecht, BGB, § 626 Rdnr. 314; Schaub, § 130 II 30
Privatfahrt mit Dienstwagen
VSRW-Verlag
In diesem Artikel:Arbeitgeber, Dienstwagen, Kündigung, Kündigung wegen Privatfahrt, Privatfahrt mit Dienstwagen
